Anträge 23. Unionsparlament |
Entschuldigen Sie, ich hatte das falsch gelesen. Ich nahm fälschlicherweise an, Sie meinten dass ich begründen soll, warum eine Aussprache stattfinden muß. Es ist halt doch schon etwas spät
The sweetest spirit in the whole country
Denise M. Connor geb. Heidenberg
Unionskanzlerin a.D.
Verstorben am 14.05.2009
Ne, ich bat eigentlich darum, daß ich Gelegenheit habe unseren Antrag zu begründen, bevor Sie diesen zerreißen.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Sie denken immer so negativ von mir Herr Poppinga
The sweetest spirit in the whole country
Denise M. Connor geb. Heidenberg
Unionskanzlerin a.D.
Verstorben am 14.05.2009
| Zitat: |
Original von Denise M. Heidenberg
Sie denken immer so negativ von mir Herr Poppinga
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Keinesfalls, Fräulein Heidenberg, ich unterscheide ganz fein zwischen Ihrer menschlichen und Ihrer politischen Seite.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Da sind Sie Gott Lob einer, der das beherzigt
The sweetest spirit in the whole country
Denise M. Connor geb. Heidenberg
Unionskanzlerin a.D.
Verstorben am 14.05.2009
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Denise M. Connor: 22.09.2007 20:55.
Folgender Antrag des Unionsparlamentes wurde vom Unionsrat abgelehnt.
| Zitat: |
Gesetz zur Änderung des Artikels 52 Absatz 1 der Unionsverfassung
§ 1 [Änderung des Artikels 52 Absatz 1 der Unionsverfassung] Dem Artikel 52 Absatz 1 der Verfassung der Demokratischen Union werden folgende Sätze 2 und 3 angefügt:
Die Berichtigung von orthografischen, grammatikalischen und lexikalischen Fehlern im Text der Unionsverfassung ist keine Änderung derselben im Sinne dieses Artikels. Sie sind von der gesetzlich mit der Führung des Unionscharchives betrauten Stelle vorzunehmen, sowie sie ihr bekannt werden.
§ 2 [Inkrafttreten] Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
Ich beantrage für die Unionsregierung Herrn Bodo von Kurzschluss zum Unionswahlleiter zu wählen.
Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Da über meinen Antrag bzgl. der Staatsnamensänderung bedauerlicherweise nicht abgestimmt worden ist, erneuere ich ihn hiermit und bitte doch darum, die entsprechende Abstimmung gem. Geschäftsordnung durchzuführen, anstatt hier missliebige Anträge einfach versanden zu lassen.
Sophia Kreittmayr (FVP), Präsidentin des Unionsrates
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein
Unionsministerin des Inneren a.D.
Gegen folgenden Antrag hat der Unionsrat Einspruch erhoben.
| Zitat: |
Gesetz über die Unionsstreitkräfte
Absatz 1 Allgemeines
§ 1 Unionsstreitkräfte
(1) Die Streitkräfte der Demokratischen Union haben den Namen „Unionsstreitkräfte“.
(2) Sie bestehen aus den Teilstreitkräften Unionsstreitkraft (Heer), Unionsstreitkräfte zur See (Marine) und Unionsstreitkräfte zur Luft (Luftwaffe). Die Spezialstreitkräfte sind Teil der Unionsstreitkraft, untersteht jedoch einem eigenen Kommando.
(3) Die Streitkräfte der Demokratischen Union dürfen in Friedenszeiten nicht im Inland eingesetzt werden, es sei denn es handelt sich um zeitlich begrenzte Einsätze im Rahmen der Katastrophenhilfe oder der Unterstützung der polizeilichen Arbeit.
(4) Der Oberbefehl über die Streitkräfte unterliegt dem Minister für
Verteidigung.
§ 2 Soldaten
(1) Die Unionsstreitkräfte haben eine Gesamtstärke, die 500.000 Soldaten nicht unterschreiten soll.
(2) Zusätzlich besteht eine Reserveeinheit von wenigstens 200.000 Mann.
(3) Das Unionsministerium der Verteidigung hat für die Einsatzbereitschaft und die Rekrutierung ausreichender Personalkapazitäten gemäß der Absätze 1 und 2 Sorge zu tragen und definiert die notwendigen Eignungskriterien für die Einberufung.
(4) Die Wehrpflicht ist ausgesetzt. Die Wiedereinführung der Wehrpflicht ist nur durch eine Änderung dieses Gesetzes möglich.
