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Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Herr Vorsitzender,
bitte gestatten Sie mir, meine Stellungnahme zur gegen meinen Mandanten erhobenen Anklage humorvoll einzuleiten: als ich die Prozessakte erhielt und las konnte ich mich des Eindruckes nicht erwehren, man hätte mir das Drehbuch für eine Episode des Königlich-freistinischen Amtsgerichtes gesandt, für welche ich als Gastdarstellerin besetzt werden sollte
Dabei ist es allein der Mäßigung des Herrn Unionsanwaltes, der hier nur Sachbeschädigung in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung angeklagt hat, zuzurechnen, dass ich noch über den Versuch einer Komödie schmunzeln konnte, und mich nicht in einem ebenso traurigen wie ernsten Justizdrama glaubte, in dessen Mittelpunkt ein zwar streitbarer, aber stets friedlicher und harmloser Charakterkopf steht, der sich als Politiker zwar leidenschaftlich und manchmal angriffslustig in öffentliche Auseinandersetzungen stürzt, das jedoch, weil er die Menschen in diesem Land auf tiefstem Herzen liebt und auf ihr Wohl bedacht ist, es ihm jedoch keinesfalls in den Sinn käme, irgendeinen von ihnen, und sei es der politische Gegner, körperlich zu verletzen, des versuchten Mordes angeklagt ist. Die tönernen Füße, auf welchen die von der Unionsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe einer vorsätzlichen Sachbeschädigung sowie des Versuches einer vorsätzlichen Körperverletzung ruhen, offenbaren sich bereits in der Anklageschrift, wo es lapidar heißt: "Am Abend des 22. September 2007 gegen 23:45 Uhr traf der Angeklagte auf Herr Fabian von Montary. Als er sah, dass dieser sich eine Zigarre anzündete, schlich er sich an den Geschädigten an und steckte den Blazer, mit dem dieser bekleidet war, in Brand. So weit, so richtig. Mein Mandant hat zweifelsfrei den Blazer des Geschädigten in Brand gesetzt. Nur verkennt der Herr Unionsanwalt den Hergang der Ereignisse gröblich, wenn er ihm daraus den Strang einer vorsätzlichen Straftat drehen will! Vorsatz ist, vereinfacht gesagt, weil möglicherweise erweiternd (!) gefasst, das Wissen und Wollen der Verwirklichung eines gesetzlich definierten Tatbestandes, heißt also im konkreten Falle: mein Mandant hätte vorsätzlich gehandelt, wenn er wusste und wollte, dass seine Handlung den Blazer des Nebenklägers beschädigt oder zerstört, und er dessen Person körperlich übel und unangemessen behandelt, oder an ihr einen pathologische Zustand hervorruft oder fördert, oder er die Möglichkeit dieser Taterfolge wenigstens billigend in Kauf genommen hätte., d. h. nicht nur für möglich gehalten, sondern auch gleichgültig ob der Folgen für dem Geschädigten zustehende Rechtsgüter und des gerechtfertigten gesellschaftlichen Unwerturteiles ob seines Handelns vorgenommen hätte. Von keinem davon kann ernsthaft die Rede sein. Mein Mandant hat, fraglos ungeschickt, mit einem entzündeten Feuerzeug in der Nähe des Blazers des Herrn Montary hantiert und diesen symbolisch "angezündet", d. h. so getan, als wollte er diesen in Brand setzen. Das mag sicherlich eine ausgesucht dumme und überflüssige Handlung gewesen sein, jedoch wollte mein Mandant Herrn Montary mit dieser Handlung gerade und bewusst nicht verletzen oder seine Kleidung in Brand setzen, noch konnte er oder hätte er voraussehen müssen, dass Herr Montary sich gerade in jenem Moment so plötzlich und unglücklich bewegt, dass er mit der Flamme des von meinem Mandanten entzündeten Feuerzeugs in Berührung kommt und sein Blazer somit in Brand gerät. Weder wollte mein Mandant diesen Taterfolg herbeiführen, noch konnte er ihn voraussehen, noch hätte er ihn bei voraussehbarer Wahrscheinlichkeit billigend in Kauf genommen, sondern hat von vornherein, gestützt auf alle Erfahrung und rationale Wahrscheinlichkeit, darauf vertraut und vertrauen dürfen, das das von ihm entzündete Feuerzeug nicht mit