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Zum Ende der Seite springen UStG 2007-06 gg. Schulze, Fiete
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William C. Ashcraft
Kaiser
18.10.2007 21:03
Sim-Off: Gut, danke das du es sagst. Wollte schon die Frist verlängern aber so ist's natürlich noch besser.




Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Amber Marie Ford
Kampfmieze
22.10.2007 12:09
Herr Vorsitzender,

bitte gestatten Sie mir, meine Stellungnahme zur gegen meinen Mandanten erhobenen Anklage humorvoll einzuleiten: als ich die Prozessakte erhielt und las konnte ich mich des Eindruckes nicht erwehren, man hätte mir das Drehbuch für eine Episode des Königlich-freistinischen Amtsgerichtes gesandt, für welche ich als Gastdarstellerin besetzt werden sollte Augenzwinkern

Dabei ist es allein der Mäßigung des Herrn Unionsanwaltes, der hier nur Sachbeschädigung in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung angeklagt hat, zuzurechnen, dass ich noch über den Versuch einer Komödie schmunzeln konnte, und mich nicht in einem ebenso traurigen wie ernsten Justizdrama glaubte, in dessen Mittelpunkt ein zwar streitbarer, aber stets friedlicher und harmloser Charakterkopf steht, der sich als Politiker zwar leidenschaftlich und manchmal angriffslustig in öffentliche Auseinandersetzungen stürzt, das jedoch, weil er die Menschen in diesem Land auf tiefstem Herzen liebt und auf ihr Wohl bedacht ist, es ihm jedoch keinesfalls in den Sinn käme, irgendeinen von ihnen, und sei es der politische Gegner, körperlich zu verletzen, des versuchten Mordes angeklagt ist.

Die tönernen Füße, auf welchen die von der Unionsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe einer vorsätzlichen Sachbeschädigung sowie des Versuches einer vorsätzlichen Körperverletzung ruhen, offenbaren sich bereits in der Anklageschrift, wo es lapidar heißt:

"Am Abend des 22. September 2007 gegen 23:45 Uhr traf der Angeklagte auf Herr Fabian von Montary. Als er sah, dass dieser sich eine Zigarre anzündete, schlich er sich an den Geschädigten an und steckte den Blazer, mit dem dieser bekleidet war, in Brand.


So weit, so richtig. Mein Mandant hat zweifelsfrei den Blazer des Geschädigten in Brand gesetzt. Nur verkennt der Herr Unionsanwalt den Hergang der Ereignisse gröblich, wenn er ihm daraus den Strang einer vorsätzlichen Straftat drehen will! Vorsatz ist, vereinfacht gesagt, weil möglicherweise erweiternd (!) gefasst, das Wissen und Wollen der Verwirklichung eines gesetzlich definierten Tatbestandes, heißt also im konkreten Falle: mein Mandant hätte vorsätzlich gehandelt, wenn er wusste und wollte, dass seine Handlung den Blazer des Nebenklägers beschädigt oder zerstört, und er dessen Person körperlich übel und unangemessen behandelt, oder an ihr einen pathologische Zustand hervorruft oder fördert, oder er die Möglichkeit dieser Taterfolge wenigstens billigend in Kauf genommen hätte., d. h. nicht nur für möglich gehalten, sondern auch gleichgültig ob der Folgen für dem Geschädigten zustehende Rechtsgüter und des gerechtfertigten gesellschaftlichen Unwerturteiles ob seines Handelns vorgenommen hätte.

