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Zum Ende der Seite springen Gemeinsame Geschäftsstelle der Unionsgerichte
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Geert van Bloemberg-Behrens
Hij kan het.
19.02.2014 19:14
Manuri, 19.02.2014 


An das
Unionsgericht für Strafsachen


Klage wegen Verleumdung


Antragssteller:
Geert van Bloemberg-Behrens

Antragsgegner:
Herr Tiberius Kaulmann


Hiermit zeige ich Herrn Tiberius Kaulmann - Rufname Kauli - wegen Verleumdung an. (StGB §68)

Antragsbegründung:

Herr Kaulmann behauptet an dieser Stelle dass ich bei der 1. Nachwahl zum Unionsparlament doppelt abgestimmt habe.

Dies entspricht nicht der Wahrheit. Ich habe nur einmal abgestimmt. Da Herr Kaulmann Wahlleiter ist, liegt ihm eine Übersicht über alle Wähler und Vorgänge der Wahl vor, aus denen sicher hervor geht, dass ich nur einmal abgestimmt habe. Herr Kaulmann verbreitet somit trotz besseren Wissens unwahre Tatsachen.

Ich weise darauf hin, dass ich als Mitglied des Unionsparlaments und Präsident des Unionsparlaments besonders im Licht der Öffentlichkeit stehe und dass solche falsche Aussagen meinem öffentlichen Ruf enorm schaden.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Geert van Bloemberg-Behrens





Geert van Bloemberg-Behrens
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Präsident des Unionsrats
Sprecher von Bündnis Grün


Geert van Bloemberg-Behrens
Hij kan het.
16.04.2014 18:05
Ich hoffe, dass diese Klage an das korrekte Gericht adressiert ist. Ich war nicht sicher, ob es sich um einen Fall nach §17 (2) der Unionsgerichtsordnung handelt oder um einen Fall nach §22.
Da ich kein Jurist bin und es schwer ist rechtliche Vertretung derzeit zu finden, bitte ich hier ggf. um Nachsicht und Hilfestellung.



Manuri, 16.04.2014 


An das
Unionsgericht für Zivilsachen

Klage auf einstweilige Verfügung in Bezug auf die Wahl zum 40. Unionsparlament


Antragssteller:
Geert van Bloemberg-Behrens

Antragsgegner:
Unionswahlleiter Tiberius Kaulmann

Ich beantrage folgende Einstweilige Anordnung:

Unionswahlleiter Kaulmann hat eine Liste der Unionsbürger beim Amt für Einwohnerangelegenheiten anzufragen und muss diese als Grundlage zur Ermittlung der Wahlberechtigten für die Wahl zum 40. Unionsparlament nutzen.


Antragsbegründung:

Laut §3 und §4 des Wahlgesetzes ist wahlberechtigt, wer im Bürgernetz der Demokratischen Union verzeichnet ist. Bei einer Debatte im Unionsparlament hat die Leiterin des Amtes für Einwohnerangelegenheiten, Frau Volpart, erklärt, dass es technische Probleme mit dem öffentlichen Bürgernetz gibt und dass die Datensätze nicht korrekt sind. Laut Leiterin Volpart sind nur Listen von Wahlberechtigten korrekt, die direkt von einem Wahlleiter bei der Behörde angefragt werden. Das Protokoll der Anfrage ist hier nachzulesen.

Ich stehe im Bürgernetz als Unionsangehöriger verzeichnet, obwohl ich Unionsbürger bin. Hier ist die Ernennungsurkunde zu finden. Frau Volpart kann dies sicher auch bestätigen.
Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Daten im Bürgernetz inkorrekt sind. So wurde bekannt, dass Alexander Krüger Unionsangehöriger ist, im Bürgernetz wird er jedoch weiterhin als Unionsbürger geführt.

Unionswahlleiter Kaulmann hat an dieser Stelle nun eine Liste der Wahlberechtigten für die Wahl zum 40. Unionsparlament veröffentlicht. Auf dieser tauche ich fälschlicherweise nicht auf. Herr Kaulmann hat offensichtlich als Grundlage das Bürgernetz genutzt, obwohl bekannt ist, dass dieses fehlerhaft ist.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Geert van Bloemberg-Behrens





Geert van Bloemberg-Behrens
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Präsident des Unionsrats
Sprecher von Bündnis Grün


Salbor-Katista
Enno Janßen
Enno Janßen Enno Janßen
male parta male dilabuntur
16.04.2014 21:52
Ich bestätige den Eingang des Antrages.



