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Tony Gold
Dichter
24.12.2009 14:47
Nach Beschluss durch das Parliament und Prüfung durch den Acting Prime Minister werden die folgenden Gesetze verkündet:

1st Amendment Act to Parliament Act

§ 1 Common Revisions and Insertions
(1) Die bestehenden Paragraphen des Parliament Act erhalten folgende Überschriften:
1) § 1: "Purpose",
2) § 2: "Membership",
3) § 3: "Final Provisions".
(2) Dem § 1 Absatz 1 des Parliament Act wird folgender Satz 2 angefügt: "Sie dürfen dem Namen den Titel "Member of Parliament" (MP) anhängen."
(3) Dem § 1 des Parliament Act wird folgender Absatz 1a angefügt: "Durch Anzeige kann jedes Mitglied des Parlaments sein Mandat niederlegen. Es verliert dann die in Absatz 2 und in den Standing Orders festgelegten Rechte."
(4) Dem § 1 des Parliament Act wird folgender Absatz 1b angefügt: "Daneben verliert das Mitglied seine in den Standing Orders festgelegten Rechte durch mehr als dreiwöchige Abwesenheit im Parlament. Ausgenommen davon sind Parlamentspausen."
(5) Der § 1 Absatz 2 Satz 2 des Parliament Act wird wie folgt neugefasst: "Das Rederecht kann vom Speaker in begründeten Fällen auch anderen Personen eingeräumt werden."
(6) Dem § 1 Absatz 2 des Parliament Act wird folgender Satz 3 angefügt: "Ungeachtet des Satzes 2 ist Bürgern, die das passive Wahlrecht nicht innehaben, in jedem Falle auf Antrag Rederecht zu gewähren."

§ 2 Constituencies
Dem Parliament Act wird ein § 2a mit dem Titel "Constituencies" angefügt:
"(1) Das Gebiet der Republik Roldem wird in sechzig, jeweils geografisch zusammenhängende Wahlkreise eingeteilt. Die Einteilung wird vom für das Innere zuständige Ministerium per Rechtsverordnung vorgenommen. Die Wahlkreis erhalten eine fortlaufende Nummer sowie einen Namen, der sich aus den eingeschlossenen Landstrichen ergeben soll.
(2) Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten abweichen; beträgt die Abweichung mehr als 25 vom Hundert, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen.
(3) Jedes Mitglied wählt bei Eintritt einen Wahlkreis, den er vertritt. Kein Wahlkreis kann gleichzeitig von zwei Mitgliedern betreut werden.
(4) Der Wechsel des Wahlkreises ist frühestens nach vier Monaten nach dem Eintritt in das Parlament oder nach dem letzten Wechsel sowie nach jeder Änderung der Wahlkreiszuschnitte möglich.
(5) Die Wahlkreise sind erstmalig bis zum 1. Februar 2010 festzulegen. Die bis dahin eingetretenen Mitglieder des Parlaments wählen ihren Wahlkreis bis zum vierzehnten Tage nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung. Es gilt das First-Choice-Prinzip."

§ 3 Final Provisions
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.


Amendment to the Standing Orders

Section I - Amendment to the Standing Orders of Parliament Act

§ 5 des Standing Orders of Parliament Act wird wie folgt erweitert:
    (7) Stimmberechtigt sind nur diejenigen Mitglieder des Parliaments welche bei Eröffnung des Vote Stimmrecht besessen haben.


Section II - Entry into force

Dieses Gesetz tritt nach seiner Bestätigung durch das Parliament und seiner Verkündung durch den Prime Minister in Kraft.


THE CONSTITUTION of
THE REPUBLIC of ROLDEM


Article I: The Parliament of Roldem

Section 1
Alle gesetzgebende Gewalt geht vom Parliament of Roldem aus.

Section 2
Das Parliament of Roldem besteht aus Abgeordneten, die jeweils für einen zusammenhängenden Wahlkreis bestimmt sind.
Niemand kann Abgeordneter werden, der nicht das Alter von 18 Jahren erreicht hat und keine einundzwanzig Tage Bürger und Einwohner der Republic of Roldem ist.
Das Parlament wählt aus seiner Mitte einen Speaker und sonstige Parlamentsorgane.

