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Meine Damen und Herren,
zur Abstimmung steht folgender Antrag der Abgeordneten zum Inselrat Fanny von Hammersmarck: Landesbürgerschaftsgesetz (LbG) § 1 Unionsbürger und Unionsangehörige mit Hauptwohnsitz auf den Westlichen Inseln erwerben durch Anmeldung beim Landesmeldeamt die Landesbürgerschaft. § 2 Die Anmeldung ist formlos beim Landesmeldeamt abzugeben. Sie hat den Wohnort auf den Westlichen Inseln sowie die Erklärung zu enthalten, dass die gleiche reale Person nicht bereits die Landesbürgerschaft besitzt. § 3 (1) Die Landesbürgerschaft gilt mit der Bestätigung der Anmeldung durch das Landesmeldeamt rückwirkend zum Kalendertag des Einlangens der Anmeldung als erteilt. (2) Die Bestätigung der Anmeldung darf nur verweigert werden, wenn die Voraussetzungen nach den §§ 1 oder 2 Satz 2 nicht erfüllt sind. (3) Die Bestätigung einer Anmeldung, obwohl eine der Voraussetzungen nach den §§ 1 oder 2 Satz 2 nicht erfüllt ist, ist nichtig. § 4 (1) Das Landesmeldeamt für ein öffentliches Verzeichnis der Landesbürger. (2) Änderungen des Wohnortes innerhalb der Westlichen Inseln sind dem Landesmeldeamt bekanntzugeben und werden mit der Bekanntgabe rechtswirksam. § 5 Ein Landesbürger verliert die Landesbürgerschaft, wenn er: a) dem Landesmeldeamt seinen Verzicht auf die Landesbürgerschaft meldet; b) seinen Hauptwohnsitz auf den Westlichen Inseln aufgibt; c) länger als 28 Kalendertage nicht am öffentlichen Leben auf den Westlichen Inseln teilgenommen hat, ohne sich zuvor entsprechend den Gewohnheiten in der Demokratischen Union abwesend zu melden. § 6 Wer sich als Landesbürger anmeldet, obwohl er als reale Person bereits die Landesbürgerschaft der Westlichen Inseln besitzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu 30 Tagen zu bestrafen. § 7 (1) Unionsbürger, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes ihren Hauptwohnsitz auf den Westlichen Inseln haben, erhalten automatisch die Landesbürgerschaft. (2) Unionsangehörigen, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes ihren Hauptwohnsitz auf den Westlichen Inseln haben und binnen sieben Tagen die Landesbürgerschaft beantragen, wird die Landesbürgerschaft rückwirkend zum Tag der Begründung ihres Hauptwohnsitzes auf den Westlichen Inseln erteilt. § 8 Dieses Gesetz tritt mit seiner Kundmachung in Kraft. Stimmen Sie der Verabschiedung dieses Gesetzesvorschlages zu? Bitte stimmen Sie mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung." Gemäß Artikel 13 des Landes-Verfassungsgesetzes bedarf dieser zu seiner Annahme der unbedingten Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Dauer der Abstimmung wird auf 72 Stunden festgesetzt. Sie kann vorzeitig beendet werden, sobald eine unumstößliche Mehrheit für oder gegen den Vorschlag feststeht. Fanny von Hammersmarck Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D. "Wir lehnen es ab, die Wirtschaft vom Menschlichen zu trennen, von der Entwicklung der Kultur, zu der sie gehört. Was für uns zählt, ist der Mensch, jeder Mensch, jede Gruppe von Menschen bis hin zur gesamten Menschheit." (Louis-Joseph Lebret OP)
Ja
Fanny von Hammersmarck Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D. "Wir lehnen es ab, die Wirtschaft vom Menschlichen zu trennen, von der Entwicklung der Kultur, zu der sie gehört. Was für uns zählt, ist der Mensch, jeder Mensch, jede Gruppe von Menschen bis hin zur gesamten Menschheit." (Louis-Joseph Lebret OP)
Meine Damen und Herren,
die Abstimmung wird vorzeitig beendet, da alle Mitglieder des Inselrates ihre Stimme abgegeben haben. Auf den Gesetzesvorschlag entfielen: 1 Ja-Stimme 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen ist damit erreicht und der Gesetzesvorschlag vom Inselrat angenommen. Fanny von Hammersmarck Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D. "Wir lehnen es ab, die Wirtschaft vom Menschlichen zu trennen, von der Entwicklung der Kultur, zu der sie gehört. Was für uns zählt, ist der Mensch, jeder Mensch, jede Gruppe von Menschen bis hin zur gesamten Menschheit." (Louis-Joseph Lebret OP)
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