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[Aussprache] Geändertes Gesetz zur Einführung von Gesetzeskürzeln (GEGK) |
Gerhard Cheman
Grünschnabel
05.05.2012 02:33
[Aussprache] Geändertes Gesetz zur Einführung von Gesetzeskürzeln (GEGK)
Hiermit eröffne ich die Aussprache zum geänderten Gesetz zur Einführung von Gesetzeskürzeln. Sie dauert mindestens 72 h:
| Zitat: |
Gesetz zur Einführung von Gesetzeskürzeln (GEGK)
§1: Zur Vereinfachung des juristischen Schriftverkehrs soll ein Kürzel für jede Rechtsvorschrift verwendet werden können, welche eine unverwechselbare Abkürzung des Titels der Rechtsvorschrift darstellt. Das Kürzel soll in ebendiesem Titel spezifiziert werden.
§2: Folgende Gesetze erhalten nachfolgende Kürzel:
(1) Beflaggungsverordnung (BV)
(2) Biergesetz (BG)
(3) Bildungsgesetz (BilG)
(4) Denkmalschutzgesetz des Freistaates Freistein (Denkmalschutzges.)
(5) Energiegesetz (EnergieG)
(6) Feiertagsgesetz des Freistaates Freistein (FeiertagsG)
(7) Gesetz des Freistaates Freistein zur Errichtung eines Landesamtes für Geschichte, Denkmalpflege und Archäologie (Ges.LandesamtGeschichteDenkmalpflegeArchäologie)
(8 ) Gesetz über die Delegation der Gerichtsbarkeit (GDG)
(9) Gesetz über die Wahl des Ministerpräsidenten (GWMP)
(10) Gesetz zum einheitlichen Brand-/Katastrophenschutz und des Rettungsdienstes (Brandschutzg.)
(11) Gesetz zur Einführung von Gesetzeskürzeln (GEGK)
(12) Gesetz über Orden und Titel (GOT)
(13) Gesetz über Staatsverträge und Abkommen (GSA)
(14) Gesetz über Vergabe öffentlicher Aufträge (GVA)
(15) Gesetz über öffentliche Verkehrswege und Infrastruktur (GVI)
(16) Gesetz zum Schutz der Gewässer des Freistaat Freistein (GzSdGdFF)
(17) Gesetz über die Staatsversicherung des Freistaates Freistein (Staatsversicherungsges.)
(18 ) Haushaltsgesetz (HaushaltG)
(19) Kommunalverfassungsgesetz (KVG)
(20) Landessteuergesetz (LandesStg)
(21) Nationalparkgesetz (NPG)
(22) Naturschutzgesetz (NSG)
(23) Polizeigesetz (PG)
(24) Staatsverfassungsgesetz (StaatVerf)
(25) Subventionsgesetz (SubG)
(26) Tierschutzgesetz (TSG)
(27) Versammlungs- und Demonstrationsgesetz (VDG)
(28 ) Vergütungsgesetz (VGG)
(29) Wirtschaftsförderungsgesetz (WFG)
§3
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. |
Sehr geehrte Landtagsmitglieder,
es handelt sich bei diesem geänderten Gesetz um einen geordneten und formellen Vorgang. Das neue, beschlossene Gesetz wurde in dieser Liste mit aufgenommen.
Aus diesem Grund bitte ich und empfehle die Zustimmung zum Gesetz.
Vielen Dank.
Verfolgt die Aussprache von der Regierungsbank aus
Roland Kuntz
Stellv. Ministerpräsident und Staatsminister d. Wirtschaft/Finanzen im Freistaat Freistein
Oberbürgermeister von Lüderitz
Vorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes Freistein
Gibt es hier weiteren Aussprachebedarf?
Ich beende hiermit die Aussprache und komme zur Abstimmung.
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