Section 3
Das Parliament of Roldem kann sich eine Geschäftsordnung geben und seine Abgeordneten wegen ordnungswidrigen Verhaltens bestrafen.
Das Parliament of Roldem hat ein Verhandlungsprotokoll zu führen, welches zu veröffentlichen ist. Die Yea- und Nay-Stimmen der Mitglieder sind im Verhandlungsprotokoll zu vermerken.

Section 4
Die Abgeordneten erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung, die gesetzlich festgelegt und vom Schatzamt der Republik ausgezahlt werden soll. Sie sind in allen Fällen, außer bei Verrat, Verbrechen und Friedensbruch, vor Verhaftung geschützt, solange sie an einer Sitzung des Parliament of Roldem teilnehmen oder sich auf dem Wege dorthin oder auf dem Heimweg befinden; kein Mitglied darf wegen seiner Reden oder Äußerungen im Parliament of Roldem andernorts zur Rechenschaft gezogen werden.

Section 5
Jede Gesetzesvorlage wird nach ihrer Verabschiedung durch das Parlament of Roldem, ehe sie Gesetzeskraft erlangt, dem Prime Minister zur Unterzeichnung vorgelegt.

Section 6
Das Parliament of Roldem hat das Recht:
Steuern, Zölle, Abgaben und Akzisen aufzuerlegen und einzuziehen, um für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen, für die Sicherheit und das allgemeine Wohl der Republik zu sorgen; alle Zölle, Abgaben und Akzisen sind aber für das gesamte Gebiet der Republik einheitlich festzusetzen;
auf Rechnung der Republik Kredit aufzunehmen;
den Handel mit fremden Ländern zu regeln;
für das gesamte Gebiet der Republik eine einheitliche Einbürgerungsordnung zu schaffen;
den Fortschritt von Kunst und Wissenschaft dadurch zu fördern, dass Autoren und Erfindern für beschränkte Zeit das ausschließliche Recht an ihren Publikationen und Entdeckungen gesichert wird;
Seeräuberei und andere Kapitalverbrechen auf hoher See begrifflich zu bestimmen und zu ahnden;
alle zur Ausübung der vorstehenden Befugnisse und aller anderen Rechte, die der Regierung der Republik, einem ihrer Zweige oder einem einzelnen Beamten auf Grund dieser Verfassung übertragen sind, notwendigen und zweckdienlichen Gesetze zu erlassen.

Section 7
Der Anspruch eines Verhafteten auf Ausstellung eines richterlichen Vorführungsbefehls darf nicht suspendiert werden, es sei denn, dass die öffentliche Sicherheit dies im Falle eines Aufstandes oder einer Invasion erforderlich macht.
Geld darf der Staatskasse nur auf Grund gesetzlicher Bewilligungen entnommen werden; über alle Einkünfte und Ausgaben der öffentlichen Hand ist der Öffentlichkeit von Zeit zu Zeit ordnungsgemäß Rechnung zu legen.

Section 8
Das Parliament of Roldem hat das Recht, über die Ländereien und sonstiges Eigentum der Republik zu verfügen und alle erforderlichen Anordnungen und Vorschriften hierüber zu erlassen.


Article II: The Prime Minister

Section 1
Die vollziehende Gewalt liegt bei dem Prime Minister. Seine Amtszeit beträgt vier Monate.
In das Amt des Prime Minister kann niemand gewählt werden, der nicht das Alter von 25 Jahren erreicht und seinen Wohnsitz seit einundzwanzig Tagen im Gebiete der Republik gehabt hat.
Im Falle des Todes, Rücktritts oder der Unfähigkeit zur Wahrnehmung der Befugnisse und Obliegenheiten seines Amtes geht es auf den Speaker über, wenn der Prime Minister keinen Stellvertreter benannt hat.
Die Amtsperiode des Prime Minister endet am Mittag des ersten Tages des Monats März, Juli oder November.
Der Prime Minister erhält zu festgesetzten Zeiten für seine Dienste eine Vergütung. Diese darf während der Zeit, für die er gewählt ist, weder vermehrt noch vermindert werden.
Ehe er sein Amt antritt, soll ihm vom Speaker dieser Eid abgenommen werden: „I, N.N., do solemnly swear that I will faithfully execute the Office of Prime Minister of the Republic of Roldem, and will do the best of my ability, preserve, protect and defend the Constitution of the Republic of Roldem.“

Section 2
Der Prime Minister hat das Recht, mit Zustimmung des Parliament of Roldem Verträge zu schließen. Er nominiert Gesandte und Konsuln, die Richter des Supreme Court und alle sonstigen Beamten der Republik; doch kann das Parliament of Roldem nach seinem Ermessen die Ernennung von Beamten durch Gesetz seiner Zustimmung unterwerfen.
Er vertritt die Republik in Organen Gremien oberhalb der Landesebene, sofern er keinen Vertreter bestellt hat.
Er empfängt Botschafter und Gesandte. Er hat Sorge zu tragen, dass die Gesetze gewissenhaft vollzogen werden, und er erteilt allen Beamten der Republik die Ernennungsurkunden.