Von keinem davon kann ernsthaft die Rede sein. Mein Mandant hat, fraglos ungeschickt, mit einem entzündeten Feuerzeug in der Nähe des Blazers des Herrn Montary hantiert und diesen symbolisch "angezündet", d. h. so getan, als wollte er diesen in Brand setzen. Das mag sicherlich eine ausgesucht dumme und überflüssige Handlung gewesen sein, jedoch wollte mein Mandant Herrn Montary mit dieser Handlung gerade und bewusst nicht verletzen oder seine Kleidung in Brand setzen, noch konnte er oder hätte er voraussehen müssen, dass Herr Montary sich gerade in jenem Moment so plötzlich und unglücklich bewegt, dass er mit der Flamme des von meinem Mandanten entzündeten Feuerzeugs in Berührung kommt und sein Blazer somit in Brand gerät. Weder wollte mein Mandant diesen Taterfolg herbeiführen, noch konnte er ihn voraussehen, noch hätte er ihn bei voraussehbarer Wahrscheinlichkeit billigend in Kauf genommen, sondern hat von vornherein, gestützt auf alle Erfahrung und rationale Wahrscheinlichkeit, darauf vertraut und vertrauen dürfen, das das von ihm entzündete Feuerzeug nicht mit der Kleidung des Herrn Montary in Berührung kommen würde.

Jene ebenso unwahrscheinliche wie unglückliche Körperbewegung des Herrn Montary, welche diesen letztlich mit dem entzündeten Feuerzeug meines Mandanten in Kontakt gebracht hat, kann strafrechtlich nicht meinem Mandanten als gesinnungsunwerte Tat, d. h. als eine wissentliche und willentliche falsche Entscheidung zwischen gegenüber der Rechtsordnung richtigem und falschem Handeln, angelastet werden. Er mag sich kindisch und töricht verhalten haben, aber das in allem berechtigten Vertrauen darauf und jeder möglichen Sicherheit, dass diese Handlung kein dem Geschädigten zustehendes Rechtsgut beeinträchtigen wird. Er hat die ihm zur Last gelegten Straftatbestände nicht nicht verwirklichen wollen, er hat sie eben nicht verwirklichen wollen, es war gerade Teil der ihn zu seiner Handlung bewegenden Gedanken, den Geschädigten nicht verletzen und keine ihm gehörende Sache beschädigen zu wollen.

Dass es, wider aller Lebenserfahrung und rationalen Erwartung, anders gekommen ist, ist strafrechtlich als ein Unfall zu würdigen, welcher selbstverständlich auch für den Urheber jener Gefahr, die sich tatsächlich zum Nachteil der einem Beteiligten zustehenden Rechtsgüter ausgewirkt hat, keinerlei strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Denn entgegen der landläufigen Meinung ist ein Unfall, als Kurzform für "Unglücksfall", in strafrechtlicher Hinsicht nicht auf fahrlässiges Verhalten einer der beteiligten Parteien zurückzuführen, sondern Ergebnis einer Situation in welcher es schlicht keinen strafrechtlich Schuldigen gibt! Und so auch hier: mein Mandant hat getan was er wissen wusste und wissen konnte, um eine Schädigung fremder Rechtsgüter durch seine Handlung nach Kräften zu vermeiden. Dass es anders gekommen ist, ist ihm in strafrechtlicher Hinsicht in zuzurechnen, sondern für den Geschädigten allein Ergebnis eines Risikos namens "Leben"...

Simulationsexterner Hinweis: Ich habe die Äußerung des Spielers des Mandanten meiner Identität, man hätte verkannt, dass seine Postings nicht Teil der Simulation und ein Scherz gewesen seien, nach bestem Wissen und Gewissen so ausgelegt, dass in diesem Verfahren sowohl den Interessen des Spielers der geschädigten Identität, der eine ihm als solche erscheinende simulatorische Handlung aufgegriffen und logisch weiterentwickelt hat, als auch eben dem Spielers meiner Identität, welcher angibt nicht beabsichtigt zu haben, die angeklagte simulatorische Handlung in dieser Form tatsächlich zu begehen, möglichst gerecht geworden wird - ich bitte die Spieler der den Richter, Ankläger und Nebenkläger dieses Verfahrens simulierenden Identitäten, dazu ggf. Stellung zu nehmen, damit diese auch simulationstechnische Frage erörtert und entschieden werden kann!



Amber Marie Ford
Richterin am Unionsgericht
Unionsministerin der Justiz a. D.
Präsidentin des Unionsparlamentes a. D.
Unionsvorsitzende der FDU a. D.
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D.
Oberste Unionsanwältin a. D.

