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Liebe Kollegen,
der Abgeordnete Siefken hat den folgenden Gesetzentwurf eingebracht: Gesetz über das Ehrenwesen § 1 Grundsätzliches Als Dank und Anerkennung für Verdienste um das Land Salbor-Katista und seine Bürger können nach Maßgabe dieses Orden, Titel und Auszeichnungen vergeben werden. § 2 Ehrentitel (1) Für besonders herausragende Verdienste um das Land Sallbor-Katista kann der Landtag auf Antrage eines seiner Mitglieder oder des Landespräsidiums natürlichen Personen den Titel "Ehrenbürger des Landes Salbor-Katista" verleihen. Bürger des Landes Salbor-Katista kommen für eine solche Ehrung nicht in Betracht. (2) Besonders verdienten Politikern kann das Landespräsidium mit Einverständnis des Landtages den Titel "Staatsrat" verleihen. (3) Für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Kunst, Wissenschaft oder Forschung kann das Landespräsidium mit Einverständnis des Landtages natürlichen Personenden den Titel "Professor" verleihen. § 3 Verdienstorden des Landes Salbor-Katista (1) Das Landespräsidium verleiht den Verdienstorden des Landes Salbor-Katista in den Stufen 1. Verdienstkreuz am Bande (VSK) für Verdienste; 2. Großes Verdienstkreuz (GVSK) für herausragende Verdienste. (2) Beliehene führen die entsprechenden post-nominalen Buchstaben. (3) Das Aussehen und die Gestaltung des Ordens ergibt sich aus der Anlage. § 4 Entziehung Erweist sich ein Beliehener durch sein Verhalten des verliehenen Titels oder der verliehenen Auszeichnung unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann ihm der Verleihungsberechtigte den Titel oder die Auszeichnung entziehen. § 5 Schlußbestimmungen Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Die Aussprache ist eröffnet! Prof. Tjark P. Siefken Präsident der Katistianischen Landschaft Präsident des Landtages von Salbor-Katista Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix
Geschätzter Herr Siefken,
könnten Sie die Veränderungen zu Ihrem letzten Antrag darlegen und die Änderungen begründen? Das Gesetz kollidiert auch mit dem katistanischen Gesetz über die Staatsräte, wenn ich das richtig sehe. Alexander Krüger Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista parteilos
Zudem der Stiftungserlass des Ministerpräsidenten.
Alexander Krüger Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista parteilos
Liebe Kollegen,
das vorliegende Gesetz soll unser neues Unionsland weiter zu einem vollwertigen Staat wachsen lassen: Jedes Land hat das Bedürfnis die Personen zu ehren, die sich auf die eine oder andere Weise besonders um das Gemeinwohl verdient gemacht haben. Deshalb wird sowohl ein Verdienstorden eingeführt (§ 3), als auch verschiedene Ehrentitel (§ 2) zur Verleihung vorgesehen. Wir sind mit diesem Gesetz in der Lage, alle Bereiche des Lebens unseres Landes angemessen würdigen zu können. Dem Kollegen Krüger darf ich mitteilen, daß der Stiftungserlass des Ministerpräsidenten sich bereits mit dem katistianischen Gesetz über Orden, Titel und Auszeichnungen erledigt hatte. Mit dem Gesetz über die Staatsräte beißt sich das Gesetz nicht, vielmehr sind die Verleihungskriterien quasi gleich. Was die Privilegien im katistianischen Landtag anging, die das damalige Gesetz vorsah, so sind diese durch den Wegfall des katistianischen Landtages obsolet geworden - eine Kollision der beiden Gesetze entsteht schon deswegen nicht. Ich bitte die Kollegen um Zustimmung zu diesem Entwurf, der unser Land vollständiger werden läßt und bin für konstruktive Vorschläge natürlich jederzeit offen. Prof. Tjark P. Siefken Präsident der Katistianischen Landschaft Präsident des Landtages von Salbor-Katista Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix
Ein aufgeklärtes Gemeinwesen zeichnet sich dadurch aus, dass es derlei Firlefanz um Ehrungen, Titel und Orden nicht benötigt.
Hochachtungsvoll ![]() Staatsoberhaupt des Freistaats Fuchsen a.D.
Ich bin der festen Überzeugung, daß alle Menschen, die sich über Gebühr in der einen oder anderen Weise für das Gemeinwesen engagieren eine besondere Anerkennung staatlicherseits verdienen. Der Staat kann ruhig zeigen, daß er eine Leistung für besonders anerkennenswert hält und so Nachahmer fördern.
Prof. Tjark P. Siefken Präsident der Katistianischen Landschaft Präsident des Landtages von Salbor-Katista Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix
Herr Präsident,
dem Anliegen und der Form des Antrages kann ich mich anschließen. Wir sehen auf Unionsebene, daß die Ehrenlegion sich als adäquates Mittel zur Würdigung verschiedenster Leistungen etabliert hat; sie angenommen und akzeptiert ist. Ich würde mir wünschen, daß das Landespräsidium hier zusammen mit dem Kollegen Siefken zu einer schnellen und für alle akzeptablen Lösung kommt. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
da hätte ich gerne mal ne Umfrage zu, um zu sehen, ob Ihre These wirklich stimmt. Ich habe nicht den Eindruck, dass die Ehrenlegion den großen Stellenwert und die gesellschaftliche Aufmerksamkeit genießt, die Sie prognostizieren.