Section 3
Alle Gesetzesvorlagen zur Aufbringung von Haushaltsmitteln gehen vom Prime Minister aus; das Parliament of Roldem kann jedoch wie bei anderen Gesetzesvorlagen Abänderungs- und Ergänzungsvorschläge einbringen.


Article III: The Supreme Court

Section 1
Die richterliche Gewalt der Republik liegt beim Supreme Court und bei solchen unteren Gerichten und Gerichten der Union, deren Errichtung der das Parliament of Roldem von Fall zu Fall anordnen wird. Die Richter sowohl des Supreme Court als auch der unteren Gerichte sollen im Amte bleiben, solange ihre Amtsführung einwandfrei ist, und zu bestimmten Zeiten für ihre Dienste eine Vergütung erhalten, die während ihrer Amtsdauer nicht herabgesetzt werden darf.

Section 2
Die richterliche Gewalt erstreckt sich auf alle Fälle nach dem Gesetzes- und dem Billigkeitsrecht, die sich aus dieser Verfassung, den Gesetzen der Republik und den Verträgen ergeben, die in ihrem Namen abgeschlossen wurden oder künftig geschlossen werden.

Section 3
Als Verrat gegen die Republik gilt nur die Kriegführung gegen sie oder die Unterstützung ihrer Feinde durch Hilfeleistung und Begünstigung. Niemand darf des Verrates schuldig befunden werden, es sei denn auf Grund der Aussage zweier Zeugen über dieselbe offenkundige Handlung oder auf Grund eines Geständnisses in öffentlicher Gerichtssitzung. Das Parliament of Roldem hat das Recht, die Strafe für Verrat festzusetzen. Die Rechtsfolgen des Verrats sollen jedoch nicht über die Lebenszeit des Verurteilten hinaus Ehrverlust oder Vermögensverfall bewirken.

Article IV: Final Provisions

Section 1
Alle vor Annahme dieser Verfassung aufgelaufenen Schulden und eingegangenen Verpflichtungen sind für die Republik unter dieser Verfassung ebenso rechtsverbindlich wie unter den früheren Verfassungen.
Das Parliament of Roldem schlägt, wenn es zwei Drittel seiner Mitglieder für notwendig halten, Verfassungsänderungen vor.

Section 2
Die vorerwähnten Abgeordneten und alle Verwaltungs- und Justizbeamten der Republik haben sich durch Eid zur Wahrung dieser Verfassung zu verpflichten. Doch darf niemals ein religiöser Bekenntnisakt zur Bedingung für den Antritt eines Amtes oder einer öffentlichen Vertrauensstellung im Dienst der Republik gemacht werden.




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Pandora Friedmann
Lebende Foren Legende
02.01.2010 13:15
Die Administration erlässt aufgrund des Parliament Act folgendes Rechtsverordnung:
Regulation of Legislative Constituencies

Article 1

Section 1
Diese Verordnung wird gemäß Article 2a, Section 1, Sentence 2 Parliament Act erlassen.

Section 2
Sie tritt mit dem Ablauf des 31. Januar 2010 in Kraft.
Sie verliert ihre Rechtsgültigkeit durch Neufassung der Verordnung.

Article 2

Section 1
Die Wahlkreise erhalten fortlaufende Nummern sowie einen eineindeutigen Namen.
Ihnen werden vollständige Gemeinden, Siedlungen und Siedlungsverbünde zugeordnet.

Section 2
In besonders großen Städten werden mehrere Wahlkreise errichtet.
Die genaue Zuteilung soll dort, soweit nicht in dieser Verordnung geschehen, durch die kommunale Verwaltung unter Mitwirkung der Stadträte geschehen.