Amber Marie Ford
Kampfmieze
22.10.2007 12:13
Tja, so kann es gehen, ich habe glatt vergessen im Anschlkuss an meine rechtlichen Ausführungen zu sagen, worum es mir eigentlich ging Augenzwinkern :

Ich möchte anregen, das Verfahren mangels Vorliegens einer strafbaren Handlung einzustellen.



Amber Marie Ford
Richterin am Unionsgericht
Unionsministerin der Justiz a. D.
Präsidentin des Unionsparlamentes a. D.
Unionsvorsitzende der FDU a. D.
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D.
Oberste Unionsanwältin a. D.

William C. Ashcraft
Kaiser
22.10.2007 13:59
Herr Unionsanwalt, Sie haben das Wort zur Entgegnung, danach Herr Montary als Nebenkläger.

Sim-Off: Das kann man meiner Ansicht nach durchaus so sehen und wenn die übrigen beteiligten Einverstanden sind würde ich mich dieser Sichtweise auch nicht verschließen.




Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Konrad Grimm
Grünschnabel
22.10.2007 14:47
Mit dieser Form der sim-on-sim-off-Behandlung bin ich nicht einverstanden. Sie geht an der Intention von § 2 StGB vorbei. Man mag von der dortigen Vermischung von Simulation und Sim Off halten, was man will - ich halte gar nichts davon - aber man muss sie durchziehen.

Insofern steht für mich fest - und die Formulierung "Schulze entzündet Montary" (sinngemäß) belegt das ganz unzweifelhaft - dass der Angeklagte wusste und wollte, dass der Geschädigte in Flammen steht. Zumindest im Hinblick auf die Sachbeschädigung handelte er mit Vorsatz ersten Grades - er wollte, dass die Kleidung des Geschädigten brennt, und es war ihm dabei völlig klar, dass ein brennender Anzug in seiner Substanz zerstört wird. Im Vorsatz auf die Körperverletzung ist ihm Vorsatz ersten und zweiten Grades nicht nachzuweisen, aber dass er es zumindest für möglich gehalten hat, dass jemand, dessen Kleidung er anzündet, dabei verletzt wird, steht für mich außer Zweifel; da er trotzdem gehandelt hat und somit die Verletzung billigend in Kauf genommen hat, liegt jedenfalls Eventualvorsatz im Bezug auf die Körperverletzung vor.

Wenn das Gericht dagegen der Auffassung des Angeklagten folgt, dass der Sachverhalt nie geschehen ist - wofür es gute, aber nicht zwingende Gründe gäbe -, dass beide ihn gewissermaßen nur phantasiert haben, dann möge es ihn mit Hinsicht auf § 2 StGB freisprechen, nicht mit Verweis auf § 8.



Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Konrad Grimm: 22.10.2007 14:48.

William C. Ashcraft
Kaiser
22.10.2007 21:21
Ich denke wir warten was der Herr Nebenkläger dazu zu sagen hat.

Mr. Montary, Sie haben hiermit das Wort.



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
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Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Roldem
Fabian Montary
Fabian Montary Fabian Montary
Just curious...
27.10.2007 15:32
Simoff: Verfickte Simschweinerei, meine Fresse... Ich werde mich noch simon äußern...



Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM
Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary
Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat)



Fiete Schulze
Sozialist
27.10.2007 16:20
Zitat:
Original von Fabian Montary
Simoff: Verfickte Simschweinerei, meine Fresse... Ich werde mich noch simon äußern...


*so* den Vorwurf darf mal wohl gerne zurück geben Augen rollen




Freiheit durch Sozialismus!

Ich war, ich bin, ich werde sein!

Präsident der Republik Salbor

Roldem
Fabian Montary
Fabian Montary Fabian Montary
Just curious...
27.10.2007 16:44
Zitat:
Original von Fiete Schulze
Zitat:
Original von Fabian Montary
Simoff: Verfickte Simschweinerei, meine Fresse... Ich werde mich noch simon äußern...


*so* den Vorwurf darf mal wohl gerne zurück geben Augen rollen

Simoff: Überleg dir einfach einmal vorher, was du schreibst. Augen rollen



Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM
Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary
Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat)



William C. Ashcraft
Kaiser
27.10.2007 17:03
Zitat:
Original von Fabian Montary
Simoff: Verfickte Simschweinerei, meine Fresse... Ich werde mich noch simon äußern...