(5) Die Dienstgrade in den Teilstreitkräften sind in Anhang 1 zu diesem Gesetz geregelt. Weiterhin gilt der Organisationserlass über die Dienstgrade der Unionsstreitkräfte.
§3Aufgaben der Unionsstreitkräfte
(1) Oberste Aufgabe der Unionsstreitkräfte ist die Sicherung des Staatsgebietes sowie der staatlichen Souveränität und die Führung von bewaffneten Konflikten der Demokratischen Union Ratelon und ihrer Verbündeten zu Lande, zu Wasser und in der Luft auf Befehl ihres Oberbefehlshabers.
(2) Eine weitere Aufgabe besteht im Schutz offizieller Repräsentanten im Ausland und in der Sicherung der Handelswege.
(3) Der Einsatz der Unionsstreitkräfte im Innern bestimmt sich nach der Verfassung
§ 3 Alarmstufen
(1) Die Unionsstreitkräfte verfügen über bestimmte Alarmstufe.
(2) Die möglichen Alarmstufen sind in Anhang 2 zu diesem Gesetz geregelt.
(3) Der Unionspräsident verkündet auf Antrag des Unionskanzlers und des Unionsministers der Verteidigung , nach der Beratung aller drei, die vom Unionskanzler beantragte Alarmstufe.
(4) Bei Ausrufung der Alarmstufen Rot oder Gelb hat der Präsident unverzüglich das Unionsparlament sowie den Unionsrat einzuberufen. Diese können den Beschluss mit absoluter Mehrheit in beiden Kammern aufheben, weiterhin können beide Kammern im selben Verfahren jederzeit den Beschluss des Unionspräsidenten aufheben.
Absatz 2 Organisation der Streitkräfte
§ 4 Oberste Heeresleitung
(1) Für die Führung und Verwaltung der Streitkräfte ist die oberste Heeresleitung zuständig.
(2) Sie setzen sich aus den Befehlshabern der vier Teilstreitkräfte zusammen, welche den Rang eines Generals oder Admirals tragen, sowie dem Verteidigungsminister.
(3) Der Verteidigungsminister kann einen Vertreter bestimmen. Dieser muss Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums sein, sowie mindestens den Rang eines Stabsoffizieres innehaben.
(3) Die Befehlshaber der Teilstreitkräfte sind immer die ranghöchsten Generäle.
(4) Ein Mitglied der obersten Heeresleitung erhält den Vorsitz.
(5) Die Verordnung über den Generalstab wird außer Kraft gesetzt.
Anlage 1
* Marschall/großadmiral
* General
* Generalleutnant
* Generalmajor
* Brigadegeneral
Stabsoffiziere 1
* Oberst
* Oberstleutnant
* Major
Hauptleute 1
* Stabshauptmann
* Hauptmann
* Oberleutnant
* Leutnant
Unteroffiziere mit Portepee 1
* Oberstabsfeldwebel
* Stabsfeldwebel
* Oberfähnrich
* Hauptfeldwebel
* Oberfeldwebel
* Feldwebel
Unteroffiziere ohne Portepee 1
* Stabsunteroffizier
* Fahnenjunker
* Unteroffizier
Manschaften 1
* Oberstabsgefreiter
* Stabsgefreiter
* Hauptgefreiter
* Obergefreiter
* Gefreiter
* Soldat/Flieger
Admiräle 2der Unionsmarine
* Admiral
* Vizeadmiral
* Konteradmiral
* Flottillenadmiral
Stabsoffiziere 2
* Kapitän zur See
* Fregattenkapitän
* Korvettenkapitän
* Hauptleute und Leutnante1
* Stabskapitänleutnant
* Kapitänleutnant
* Oberleutnant zur See
* Leutnant zur See
Unteroffiziere mit Portepee 2
* Oberstabsbootsmann
* Stabsbootsmann
* Oberfähnrich zur See
* Hauptbootsmann
* Oberbootsmann
* Fähnrich zur See
* Bootsmann
Unteroffiziere ohne Portepee 2
* Obermaat
* Seekadett
* Seekadett
* Maat
Mannschaften 2
* Oberstabsgefreiter
* Stabsgefreiter
* Hauptgefreiter
* Gefreiter
* Matrose
Anlage 2
* Alarmstufe grün - Friedenszeit
* Alarmstufe gelb/grün - Friedenszeit erhöhte Aufklärung und zusaätzliche
* Sicherheitsmaßnahmen
* Alarmstufe gelb - erhöhte Einsatzbereitschaft
* Alarmstufe Rot - maximale Einsatzbereitschaft
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Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
Ich beantrage eine allgemeine Debatte zum Thema "Situation am Unionsgericht" und erbitte das Wort zur Eröffnung.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Ich mache noch einmal auf die vom Unionsrat abgelehnten Anträge aufmerksam.