Article 3

Es werden folgende Wahlkreise eingerichtet:
1. Hake River and Northeast: Norden der Stadt Hake River, Gemeinden Down’s End, Quinnehtukqut, Siedlungsverbünde XQ3, XQ4
2. City of Hake River 1: Stadt Hake River
3. City of Hake River 2: Stadt Hake River
4. City of Hake River 3: Stadt Hake River
5. City of Hake River 4: Stadt Hake River
6. Hake River, Dodgeville and Central Mideast: Süden der Stadt Hake River, Stadt Dodgeville, Gemeinden Idaho, Little Idaho, Siedlung XI2
7. Lobsters Paradise: Stadt Lobsters Paradise, Gemeinden Oswald, Van Buren
8. Port Victoria 1: Stadt Port Victoria
9. Port Victoria 2: Stadt Port Victoria
10. Port Victoria 3: Stadt Port Victoria
11. Port Victoria 4: Stadt Port Victoria
12. Port Victoria 5: Stadt Port Victoria
13. Port Victoria 6: Stadt Port Victoria
14. Port Victoria 7: Stadt Port Victoria
15. Port Victoria 8: Stadt Port Victoria
16. Port Victoria 9: Stadt Port Victoria
17. Port Victoria 10: Stadt Port Victoria
18. Port Victoria 11: Stadt Port Victoria
19. Port Victoria 12: Stadt Port Victoria
20. Port Victoria 13: Stadt Port Victoria
21. Port Victoria 14: Stadt Port Victoria
22. Port Victoria 15: Stadt Port Victoria
23. The Isles and Southeast: Stadt Leela City, Gemeinden Albertville (bei Port Victoria), Astorian Winfield, Filbey, Franklin, Harper, John Amber, Killney, Queenstown, Smallville
24. Southern Mideast and Galloway: Gemeinden Galloway, Marlborough, New Brissac, Saint Laurent, Tall Oaks, Siedlung XH5
25. Providence Vicinity: Gemeinden Aldenderry, Beaux Batons, Clinton, Cochrane City, Jolie Femme, Valréal-au-Lac, Siedlung XP8
26. Providence 1: Stadt Providence
27. Providence 2: Stadt Providence
28. Providence 3: Stadt Providence
29. Providence 4: Stadt Providence
30. Providence 5: Stadt Providence
31. Providence 6: Stadt Providence
32. Providence 7: Stadt Providence
33. Providence 8: Stadt Providence
34. Adelaide, Montary City: Stadt Montary City, Stadtteil Adelaide
35. Carnarvon and entire Ashbury, Montary City: Stadt Montary City, Stadtteile Albury, Carnarvon
36. Western Albury and Strombourgh, Montary City: Stadt Montary City, Stadtteile Albury, City of Montary
37. Northern City of Montary: Stadt Montary City, Stadtteil City of Montary
38. Eastern City of Montary: Stadt Montary City, Stadtteil City of Montary
39. Western City of Montary: Stadt Montary City, Stadtteil City of Montary
40. Esperance and Southern City, Montary City: Stadt Montary City, Stadtteile City of Montary, Esperance
41. Hobart and Southern Wehen, Montary City: Stadt Montary, Stadtteile Hobart, Wehen
42. Northern Wehen, Montary City: Stadt Montary City, Stadtteil Wehen
43. Wellington 1, Montary City: Stadt Montary City, Stadtteil Wellington
44. Wellington 2, Montary City: Stadt Montary City, Stadtteil Wellington
45. Reichsgrafschaft Montary and Hospicia: Gemeinden Cashew, Little Mason, Hamilton, Hospicia, Newtown/Neustadt, Winchester
46. Fort Mason: Stadt Fort Mason
47. Northern Bloomsburgh and Autochthon Strip: Norden der Stadt Bloomsburgh, Gemeinden Finch, Ken Tah Ten, Kisiskatchewani Sipi, Manitou bou, Mass Adchu Ut, New Aldenroth, Virginia, Siedlung XV6
48. Western Bloomsburgh: Stadt Bloomsburgh
49. Eastern Bloomsburgh: Stadt Bloomsburgh
50. Southern Bloomsburgh: Stadt Bloomsburgh
51. Saint Christopher 1: Stadt Saint Christopher
52. Saint Christopher 2: Stadt Saint Christopher
53. Saint Christopher 3: Stadt Saint Christopher
54. Saint Christopher 4: Stadt Saint Christopher
55. Saint Christopher 5: Stadt Saint Christopher
56. Saint Christopher 6: Stadt Saint Christopher
57. Fort Philipp: Stadt Fort Philipp
58. East Bridge and West Coast: Stadt East Bridge, Gemeinden Albertville (Westroldem), Kopeke, Pettington, Siedlungsverbünde XE5, XE7
59. City of Grand Harbor: Innenstadt der Stadt Grand Harbor
60. Grand Harbor and Northwest: Stadt Grand Harbor, Gemeinden Destiny’s Edge, Nunavut, Port Imperial, Ramally, Siedlungsverbund XG4