Prof. Dr. iur. Enno Janßen
Präsident des Obersten Unionsgerichtes
Rektor der Katistianischen Nationalakademie
Schriftleiter der Zeitschrift für das gesamte Unionsrecht

Kauli
Alter Sack
17.04.2014 07:48
Zitat:
Original von Kauli
Manuri, den 15. Januar 2014 



Anzeige wg eines mutmasslichen Verstoß gegen §§ 46 Abs. 2 und 98 Abs. 1 StGB durch Geert van Bloemberg-Behrens/Alexander Krüger

Sehr geehrter Frau Oberste Unionsanwältin,

Hiermit möchte ich Ermittlungen gegen Geert van Bloemberg-Behrens/Alexander Krüger wg eines mutmasslichen Verstoß gegen §§ 46 Abs. 2 und 98 Abs. 1 StGB anregen.


Begründung:

Nach §3 Wahlgesetz darf nur für das Unionsparlament kandidieren, wer auch die Unionsbürgerschaft besitzt. Herr Geert van Bloemberg-Behrens wird seit einiger Zeit im Wahlverzeichnis geführt, da er angab, nur aufgrund eines Fehlers der Datenbak des Bürgernetzes als Nebenid geführt wird (siehe Entgültige Liste der Wahlberechtigten für die beiden Wahlen ).

Am 9.1. wurde bekannt, dass des Spieler hinter Herrn van Bloemberg-Behrens auch mit der Id Alexander Krüger an der Unionsparlamentswahl teilgenommen hat. Diese ist im Bürgernetz als Hauptid eingetragen und somit als einzig wahlberechtigte Id anzusehen. Somit war Herr van Bloemberg-Behrens niemals wahlberechtigt und somit nicht berechtigt,an der Wahl teilzunehmen. Herr van Bloemberg-Behrens hat trotzdem für das Unionsparlament kandidiert und auch mit beiden Ids an der Wahl teilgenommen, was nach meinem Rechtsverständnis ein Verstoß gegen §§ 46 Abs. 2 und 98 Abs. 1 StGB ist.

Mit freundlichen Grüßen
Tiberius Kaulmann


Wie ist denn der Stand der Dinge in dieser Sache?



mit freundlichen Grüßen

In omnia paratus

Raphaëlle Barré-Sinoussi
Sorgt für Recht.
17.04.2014 09:08
Simoff: Menschen mit viel Arbeit und wenig Freizeit, kennst du ja auch. Ich versuch es nächste Woche hinzubekommen.



Prof. Dr. Raphaëlle Barré-Sinoussi
Sécretaire Plénipotentiaire et Procureur Générale de la Roldème
Secretary Plenipotentiary and Attorney General of Roldem

Salbor-Katista
Enno Janßen
Enno Janßen Enno Janßen
male parta male dilabuntur
25.04.2014 15:20
Zitat:
Original von Enno Janßen
Ich bestätige den Eingang des Antrages.


Ich hab das auf dem Schirm und komme noch dieses Wochenende dazu.



Prof. Dr. iur. Enno Janßen
Präsident des Obersten Unionsgerichtes
Rektor der Katistianischen Nationalakademie
Schriftleiter der Zeitschrift für das gesamte Unionsrecht

Geert van Bloemberg-Behrens
Hij kan het.
29.04.2014 12:03
Zitat:
Original von Enno Janßen
Zitat:
Original von Enno Janßen
Ich bestätige den Eingang des Antrages.


Ich hab das auf dem Schirm und komme noch dieses Wochenende dazu.


Tja, jetzt läuft die Wahl. Das Mittel einer einstweiligen Verfügung macht auch irgendwie nicht viel Sinn, wenn die Gerichte keine ausreichenden Kapazitäten haben...



Geert van Bloemberg-Behrens
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Präsident des Unionsrats
Sprecher von Bündnis Grün


Pandora Friedmann
Lebende Foren Legende
29.04.2014 12:42
Zitat:
Original von Geert van Bloemberg-Behrens
Zitat:
Original von Enno Janßen
Zitat:
Original von Enno Janßen
Ich bestätige den Eingang des Antrages.

Ich hab das auf dem Schirm und komme noch dieses Wochenende dazu.

Tja, jetzt läuft die Wahl. Das Mittel einer einstweiligen Verfügung macht auch irgendwie nicht viel Sinn, wenn die Gerichte keine ausreichenden Kapazitäten haben...