Sim-Off: Selbst simoff kann man sich wohl ein wenig zusammenreißen und seine Wortwahl vorher nochmal überdenken, oder? Augen rollen




Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
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Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Fiete Schulze
Sozialist
27.10.2007 17:55
Zitat:
Original von Fabian Montary
Zitat:
Original von Fiete Schulze
Zitat:
Original von Fabian Montary
Simoff: Verfickte Simschweinerei, meine Fresse... Ich werde mich noch simon äußern...


*so* den Vorwurf darf mal wohl gerne zurück geben Augen rollen

Simoff: Überleg dir einfach einmal vorher, was du schreibst. Augen rollen



*so* du bist wohl auch der einzige Depp hier, der dieser Handlung ernsthaftigkeit unterstellt...aber naja, wenigestens man kann anderen hier mal an den Karren pinkeln, wenn mann schon zum Lachen in den Keller gehn muss Augen rollen




Freiheit durch Sozialismus!

Ich war, ich bin, ich werde sein!

Präsident der Republik Salbor

Amber Marie Ford
Kampfmieze
27.10.2007 18:10
Sim-Off: Etwas mehr Gelassenheit und Sachlichkeit täte dem Nebenkläger nicht schlecht, denn dann würde er verstehen, dass wenn überhaupt jemand hier dann er es ist, der gegen die geheiligte simulatorische Korrektheit verstößt!

Der Angeklagte hat geschrieben, dass er den Nebenkläger anzünde, als Beschreibung eines objektiven Vorganges, und mehr nicht. Eine Aussage über eine wissentliche und willentliche Betätigung war darin nicht enthalten, die Situation wäre etwa auch durch einen Unfall oder ein Missgeschick erklärbar, und diese Entscheidung steht nach gutem Brauch nun einmal dem Urheber einer Handlung bzw. Spieler der diese vornehmenden Idenität zu, also hier dem Angeklagten.

Die rein einseitige Interpretation des Nebenklägers, es handelte sich bei diesem Vorgnag um eine strafbare, weil vorsätzliche Handlung des Angeklagten ist zunächst nach § 2 I Nr. 2 StGB nichtig, im Interesse eines flüssigen Ablaufes der Simulation hat die Verteidigung dessen Weiterentwicklung der Situation, derzufolge sein Jackett in Brand geraten sei, aufgegriffen und einen Ausweg präsentiert, der das als geschehen lässt, ohne dass der Angeklagte sich strafbar gemacht hat.

Aber aus der knappen, keine für eine solche Weiterführung genügenden Angaben enthaltenden Beschreibung eines Ereignisses einen Vorgang zu entwickeln, infolge dessen ein anderer sich strafbar gemacht haben soll, ist wirklich schlecht simuliert, eine gut simulierte Reaktion wäre es gewesen, den anderen Beteiligten indirekt aufzufordern, Beschreibungen der Situation nachzureichen, welche erkennen ließen in welche Richtung dieser sich wissentlich und willentlich betätigen wollte.

Das hat der Nebenkläger aber nicht getan, sondern einem anderen eine strafbare Handlung als simulatorische Handlung aufgezwungen, was diese jedenfalls als solche nichtig macht.




Amber Marie Ford
Richterin am Unionsgericht
Unionsministerin der Justiz a. D.
Präsidentin des Unionsparlamentes a. D.
Unionsvorsitzende der FDU a. D.
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D.
Oberste Unionsanwältin a. D.

Roldem
Fabian Montary
Fabian Montary Fabian Montary
Just curious...
27.10.2007 21:05
Simoff:
Zitat:
Original von Christian von Metternich
Zitat:
Original von Fabian Montary
Simoff: Verfickte Simschweinerei, meine Fresse... Ich werde mich noch simon äußern...


