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![]() Sehr geehrte Damen und Herren, die Abgeordnete Dr. h.c. Helen Bont (KDU-Fraktion) hat am 31. März 2013 den Beschluss des Unionsfeiertagsgesetzes beantragt. Im selben Schreiben beantragte sie Aussprache. Die Antragstellerin hat das erste Wort. Die daran anschließende Aussprache dauert zunächst 96 Stunden. Dr. Pandora Friedmann Präsidentin Unionsfeiertagsgesetz (UFGes)
§ 1 Allgemeines (1) Dieses Gesetz legt fest, welche Feiertage in der gesamten Demokratischen Union gesetzliche Feiertage sind. (2) Gesetzlicher Feiertag im Sinne dieses Gesetzes ist ein arbeitsfreier Tag mit besonderer Feiertagsruhe. § 2 Gesetzliche Feiertage (1) Gesetzliche Feirtage sind: - das Neujahrsfest (1. Januar) - Heilige drei Könige (6. Januar) - Tag der Arbeit (1. Mai) - Maria Himmelfahrt (15. August) - Staatsfeiertag der Demokratischen Union (18. August) - Allerheiligen (1. November) - Heilig Abend (24. Dezember) - Weihnachten (25. und 26. Dezember) - Aschermittwoch (46. Tag vor Ostersonntag) - Gründonnerstag (Tag vor Karfreitag) - Karfreitag (2 Tage vor Ostersonntag) - Ostern (erster Montag nach Frühlingsanfang) - Christi Himmelfahrt (39. Tag nach Ostermontag) - Pfingstmontag (50. Tag nach Ostern) - Fronleichnam (60. Tag nach Ostern) - Buß- und Bettag (11 Tage vor dem ersten Adventssonntag). § 3 Arbeitsfreie Vergütung (1) Die in § 2 Absatz 1 aufgezählten Arbeitstage sind für Arbeitnehmer arbeitsfreie, von den Arbeitgebern zu vergütende Tage. (2) Durch Tarifvereinbarung oder Gesetz kann bestimmt werden, dass die durch den Feiertag ausgefallene Arbeit entgeltlich vor- oder nachzuholen ist. (3) Beamte der Union, der Länder oder der Kommunen können verpflichtet werdne an gesetzlichen Feiertagen Dienst zu tun, wenn die öffentliche Sicherheit oder die Aufrechterhaltung der Ordnung dies erfordern. (4) Verkaufsstellen sind an gesetzlichen Feiertagen geschlossen zu halten. (5) Nicht zu Verkaufsstellen im Sinne dieses Gesetzes gehören: - Tankstellen, - Gastronomiebetriebe, - Hotels, Pensionen und vergleichbare Einrichtungen. (6) An gesetzlichen Feiertagen dürfen Lastkraftwagen nicht verkehren. Die Kommunen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass in bestimmten Bereichen geschlossener Ortschaften nicht Lastkraftwagen nicht geparkt werden dürfen. § 4 Schlussbestimmung Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Unionsgesetzblatt in Kraft. ![]() Ich erinnere hiermit die Abgeordnete Helen Bont (KDU) über die Einbringung des Gesetzentwurfes.
Viele Dank, Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetzentwurf sollen für jene Feiertage ein gesetzliche Regelung geschaffen, die unionsweit als gesetzliche Feiertage zu gelten haben. Da es sich um die Regelung der unionsweiten gesetzlichen Feiertage handelt, kann eine solche gesetzliche Regelung schwerlich von den einzelnen Unionsländern geregelt werden und fällt somit und die Bestimmung von Artikel 47a Absatz 1 Punkt 9 der Unionsverfassung, wonach "die Union hat die Befugnis zur Gesetzgebung über Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können." Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
Mitglied des Unionsparlaments MITGLIED - KONSERVATIV-DEMOKRATISCHE UNION
Mitglied der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
Herr Präsident, spönne man die Begründung der Gesetzgebungskompetenz ein bißchen weiter, dann kann man eigentlich alles zur Gesetzgebungskompetnz der Union erklären. Unionsweit gültige Bildungsstandards der Schulbildung kann nur die Union erlassen: Unionskompetenz. Unionsweite Berufsabschlüsse kann nur die Union erlassen: Unionskomptenz. Das ist weit hergeholt. Warum muß bspw. unionsweit geregelt werden, daß Maria Himmelfahrt ein Feiertag ist? Das wird in Ländern mit keinem oder einem nur sehr geringen katholischen Bevölkerungsanteil doch sehr als Bevormundung und fremd empfunden werden. Nein, der einzige Feiertag, der wirklich unionsweit geregelt werden muß, ist der Staatsfeiertag der Demokratischen Union. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
klatscht auf der Unionsratsbank bei den Ausführungen des Unionspräsidenten
![]() - Unionspräsidentin a.D. - - Ehemaliges Mitglied des Unionsparlamentes - - Ministerpräsidentin des Landes Salbor-Katista a.D. - Mitglied des Wissenschaftlichen Kollegiums der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte und Lehrbeauftragte an der Katistianischen Nationalakademie
Verehrte Damen und Herren,
den Ausführungen des Unionspräsidenten ist wirklich kaum etwas hinzuzufügen. Ich halte es für sehr ärgerlich, dass dieses Haus sich mit einer ganzen Liste von Entwürfen beschäftigen muss, die ganz offensichtlich aus den Vorräten der alten Regierung stammen und das Fehlen eines Verständnisses für die Ordnung der Gesetzgebung der Union auf Seiten der KDU offenbaren. Bernardo G. Macaluso Primo Ministro di Herót / Landespräsident von Heroth ![]() Presidente del Associazione Locale del SPDU di Herót / Vorsitzender des SPDU-Landesverbandes Heroth Presidente della 1. Turbina Mussato / Vereinspräsident der 1. Turbine Muxt
Herr Macaluso, ich mache jetzt einmal eine Zwischenbilanz der bilsherigen Regierungsarbeit. Sie und ihre ""Regierungs""kollegen haben nichts zustande gebracht und zwar absolut nichts.