Port Victoria
January 2, 2010

Pandora Friedmann
– Secretary of the Interior –




Tony Gold
Dichter
28.01.2010 17:45
Nach Beschluss durch das Parliament und Prüfung durch den Prime Minister wird das folgende Gesetz verkündet:

New State Archive Act

Article 1

Das State Archive wird eingerichtet, um die Verfassung, für Roldem geltende Gesetze, Verträge und Verordnungen sowie Beschlüsse und Beratungen des Parlaments und Beschlüsse des Obersten Gerichts zu sammeln und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Es archiviert die Roldem Law Gazette.
Bei hinreichender Relevanz sind auch Arbeiten der Hochschulen, Statistiken, Karten und andere, später als historische Dokumente verwendbare kulturelle Schrift-, Kunst- und Tonstücke einzubringen.
Weitere Schwerpunkte im Rahmen seiner Möglichkeiten kann sich das Archiv selbst setzen, solang es dem öffentlichen Interesse dient.

Article 2

Es untersteht dem Supreme Court und ist mit den notwendigen Mitteln auszustatten.
Die Administration kann auf Verlangen des Obersten Gerichts einen State Archivar bestellen.
Das State Archive soll mit ähnlich gearteten Institutionen der Union und des Auslands Austausch betreiben.

Article 3

Section 1
Das Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Section 2
Der Roldem State Archive Act wird außer Kraft gesetzt.




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Tony Gold
Dichter
28.01.2010 22:11
Nach Beschluss durch das Parliament und Prüfung durch den Prime Minister wird das folgende Gesetz verkündet:

Postal Codes Act

Article 1

Die Postal Codes dienen der vereinfachten Zustellung der Post.
Sie sind für Unternehmen, die Post- und Paketstücke befördern, verbindlich anzuwenden.

Article 2

Section 1
Die Postleitzahlen bestehen aus fünf Stellen.
Sie beginnen mit der Ziffer fünf (5).

Section 2
Die Administration wird befugt, eine Rechtsverordnung über das anzuwendende System an Postleitzahlen zu erlassen.
Dabei kann sie die konkrete Zuteilung von Postleitzahlen auch den betreffenden Kommunen überlassen.

Section 3
Es können Postleitzahlen für Großempfänger eingerichtet werden.
Die Vergabe regelt eine Rechtsverordnung der Administration.

Section 4
Das State Archive hat alle zugeteilten Postleitzahlen öffentlich zugänglich zu machen.

Article 3

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.




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Pandora Friedmann
Lebende Foren Legende
29.01.2010 22:23
Die Administration erlässt aufgrund des Postal Code Act folgende Rechtsverordnung:

Regulation of Postal Codes

Article 1

Section 1
Diese Verordnung wird gemäß Article 2 und 3 Postal Code Act erlassen.

Section 2
Sie tritt mit dem Ablauf des 31. Januar 2010 in Kraft.
Sie verliert ihre Rechtsgültigkeit durch Neufassung der Verordnung.

Article 2

Section 1
Jede Kommune erhält eine Postleitzahl, die sich aus der führenden Ziffer fünf (5), der laufenden Nummer ihres Wahlkreises gemäß Article 3 Regulation of Legislative Constituencies in deren Fassung, welche am 1. Februar 2010 in Kraft tritt, und einer kommunalen Ausscheidungsziffer.
In Kommunen mit mehreren Wahlkreisen gelten die Wahlkreisgrenzen auch als Grenzen des Postleitzahlgebiets.

Section 2
Die Kommunen dürfen die ungenutzen Zahlenräume, die zwischen ihrer eigenen Postleitzahl und der aufsteigend nächsten liegen, Großempfängern zuordnen.
Dafür können Schutzgebühren eingefordert werden.
Diese sind dem unverzüglich State Archive zu melden.