Sie sitzen doch im Unionsparlament, das auch Richter wählt.



Geert van Bloemberg-Behrens
Hij kan het.
29.04.2014 12:58
Wohl wahr. Ich war mir allerdings nicht der Problematik bewusst. Eigentlich haben wir ja auch einen Justizminister für sowas.



Geert van Bloemberg-Behrens
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Präsident des Unionsrats
Sprecher von Bündnis Grün


Pandora Friedmann
Lebende Foren Legende
29.04.2014 14:28
Zitat:
Original von Geert van Bloemberg-Behrens
Wohl wahr. Ich war mir allerdings nicht der Problematik bewusst. Eigentlich haben wir ja auch einen Justizminister für sowas.

Merkt man gar nicht.



Freistein
Maximilian von Brinckmann
Maximilian von Brinckmann Maximilian von Brinckmann
Ritter Rosenkreuzer
02.05.2014 11:31
Maximilian von Brinckmann
13166 Freistadt-Sankt Petervorstadt


Unionsanwaltschaft
Prof.-Dr.-Schrobi-Straße 17
2853 Manuri
Salbor-Katista

Erstattung einer Anzeige

Sehr geehrte Frau Oberste Unionsanwältin Dr. habil. Barré-Sinoussi,

ich erstatte hiermit Anzeige wegen
  1. Untreue, strafbar gemäß § 97a Abs. 2 StGB,
  2. Begünstigung, strafbar gemäß § 88 Abs. 1 StGB sowie
  3. Falschbeurkundung im Amt, strafbar gemäß § 87 Abs. 1 und 2 StGB,
gegen Frau Unionskanzlerin Dr. h.c. Helen Bont, zu laden über das Unionskanzleramt, Unionshauptstadt Manuri, Land Salbor-Katista.

Zu Ziffern 1, 2, 3:
Frau Bont erklärte öffentlich, dass sie Herrn Johannes Kleven aus persönlicher Anerkennung zum Laufbahnbeamten bar jeder Überprüfung der fachlichen Eignung habe. Dies kommt aus der Äußerung in Anlage 1 heraus: „Dass Herr Kleven als Sonderbeauftragter im Range eines Direktors in der Besoldungsstufe A 17 eingestellt wurde[,] ist zunächst eine politische Entscheidung und als Anerkennung dafür gedacht, dass er so spontan diese Aufgabe übernommen hat.“ Die Ernennung entnehmen Sie Anlage 2 dieser Anzeige.

Zu Ziffer 1:
Als Unionskanzlerin nimmt Frau Bont fremde Vermögensinteressen, nämlich die des Staates Demokratische Union wahr. Die Regelungen Ihres Vorgehens sind durch Gesetze geregelt. Die Einstellung von Laufbahnbeamten in der Laufbahngruppe A unterliegt bestimmten Voraussetzungen, die Frau Bont bewusst missachtete, um einem wohlgesonnenen Parteifreund, in diesem Fall dem Generalsekretär der Konservativ-Demokratischen Union (KDU) – Frau Bont selbst ist Vorsitzende der KDU – zu Lasten der Demokratischen Union in das Beamtenverhältnis zu verhelfen.

Zu Ziffer 2:
Mit der Begehung der Tat in Ziffer 1, möchte Frau Bont dem Begünstigten Kleven einen Vorteil angedeihen, der diesem ohne Begehung der Straftat nicht zugekommen wäre.

Zu Ziffer 3:
Mit der Begehung der Tat in Ziffer 1 hat Frau Bont gleichermaßen aufgrund eines rechtswidrigen Rechtsaktes den Straftatsbestand der Falschbeurkundung begangen. Die Erheblichkeit der Tat begibt sich aus der persönlichen Begünstigung des Herrn Kleven.

Mit freundlichen Grüßen
Maximilian von Brinckmann


Zitat:
Original von Helen Bont
Entschuldigen Sie, man kann auch aus jeder kleinsten Mücke einen Potwal machen. Verzeihen Sie bitte, dass Sie eine Politikerin als Unionskanzlerin haben und keine Verwaltungsfachfrau.
Dass Herr Kleven als Sonderbeauftragter im Range eines Direktors in der Besoldungsstufe A 17 eingestellt wurde ist zunächst eine politische Entscheidung und als Anerkennung dafür gedacht, dass er so spontan diese Aufgabe übernommen hat. Da aber bereits seit Jahren aufgrund eines fehlenden Wisim-Systems keine Gehälter ausgezahlt werden, ist die Einstufung mehr kosmetischer denn praktischer Natur.