Es herrscht von Regierunsgseite absoluter Stillstand. Ich muss schon sagen, die Demokratische Union liegt wirklich am Herzen. Mitglied der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
Hochverehrter Herr Unionspräsident, Hohes Haus, die Unionsverfassung gibt uns die Möglichkeit in die Hand, Dinge, von denen wir überzeugt sind, dass sie unionsweit einheitlich geregelt werden müssen, auch unionsweit einheitlich geregelt werden. Die KDU-Fraktion ist der Überzeugung, dass das gemeinsame Begehen von Fest- und Feiertagen, den Zusammenhalt in der Demokratischen Union fördert. Was die vorgeschlagenen Feiertage im Einzelnen angeht, so ist jeder herzlich eingeladen, Verbesserungsvorschläge einzubringen. Im übrigen ist es jedem Unionsland unbenommen, eigene Feiertage zu beschließen Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
Werte Kolleginnen und Kollegen, Herr Kollege Macaluso, ärgerlich sind höchstens Ihre, mangels Argumenten vorgetragenen Unterstellungen und ärgerlich ist, dass wir es derzeit mit einer Unionsregierung zu tun hat, von der man nicht weiß, ob sie deswegen in Passivität verharrt weil sie handlungsunfähig oder -unwillig ist. Als Unionskanzler Connor - übrigens auch ein Sozialdemokrat - abgetaucht war, fand die SPDU ja wenigstens noch die Kraft, ihn durch einen anderen auszutauschen. Heute belassen sie einen Unionskanzler im Amt der nach Connor der wohl inaktivste ist, den die Demokratische Union je gesehen hat. Und in dieser Situation, Herr Macaluso, fällt Ihnen nichts Besseres ein, als die Arbeit der einzig aktiven Fraktion im Unionsparlament zu diskreditieren. Ich sage Ihnen und Ihren Kollegen in Regierung und Fraktion: leisten Sie erst einmal etwas, bevor sie sich über gute Arbeit mokieren. Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
Dass man nur fest davon überzeugt ist, reicht leider - oder nein: reicht zum Glück - nicht zur Rechtfertigung aus. Sie müssen es auch schlüssig darlegen. Und die Unionsregierung ist mit ihren Vorhaben noch nicht weit vorangeschritten, das ist richtig. Es kann aber auch keine Alternative sein, die Gesetzgebungsorgane nach KDU-Vorbild mit Nonsens-Anträgen zu überschwemmen. Bernardo G. Macaluso Primo Ministro di Herót / Landespräsident von Heroth ![]() Presidente del Associazione Locale del SPDU di Herót / Vorsitzender des SPDU-Landesverbandes Heroth Presidente della 1. Turbina Mussato / Vereinspräsident der 1. Turbine Muxt
Herr Kollege Macaluso, ich weiß ja nicht, ob das nun wirklich Ihr Diskussionsniveau ist; meiner ist er nicht. Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
Herr Präsident, die Äußerungen der Kollegin Bont zeigen, welchem Trugschluß sie auferlegen ist: Es reicht eben nicht aus, daß der Gesetzgeber überzeigt ist, daß eine bestimmte Materie unionsweit geregelt werden müsse. Sie muß auch nur unionsweit geregelt werden können! Der Wortlaut von Artikel 47 Abs. 1 Nr. 9 der Unionsverfassung ist da ganz eindeutig und spricht von "Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können." Das sind Maßstäbe, wie sie sonst quasi nirgendwo in der Unionsverfassung in dieser Höhe anzutreffen sind. Da müssen Angelegenheiten bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen. Es reicht also schon nicht aus, daß der Gesetzgeber grundsätzlich überzeugt ist, eine bestimmte Sache sei jetzt mal unionsweit zu regeln. Nein, es muß sich aus der Natur der Angelegenheit dieser Sachzwang ergeben. Ein bloßes Bedürfnis oder eine Überzeugung ist nicht ausreichend. Schließlich muß dann diese Angelegenheit auch nur so geregelt werden können. Ist irgendeine Form denkbar, nach der eine anderweitige Regelung in Betracht kommt, so scheidet der Rückgriff auf diesen Kompetenztitel aus.
Das bin ich auch. Nur reicht eben diese Überzeugung nicht aus, um damit eine Kompetenz für die Union zu begründen. Feiertage können ebenso von den Ländern geregelt werden. Wer sich die Feiertagsgesetz der Länder mal ansieht, würde auch schnell feststellen, daß sich viele Feiertage gleichen. Und für die Lücken, die die KDU-FRaktion meint ausgemacht zu haben, warum nutzt man dafür nicht ein Vertretungsgesetz?
Das stimmt so auch nicht - Unionsrecht bricht Landesrecht. Die Regelungen der Länder zu Feiertagen, die nun auch in diesem Gesetz geregelt werden, würden mit Inkrafttreten dieses Gesetz unwirksam. In Salbor-Katista beträfe dies bspw. die deutlich liberaleren Regelungen zur Wirtschaftstätigkeit. Gleichzeitig würde dieses Gesetz auch in allen Ländern ein Feiertagsfahrverbot postulieren. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hajo Poppinga: 26.04.2013 14:15.
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