der Kleidung des Herrn Montary in Berührung kommen würde. Jene ebenso unwahrscheinliche wie unglückliche Körperbewegung des Herrn Montary, welche diesen letztlich mit dem entzündeten Feuerzeug meines Mandanten in Kontakt gebracht hat, kann strafrechtlich nicht meinem Mandanten als gesinnungsunwerte Tat, d. h. als eine wissentliche und willentliche falsche Entscheidung zwischen gegenüber der Rechtsordnung richtigem und falschem Handeln, angelastet werden. Er mag sich kindisch und töricht verhalten haben, aber das in allem berechtigten Vertrauen darauf und jeder möglichen Sicherheit, dass diese Handlung kein dem Geschädigten zustehendes Rechtsgut beeinträchtigen wird. Er hat die ihm zur Last gelegten Straftatbestände nicht nicht verwirklichen wollen, er hat sie eben nicht verwirklichen wollen, es war gerade Teil der ihn zu seiner Handlung bewegenden Gedanken, den Geschädigten nicht verletzen und keine ihm gehörende Sache beschädigen zu wollen. Dass es, wider aller Lebenserfahrung und rationalen Erwartung, anders gekommen ist, ist strafrechtlich als ein Unfall zu würdigen, welcher selbstverständlich auch für den Urheber jener Gefahr, die sich tatsächlich zum Nachteil der einem Beteiligten zustehenden Rechtsgüter ausgewirkt hat, keinerlei strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Denn entgegen der landläufigen Meinung ist ein Unfall, als Kurzform für "Unglücksfall", in strafrechtlicher Hinsicht nicht auf fahrlässiges Verhalten einer der beteiligten Parteien zurückzuführen, sondern Ergebnis einer Situation in welcher es schlicht keinen strafrechtlich Schuldigen gibt! Und so auch hier: mein Mandant hat getan was er wissen wusste und wissen konnte, um eine Schädigung fremder Rechtsgüter durch seine Handlung nach Kräften zu vermeiden. Dass es anders gekommen ist, ist ihm in strafrechtlicher Hinsicht in zuzurechnen, sondern für den Geschädigten allein Ergebnis eines Risikos namens "Leben"... Simulationsexterner Hinweis: Ich habe die Äußerung des Spielers des Mandanten meiner Identität, man hätte verkannt, dass seine Postings nicht Teil der Simulation und ein Scherz gewesen seien, nach bestem Wissen und Gewissen so ausgelegt, dass in diesem Verfahren sowohl den Interessen des Spielers der geschädigten Identität, der eine ihm als solche erscheinende simulatorische Handlung aufgegriffen und logisch weiterentwickelt hat, als auch eben dem Spielers meiner Identität, welcher angibt nicht beabsichtigt zu haben, die angeklagte simulatorische Handlung in dieser Form tatsächlich zu begehen, möglichst gerecht geworden wird - ich bitte die Spieler der den Richter, Ankläger und Nebenkläger dieses Verfahrens simulierenden Identitäten, dazu ggf. Stellung zu nehmen, damit diese auch simulationstechnische Frage erörtert und entschieden werden kann! Amber Marie Ford Richterin am Unionsgericht Unionsministerin der Justiz a. D. Präsidentin des Unionsparlamentes a. D. Unionsvorsitzende der FDU a. D. Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D. Oberste Unionsanwältin a. D.
Tja, so kann es gehen, ich habe glatt vergessen im Anschlkuss an meine rechtlichen Ausführungen zu sagen, worum es mir eigentlich ging
:Ich möchte anregen, das Verfahren mangels Vorliegens einer strafbaren Handlung einzustellen. Amber Marie Ford Richterin am Unionsgericht Unionsministerin der Justiz a. D. Präsidentin des Unionsparlamentes a. D. Unionsvorsitzende der FDU a. D. Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D. Oberste Unionsanwältin a. D.
Herr Unionsanwalt, Sie haben das Wort zur Entgegnung, danach Herr Montary als Nebenkläger.
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Mit dieser Form der sim-on-sim-off-Behandlung bin ich nicht einverstanden. Sie geht an der Intention von § 2 StGB vorbei. Man mag von der dortigen Vermischung von Simulation und Sim Off halten, was man will - ich halte gar nichts davon - aber man muss sie durchziehen.