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
Hallo?
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
| Zitat: |
Original von Bodo von Kurzschluss
Hallo? |
Ja, wenn hier keiner eine Zurückweisung des Einspruches beantragt, dann ist das Gesetz nicht beschlossen. Ist doch auch besser so.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Namens und im Auftrag der Unionsregierung bringe ich ich folgendes Verfassungsänderungsgesetz ins Unionsparlament zur Aussprache und Abstimmung ein.
Föderalsismusreform
Verfassungsänderungsgesetz gemäß Art. 52 UVerf.
§ 1 [Änderung des Artikels 47 der Unionsverfassung]
Artikel 47 der Verfassung der Demokratischen Union wird folgendermaßen neu gefasst:
Artikel 47 - Ausschließliche Gesetzgebung der Union
Die Union hat die Gesetzgebung über:
1. die auswärtigen Angelegenheiten einschließlich der politischen und wirtschaftlichen Vertretung gegenüber dem Ausland;
2. die Landesverteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung, die grenzpolizeiliche Überwachung der Außengrenzen der Demokratischen Union zu Lande, zu Wasser und in der Luft, die Einreise in das und Ausreise aus dem Staatsgebiet der Demokratischen Union;
3. das Währungs- und Zollwesen, die unionsweiten Steuern und die Grundlagen des Wirtschaftssystems;
4. die Verfassung des Unionsgerichtes und das Prozessrecht und vor demselben, die Rechtsanwaltschaft und die Rechtsberatung;
5. das Strafrecht;
6. das bürgerliche Recht;
7. die Staatsangehörigkeit, das Passwesen, das Melde- und Ausweiswesen, das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht der Ausländer, die Freizügigkeit, die Ein- und Auswanderung, die Abschiebung, die Aus- und Durchlieferung;
8. alle staatlichen Foren;
9. das Arbeitsrecht einschließlich der Arbeitsvermittlung;
10. die soziale Sicherung einschließlich der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung und der Gesundheitsfürsorge;
11. diejenigen Gegenstände, ohne die zugleich mitzuregeln eine ausdrücklich der Union zugewiesene Gesetzgebungskompetenz verständigerweise nicht geregelt werden kann, ergänzende Vorschriften zu Gegenständen über welche die Union die Gesetzgebung besitzt sowie Gegenstände, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können.
(2) Auf dem Gebiet des Strafrechts darf jedes Land für die Nichteinhaltung von Gesetzen des Landes besondere Strafen androhen.
§ 2. [Unionsvertretungsgesetze]
Der Unionsverfassung wird der Artikel 48 neu eingeführt:
Artikel 48 - Vertretungsgesetzgebung der Union
(1) Auf den Sachgebieten welche unter die Gesetzgebung der Länder fallen hat die Union das Recht zur Gesetzgebung, solange und soweit nicht alle Länder von ihrem Gesetzgebungsrecht Gebrauch gemacht haben.n
(2) Vertretungsgesetze der Union gelten wie Landesrecht und sind als solche zu kennzeichnen.
(3) Vertretungsgesetze der Union treten für das Gebiet eines Landes außer Kraft, wenn dieses Land eine eigene gesetzliche Regelung erläßt oder eine solche bereits besteht.
(4) Artikel 22 Absatz 3 findet auf dem Gebiet der Vertretungsgesetzgebung der Union keine Anwendung.
§ 3. [Inkrafttreten]
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Hiermit stelle ich folgenden Antrag auf Änderung der Verfassung:
(Änderungen rot hervorgehoben)
| Zitat: |
VI. Abschnitt – Die Unionsregierung
Artikel 42 – Amtseid
(1) Der Unionskanzler leistet bei seinem Amtsantritt folgenden Eid:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes der Demokratischen Union widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze des Staates wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."
Der Eid kann durch eine beliebige religiöse Beteuerung erweitert werden.
(2) Der Unionspräsident, die Mitglieder der Unionsregierung, die Unionsrichter sowie sämtliche andere Staatsdiener der Union leisten bei ihrem Amtsantritt diesen Eid. Die Mitglieder des Unionsparlamentes bekunden mit der Eidesleistung die Annahme ihres Mandates.
