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Roldem
Fabian Montary
Fabian Montary Fabian Montary
Just curious...
12.04.2013 18:36 Distinction Act
Distinction Act

Article 1

Section 1

Dieses Gesetz regelt die Verleihung und das Tragen von Ordenszeichen und Ehrungen des Landes, der Gemeinden, von Privaten und Auswärtigen.

Section 2

Ordenszeichen und Ehrungen darf nur tragen und öffentlich zur Schau stellen, wer dazu berechtigt ist.
Die durch Verfassungsorgane Geehrten werden durch das Staatsarchiv geführt.
Dem entgegenstehende Handlungen werden mit bis zu 30 Tagen Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.

Article 2

Section 1

Das Parlament kann auf Vorschlag des Premieminister beschließen Personen die Ehrenstaatsbürgerschaft zu verleihen (Honorary Citizenship, Citoyenneté Honoraire), die sich in ganz besonderem Maße um das Wohlergehen und das Gedeih Roldems verdient gemacht werden.
Träger dürfen ihrem Namen „HC“ anhängen.

Section 2

Das Parlament verleiht auf seinen Beschluss hin die Parlamentarische Medaille für die Freiheit (Parliamentary Medal of Freedom, Médaille Parlementaire de la Liberté). Sie soll denjenigen angediehen werden, die sich im besonderen Maße um die Freiheit und die parlamentarische Demokratie sowie demokratisch-republikanischem Verständnis verdient gemacht hat.
Träger dürfen ihrem Namen „PMF“ anhängen.

Section 3

Die Roldem State University und anerkannte private Hochschulen mit Promotionsrecht können aufgrund besonderer akademischer und gesellschaftlicher Leistungen die Titel eines Professors honoris causa (Prof. h.c.) oder eines Doctor honoris causa (Dr. h.c.) verleihen.

Section 4

Der Premierminister kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Parlaments weitere Ordenszeichen und Ehrungen festlegen. Diese sind wenigstens durch die Maßgaben des Namens, des Anlasses, des Verleihungsverfahrens und des postnominalen Suffixes zu definieren.

Article 3

Der Premierminister erlässt eine Rechtsverordnung mit allen Ordenszeichen und Ehrungen, akademischen Graden und Titeln der Gemeinden, von Privaten und Auswärtigen, die durch die Rechtsordnung geschützt sind. Darin kann auch geregelt werden, das Träger von Ordenszeichen, Ehrungen, akademische Graden und Titeln im Staatsarchiv geführt werden müssen.

Article 4

Dieses Gesetz tritt mit mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.


Archival Details

Details
Decided: April 10, 2013
Promulgated: April 11, 2013
Entry into Force: April 12, 2013
Source: Roldem Law Gazette No. 2013-009




Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM
Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary
Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat)



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