Anträge 28. Unionsparlament |
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Original von Palin Waylan-Majere
Müssen wir hier auch erst das Präsidium neuwählen oder wird das noch bearbeitet? |
Ich unterstütze des Ersuchen des Kollegen um Bearbeitung der angesammelten Anträge durch den Parlamentspräsidenten oder seinen Stellvertreter.
Victoria Virginia Sewell
Gründungsmitglied der ehrenwerten KDU
Das Unionsministerium des Auswärtigen und der Verteidigung legt folgenden Grundlagenvertrag zur Abstimmung vor:
Basic Treaty between the Commonwealth of Melanesi and the Democratic Union
Grundlagenvertrag zwischen dem Commonwealth of Melanesi und der Demokratischen Union
Preamble / Präambel
Die hohen vertragsschließenden Parteien, namentlich
die Demokratische Union
und
the Commonwealth of Melanesi
im Bestreben, die bilateralen Beziehungen auf eine stabile und freundschaftliche Grundlage zu stellen und sich gegenseitig versichernd, die Grenzen und die territoriale Unversehrtheit des jeweils anderen anzuerkennen und zu respektieren und sich gegenseitig als souveräne Staaten anzuerkennen,
sind wie folgt übereingekommen:
Article I: Anerkennung
(1) Die Unterzeichnerstaaten erkennen den anderen Staat als diplomatischen Partner an und verpflichten sich, jederzeit ein freundschaftliches Verhältnis zu wahren und zu fördern.
(2) Der diplomatische Status zwischen den Vertragspartnern wird auf "freundschaftlich" oder etwas Sinnverwandtes gesetzt.
(3) Die territorialen Ansprüche des Vertragspartners, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bestehen, werden anerkannt. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, die Grenzen des anderen Staates niemals zu verletzen oder in Frage zu stellen.
Article II: Diplomatische Vertretungen
(1) Beiden Vertragspartnern steht es frei, Botschafter in das jeweils andere Land zu entsenden.
(2) Sobald die Akkreditierung abgeschlossen ist, gewähren die Unterzeichnerstaaten dem Botschaftspersonal diplomatische Immunität.
(3) Das Gelände einer Botschaft untersteht der Jurisdiktion des Staates, um dessen Vertretung es sich handelt.
Article III: Reise-, Zoll- und Auslieferungsbestimmungen
(1) Beide Vertragspartner verzichten auf Reisebeschränkungen für Bürgerinnen und Bürger aus dem Partnerstaat.
(2) Beide Vertragspartner kommen überein, Zollangelegenheiten und die Höhe von Zöllen in Zukunft gemeinsam zu regeln. Die Vertragspartner werden einen reibungslosen Verkehr von Waren und Dienstleistungen fördern.
(3) Bürger des Vertragspartners, die im Land des Vertragspartners strafrechtlich verfolgt werden und im eigenen Land aufgegriffen werden, sollen auf Antrag des Vertragspartners - nach richterlicher Anordnung -, an diesen überstellt werden.
Article IV: Vertiefung der Beziehungen und Änderungsbestimmungen
(1) Die Vertragspartner beschließen regelmäßige Treffen von Regierungsvertretern, um die bilateralen Beziehungen zu festigen und noch zu vertiefen.
(2) Dieser Vertrag kann jederzeit durch Erklärung einer der Parteien gekündigt werden.
(3) Änderungen an diesem Vertrag sind nur mit dem Einverständnis beider Parteien zulässig.
Signatures / Unterschriften
für die Demokratische Union
for the Commonwealth of Melanesi
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Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
Aussenministerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Mitglied des Unionsparlaments
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
pjotr
elder statesman
29.09.2009 16:45
| Zitat: |
Original von pjotr
Da der Kanzler aus der Sommerpause zurückkehrt möchte ich an meine Anfrage erinnern. |
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
Ich beantrage hiermit die erneute Aussprache über die Richterwahl.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Ich richte folgende Anfrage an das Außen- und Verteidigungsministerium:
1. Wie stufen Sie den Status der zwischenstaatlichen Beziehungen zu unserem Nachbarland, der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien ein und welche Möglichkeiten sieht das Außenministerium für die dauerhafte Verbesserung der Beziehungen?