Sehr obrigkeitliche Art zu denken. Hochachtungsvoll ![]() Staatsoberhaupt des Freistaats Fuchsen a.D.
Keineswegs. Prof. Tjark P. Siefken Präsident der Katistianischen Landschaft Präsident des Landtages von Salbor-Katista Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix
Frau Präsidentin,
vielleicht kann das Landespräsidium sich hierzu nochmals einlassen? Mir wäre an einer Einigung gelegen. Prof. Tjark P. Siefken Präsident der Katistianischen Landschaft Präsident des Landtages von Salbor-Katista Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix
Doch, als ob es eines staatlichen "Gnadenakts" bedarf, der dem einzelnen signailsiert, wenn er etwas gut gemacht hat. Die Verleihung von Orden ist im übrigen immer Ausdruck eines Subordinationsverhältnis und verkehrt damit die Situation ins Gegenteil, dass eigentlich der Staat der Diener des Volkes ist und nicht umgekehrt, insofern durchaus obrigkeitlicher Prägung. Außerdem wissen Sie genauso, dass in der politischen Realität solche staatlichen Orden und Auszeichnungen vornehmlich dazu dienen, verdiente, treue Gefolgsleute zu behängen und die Vergabepraxis daher sehr willkürlich erscheint. Welchen Wert aber eine solche Auszeichnung besitzt, diese Frage brauche ich Ihnen denke ich nicht zu beantworten. Stattdessen würde ich mich viel eher für eine Art nationale Ruhmeshalle stark machen, in die durch parlamentarischen oder plebiszitären Beschluss verdiente, ehemalige Persönlichkeiten des Landes Einzug finden, am besten auf Unionsebene, da der Personenkreis für SK allein wohl zu klein ist. Eine Unionsratinitiative der Landesregierung würde ich in einem solchen Fall begrüßen. Hochachtungsvoll ![]() Staatsoberhaupt des Freistaats Fuchsen a.D.
Das verrät jetzt mehr über Sie, als über den Akt der Ordensverleihung selbst. Ganz so, wie es ein Ausdruck des Dankes der Völker von Salbor-Katista war und ist (und kein staatlicher Gnadenakt!), daß wir unser staatliches Archiv "Tiberius-Kaulmann-Archiv" genannt haben, so ist es ein Ausdruck von Volkes Dank, wenn seine Repräsentanten Auszeichnungen verleihen. Der Staat als Diener des Volkes drückt gegenüber denen, die das Gemeinwohl positiv befördert haben, den Dank des Volkes aus. Ich kann darin keinen obrigkeitlichen Akt erkennen, sondern vielmehr einen solcher der Anerkennung mündiger Bürger.
Das läßt sich bereits durch einige Beispiele aus der Vergabepraxis der Ehrenlegion widerlegen. Hajo Poppinga hat als Unionspräsident bspw. SRM als Kommandeur berufen - die beiden sind und waren recht firme politische Gegner. Ferner wurde Montgomery Scott von ihm berufen - ein Sozialist und ganz sicher kein treuer Gefolgsmann Poppingas. Gleiches gilt wohl kaum für die von ihm als Offiziere berufenen Sozialdemokraten Tiberius Kaulmann oder Palin Waylan-Majere.
Eine Auszeichnung, die vom Volke durch seine Vertreter gestiftet wird, hat nur den allerhöchsten Wert.
Wo ist denn da jetzt der Unterschied zu den vorgesehenen Ehrentiteln? Die werden auch alle nur mit parlamentarischem Einverständnis verliehen. Prof. Tjark P. Siefken Präsident der Katistianischen Landschaft Präsident des Landtages von Salbor-Katista Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix
Orden werden durch den Souverain verliehen. Oberster Souverain in unserem Lande ist das Volk, hier vertreten durch das Landespräsidium. Durch den Orden ehrt das Volk jemanden aus seiner Mitte - wo ist da das Unterordnungsverhältnis? Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Sie betreiben eine gefährliche Gleichsetzung von Staat mit Volk.
Und seit wann nimmt man von seinen Bediensteten eine Auszeichnung entgegen? Hochachtungsvoll ![]() Staatsoberhaupt des Freistaats Fuchsen a.D.
Grundsätzlich würde hier dringend eine Abstimmung anstehen. Zunächst würde mich aber die Position des neuen Landespräsidiums zu diesem Thema interessieren?!
Prof. Tjark P. Siefken Präsident der Katistianischen Landschaft Präsident des Landtages von Salbor-Katista Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix
Wenngleich ich den Entwurf gelungen finde und ihn befürworte, so stellt sich mir die Frage, ob es angebracht ist, noch darüber abzustimmen, oder ob man eine solche Entscheidung nicht dem dringend neuzuwählenden Landtag überlassen sollte.
![]() - Unionspräsidentin a.D. - - Ehemaliges Mitglied des Unionsparlamentes - - Ministerpräsidentin des Landes Salbor-Katista a.D. - Mitglied des Wissenschaftlichen Kollegiums der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte und Lehrbeauftragte an der Katistianischen Nationalakademie
Entschuldigung - ich dachte, ich hätte hierauf bereits geantwortet. Ich stimme Ihrer Einschätzung zu, Frau Vorsitzende.
Prof. Tjark P. Siefken Präsident der Katistianischen Landschaft Präsident des Landtages von Salbor-Katista Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix
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