(3) Der Unionspräsident und der Unionskanzler treten ihre Ämter spätestens sieben Tage nach ihrer Wahl an, die Unionsminister spätestens sieben Tage nach ihrer Ernennung.
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The sweetest spirit in the whole country
Denise M. Connor geb. Heidenberg
Unionskanzlerin a.D.
Verstorben am 14.05.2009
Folgenden Antrag reiche ich hiermit ein:
Einfügung des Verfassungshochverrats in das Strafrecht
§ 1.
Dem Strafrecht wird ein § 39a hinzugefügt, der da lautet:
"§ 39a Verfassungshochverrat
(1) Wer ein hochverätisches Unternehmen gegen die Union oder gegen ein Unionsland vorbereitet, mit dem Ziel den Bestand der Demokratischen Union zu beeinträchtigen oder die verfassungsmässige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter 90 Tagen bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von bis zu 90 Tagen zu erkennen."
§2.
Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
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Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
| Zitat: |
Original von Denise M. Heidenberg
Hiermit stelle ich folgenden Antrag auf Änderung der Verfassung:
(Änderungen rot hervorgehoben)
| Zitat: |
VI. Abschnitt – Die Unionsregierung
Artikel 42 – Amtseid
(1) Der Unionskanzler leistet bei seinem Amtsantritt folgenden Eid:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes der Demokratischen Union widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze des Staates wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."
Der Eid kann durch eine beliebige religiöse Beteuerung erweitert werden.
(2) Der Unionspräsident, die Mitglieder der Unionsregierung, die Unionsrichter sowie sämtliche andere Staatsdiener der Union leisten bei ihrem Amtsantritt diesen Eid. Die Mitglieder des Unionsparlamentes bekunden mit der Eidesleistung die Annahme ihres Mandates.
(3) Der Unionspräsident und der Unionskanzler treten ihre Ämter spätestens sieben Tage nach ihrer Wahl an, die Unionsminister spätestens sieben Tage nach ihrer Ernennung.
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Ich beantrage Aussprache.
Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista
| Zitat: |
Original von Sean William Connor
Folgenden Antrag reiche ich hiermit ein:
Einfügung des Verfassungshochverrats in das Strafrecht
§ 1.
Dem Strafrecht wird ein § 39a hinzugefügt, der da lautet:
"§ 39a Verfassungshochverrat
(1) Wer ein hochverätisches Unternehmen gegen die Union oder gegen ein Unionsland vorbereitet, mit dem Ziel den Bestand der Demokratischen Union zu beeinträchtigen oder die verfassungsmässige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter 90 Tagen bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von bis zu 90 Tagen zu erkennen."
§2.
Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
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Ich beantrage Aussprache.
Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Ich bitte um Aussprache zu den Vorgängen in Freistein und Imperia.
Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Bitte im Eilverfahren.
Abkommen über die Beendigung der Kriegshandlungen
Eingedenk der nationalen und internationalen Verantwortung der souveränen Nationen für den Frieden in Antica, und im Bewußtsein dessen, dass nur ein gewaltloses Miteinander die Freiheit der Völker nachhaltig sichert, schließen die unterzeichnenden Parteien einen definitiven Friedensvertrag.
1.
Die Staaten Demokratische Union und Gran Novara verständigen sich auf einen unbegrenzten Frieden.
2.
Sämtliche Kriegshandlungen, sowie deren Vorbereitungen, beider Parteien werden mit Inkrafttreten des Abkommens eingestellt.
3.
Die Parteien einigen sich auf den Rückzug sämtlicher, nahe der gemeinsamen Grenze stationierter, Truppen. Lediglich Grenzschutzeinheiten in Vorkriegsstärke werden zurückgelassen.
4.
Die Parteien verfolgen weiters das gemeinsame Ansinnen in Zukunft bilateralen diplomatischen Verkehr aufzubauen, vordringlichst um das Mindestmaß an Kommunikation aufrecht zu erhalten damit zukünftige Krisen ausschließlich auf dem diplomatischen Weg beendet werden können.
5.
Das Königreich Gran Novara zieht seine Anerkennung für die am 9. Oktober von Sepperatisten ausgerufene, von der Demokartischen Union als unabhängig erklärte, Republik Imperia zurück.
6.
Das Abkommen tritt mit Unterzeichnung der jeweilig zuständigen Verfassungsorgane in Kraft.
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Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
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