2. Welche Ziele verfolgen Sie bei den Gesprächen mit dem Reichskanzler des Vereinigten Kaiserreiches Friedrich McClane?
3. Wie beurteilen Sie die Pläne des Kaisers Heinrich Louis II., die Flotte des Vereinigten Kaiserreiches zu erweitern - u.a. um 3 nuklear angetriebene Flugzeugträger, 6 nuklear angetriebene Jagd-Uboote, 8 nuklear angetriebene schwere Kreuzer sowie zahlreiche weitere Schiffe?
4. Wie beurteilen Sie den Militärreport des futunischen Wesirats für Äußeres, dem zufolge zwei Trägerschiffe modernisiert und mit einem weiterern, just fertiggestellten, Träger gemeinsam in eine Überseeflotte eingegliedert werden?
5. Mit welchen Staaten führt die Unionsregierung derzeit Gespräche hinter verschlossenen Türen und mit welchem Ziel?
6. Wie beurteilen Sie die Lage der Menschenrechte und der öffentlichen Sicherheit in der Dreibürgischen Kolonie Ostland?
Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler
Ich beantrage die Abwahl des stellvertretenden Parlamentspräsidenten durch die Wahl meiner Person zum stellvertretenden Parlamentspräsidenten.
Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler
| Zitat: |
Original von Palin Waylan-Majere
Ich beantrage die Abwahl des stellvertretenden Parlamentspräsidenten durch die Wahl meiner Person zum stellvertretenden Parlamentspräsidenten. |
Ziehe den Antrag hiermit zurück.
Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler
SRM
Foren Gott
13.10.2009 20:40
Das Finanzministerium beantragt den Haushalt für Juni, Juli und August 2009:
| Zitat: |
Haushalt Juni 2009, Juli 2009 und August 2009
Einnahmen:
1 Vermögenssteuer privat
2140,21
2017,56
2057,06
2 Vermögenssteuer
4802,49
4682,42
4565,37
3 Einkommenssteuer
50232
9206,88
5462,5
Summe: 85166,49
Ausgaben:
4 MdUP
14000
16000
16000
5 Unionspräsident
4500
4500
4500
6 Kanzler
4000
4000
4000
7 Minister
5500
14000
17500
8 UP-Präsidium
1000
1000
1000
9 Unionsrichter
4000
4000
4000
10 Oberster Unionsanwalt
2000
2000
2000
11 Leiter Afea
1750
1750
1750
12 Leiter der Unionspolizei
1750
1750
1750
13 Leiter der Unionsbank
1750
1750
1750
14 Botschafter
4500
4500
4500
Summe: 158750
Saldo: -73583,51
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TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING
Ich beantrage die Wahl von Frau Amber Marie Ford, wohnhaft in Freistein, zu einer hauptamtlichen Unionsrichterin.
Ich zitiere Frau Ford: "Ich stehe als hauptamtliche Richterin am Unionsgericht zur Verfügung."
Victoria Virginia Sewell
Gründungsmitglied der ehrenwerten KDU
pjotr
elder statesman
18.10.2009 04:14
Ich beantrage die Aussprache
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
SRM
Foren Gott
18.10.2009 23:06
| Zitat: |
Original von SRM
Das Finanzministerium beantragt den Haushalt für Juni, Juli und August 2009:
| Zitat: |
Haushalt Juni 2009, Juli 2009 und August 2009
Einnahmen:
1 Vermögenssteuer privat
2140,21
2017,56
2057,06
2 Vermögenssteuer
4802,49
4682,42
4565,37
3 Einkommenssteuer
50232
9206,88
5462,5
Summe: 85166,49
Ausgaben:
4 MdUP
14000
16000
16000
5 Unionspräsident
4500
4500
4500
6 Kanzler
4000
4000
4000
7 Minister
5500
14000
17500
8 UP-Präsidium
1000
1000
1000
9 Unionsrichter
4000
4000
4000
10 Oberster Unionsanwalt
2000
2000
2000
11 Leiter Afea
1750
1750
1750
12 Leiter der Unionspolizei
1750
1750
1750
13 Leiter der Unionsbank
1750
1750
1750
14 Botschafter
4500
4500
4500
Summe: 158750
Saldo: -73583,51
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Ich bitte um Einleitung der Abstimmung.
TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING
Herr Präsident,
ich beantrage, mir nach § 8 III GOUP Rederecht in der Aussprache betreffend meinen Vorschlag zur Wahl zur Unionsrichterin einzuräumen.
Amber Marie Ford
Richterin am Unionsgericht
Unionsministerin der Justiz a. D.
Präsidentin des Unionsparlamentes a. D.
Unionsvorsitzende der FDU a. D.
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D.
Oberste Unionsanwältin a. D.
| Zitat: |
Original von Amber Marie Ford
Herr Präsident,
ich beantrage, mir nach § 8 III GOUP Rederecht in der Aussprache betreffend meinen Vorschlag zur Wahl zur Unionsrichterin einzuräumen. |
Erteilt.
Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista
Ich beantrage als Unionsparlamentsabgeordnete die Verabschiedung folgenden Gesetzes:
| Zitat: |
Gesetz zur Förderung werdender Mütter
Gesetz über die Förderung und soziale Betreuung werdender Mütter
§1 Werdenden Müttern sollen von der Unionsebene soziale Leistungen in verschiedener Form zur Verfügung gestellt werden
(1) Werdende Mütter erhalten einen Gutschein für den Besuch von akkreditierten Schwangerschafts-Beratungseinrichtungen.
(2) Mütter, die nachweislich während der Schwangerschaft in eine soziale Notlage geraten, erhalten zu den grundsätzlichen Sozialleistungen noch Schwangerschafts-Unterstützung in Höhe von 300 Bramern pro Monat.
(3) Alleinstehende Mütter, die nach der Schwangerschaft zeitnah einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen erhalten einen Gutschein für eine Betreuungseinrichtung ihrer Wahl zur Betreuung ihres Kindes nach der Geburt.
(4) Alleinstehende Mütter, die sich dazu entscheiden, die ersten 3 Jahre nach der Geburt die Betreuung und Erziehung ihres Kindes selbst zu übernehmen, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von 300 Bramern pro Monat pro Kind unter 3 Jahren (Bei Zwillingen also 600 Bramer etc.)
(4b) Für Väter, die die Betreuung und Versorgung ihres Kindes übernehmen, gilt ebenfalls die Regelung §1 (4).
§2 Die Unionsländer können eigene und zusätzliche soziale Regelungen für werdende und junge Mütter erlassen. Hier gilt das Günstigkeitsprinzip
§3 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
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Victoria Virginia Sewell
Gründungsmitglied der ehrenwerten KDU
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Victoria Sewell: 24.10.2009 16:18.
SRM
Foren Gott
24.10.2009 19:29
| Zitat: |
Original von SRM
Man möge hierzu bitte die Aussprache beantragen.
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Ich beantrage hiermit die Aussprache zu meinem Gesetzesvorschlag und bitte das Parlamentspräsidium Herr Rousseau-Mason das erste Wort in dieser Aussprache zu erteilen.
Victoria Virginia Sewell
Gründungsmitglied der ehrenwerten KDU
Ich beantrage die Abstimmung über den folgenden Grundlagenvertrag:
Grundlagenvertrag zwischen dem Kingdom of Albernia und der Demokratischen Union | Basic Treaty between the Kingdom of Albernia and the Democratic Union
Art. 1 [Ziel | Ambition]
1. Dieser Vertrag dient der Etablierung grundlegender Beziehungen zwischen den Unterzeichnerstaaten.
2. Diese erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich, keine militärischen Handlungen gegeneinander zu unternehmen, solange dieser Vertrag besteht.
Art. 2 [Diplomatische Einstufung | Diplomatic Classification]
Die Unterzeichnerstaaten stufen bei Vertragsunterzeichnung ihre diplomatischen Beziehungen als "neutral" oder dem sinnverwandt ein.
Art. 3 [Grenzzusicherung | Territorial Issues]
Die Unterzeichnerstaaten sichern sich gegenseitig territoriale Integrität zu. Die Unverletzbarkeit der Grenzen des Vertragspartners wird vollumfänglich anerkannt.
Art. 4 [Einreisebestimmungen | Immigration]
1. Die Unterzeichnerstaaten verzichten grundsätzlich auf Einreisebeschränkungen in Form von Visa für Bürger des jeweiligen Vertragspartners.
2. Hiervon unberührt sind Einreiseverbote, die im Rahmen von Strafprozessen von Gerichten der Unterzeichnerstaaten gegen Bürger des Vertragspartners verhängt wurden.
