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Roldem
Fabian Montary
Fabian Montary Fabian Montary
Just curious...
31.10.2008 00:19
Ich denke, Sie beziehen sich auf Artikel 9 II. Wie Sie dort lesen können, ist dies nur eine Empfehlung, die Autonomie der Länder wird nicht angegriffen.



Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM
Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary
Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat)



Bianca Böhm
Blond, aber nicht blöd
31.10.2008 01:11
Ich empfehle auch viel und kaum einer hält sich daran. Ein böses "Klappe halten" ist da oftmals effektiver. Augenzwinkern Daher bitte keine Empfehlungen aussprechen, sondern klipp und klar sagen "so ist es!" und da finde ich den Vorschlag von Herr Mason wieder ganz gut, zumal mir die Acht sowieso optisch besser gefällt. 8)



Roldem
Fabian Montary
Fabian Montary Fabian Montary
Just curious...
31.10.2008 11:24
Ich hatte ja eher mit der fünf für Roldem geliebäugelt, ... also wirklich, diese Diskussion ist ja unsinnig.



Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM
Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary
Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat)



Patrick van Bloemberg-Behrens
Important Bunny
27.12.2008 14:03
So, dürfte der folgende dann ein Entwurf sein, den alle tragen können?



Kapitel III - Telekommunikationsvorwahlen

Artikel 7 - Wesen
(1) Telekommunikationsvorwahlen (TKVw) dienen der Zuordnung des Ortsnetzes (ON) einer Telefonnummer.
(2) Telekommunikationsvorwahlen sind für die in die unterzeichenenden Länder versendenden Telekommunikationsunternehmen bindend.
(3) Für die internationale Telekommunikation sind die Regularien der Zielstaaten zu beachten.

Artikel 8 - Aufbau
(1) Telekommunikationsvorwahlen bestehen aus zwei bis fünf Ziffern. Ihnen werden eine Ziffer Null (0) vorangestellt, die bei Anrufen aus dem Ausland anstatt der internationalen Vorwahl wegfällt.
(2) Die erste Ziffer bezeichnet das Zielunionsland.
(3) Die Unionsländer erhalten folgende führende Ziffern (Vorwahlbezirke):
a) 1 (eins): Katista
b) 2 (zwei): Salbor
c) 3 (drei): Heroth
d) 4 (vier): Imperia
e) 5 (fünf): Freistein
f) 6 (sechs): Roldem
g) 8 (acht): Westliche Inseln.
(4) Die fehlenden Ziffern dürfen bis zur einer Änderung dieses Vertrages mit jenem Inhalt nicht verwendet werden.

Artikel 9 - Verteilung
Über die letztliche Einteilung in Ortsnetze entscheiden die Länder und deren Kommunen nach Maßgabe der Länder in Rücksprache mit der UNV.


Artikel 10 - gemeinsame Unionsortsnetzverwaltungsgesellschaft
(1) Die gemeinsame Unionstelefonnetzverwaltungsgesellschaft (UNV) ist eine vom sonstigen Geschäftsbetrieb vollständig getrennte Abteilung der Katistianischen Telekom. Sie untersteht der Aufsicht der Innenminister der Länder.
(2) Die UNV führt das Verzeichnis der Telekommunikationsvorwahlen und -nummern. Sie hat darauf zu achten, dass Telekommunikationsnummern nicht doppelt vergeben werden.
(3) Der UNV steht ein von den Innenministern der Länder mit Mehrheit auf sechs Monate bestimmte Direktor vor.
(4) Der Direktor erfüllt die in Absatz 2 genannten Aufgaben. Er ist den Innenministern der Rechenschaft schuldig. Auf Beschluss von zwei Dritteln der Innenminister kann der Direktor abberufen werden.
(5) Ist die Position des Direktors vakant, führt diese der Innenminister der Freien Republik Katista.
(6) Die Entlohnung des Direktors wird von den Innenminister für eine Wahlperiode festgelegt.
(7) Für die UNV benötigte Mittel werden von allen Ländern zu gleichen Teilen getragen.





Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Patrick van Bloemberg-Behrens: 27.12.2008 14:03.

Roldem
Fabian Montary
Fabian Montary Fabian Montary
Just curious...
27.12.2008 14:09
Artikel 9 würde ich wie folgt ändern:

Artikel 9 - Verteilung
Über die letztliche Einteilung in Ortsnetze entscheiden die Länder und deren Kommunen nach Maßgabe der Länder im Benehmen mit der UNV.


Das hat den Sinn, dass die UNV Bescheid zu wissen hat, ehe eine Vorwahl genehmigt wird. Rücksprache ist zu unklar, das könnte auch heißen, dass ein Einvernehmen der UNV notwendig wird.

Bei Artikel 7 II würde ich noch einen Satz anfügen:

Die Länder haben dazu die nötigen Regelungen zu erlassen.



Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM
Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary
Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat)



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