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Zum Ende der Seite springen Gesetz zur Änderung der Unionsgerichtsordnung
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Geert van Bloemberg-Behrens
Hij kan het.
16.02.2014 23:52 Gesetz zur Änderung der Unionsgerichtsordnung


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der Abgeordnete Geert van Bloemberg-Behrens hat den folgenden Gesetzesentwurf eingebracht und zugleich die Aussprache beantragt.
    Der Antragsteller hat das erste Wort. Die daran anschließende Aussprache dauert zunächst 96 Stunden.

    Geert van Bloemberg-Behrens
    Präsident




Gesetz zur Änderung der Unionsgerichtsordnung

§1 Paragraph, Absatz 2 der Unionsgerichtsordnung wird wie folgt neu gefasst:
"(2) Antragsteller können sein:
a) jeder Kandidat
b) mindestens 3 % der Unionsbürger
c.) eine politische Partei
d.) jeder Abgeordnete des Unionsparlaments oder Vertreter des Unionsrats"
§2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.





Geert van Bloemberg-Behrens
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Präsident des Unionsrats
Sprecher von Bündnis Grün


Geert van Bloemberg-Behrens
Hij kan het.
17.02.2014 00:09
Geachte dames en heren,
meine sehr geehrten Damen und Herren!

Der bisherige Passus in der Unionsgerichtsordnung sieht vor, dass mindestens 5 Wahlberechtigte oder ein Kandidat Beschwerde beim Unionsgericht gegen eine Wahl einlegen können.

Ich halte diesen Passus für veraltet und daher erneuerungsbedürftig.
Das Gesetz wurde verabschiedet, als die Union noch viel mehr Wahlberechtigte hatte als heutzutage. Eine Zahl von 5 zu fordern, ist nach heutigen Maßstäben völlig unangemessen und undemokratisch. Die Schwelle zur Einreichung einer Wahlbeschwerde muss niedrig sein.

Desweiteren halte ich es auch für nötig, den Kreis der nötigen Antragsteller zu erweitern. Es ist, wie zurzeit auch gerade deutlich, nicht immer hundertprozentig klar, wer denn tatsächlich wahlberechtigt ist. So kann das Bürgernetz fehlerhaft sein und die Liste des Wahlleiters stimmt somit nicht. Es ist ergo undeutlich, ob man zur Klageeinreichung überhaupt berechtigt ist.
Das sollte man zukünftig umgehen können.

Kurzum: Mehr Demokratie, mehr Flexibilität, mehr Niedrigschwelligkeit.

Dank u wel, vielen Dank.



Geert van Bloemberg-Behrens
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Präsident des Unionsrats
Sprecher von Bündnis Grün


Geert van Bloemberg-Behrens
Hij kan het.
19.02.2014 19:21
Meine Damen, meine Herren?



Geert van Bloemberg-Behrens
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Präsident des Unionsrats
Sprecher von Bündnis Grün


Salbor-Katista
Helen Bont
Helen Bont Helen Bont
Foren Gott
19.02.2014 22:17
Gerne Herr Präsident, ich habe nur etwas lange nachgedacht.
Meine Gedanken drehten sich um die Frage, ob es nicht praktikabler ist, wenn man eine bestimmte Mindestzahl an Antragsstellern festsschreibt, als wenn man eine Prozentgröße nimmt. Die Überlegung ist, dass bei wachsender Wahlbevölkerung auch die nominelle Mindestquote steigt, was, wenn ich Ihre Begründung richtig verstanden habe, doch eigentlich nicht in Ihrem Sinn ist.



Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
Aussenministerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Mitglied des Unionsparlaments
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION


Geert van Bloemberg-Behrens
Hij kan het.
02.03.2014 10:25
Eine Prozentgröße ist allerdings flexibler.
3 % wären bei der jetzigen Bevölkerungsgröße ein Bürger, man könnte nun also die Zahl von einem einzelnen Bürger ins Gesetz schreiben. Wenn die Bevölkerung allerdings auf 200 steigt, halte ich einen einzelnen Bürger für zu wenig, hier läge das Quorum mit der Prozentregelung bei 6 Leuten. Deswegen halte ich die Prozentregelung für angemessener.