Section 3
Den Kommunen und Siedlungen werden folgende Postleitzahlen zugeordnet:
50100: Down’s End
50140: Quinnehtukqut
50160: Siedlung XQ3
50170: Siedlung XQ4
50180: Hake River
50300: Hake River
50400: Hake River
50500: Hake River
50600: Hake River
50630: Dodgeville
50660: Idaho
50670: Little Idaho
50690: Siedlung XI2
50700: Van Buren
50720: Oswald
50740: Lobsters Paradise
50800: Port Victoria
50900: Port Victoria
51000: Port Victoria
51100: Port Victoria
51200: Port Victoria
51300: Port Victoria
51400: Port Victoria
51500: Port Victoria
51600: Port Victoria
51700: Port Victoria
51800: Port Victoria
51900: Port Victoria
52000: Port Victoria
52100: Port Victoria
52200: Port Victoria
52300: John Amber
52310: Albertville (bei Port Victoria)
52313: Filbey
52323: Queenstown
52333: Leela City
52355: Harper
52365: Franklin
52375: Smallville
52378: Astorian Winfield
52392: Killney
52400: Siedlung XH5
52401: Marlborough
52430: Galloway
52450: Tall Oaks
52460: New Brissac
52465: Saint Laurent
52500: Valréal-au-Lac
52525: Jolie Femme
52535: Aldenderry
52545: Clinton
52555: Beaux Batons
52570: Cochrane City
52595: Siedlung XP8
52600: Providence
52700: Providence
52800: Providence
52900: Providence
53000: Providence
53100: Providence
53200: Providence
53300: Providence
53400: Montary City
53500: Montary City
53600: Montary City
53700: Montary City
53800: Montary City
53900: Montary City
54000: Montary City
54100: Montary City
54200: Montary City
54300: Montary City
54400: Montary City
54500: Hospicia
54530: Winchester
54545: Hamilton
54575: Little Mason
54583: Neustadt/Newtown
54597: Cashew
54600: Fort Mason
54700: Manitou bou
54710: Kisiskatchewani Sipi
54720: Finch
54730: New Aldenroth
54745: Mass Adchu Ut
54755: Ken Tah Ten
54765: Virginia
54775: Siedlung XV6
54780: Bloomsburgh
54800: Bloomsburgh
54900: Bloomsburgh
55000: Bloomsburgh
55100: Saint Christopher
55200: Saint Christopher
55300: Saint Christopher
55400: Saint Christopher
55500: Saint Christopher
55600: Saint Christopher
55700: Fort Philipp
55800: Kopeke
55820: Pettington
55840: Albertville (Westroldem)
55860: East Bridge
55890: Siedlungsverbund XE7
55895: Siedlungsverbund XE5
55900: Grand Harbor
56000: Grand Harbor
56039: Siedlungsverbund XG4
56040: Destiny’s Edge
56050: Ramally
56060: Nunavut
56075: Port Imperial, bis 56099.

Section 4
Die Administration kann exklusiv die Postleitzahl 51310 als Großempfänger nutzen.


Port Victoria
January 29, 2010

Pandora Friedmann
– Secretary of the Interior –




Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Pandora Friedmann: 29.01.2010 22:24.

Anaïs Gribonne-Fritz
Hat den schönsten Job auf Erden
29.08.2011 22:12
Nach Beschluss durch das Parliament und Prüfung durch den Prime Minister wird das folgende Gesetz verkündet:

Honorary Consuls Act Amendment Act

Article 1
Die Paragraphen des Honorary Consuls Act werden zu Articles umbenannt.
Die Absätze des Honorary Consuls Act werden zu Sections.

Article 2
§ 2 Absatz 1 des Honorary Consuls Act wird geändert in: "Honorarkonsuln unterstehen direkt dem Premierminister und gelten als Ehrenbeamte des Landes."
§ 3 Absatz 3 wird ersatzlos gestrichen.

Article 3
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.


Port Victoria
August 29, 2011


Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
– Prime Minister –




Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
former Prime Minister of Roldem
CEO of Portman University Hospital
MP of Roldem for Providence Vicinity



Anaïs Gribonne-Fritz
Hat den schönsten Job auf Erden
03.10.2011 11:51
Nach Beschluss durch das Parliament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet:

2nd Parliament Act Amendment Act

Article 1
Die Paragraphen des Parliament Act werden zu Articles umbenannt.
Die Absätze und Buchstaben (Literae) des Parliament Act werden zu Sections.

