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Artikel 1 (3) würde ich wie folgt formulieren:
Die unterzeichnenden Länder stimmen diesem Vertrag zu und verpflichten sich diesen auszuführen. Artikel 2 (1) würde ich wie folgt formulieren: Dieser Staatsvertrag tritt mit der Ratifizierung durch wenigstens drei Unionsländer in Kraft. Anmerkung: Länder, die diesen Vertrag nicht beitreten, werden sich schwerlich an diese Regelung gebunden fühlen. Zu Artikel 2 (2): Der kann nicht so stehen bleiben, den ein Ratifikation findet immer durch ein Parlament statt, unabhängig von einer Unterschriftsleistung. Zu Artikel 3: Wenn ein Land diesen Vertrag umsetzt, wird er wohl automatisch entgegen lautende Regeln ausser Kraft setzen. Länder, die diesen Vertrag nicht beitreten, werden sich schwerlich an diese Regelung gebunden fühlen. Michael Heen Sekretär der Imperialversammlung des Kaiserreichs Imperia ![]()
Weshalb genau 3?
Aber genau das beinhaltet Artikel 3 doch. Er setzt die bisherigen Bestimmungen nur in den Ländern außer Kraft, die ihn ratifiziert haben. Dominik "Nick" Flemming ![]()
Ad Artikel 1 Absatz 3:
Mir wird nicht ganz klar, welche inhaltliche Änderung Sie damit bezwecken. Ad Artikel 2 Absatz 1: Warum sollte der Vertrag nicht auch schon ab zwei Vertragspartnern gelten dürfen? Ad Artikel 2 Absatz 2 Satz 1: Ich weiß allerdings nicht, inwiefern der Parlamentsvorbehalt in allen Ländern geregelt ist. Eine rechtsgültige Unterschrift möchte ich aber in jedem Fall. Ad Artikel 3: Hierbei denke ich, sollten wir nicht mit Tinte geizen, besser das steht so drin. Zur zweiten Anmerkung sei zu sagen, dass der Vertrag ohnehin keine Bindungskraft für Länder hat, die nicht beitreten. Das ist vertragsinhärent.
Eigentlich wollte ich vier vorschlagen, damit wenigstens die Mehrheit der Unionsländer hinter diesem Vertrag steht.
Mir geht es darum, dass Ausserkraftsetzen von Landesregeln den Länderparlamenten zu überlassen. Michael Heen Sekretär der Imperialversammlung des Kaiserreichs Imperia ![]()
Und warum?
Vorhin haben Sie doch noch gesagt, dass die Parlamente ohnehin dem Vertrag zustimmen müssen. Damit wäre diesem Punkt genüge getan.
In diesem Falle geht es mir nicht um eine inhaltliche Änderung, sondern vielmehr um eine klarerere Formulierung.
Weil bei insgesamt sieben Unionsländern in meinen Augen zwei nicht ausreichend sind.
Ich denke schon, dass in allen Unionsländern das Parlament zustimmen muss, damit den Anforderungen an eine demokratische Gesetzgebung genüge getan wird.
Nur, was ist, wenn ein Land Übergangsregeln beschließt, um zum Beispiel der Verwaltung die nötige Zeit für die Vorbereitung und Durchführung zu geben oder damit sich die Bevölkerung an die neuen Postleitzahlen oder Kfz-Zeichen gewöhnt? In diesem Fall treten anders lautende Regelungen nicht mit Inkrafttreten ausser Kraft, sondern zu dem vom Landesparlament beschlossenen Zeitpunkt. Michael Heen Sekretär der Imperialversammlung des Kaiserreichs Imperia ![]()
Auch wenn in diesem Fall kein Unionsland zum Beitritt zum angestrebten Staatsvertrag gezwungen werden kann: wegen des Mehrheitsprinzips. Warum soll eine Minderheit einen Staatsvertrag rechtsgültig in Kraft setzen dürfen?
Vorhin haben Sie doch noch gesagt, dass die Parlamente ohnehin dem Vertrag zustimmen müssen. Damit wäre diesem Punkt genüge getan.[/quote] Dabei bleibe ich auch, genauso wie ich dabei bleibe, dass es auch den einzelnen Ländern vorbehalten bleibt, Übergangsfristen zu beschließen. Michael Heen Sekretär der Imperialversammlung des Kaiserreichs Imperia ![]()
Wir benötigen hier aber kein Mehrheitsprinzip. Es handelt sich um einen Vertrag, nicht um ein Gesetz, welches wir im Unionsrat beschließen. Es gilt nur für die Länder, die ihn unterzeichnen, für die anderen nicht. Da kann doch egal sein, ob zwei, drei, vier oder alle sieben mitmachen.
Die Länder können natürlich in einem Begleitgesetz beschließen, dass sie erst zum Tag X dem Vertrag beitreten, bis dahin aber noch Übergangsregelungen greifen.