3. Dieser Artikel darf in seiner Gültigkeit im Krisen- oder Katastrophenfall zeitweilig ausgesetzt werden, wenn dies die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erfordert. Über die Aussetzung ist der Vertragspartner unter Angabe der Gründe zu informieren. Nach Wegfall der Gründe für die Aussetzung müssen sämtliche Reisebeschränkungen wieder aufgehoben werden.
Art. 5 [Doppelte Staatsbürgerschaft | Dual Citizenships]
1. Die vertragsschließenden Parteien kommen darin überein, innerhalb einer Frist von einem Jahr über die Einrichtung doppelter Staatsbürgerschaften zu debattieren. Ziel soll es sein, doppelte Staatsbürgerschaften für solche Kinder zu ermöglichen, deren Elternteile sowohl aus dem Königreich Albernia als auch aus der Demokratischen Union stammen.
2. Wird in Zukunft eine solche Regelung getroffen, so soll sie schriftlich in diesem Vertrag verankert werden.
Art. 6 [Botschafteraustausch | Exchange of Ambassadors]
1. Die vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch, Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Eine Verpflichtung zum Botschafteraustausch besteht nicht.
2. Werden Botschafter in das Gastgeberland entsandt, soll durch das Gastgeberland ein geeignetes Gelände zur Errichtung einer Botschaft zur Verfügung gestellt werden.
3. Das zur Verfügung gestellte Gelände soll als exterritorial gelten.
4. Diplomaten und Mitarbeiter der Vertretung sowie die Familien von Diplomaten und Mitarbeitern sind für die Dauer ihrer Tätigkeit bzw. ihres Aufenthalts aufgrund der diplomatischen Tätigkeit von Familienangehörigen vor der Strafverfolgung durch die Behörden des Gastgeberlandes geschützt. Diplomaten und Mitarbeiter der Vertretung sowie deren Familien können bei strafrechtlich relevanten Vergehen ausgewiesen werden. Die Ausweisung ist dem Vertragspartner unter Angabe von Gründen anzuzeigen.
Art. 7 [Diplomatische Konsultation | Diplomatic Consultations]
1. Die vertragsschließenden Parteien treffen sich mindestens ein Mal im halben Jahr zum Austausch diplomatisch-politischer Erkenntnisse.
2. Die Treffen sollen abwechselnd im Königreich Albernia und der Demokratischen Union stattfinden.
Art. 8 [Wirtschaftliche Zusammenarbeit | Economic Cooperation]
Die Unterzeichnerstaaten bekräftigen ihren Wunsch, wirtschaftlich enger zusammenzuarbeiten. Zu diesem Zweck verzichten die Unterzeichnerstaaten darauf, Unternehmen, deren Hauptsitz im jeweils anderen Land liegt, bei der Gründung von Zweigstellen auf dem eigenen Territorium zu behindern.
Art. 9 [Juristische Zusammenarbeit | Judicial Cooperation]
1. Die vertragsschließenden Parteien schließen ein Auslieferungsabkommen und sichern sich die gegenseitige Auslieferung von mit Haftbefehl gesuchten Straftätern zu, die Zuflucht im jeweils anderen Land gesucht haben, um so einer Strafverfolgung im Heimatland zu entgehen. Die Auslieferung von eigenen Staatsbürgern bleibt ausgeschlossen.
2. Ausgenommen von dieser Regelung sind solche Straftäter, die einen berechtigten Anspruch auf Asyl aufgrund politischer Verfolgung haben.
Art. 10 [Konfliktregelung | Settlement of Disputes]
Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem, diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer internationalen Organisation, geregelt.
Art. 11 [Kündigung | Abrogation]
Dieser Vertrag kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den Vertragsparteien zu führen.
Art. 12 [Schlussbestimmungen | Final Provisions]
1. Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur bei beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.
2. Der Vertrag hat eine unbeschränkte Laufzeit.
3. Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner und der Ratifizierung der dafür zuständigen Institutionen in Kraft. |
[/quote]
Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
Aussenministerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Mitglied des Unionsparlaments
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
pjotr
elder statesman
03.11.2009 23:22
Ich beantrage die Wiedereröffnung der Debatte um die Wahl von Frau Ford.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
Dem schließe ich mich an.
gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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