Mitteilungen 25. Unionsparlament |

Manuri, den 10. Juli 2008
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Feststellung des Ergebnisses der Abstimmung über das Anwaltsgesetz der Demokratischen Union (Az. UR-2008/37) wurde erneut getätigt und der Fehler beseitigt. Demnach liegt kein Einspruch des Unionrates gegen dieses Gesetz vor.
Mit freundlichen Grüßen,

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Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM
Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary
Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat)
Das Präsidium hat sich heute aufgrund der kontinuierlichen Abwesenheit der Abgeordneten Frau van Rotstein entschlossen, den Antrag beim Unionsgericht zu stellen, Frau van Rotstein für verschollen zu erklären.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
| Zitat: |
Original von Hajo Poppinga
Das Präsidium hat sich heute aufgrund der kontinuierlichen Abwesenheit der Abgeordneten Frau van Rotstein entschlossen, den Antrag beim Unionsgericht zu stellen, Frau van Rotstein für verschollen zu erklären. |
Der Antrag ist heute beim Unionsgericht eingegangen.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann

Manuri, den 27. Juli 2008
Sehr geehrter Herr Präsident,
ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Gesetzesvorlage „Verfassungsreform Art 47/47a“ (Az. UR-2008/40) aus dem Unionsparlament nicht die nötige Zustimmung im Unionsrat erreicht hat (Az. UR-2008/42). Damit ist das Gesetz gescheitert.
Mit freundlichen Grüßen,

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Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM
Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary
Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat)
| Zitat: |
DEMOKRATISCHE UNION
- Oberstes Unionsgericht -
An das
Unionsparlament der Demokratischen Union
- Der Unionsparlamentspräsident -
Manuri, Katista
Abstraktes Normenkontrollverfahren gegen das Anwaltsgesetz
Sehr geehrter Herr Unionsparlamentspräsident,
bezüglich des abstrakten Normenkontrollverfahrens vor dem Obersten Unionsgericht (AZ: ObUG 2008-04) gibt das Gericht dem Unionsparlament hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme.
Das Gericht setzt Ihnen hierzu eine Frist bis Mittwoch, 20.08.2008.
Das Oberste Unionsgericht am 02. August 2008
durch den Vorsitzenden Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft
Prof. Dr. Dr. Ashcraft |
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Zur Kenntnisnahme:
| Zitat: |
DEMOKRATISCHE UNION
- Unionszivilgericht I. Instanz -
Beschluss
Im Antrag
des Präsidenten des Unionsparlaments
Herrn Prof. Hajo Poppinga
auf Verschollenheitserklärung der MdUP Jasmin van Rotstein
ergeht durch den Vorsitzenden Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft,
folgender Beschluss:
Der Abgeordnete des Unionsparlaments, Frau Jasmin van Rotstein, wird nach §2 II, 2. Var des II. Buch des ZGB für Verschollen erklärt.
Gründe:
I.
Der Antragsteller, begehrt die Feststellung der Verschollenheit der Abgeordneten des Unionsparlaments der Demokratischen Union, Frau Jasmin van Rotstein.
II.
Der Antragsteller konnte sein rechtlich relevantes Interesse an der Feststellung der Verschollenheit von Frau van Rotstein dem Gericht glaubhaft machen.
Als Präsident des Unionsparlaments ist der für die Handlungsfähigkeit des Unionsparlaments verantwortlich. Die dauerhafte Abwesenheit der Abgeordneten van Rotstein sowie die Ungewissheit über ihren Verbleib führen dazu, dass die Arbeitsfähigkeit des Parlaments beeinträchtigt wird bzw. werden könnte.
Das rechtlich relevante Interesse des Antragstellers konnte daher glaubhaft gemacht werden.
III.
Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 2 II, Buch II ZGB zur Mitteilung über das Verbleiben der Frau van Rotstein aufgefordert.
Die Aufforderung blieb nach Ablauf der gerichtlich festgesetzen Frist erfolglos.
IV.
Dem Gericht liegen keine Anhaltspunkte für den Verbleib der Frau van Rotstein vor.
Frau Jasmin van Rotstein ist somit nach § 2 II, Buch II ZGB für verschollen zu erklären.
Das Unionszivilgericht in I. Instanz am 03. August 2008
durch den Vorsitzenden Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft.
Prof. Dr. Dr. Ashcraft |
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von William C. Ashcraft: 03.08.2008 18:27.
Hey, also ich liege derzeit mit ner netten Sommergrippe im Bett. Ich komm deswegen leider selten ins Netz - ich geb an meine Stellvertretung ab.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
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