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Zum Ende der Seite springen UStG 2009-06: Die Demokratische Union gegen Vanessa Garland
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Freiherr zu Hochstett
Doppel-As
03.07.2009 12:27
Gut, ich denke damit haben wir jetzt eine klare Verfahrenssituation. Herr von Struve, haben Sie Fragen zur Einlassung der Frau Garland?



Dr. iur. Alexander Oskar Maria Freiherr zu Hochstett, lic. rer. pol., MPP
Unionsrichter a.D.
Juniorpartner der Hinz & Kunz international
Gustav von Struve
Unionsanwalt a.D./Önologe
06.07.2009 13:42
Nein



Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
Freiherr zu Hochstett
Doppel-As
07.07.2009 16:14
Dann hören wir als nächstes den Geschädigten, Johannes Georg Graf von Falkenstein. Ich bitte um Anwesenheitsmeldung.



Dr. iur. Alexander Oskar Maria Freiherr zu Hochstett, lic. rer. pol., MPP
Unionsrichter a.D.
Juniorpartner der Hinz & Kunz international
Johannes Georg Graf von Falkenstein
Restaurateur der imperianischen Monarchie
07.07.2009 18:03
Ist anwesend.



Stellvertretender Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.
Freiherr zu Hochstett
Doppel-As
07.07.2009 22:22
Sehr gut.
Sie wissen dass Sie unter Wahrheitspflicht stehen; durch eine Falschaussage können Sie sich strafbar machen.

Herr Graf von Falkenstein, ich möchte gerne Ihre Sicht des Tatgeschehens hören. Bitte schildern Sie doch.



Dr. iur. Alexander Oskar Maria Freiherr zu Hochstett, lic. rer. pol., MPP
Unionsrichter a.D.
Juniorpartner der Hinz & Kunz international
Johannes Georg Graf von Falkenstein
Restaurateur der imperianischen Monarchie
07.07.2009 23:17
Frau Garland bezeichnete mich öffentlich als, ich zitiere "rechtsextremen Seperatisten" und die IRP schon am Vortage als "radikales, staatszersetzendes Element", sehen Sie dazu die Beweisstücke.

Auch wenn keine direkte Namensnennung erfolgte, lässt sich durch die Position von Frau Garland in der bisherigen öffentlichen Debatte, definitiv feststellen, dass eindeutig meine Person gemeint ist.

Durch die Bezeichnungen "rechtsextrem", "Seperatist", "radikales, staatszersetendes Element" sehe ich eine Verleumdung, weil diese Dinge schlicht und einfach nicht zu treffen. Ich habe schon mehrmals meine Distanzierung von den Seperatisten, z.B. denen unter Metternich, und mein festhalten an Imperia als Teil der Demokratischen Union kund getan. Ebenso wehre ich mich gegen die Bezeichnung "rechtsextrem", welche bei den Menschen das Bild eines Rassisten und Antisemitisten erzeugt und das bin ich definitiv nicht. Da Frau Garland und ich politische Gegner sind, ist diese Bezeichnung eine gezielte Attacke mich in der Öffentlichkeit herrabzuwürdigen und eine dreiste Lüge.



Stellvertretender Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.
Freiherr zu Hochstett
Doppel-As
08.07.2009 02:00
Vielen Dank. Herr von Struve, Sie dürfen dem Angeklagten nun Fragen stellen.



Dr. iur. Alexander Oskar Maria Freiherr zu Hochstett, lic. rer. pol., MPP
Unionsrichter a.D.
Juniorpartner der Hinz & Kunz international
Gustav von Struve
Unionsanwalt a.D./Önologe
08.07.2009 07:08
Sie meinen doch sicher dem Zeugen, Herr Vorsitzender?



Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
Freiherr zu Hochstett
Doppel-As
08.07.2009 12:50
Entschuldigung, natürlich.



Dr. iur. Alexander Oskar Maria Freiherr zu Hochstett, lic. rer. pol., MPP
Unionsrichter a.D.
Juniorpartner der Hinz & Kunz international
Gustav von Struve
Unionsanwalt a.D./Önologe
08.07.2009 15:03
Graf von Falkenstein, wie würden Sie Ihre politische Intention und das Programm der Imperianischen Reichspartei selbst benennen?



Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
Johannes Georg Graf von Falkenstein
Restaurateur der imperianischen Monarchie
08.07.2009 18:19
Meine politische Intention ist die Umwandlung Imperias in eine parlamentarisch-demokratische Monarchie als Teilstaat der förderal verfassten Demokratischen Union. Für Imperia würde dann gelten, dass die Herrschaftsform die Demokratie, die Staatsform die Monarchie, Regierungsform die parlamentarische Demokratie und das Regierungsssystem parlamentarisch ist. Ansonsten ist die Förderung des Mittelstandes wichtig, der Schutz der heimischen Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, vor internationalen und ausländischen Großkonzernen, ein wirksames Kartellrecht um Monopole zu bekämpfen, eine soziale Marktwirtschaft, eine Ausländerpolitik, welche straffällig gewordene Ausländer ausweist. Weiterhin bin ich für den Erhalt der christlichen Leitkultur, in welche sich alle zu integrieren haben.



Stellvertretender Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.
Gustav von Struve
Unionsanwalt a.D./Önologe
08.07.2009 19:21
Vielen Dank, ich habe keine Fragen mehr.



Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
pjotr
elder statesman
08.07.2009 19:23
...



RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von pjotr: 08.07.2009 19:23.

Freiherr zu Hochstett
Doppel-As
08.07.2009 19:23
Frau Verteidigerin, haben Sie noch Fragen an den Geschädigten?



Dr. iur. Alexander Oskar Maria Freiherr zu Hochstett, lic. rer. pol., MPP
Unionsrichter a.D.
Juniorpartner der Hinz & Kunz international
Gustav von Struve
Unionsanwalt a.D./Önologe
13.07.2009 12:42
Nach fünf Tagen kann man wohl getrost davon ausgehen, dass sie keine Fragen mehr hat.



Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
Freiherr zu Hochstett
Doppel-As
15.07.2009 01:02
Nun gut. Weitere Beweisanträge?



Dr. iur. Alexander Oskar Maria Freiherr zu Hochstett, lic. rer. pol., MPP
Unionsrichter a.D.
Juniorpartner der Hinz & Kunz international
Gustav von Struve
Unionsanwalt a.D./Önologe
15.07.2009 15:08
Keine, Euer Ehren



Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
Gustav von Struve
Unionsanwalt a.D./Önologe
20.07.2009 16:36
räusper



Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
Freiherr zu Hochstett
Doppel-As
20.07.2009 16:41
Ich stelle der Seite der Verteidigung nun eine Frist bis Mittwoch, 22. Juli, 20:00 Uhr um weitere Beweisanträge einzubringen.
Sollte das nicht geschehen, kann nach Ablauf dieser Frist der Oberste Unionsanwaltschaft ohne weitere Aufforderung sein Plädoyer vortragen.



Dr. iur. Alexander Oskar Maria Freiherr zu Hochstett, lic. rer. pol., MPP
Unionsrichter a.D.
Juniorpartner der Hinz & Kunz international
Gustav von Struve
Unionsanwalt a.D./Önologe
23.07.2009 15:53
Hohes Gericht, Herr Vorsitzender,

Wer wider besseres Wissen in Beziehung zu einem anderen eine unwahre oder entscheidend verfälschte Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird bestraft. So lautet der Straftenor des § 68 des Unionsstrafgesetzbuches.

Nach Ansicht der Unionsanwaltschaft ist es erwiesen, dass die Angeklagte den Geschädigten wissentlich und mit voller Absicht mit der nicht nachweisbaren Behauptung, er sei ein "rechtsextremer Separatist" und ein "radikales staatszersetzendes Element" beleidigt hat. Weiterhin ist die Unionsanwaltschaft der Ansicht, dass die Angeklagte ganz genau wusste, dass diese Behauptungen nicht der Tatsache entsprechend und dennoch hat sie sie gegenüber Dritten behauptet, mit dem Ziel, den Geschädigten in seiner Ehre zu kränken.

Die Einlassungen der Angeklagten, sie habe keine bestimmte Person damit gemeint kann insofern widerlegt werden, da die von ihr als angesprochene Partei IRP einzig und allein als Mitglied Graf von Falkenstein hatte. Insofern ist ein unmittelbarer Zusammenhang vorhanden.


Rechtfertigungs-, Entschuldigungs- oder Strafausschließungsgründe liegen nach Ansicht der Unionsanwaltschaft nicht vor.

Die Angeklagte zeigt sich äußerst uneinsichtig und legt ihre eigenen moralischen Ansichten sehr weit aus, was uE insgesamt gesehen als strafverschärfend nach § 28(1) Nr. 1 und 3 angesehen werden sollte.

Einen strafmildernden Umstand kann seitens der Unionsanwaltschaft nicht festgestellt werden.

Daher muss zu einer deutlichen Bestrafung gegriffen werden, ich beantrage, die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu verurteilen.

Vielen Dank.



Gustav von Struve, lic.iur.
Oberster Unionsanwalt a.D.
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