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Wir benötigen eine Offenlegung der Mittelherkunft des Fonds.
Wozu?
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Weil wir sonst nicht feststellen können, ob es sich um Einkommen handelt.
Mit Verlaub, Herr Vorsitzender, aber der Einlassung der Beklagten muß entschieden widersprochen werden. Wie der Kollege Grimm bereits richtig festgestellt hat, kann der Fonds nicht Eigentümer des Geldes werden, er besitzt keine Rechtspersönlichkeit.
Kennzeichnend für Einkommen ist schlechthin aber ein Aspekt des Vermögenszuwachses. Hat der Fonds aber keine Rechtspersönlichkeit, so kann er auch kein Vermögen bilden, folglich auch keinen Zuwachs an solchem verzeichnen. Ein Einkommen ist mithin unmöglich. Die Beklagte hat nicht schlüssig dargelegt, woraus sich bei einer Offenlegung der Mittelherkunft des Fonds festellen lassen soll, ob es sich um tatsächliches Einkommen handelt. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Herr Grimm, können Sie ihre Forderung bezüglich der Offenlegung näher ausführen?
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Ja wie sollen wir denn sonst feststellen, ob das Einkommen bereits bei den Eigentümern des Geldes besteuert wurde?
Herr Vorsitzender,
die Frage ob die Einkommen bereits bei den Eigentümern des Geldes besteuert wurde, halte ich für obsolet, da es nach Auskunft des Finanzministeriums als Grundeinstellung jedes Konto besteuert wird. Ganz gleich, wem es gehört und welchen Typus es hat. Die Mittel die dem Fonds beigesteuert wurden, mußten daher in jedem Falle besteuert werden. Davon abgesehen verhandeln wir hier die Frage, ob der Fonds steuerpflichtig ist, nicht ob Spender ihre Gelder korrekt versteuert haben. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Nun stellen wir uns vor, Sie lassen laufendes Einkommen in diesen Fonds fließen.
Na, von mir aus. Ich habe nichts zu verbergen.
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Also zu Protokoll - wenn Sie, Herr Vorsitzender, trotz meiner getätigten Ausführungen über die Eigentumsfähigkeit des Fonds und der automatischen Besteuerung jeglichen Geldflußes innerhalb des Systems, eine Notwendigkeit für die Offenlegung der Mittel sehen, so bin ich dazu bereit.
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich hierzu keine Veranlassung.
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Herr Vorsitzender, wenn der Kläger Einkommenszahlungen auf diesen Fonds laufen lässt, dann können wir das nicht kontrollieren.
Wie gesagt, ich habe nichts zu verbergen, es gibt kein laufendes Einkommen auf diesen Konten, sondern ausschließlich Spenden.
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Damit wir in der Sache hier weiterkommen wäre es wohl doch gut, wenn sie die gewünschten Informationen offen legen würden.
Anders sehe ich momentan kaum eine Möglichkeit hier weiterzukommen. Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Genügt eine eidesstattliche Erklärung über die Einkünfte des letzten Jahres, oder möchte das Gericht einen Screenshot?
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Die Erklärung an Eides statt genügt völlig.
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Bis zu welchem Datum zurück möchte das Gericht die Einkünfte des Fonds wissen?
@Grimm: Mach mal PN-Box leer.
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hajo Poppinga: 17.11.2008 15:21.
Seit wann besteht den der Fond?
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Herr Vorsitzender,
das Unionssteuergesetz wurde am 29.10.2007 im Unionsparlament beschlossen, ist also irgendwann im Monat danach wohl auch verkündet wurden, so genau kann ich das im Augenblick nicht nachvollziehen. Mein Vorschlag wäre, daß ich die Einkünfte des Fonds ab November 2007 offenlege, alles andere ist ohnehin irrelevant. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Einverstanden, tun sie das.
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
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