Ich nehme an, die Unklarheiten konnten beseitigt werden. Es steht somit als Ergebnis folgender Eingangstext:
Staatsvertrag der Länder der Demokratischen Union über die Festlegung von Postleitzahlen, Telekommunikationsvorwahlen, Not- und Sonderrufnummern und Kraftfahrzeugskennzeichen
Kommunikationstaatsvertrag (KommStV) Kapitel I - Grundlegendes zu diesem Vertrag Artikel 1 - Wesen (1) Dieser Staatsvertrag bezweckt die Vereinheitlichung der Regelungen zu Postleitzahlen, Telekommunikationsvorwahlen, Not- und Sonderrufnummern und Kraftfahrzeugskennzeichen innerhalb der Demokratischen Union. (2) Es sollen alle Länder der Demokratischen Union diesem Vertrag zustimmen. (3) Die unterzeichnenden Länder stimmen diesem Vertrag überein und verpflichten sich über seine Ausführung. (4) Alle weiteren, in diesem Vertrag nicht geregelten Bestimmungen können durch die Länder erfolgen. Artikel 2 - Inkrafttreten (1) Dieser Staatsvertrag tritt mit der Ratifizierung wenigstens zweier Unionsländer in Kraft. (2) Die Ratifizierung erfolgt durch die Unterschrift des rechtlichen Vertreters des Landes nach dem Erfolg der durch die jeweilige Landesverfassung vorgegebene Gesetzgebung. Die Ratifikationsurkunden sind bei der Regierung der Republik Roldem zu hinterlegen. (3) Der Staatsvertrag gilt unbefristet und verliert seine Wirkung, wenn dieser für weniger als zwei Unionsländer fortgilt. (4) Die Neuratifizierung ist jederzeit möglich. Artikel 3 - Außerkrafttreten alter Bestimmungen Die Bestimmungen der Länder zu Postleitzahlen, Telekommunikationsvorwahlen, Not- und Sonderrufnummern und Kraftfahrzeugskennzeichen treten soweit sie den hier gefassten Regelungen widersprechen mit dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages außer Kraft. Dr. Justine Sutherbury DBR MBI LLB Governing Mayor of Montary City Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Justine Sutherbury: 04.04.2010 23:05.
Auch hier meine Zustimmung.
Na wunderbar. Und statt für Ordnung sorgen für Chaos.
Eine solche Regelung würde dem Wortlaut des Vertragsentwurfs widersprechen. Man kann nicht auf der einen Seite einen Vertrag in Kraft setzen der bestimmt, dass mit seiner Inkraftsetzung anderslautende Regelungen Ausserkraftsetzen und dann aber Übergangsfristen beschließen. Michael Heen Sekretär der Imperialversammlung des Kaiserreichs Imperia ![]() Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Michael Heen: 07.04.2010 00:53.
Das haben Sie leider verkehrt angenommen. Michael Heen Sekretär der Imperialversammlung des Kaiserreichs Imperia ![]()
Wo ist denn mehr Chaos angesagt? Zurzeit herrscht Chaos, deswegen dieser Vertrag. Wenn nur zwei Länder diesen unterzeichnen, ist schon einiges weniger chaotisch.
Eine solche Regelung würde dem Wortlaut des Vertragsentwurfs widersprechen. Man kann nicht auf der einen Seite einen Vertrag in Kraft setzen der bestimmt, dass mit seiner Inkraftsetzung anderslautende Regelungen Ausserkraftsetzen und dann aber Übergangsfristen beschließen.[/quote] Der Passus widerspricht sich keineswegs. Das Inkrafttreten des Vertrags für ein Land kann im Begleitgesetz festgelegt werden. Der Vertrag gilt für das Land dann natürlich erst nach Inkrafttreten, nur kann es bis dahin schon die anderen nötigen Gesetze veranlassen.
Ich muss nunmal davon ausgehen, wenn sich lang niemand gemeldet hat, dass ich zusammenfassen kann. Sie tauchen ja leider immer nur mal alle zwei Wochen auf und Ihnen fällt stets etwas neues ein, was die Arbeit am Vertrag verzögert. Dr. Justine Sutherbury DBR MBI LLB Governing Mayor of Montary City
Haben sich die Verständnisprobleme aufgeklärt?
Dr. Justine Sutherbury DBR MBI LLB Governing Mayor of Montary City
Da die allgemeine Verkehrssprache in der Union das Imperianische ist, möchte ich noch anregen, dass wir aufnehmen, dass nur die Fassung der Urschrift in ebendieser Sprache juristische Gültigkeit hat. Mögliche Übersetzungen in andere Sprachen gelten bestenfalls als Rechtserkenntnisquelle, nicht aber als Rechtsquelle.
Daneben ist es sicherlich sinnvoll noch einen Gerichtsstand zuzufügen. Hierbei könnten die Unionsgerichte die Verantwortung übertragen bekommen oder aber man delegiert die Fälle an ein Landesgericht. Dr. Justine Sutherbury DBR MBI LLB Governing Mayor of Montary City Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Justine Sutherbury: 04.03.2011 21:52.
Zum ersten Punkt: Einverstanden
Zum Zweiten: die Unionsgerichte sollten einfacherweise >>simoff<< ist wohl besser so >>simon<< hier die Zuständigkeit bekommen. Noch eine Frage? Wäre eine Zusamenfassung der alten Verhandlunen möglich? Wir hatten damals teilweise schon große Fortschritte erzielt....
Sie meinen die Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse anhand des Aufbaus der Urschrift des Vertrags? Das wird zeitnah geschehen.
Dr. Justine Sutherbury DBR MBI LLB Governing Mayor of Montary City
Ich hoffe doch, dass sich auch noch die weiteren Landesregierungen wie auch Unionsregierung hier einfinden werden...
Dr. Justine Sutherbury DBR MBI LLB Governing Mayor of Montary City
Was meinen Sie, wie wollen und können wir hier weiter verfahren?
Für den Bereich der Kennzeichen werde ich im Laufe der Woche noch eine Vorlage erstellen. Das gleiche gilt für die Textbereiche der bisher noch wenig oder gar nicht formulierten Vertragskapitel.
Dr. Justine Sutherbury DBR MBI LLB Governing Mayor of Montary City
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