Sim-Off: Selbst simoff kann man sich wohl ein wenig zusammenreißen und seine Wortwahl vorher nochmal überdenken, oder? Augen rollen

Falscher Ton, gebe ich zu, aber wie toll, dass hier in der Simulation Simoffbegründung wohl zulässig ist... Augen rollen

Zitat:
Original von Fiete Schulze
*so* du bist wohl auch der einzige Depp hier, der dieser Handlung ernsthaftigkeit unterstellt...aber naja, wenigestens man kann anderen hier mal an den Karren pinkeln, wenn mann schon zum Lachen in den Keller gehn muss Augen rollen

Simoff: Ja, ich nehme die Simulation ernst, zumindest in der Simulation und wenn du schreibst, dass deine ID etwas macht, dann macht sie das, was du schreibst. Es ist eigentlich gar nicht so schwierig...

Zitat:
Original von Amber Marie Ford
Etwas mehr Gelassenheit und Sachlichkeit täte dem Nebenkläger nicht schlecht, denn dann würde er verstehen, dass wenn überhaupt jemand hier dann er es ist, der gegen die geheiligte simulatorische Korrektheit verstößt!

Simoff bin ich kein Nebenkläger, sondern meine ID ist Nebenkläger und das ist simulatorische Sauberkeit.

Zitat:
Original von Amber Marie Ford
Der Angeklagte hat geschrieben, dass er den Nebenkläger anzünde, als Beschreibung eines objektiven Vorganges, und mehr nicht. Eine Aussage über eine wissentliche und willentliche Betätigung war darin nicht enthalten, die Situation wäre etwa auch durch einen Unfall oder ein Missgeschick erklärbar, und diese Entscheidung steht nach gutem Brauch nun einmal dem Urheber einer Handlung bzw. Spieler der diese vornehmenden Idenität zu, also hier dem Angeklagten.

Kreativ bist du allemal. fröhlich

Auf den Rest des Simoffgebrabbels gehe ich nicht ein, da es nicht Teil des SIMON-Gerichts ist...



Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM
Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary
Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat)



William C. Ashcraft
Kaiser
27.10.2007 21:11
Sim-Off: An § 2 I Nr. 2 StGB kommen wir so oder so nicht vorbei. Das muss also irgendwie geklärt werden. So wie es sich momentan darstellt muss der § 2 I Nr. 2 StGB hier wohl Anwendung finden. Zumindest die Körperverletzung wäre damit mehr oder weniger vom Tisch.




Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Amber Marie Ford
Kampfmieze
27.10.2007 21:19
Sim-Off: Tja, nur leider ist dieser Fall mittels penibler simulatorischer Korrektheit nicht lösbar. Denn simulationsintern wissen wir, auf Grund des Beitrages des Spielers der Identität Fiete Schulze, nur, dass diese Identität die Identität Fabian Montary "angezündet" hat. Das beschreibt in sehr vager Form ein tatsächliches Geschehen, sagt aber nichts über das Wissen und Wollen der Identität Fiete Schulze aus.

Wenn ich z. B. im Forum schreibe: "Amber rutscht auf einer Bananenschale aus und bricht sich ein Bein" beschreibt das auch nur diesen Vorgang und dessen unmittelbare Konsequenz, besagt aber nichts darüber, ob es etwa ein Unfall war den meine Identität vermeiden wollte, oder aber ob sie bewusst auf die Banenenschale getreten und auf ihr gerutscht ist, um z. B. eine Ausrede zu haben einen ihr unliebsamen Termin nicht wahrnehmen zu müssen.

Was in diesem Moment in meiner Identität vorgeht und unter welchen Umständen es zu dem geschilderten Ereignis kam, ist durch dessen Beschreibung in der beispielhaft zitierten Form noch nicht festgelegt, und festlegen kann allein ich das als Spieler der Betroffenen Identität. Angenommen, ich ließe den Hinweis auf das gebrochene Bein weg, könnte ja auch niemand hergehen und behaupten, Amber hätte sich beim Sturz das Genick gebrochen und sei tot, denn dann würde er für meine Identität mitsimulieren.