Geert van Bloemberg-Behrens
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Präsident des Unionsrats
Sprecher von Bündnis Grün


Salbor-Katista
Helen Bont
Helen Bont Helen Bont
Foren Gott
02.03.2014 22:06 RE: Gesetz zur Änderung der Unionsgerichtsordnung

Gesetz zur Änderung der Unionsgerichtsordnung

§1 Paragraph, Absatz 2 der Unionsgerichtsordnung wird wie folgt neu gefasst:
"(2) Antragsteller können sein:
a) jeder Kandidat
b) mindestens 3 % der Unionsbürger
c.) eine politische Partei
d.) jeder Abgeordnete des Unionsparlaments oder Vertreter des Unionsrats"
§2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.



Ich habe gerade mal nachgelesen:
§ 1 Absatz 2 Unionsgerichtsordnung lautet: "Verhandlungen des Unionsgerichtes sind immer öffentlich. Die Richter können sich intern geheim beraten."
Sind Sie sich sicher, dass sich Ihr Änderunganstrag tatsächlich auf eine Änderung des zweiten Absatzes von § 1 Unionsgerichtsordnung bezieht?



Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
Aussenministerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Mitglied des Unionsparlaments
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION


Geert van Bloemberg-Behrens
Hij kan het.
14.03.2014 22:01
Danke für den Hinweis. Da fehlt in der Tat eine entscheidende Zahl.

Korrigierte Version:



Gesetz zur Änderung der Unionsgerichtsordnung

§1 Der Paragraph 22, Absatz 2 der Unionsgerichtsordnung wird wie folgt neu gefasst:
"(2) Antragsteller können sein:
a) jeder Kandidat
b) mindestens 3 % der Unionsbürger
c.) eine politische Partei
d.) jeder Abgeordnete des Unionsparlaments oder Vertreter des Unionsrats"
§2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.





Geert van Bloemberg-Behrens
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Präsident des Unionsrats
Sprecher von Bündnis Grün


Bettler
Massimiliano Napolitani
Haudegen
19.03.2014 22:16
Bei der Gelegenheit könnten wir auch den Abs. 4 reformieren. Oder? Das ist überfällig.


(4) Das Oberste Unionsgericht muss die Wahl für ungültig erklären, wenn nicht unerhebliche Verfahrensfehler vorliegen und nicht sehr unwahrscheinlich ist, dass diese das Wahlergebnis beeinflusst haben. Jede andere Korrektur des Wahlergebnisses ist nicht möglich.




Geert van Bloemberg-Behrens
Hij kan het.
25.03.2014 08:59
Können Sie das erläutern, Herr Napolitani?



Geert van Bloemberg-Behrens
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Präsident des Unionsrats
Sprecher von Bündnis Grün


Bettler
Massimiliano Napolitani
Haudegen
25.03.2014 21:24
Herr Präsident, verehrte Kollegen,
derzeit hat das Unionsgericht nur die Möglichkeit eine Unionswahl für nichtig zu erklären. Dem Unionsgericht steht es nicht frei eine nur Mandatsrelevante Korrektur vorzunehmen und z.B. ein fehlerhaftes Mandat neu wählen zu lassen. Hier könnten wir ein etwas umfassenderes Wahlprüfungsverfahren einführen.



Geert van Bloemberg-Behrens
Hij kan het.
28.03.2014 16:54
Zitat:
Original von Massimiliano Napolitani
Herr Präsident, verehrte Kollegen,
derzeit hat das Unionsgericht nur die Möglichkeit eine Unionswahl für nichtig zu erklären. Dem Unionsgericht steht es nicht frei eine nur Mandatsrelevante Korrektur vorzunehmen und z.B. ein fehlerhaftes Mandat neu wählen zu lassen. Hier könnten wir ein etwas umfassenderes Wahlprüfungsverfahren einführen.


Das möchte ich gerne in einer anderen Gesetzesinitiative anpacken.



Geert van Bloemberg-Behrens
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Präsident des Unionsrats
Sprecher von Bündnis Grün


Geert van Bloemberg-Behrens
Hij kan het.
31.03.2014 18:37


Ich beende die Aussprache und leite die Abstimmung ein.



Geert van Bloemberg-Behrens
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Präsident des Unionsrats
Sprecher von Bündnis Grün


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