|
||
|
Liebe Kollegen,
der Abgeordnete Siefken hat beantragt: Gesetz über das Ehrenwesen § 1 Grundsätzliches Als Dank und Anerkennung für Verdienste um das Land Salbor-Katista und seine Bürger können nach Maßgabe dieses Orden, Titel und Auszeichnungen vergeben werden. § 2 Ehrentitel (1) Für besonders herausragende Verdienste um das Land Sallbor-Katista kann der Landtag auf Antrage eines seiner Mitglieder oder des Landespräsidiums natürlichen Personen den Titel "Ehrenbürger des Landes Salbor-Katista" verleihen. Bürger des Landes Salbor-Katista kommen für eine solche Ehrung nicht in Betracht. (2) Besonders verdienten Politikern kann das Landespräsidium mit Einverständnis des Landtages den Titel "Staatsrat" verleihen. (3) Für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Kunst, Wissenschaft oder Forschung kann das Landespräsidium mit Einverständnis des Landtages natürlichen Personenden den Titel "Professor" verleihen. § 3 Verdienstorden des Landes Salbor-Katista (1) Das Landespräsidium verleiht den Verdienstorden des Landes Salbor-Katista in den Stufen 1. Verdienstkreuz am Bande (VSK) für Verdienste; 2. Großes Verdienstkreuz (GVSK) für herausragende Verdienste. (2) Beliehene führen die entsprechenden post-nominalen Buchstaben. (3) Das Aussehen und die Gestaltung des Ordens ergibt sich aus der Anlage. § 4 Entziehung Erweist sich ein Beliehener durch sein Verhalten des verliehenen Titels oder der verliehenen Auszeichnung unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann ihm der Verleihungsberechtigte den Titel oder die Auszeichnung entziehen. § 5 Schlußbestimmungen Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Die Aussprache ist eröffnet; sie dauert vier Tage. Prof. Tjark P. Siefken Präsident der Katistianischen Landschaft Präsident des Landtages von Salbor-Katista Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix
Liebe Kollegen,
das vorliegende Gesetz soll unser neues Unionsland weiter zu einem vollwertigen Staat wachsen lassen: Jedes Land hat das Bedürfnis die Personen zu ehren, die sich auf die eine oder andere Weise besonders um das Gemeinwohl verdient gemacht haben. Deshalb wird sowohl ein Verdienstorden eingeführt (§ 3), als auch verschiedene Ehrentitel (§ 2) zur Verleihung vorgesehen. Wir sind mit diesem Gesetz in der Lage, alle Bereiche des Lebens unseres Landes angemessen würdigen zu können. Dem Kollegen Krüger darf ich mitteilen, daß der Stiftungserlass des Ministerpräsidenten sich bereits mit dem katistianischen Gesetz über Orden, Titel und Auszeichnungen erledigt hatte. Mit dem Gesetz über die Staatsräte beißt sich das Gesetz nicht, vielmehr sind die Verleihungskriterien quasi gleich. Was die Privilegien im katistianischen Landtag anging, die das damalige Gesetz vorsah, so sind diese durch den Wegfall des katistianischen Landtages obsolet geworden - eine Kollision der beiden Gesetze entsteht schon deswegen nicht. Ich bitte die Kollegen um Zustimmung zu diesem Entwurf, der unser Land vollständiger werden läßt und bin für konstruktive Vorschläge natürlich jederzeit offen. Prof. Tjark P. Siefken Präsident der Katistianischen Landschaft Präsident des Landtages von Salbor-Katista Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix
Ich begrüße den Vorschlag ausdrücklich!
![]() - Unionspräsidentin a.D. - - Ehemaliges Mitglied des Unionsparlamentes - - Ministerpräsidentin des Landes Salbor-Katista a.D. - Mitglied des Wissenschaftlichen Kollegiums der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte und Lehrbeauftragte an der Katistianischen Nationalakademie
Wir kommen dann zur Abstimmung.
Prof. Tjark P. Siefken Präsident der Katistianischen Landschaft Präsident des Landtages von Salbor-Katista Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix
|
Demokratische Union » Unionsländer » Land Salbor-Katista » Landtag von Salbor-Katista » [Aussprache] Gesetz über das Ehrenwesen |