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Nein. Wenn im Entwurf der neuen Verfassung steht, sie ist angenommen, wenn x % der Abstimmenden in beiden Ländern sie annehmen, dann ist sie bei einer Zustimmung von x% in beiden Ländern angenommen - egal was in den alten Verfassungen steht. Die konnten ihr Inkrafttreten regeln, aber nicht ihre Ersetzung durch eine neue Verfassung.
Laura van Middelburg ![]() "In propatulo fori calidi solis in hirneam parvam porrigentur."
Das halte ich für einen Trugschluß - es gibt ja keine dramatischere Änderung einer Verfassung als ein Ersetzen und damit Außerkraftsetzen. Denn wenn ich Ihrer Theorie folgte, hieße dies ja, daß wir nun schreiben könnten, daß es eine Zustimmung von 10% der Abstimmenden zum Inkrafttreten bräuchte!?
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Das würde dem eigenen Anspruch des Verfassungsentwurfs an seinen demokratischen Charakter zweifellos nicht im Ansatz gerecht.
Aber Souverän und somit Verfassunggeber ist in einem demokratischen Gemeinwesen das Volk, nicht die Verfassung selbst. Die Souveränität des Volkes, sich eine Verfassung zu geben, diese zu ändern oder aufzuheben ist sozusagen "ungegeben", die Verfassung hingegen ist vom Volk sich selbst gegeben. Sie kann dem Volk daher nicht vorschreiben, bis zum Eintritt welcher Umstände sie gilt. Sie gilt so lange, bis das Volk sie eben ersetzt. Laura van Middelburg ![]() "In propatulo fori calidi solis in hirneam parvam porrigentur." Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Laura van Middelburg: 14.04.2011 23:26.
Als Vorschlag für den Stimmzettel wollte ich folgende Optionen anbieten:
Ja zu beiden Ja zu Bond Ja zu Poppinga Nein zu beiden Enthaltung. Gewonnen hat dann der Vorschlag mit den meisten Ja-Stimmen, immer vorausgesetzt, das er die Mehrheit nach Artikel 71 erreicht. Einverstanden? mit freundlichen Grüßen ![]() In omnia paratus
Ich plädiere dafür die erste Antwortmöglichkeit "Ja zu beiden" zu streichen, denn es können ja nicht zwei Verfassungen nebeneinander Gültigkeit haben.
Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
Und wenn ich nun zum Ausdruck bringen möchte, das ich beiden Verfassungsentwürfen zustimme? Weil mir die Fusion wichtiger ist als die Unterschiede in den Vorschlägen? mit freundlichen Grüßen ![]() In omnia paratus
Dann muss ich im Rahmen dieser Beratungen irgendwie versuchen, eine Einigung auf einen Verfassungsentwurf herbeizuführen.
Laura van Middelburg ![]() "In propatulo fori calidi solis in hirneam parvam porrigentur."
Nun, das größere Problem ist doch, was passieren wird, wenn sich eine Zwei-Drittel-Mehrheit für die erste Antwortmöglichkeit entscheidet: dann hätten wir zwei zum Teil verschieden lautende Verfassungstexte und niemand weiß woran er ist. Vielleicht wenn man einen gewissen Zeitraum vor dem Urnengang lässt, während dem eine öffentliche Diskussion über beide Verfassungeentwürfe und, wenn nötig, über das Für und Wider einer Fusion diskutiert werden könnte, könnte der ein oder andere Unentschlossenen ja noch dazu bringen, sich für einen der beiden Verfassungsentwürfe zu entscheiden, zumal auch die Entscheidung für einen der beiden Verfassungsentwürfe zusammen genommen ja auch generell Zustimmung zur Fusion bedeutet. Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
Das haben wir doch die ganze letzte Zeit getan?
Ich würde sagen, wir stimmen über "Nein", "Ja zu Vorschlag Poppinga", "Ja zu Vorschlag Bont" ab. Danach sehen wir ja a) ob die Fusion insgesamt eine Mehrheit hat und b) ob einer der Vorschläge eine Mehrheit hat. Sofern insgesamt eine Mehrheit für die Fusion votiert, aber keiner der beiden Vorschläge eine Mehrheit erhält, werden wir Frau van Middelburg als "Schlichterin" einschalten, die uns den Kompromißvorschlag serviert.
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Denn man to! Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Kauli! Abstimmen! Bitte!
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Läuft...
mit freundlichen Grüßen ![]() In omnia paratus
Ich habe nach dem Absenden meines Wahlzettels die Anzeige bekommen: "Unter der Kennung "100515" wurde bereits eine Wahl abgegeben."
Laura van Middelburg ![]() "In propatulo fori calidi solis in hirneam parvam porrigentur."
Das kann passieren, wenn man zwei mal auf den Senden-Button klickt. Die Stimme wurde aber gezählt. mit freundlichen Grüßen ![]() In omnia paratus
Die Wahl ist beendet, 4 von 5 Wahlberechtigte nahmen teil, die Wahlbeteiligung lag somit bei 80.0 %.
Für den Vorschlag Poppinga stimmten 2 Wähler, für den Vorschlag Bont ebenfalls 2. Ich würde vorschlagen, meinen Vorschlag mit der Option "beide" zu versuchen, um zu sehen, ob wir da zu einer Entscheidung kommen. mit freundlichen Grüßen ![]() In omnia paratus
Sehr erfreulich, dass immerhin ein eindeutiges Votum für die Fusion zustande gekommen ist. Wie auch immer die am Ende im Detail aussehen wird
Isabell Höfer
Na, wir können doch festhalten, daß 100% eine Fusion mit Salbor wollen. Vielleicht kann Frau van Middelburg einen Kompromißvorschlag machen?
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Ich weiß nicht, wie viel uns das weiter bringt, aber folgendes Modell wäre meines Erachtens denkbar:
Wir nehmen sowohl das Amt eines Senators in die Verfassung auf als auch eine Ermächtigung des Landtages, durch Gesetz zu bestimmen, dass das Amt des Senators an das des Ministerpräsidenten gekoppelt wird. Diese Ermächtigung kann zudem dahingehend beschränkt werden, dass ein solches Gesetz nur zulässig ist bzw. anzuwenden sein darf, solange das Land weniger als x Einwohner hat. Das käme sowohl dem Wunsch nach separater demokratischer Kontrolle der Unionsratsvertretung des Landes entgegen, als auch dem Einwand zu geringer personeller Ressourcen für eine personelle Trennung von Regierungsleitung und Unionsratsvertretung. Laura van Middelburg ![]() "In propatulo fori calidi solis in hirneam parvam porrigentur."
Kann ich mit leben.
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Also, ich sehe nach Analayse vor allem drei dicke Streitpunkte:
1. Senator (Ja - Nein) 2. Landtag (Zusammensetzung, Name der Mitglieder) 3. Auflösungsklausel Was den Senator angeht, so kann ich mit dem von Frau van Middelburg vorgeschlagenen Kompromiß leben. Bezüglich des Landtages können wir von mir aus auch das Modell Bont nehmen - bei der Auflösungsklausel sehe ich keinen Grund, diese aufzugeben. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
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