Zitat:
Original von Helen Bont



Auf der Grundlage von § 1 II der Verordnung über die Übertragung der Befugnis zur Ernennung von Beamten und Offizieren vom 22.10.2013 ernenne ich hiermit

Herrn Johannes Kleven


zum Sonderbauftragten im Range eines Direktors im Unionskanzleramt mit der Besoldungsgruppe A 17.

Manuri, den 01. Mai 2014


Unionskanzlerin





Prof. Dr. Maximilian von Brinckmann HCR
Lordrektor der Roldem State University
Bürgermeister von Freistadt a.D.

Geert van Bloemberg-Behrens
Hij kan het.
06.05.2014 16:38
Manuri, 06.05.2014 


An das
Oberste Unionsgericht

Einspruch gegen das Ergebnis der Wahl zum 40. Unionsparlament gemäß §46 des Wahlgesetzes


Antragssteller:
Geert van Bloemberg-Behrens

Ich beantrage:
1. Die Annulierung der Wahl zum 40. Unionsparlament gemäß §47 des Wahlgesetzes und §22 (4) der Unionsgerichtsordnung.
2. Eine Einstweilige Verfügung zum Stopp der Vereidigung des 40. Unionsparlaments. Diese darf erst fortgesetz werden, wenn der Antragspunkt 1 negativ beschieden wird.

Zulässigkeit der Beschwerde:
Ich habe meine Kandidatur für das 40. Unionsparlament eingereicht, somit bin ich laut §22 (2)a beschwerdeberechtigt. Die Beschwerde wurde zudem fristgerecht eingereicht.

Begründung der Beschwerde:
Ich habe meine Kandidatur zum 40. Unionsparlament fristgerecht eingereicht. Der Wahleiter hat meine Kandidatur abgewiesen mit der Begründung, dass ich nicht wahlberechtigt sei, da ich nicht im Bürgerverzeichnis stehe. Ich habe vor Ort mitgeteilt, dass ich sehr wohl wahlberechtigt bin, da ich die Unionsbürgerschaft der Demokratischen Union besitze. Am 17.06.2013 wurde mir die Urkunde über die Unionsbürgerschaft durch Unionskanzlerin Helen Bont überreicht.
Es ist richtig, dass ich nicht im Bürgernetz der Union stehe. Dies ist jedoch auf ein Verschulden des Amtes für Einwohnerangelegenheiten zurückzuführen. Ich habe am 18.07.2013 auf diesen Fehler hingewiesen. Der darauf folgenden Aufforderung des Amtes für Einwohnerangelegenheiten bin ich nachgekommen. Das Bürgernetz ist zudem nicht mit dem im Gesetz beschriebenen Bürgerverzeichnis identisch bzw. gleich zu setzen.

Die Leiterin des Amtes für Einwohnerangelegenheiten hat bei einer Aussprache im Unionsparlament erklärt, dass das öffensichtlich einsehbare Bürgernetz technische Probleme verursacht. Die Behörde würde eine interne Liste der Unionsbürger führen, die vollkommen korrekt sei. Unionswahlleiter Kaulmann hat an dieser Aussprache als Abgeordneter auch teilgenommen. Er hat somit davon Kenntniss genommen, dass das öffensichtlich einsehbare Bürgernetz Probleme bereitet. Er hat auch davon Kenntnis genommen, dass das Afea davon ausgeht, dass der Wahlleiter die Liste der Wahlberechtigten beim Afea vorab anfordert.
Zitat der Leiterin des Afea in dieser Aussprache:
"Ja, es ist sichergestellt, dass Wahlleiter die richtige und aktuellen Datensätze für die Wahlen erhalten. Hierzu ist eine Anfrage an das AfEA von Nöten, bestenfalls mit der vorherigen Prüfung der aufgefundenen Datensätze. Wir übermitteln die Unterlagen dann fristgemäß und sachrichtig."