Insofern steht für mich fest - und die Formulierung "Schulze entzündet Montary" (sinngemäß) belegt das ganz unzweifelhaft - dass der Angeklagte wusste und wollte, dass der Geschädigte in Flammen steht. Zumindest im Hinblick auf die Sachbeschädigung handelte er mit Vorsatz ersten Grades - er wollte, dass die Kleidung des Geschädigten brennt, und es war ihm dabei völlig klar, dass ein brennender Anzug in seiner Substanz zerstört wird. Im Vorsatz auf die Körperverletzung ist ihm Vorsatz ersten und zweiten Grades nicht nachzuweisen, aber dass er es zumindest für möglich gehalten hat, dass jemand, dessen Kleidung er anzündet, dabei verletzt wird, steht für mich außer Zweifel; da er trotzdem gehandelt hat und somit die Verletzung billigend in Kauf genommen hat, liegt jedenfalls Eventualvorsatz im Bezug auf die Körperverletzung vor. Wenn das Gericht dagegen der Auffassung des Angeklagten folgt, dass der Sachverhalt nie geschehen ist - wofür es gute, aber nicht zwingende Gründe gäbe -, dass beide ihn gewissermaßen nur phantasiert haben, dann möge es ihn mit Hinsicht auf § 2 StGB freisprechen, nicht mit Verweis auf § 8. Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Konrad Grimm: 22.10.2007 14:48.
Ich denke wir warten was der Herr Nebenkläger dazu zu sagen hat.
Mr. Montary, Sie haben hiermit das Wort. Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Simoff: Verfickte Simschweinerei, meine Fresse... Ich werde mich noch simon äußern...
Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
*so* den Vorwurf darf mal wohl gerne zurück geben
![]() Freiheit durch Sozialismus! Ich war, ich bin, ich werde sein! Präsident der Republik Salbor
Simoff: Überleg dir einfach einmal vorher, was du schreibst.
Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
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*so* du bist wohl auch der einzige Depp hier, der dieser Handlung ernsthaftigkeit unterstellt...aber naja, wenigestens man kann anderen hier mal an den Karren pinkeln, wenn mann schon zum Lachen in den Keller gehn muss
![]() Freiheit durch Sozialismus! Ich war, ich bin, ich werde sein! Präsident der Republik Salbor
Amber Marie Ford Richterin am Unionsgericht Unionsministerin der Justiz a. D. Präsidentin des Unionsparlamentes a. D. Unionsvorsitzende der FDU a. D. Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D. Oberste Unionsanwältin a. D.
Simoff:
Falscher Ton, gebe ich zu, aber wie toll, dass hier in der Simulation Simoffbegründung wohl zulässig ist...
Simoff: Ja, ich nehme die Simulation ernst, zumindest in der Simulation und wenn du schreibst, dass deine ID etwas macht, dann macht sie das, was du schreibst. Es ist eigentlich gar nicht so schwierig...
Simoff bin ich kein Nebenkläger, sondern meine ID ist Nebenkläger und das ist simulatorische Sauberkeit.
Kreativ bist du allemal.
Auf den Rest des Simoffgebrabbels gehe ich nicht ein, da es nicht Teil des SIMON-Gerichts ist... Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Amber Marie Ford Richterin am Unionsgericht Unionsministerin der Justiz a. D. Präsidentin des Unionsparlamentes a. D. Unionsvorsitzende der FDU a. D. Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D. Oberste Unionsanwältin a. D.
Amber Marie Ford Richterin am Unionsgericht Unionsministerin der Justiz a. D. Präsidentin des Unionsparlamentes a. D. Unionsvorsitzende der FDU a. D. Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D. Oberste Unionsanwältin a. D.
Wieso? "Tat" im Sinne § 2 I Punkt 2 ist die Tathandlung, also das Anzünden der Jacke. Diese ist zugegeben worden. Dass der Täter die Folgen zugeben muss, davon steht nichts im Gesetz.
In diesem ganzen Verfahren dreht sich in meinen Augen alles, aber auch wirklich alles nur darum, ob die Bedingung des § 2 I Punkt 1 erfüllt ist.
Amber Marie Ford Richterin am Unionsgericht Unionsministerin der Justiz a. D. Präsidentin des Unionsparlamentes a. D. Unionsvorsitzende der FDU a. D. Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D. Oberste Unionsanwältin a. D.
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Augrund welcher Vorschrift sollen wir uns denn jetzt "einigen"?
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