Und genau das tust hier für die Identität Fite Schulze. Deren Spieler hat lediglich beschrieben, dass seine Identität deine Identität "anzündet", ohne aber irgendein Indiz für eine willentliche oder wenigstens wissentliche Handlung zu liefern. Auch das versehentliche "Anzünden" durch ein Missgeschick oder einen Unfall wäre denkbar, und entscheiden kann darüber allein der Spieler der Identität Fiete Schulze, insbesondere kann ihm kein anderer Spieler auf Grund seiner Beschreibung eines Ereignisses eine Strftat andichten, die er seine Identität nicht begehen lassen wollte.

Ob es dir nun passt oder nicht, aber du kannst hier nicht die Identitä eines anderen Spielers mitsimulieren, indem du dich auf den Standpunkt stellst dass sei aber simulationsintern und somit der simulationsexternen Erörtertung entzogen. Noch ist der § 2 I Nr. 2 StGB nicht dem Wahn der simulatorischen Korrektheit zum Opfer gefallen, und kann somit in einem Strafprozess streitentscheidende Norm sein!




Amber Marie Ford
Richterin am Unionsgericht
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Unionsvorsitzende der FDU a. D.
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D.
Oberste Unionsanwältin a. D.

Amber Marie Ford
Kampfmieze
27.10.2007 21:21
Sim-Off: Im obrigem Beitrag wird der Spieler der Identität Fabian Montary angesprochen, nicht der der Identität Christian von Metternich Augenzwinkern




Amber Marie Ford
Richterin am Unionsgericht
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Oberste Unionsanwältin a. D.

Konrad Grimm
Grünschnabel
27.10.2007 21:23
Wieso? "Tat" im Sinne § 2 I Punkt 2 ist die Tathandlung, also das Anzünden der Jacke. Diese ist zugegeben worden. Dass der Täter die Folgen zugeben muss, davon steht nichts im Gesetz.

In diesem ganzen Verfahren dreht sich in meinen Augen alles, aber auch wirklich alles nur darum, ob die Bedingung des § 2 I Punkt 1 erfüllt ist.



Amber Marie Ford
Kampfmieze
27.10.2007 22:10
Sim-Off: Der Begriff der Tat im Sinne des § 2 I Nr. 2 StGB umfasst selbstverständlich die erschöpfende und abschließende Beschreibung bzw. Eingeständnis aller objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale , nicht allein eines grob gefassten Tatherganges, in welchen anschließend durch den Geschädigten, die Ermittlungs- und Anklagebehörde sowie das Gericht nach Belieben die näheren, über Wissen und Wollen des Täters, Folgen der Tat, die Subsumierbarkeit unter verschiedene Strafvorschriften, die Schwere der Schuld u. a. Umstände hineindichten können.

Der Spieler der Identität Fiete Schulze hat allein zugegeben bzw. simuliert, dass seine Identität die Identität Fabian Montary angezündet hat. Dass das eine willentliche oder wenigstens wissentliche Handlung war, sowie was seine Identität mit dieser Handlung erreichen wollte oder welche Tatfolgen sie für möglich gehalten hat, hat der Spieler nicht geäußert, sondern vielmehr klargestellt, es habe sich um einen Scherz gehandelt, es sei nicht seine Absicht gewesen, eine vorsätzliche strafbare Handlung zu simulieren (und dass das keine Schutzbehauptung, sondern eine schlüssige Klarstellung ist ergibt sich au den Gesamtumständen des Entstehens dieses Beitrages), somit entfällt eine solche zwingend.




Amber Marie Ford
Richterin am Unionsgericht
Unionsministerin der Justiz a. D.
Präsidentin des Unionsparlamentes a. D.
Unionsvorsitzende der FDU a. D.
Ministerpräsidentin des Freistaates Freistein a. D.
Oberste Unionsanwältin a. D.

William C. Ashcraft
Kaiser
30.10.2007 14:18
Sim-Off: Wie sieht es aus? Können wir uns einigen? Andernfalls werde ich die Sache ohne vorherige Absprache mit allen Beteiligten entscheiden müssen. Ich habe kein großes Interesse an ewig langen Verfahrensdauern.




Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Konrad Grimm
Grünschnabel
30.10.2007 14:23
Augrund welcher Vorschrift sollen wir uns denn jetzt "einigen"?



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