Herr Kaulmann hat trotz des Wissens um diese Problematik bei der Wahl zum 40. Unionsparlament die Daten des öffentlich einsehbaren Bürgernetzes übernommen anstatt eine korrekte Liste beim Afea anzufragen. Herr Kaulmann hat nach meiner Beschwerde erklärt, dass er sich an §3 und §4 des Wahlgesetzes halten will. Dort steht, dass wahlberechtigt ist, wer im Bürgerverzeichnis als Unionsbürger verzeichnet ist. Herr Kaulmann geht fälschlicherweise davon aus, dass das sogenannte öffentliche Bürgernetz als Bürgerverzeichnis anzusehen ist. Das ist jedoch nicht aus dem Gesetz abzuleiten. Wie vom Afea in der UP-Aussprache verkündet wurde, erstellt die Behörde direkt auf Anfrage ein korrektes Wählerverzeichnis auf Grund von verschiedenen Bürgerverzeichnisquellen.

§3 des Wahlgesetzes sagt:
"Das aktive Wahlrecht besitzt, wer zum Zeitpunkt des Wahlbeginns seit mindestens 28 Tagen im Bürgerverzeichnis der Demokratischen Union als Staatsbürger , verzeichnet ist, wenn die Staatsbürgerschaft vom Amt für Einwohnerangelegenheiten bestätigt wurde."
Der letzte Halbsatz trifft bei mir zweifelsohne zu. Es ist auf Grund der wirren Formulierung nicht ersichtlich, ob hier eine Entweder-Oder-Bestimmung vorliegt oder ob beide Vorraussetzungen erfüllt sein müssen.

Die Nichtzulassung als Kandidat zur Wahl verstößt zudem nicht nur gegen das Wahlgesetz, sondern auch gegen Artikel 20 Paragrafen 1 und 2 der Unionsverfassung.

Meine Nichtzulassung zur Wahl stellt einen erheblichen Mangel dar. Im 39. Unionsparlament war ich der einzige Oppositionsabgeordnete, alle anderen Abgeordneten gehörten den Regierungsfraktionen aus KDU und SPDU an. Mit meiner Nichtzulassung hatten die Wählerinnen und Wähler somit nicht die Gelegenheit für eine in der letzten Legilatur aktiven Oppositionspartei zu stimmen. Es standen nur die bisherigen Regierungsparteien sowie zwei bisher nicht im Unionsparlament in Erscheinung getretenen Listen an. Der Bevölkerung bin ich nicht nur in meiner Rolle als Oppositionspolitiker bekannt, sondern auch als Präsident des 39. Unionsparlaments und Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista bekannt. Es ist davon auszugehen, dass ich bei Teilnahme an der Wahl einen Sitz erlangt hätte. Somit wären das Wahlergebnis und die Sitzverteilung im Parlament völlig anders ausgefallen.


Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Geert van Bloemberg-Behrens





Geert van Bloemberg-Behrens
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Präsident des Unionsrats
Sprecher von Bündnis Grün


Geert van Bloemberg-Behrens
Hij kan het.
24.05.2014 20:14
Meine Herren?



Geert van Bloemberg-Behrens
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Präsident des Unionsrats
Sprecher von Bündnis Grün


Bürger
Draga Markievic
das Fräulein Tochter
15.01.2015 15:48
Lässt anfragen, ob in der Organstreitsache „Senator des Landes Salbor-Katista ./. Unionsrat“ (Az. ObUG I 2013/1) eine Stellungnahme der UPräs gewünscht wird, da die seinerzeit eine Unionsexekution nicht beantragte.




- Unionspräsidentin a.D. -

- Ehemaliges Mitglied des Unionsparlamentes -
- Ministerpräsidentin des Landes Salbor-Katista a.D. -

Mitglied des Wissenschaftlichen Kollegiums der
Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
und Lehrbeauftragte an der Katistianischen Nationalakademie

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Draga Markievic: 15.01.2015 15:49.

Jebb Bongerton
Unionsrichter
16.01.2015 08:40
Zitat:
Original von Draga Markievic
Lässt anfragen, ob in der Organstreitsache „Senator des Landes Salbor-Katista ./. Unionsrat“ (Az. ObUG I 2013/1) eine Stellungnahme der UPräs gewünscht wird, da die seinerzeit eine Unionsexekution nicht beantragte.

Bongerton gibt dem Unionspräsidialamt telefonisch Rückmeldung, dass man die Anhörung der Unionspräsidentin prüfen werde, zunächst aber die Einlassungen des Unionsrats berücksichtigen wolle.



Prof. Jebb Bongerton JSCR JD
Direktor des Unionsverwaltungsgerichts
Richter am Obersten Gericht von Roldem

„Wo kommen wir da hin? Das haben wir schon immer so gemacht. Da kann ja jeder kommen.“

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