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Road Traffic License Act Article 1 Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 Kilometer pro Stunde und ihre Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis und durch Zuteilung eines Kraftfahrzeugkennzeichens für Kraftfahrzeuge oder Anhänger zum Verkehr zugelassen sind. Die Zuteilung des Kraftfahrzeugkennzeichens hat der Eigentümer bei der Road Traffic Licensing Authority seiner Gemeinde zu beantragen, in deren Bereich das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll. Die Kraftfahrzeugkennzeichen sind sowohl an der Wagenfront als auch am Wagenheck gut sichtbar anzubringen. Zudem ist eine Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeugheck vorgeschrieben. Article 2 Für den Aufbau der Kraftfahrzeugkennzeichen ist Artikel 18 Staatsvertrag der Demokratischen Union und ihrer Länder über die Festlegung von Postleitzahlen, Telefonortsnetzausscheidungszahlen, Sonder- und Notrufnummern und Kraftfahrzeugkennzeichen maßgeblich. Die Administration legt durch Rechtsverordnung die Zulassungkreise und ihre Kurzbezeichnungen auf den Kraftfahrzeugkennzeichen fest. Die Administration kann nach Anhörung des Parlaments durch Rechtsverordnung Sonderkennzeichen gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe e Staatsvertrag der Demokratischen Union und ihrer Länder über die Festlegung von Postleitzahlen, Telefonortsnetzausscheidungszahlen, Sonder- und Notrufnummern und Kraftfahrzeugkennzeichen einführen. Article 3 Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des 28. Februar 2013 in Kraft. Der Act on the Road Traffic License wird aufgehoben. Archival Details
Details Decided: January 5, 2013 Promulgated: January 5, 2013 Entry into Force: March 1, 2013 Source: Roldem Law Gazette No. 2013-002 Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
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