Article 2
§ 1 Parliament Act wird wie folgt neugefasst: "Dieses Gesetz regelt nähere Bestimmungen zum Article I der Constitution of the Republic of Roldem."

Article 3
§ 2 Abs. 1 S. 2 Parliament Act wird wie folgt neugefasst: "Mitglieder sind berechtigt, ihrem Namen den Titel eines 'Member of Parliament' (MP) anzuhängen."
§ 2 Abs. 1 nach Satz 1 angefügt: "Sie haben bei Eintritt in das Parlament einen Wahlkreis zu wählen. Kein Wahlkreis kann gleichzeitig von zwei Mitgliedern repräsentiert werden."
§ 2 Abs. 1 lit. a wird als Section 3 wie folgt neugefasst: "Durch Anzeige kann jedes Mitglied des Parlaments sein Mandat niederlegen. Es hat damit seine Rechte aus dem Mandat verwirkt."
§ 2 Abs. 1 lit. b wird ersatzlos gestrichen.
§ 2 Abs. 3 wird als Section 4 wie folgt neugefasst: "Mitglieder, die die Voraussetzungen nach Section 1 Satz 1 verloren haben ohne ihren Rücktritt eingereicht zu haben oder verzogen zu sein, werden weiterhin als Mitglieder des Parlaments geführt. Ungeachtet dessen gelten für sie ebenfalls die Bestimmungen nach Section 3 Satz 2."

Article 4
§ 2a Abs. 1 S. 2 wird wie folgt neugefasst: "Die Einteilung wird vom Department of the Interior, ersatzweise durch den Premierminister per Rechtsverordnung vorgenommen."
§ 2a Abs. 3 wird gestrichen.

Article 5
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Übergangsbestimmungen.
Die Bestimmungen des geänderten neuen Article 2 Section 4 werden auf Mitglieder des Parlaments, die nach dem 1. Februar 2010, jedoch vor Inkrafttreten dieses Gesetzes in das Parlament eingetreten sind oder nach § 2 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 2a Abs. 3, 5 Parliament a.F. ihren Wahlkreis bestimmt haben, unterschiedslos angewendet.
Bereits auf die bestehende Fassung des Parliament Act fußend erlassene Rechtsverordnungen bestehen entsprechend den Bestimmungen der Novelle weiter.


Port Victoria
October 3, 2011


Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
– Prime Minister –




Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
former Prime Minister of Roldem
CEO of Portman University Hospital
MP of Roldem for Providence Vicinity



Arthur T. Washington
Professor
13.11.2011 17:31
Die Administration erlässt aufgrund des Parliament Act folgende Rechtsverordnung:
1st Amendment Regulation to the Regulation of Legislative Constituencies

Article 1

Section 1
Diese Verordnung wird gemäß Article 2a, Section 1, Sentence 2 Parliament Act erlassen.

Section 2
Sie tritt mit dem Ablauf des 15. November 2011 in Kraft.
Sie setzt die Regulation of Legislative Constituencies vom 2. Januar 2010 außer Kraft.
Sie verliert ihre Rechtsgültigkeit durch Neufassung der Verordnung.

Article 2

Section 1
Die Wahlkreise erhalten fortlaufende Nummern sowie einen eineindeutigen Namen.
Ihnen werden vollständige Gemeinden, Siedlungen und Siedlungsverbünde zugeordnet.

Section 2
In besonders großen Städten werden mehrere Wahlkreise errichtet.
Die genaue Zuteilung soll dort, soweit nicht in dieser Verordnung geschehen, durch die kommunale Verwaltung unter Mitwirkung der Stadträte geschehen.

Article 3

Es werden folgende Wahlkreise eingerichtet:
1. Hake River and Northeast: Norden der Stadt Hake River, Gemeinden Down’s End, Quinnehtukqut, Siedlungsverbünde XQ3, XQ4
2. City of Hake River 1: Stadt Hake River
3. City of Hake River 2: Stadt Hake River
4. City of Hake River 3: Stadt Hake River
5. City of Hake River 4: Stadt Hake River
6. Hake River, Dodgeville and Central Mideast: Süden der Stadt Hake River, Stadt Dodgeville, Gemeinden Idaho, Little Idaho, Siedlung XI2
7. Lobsters Paradise: Stadt Lobsters Paradise, Gemeinden Oswald, Van Buren
8. Port Victoria 1: Stadt Port Victoria
9. Port Victoria 2: Stadt Port Victoria
10. Port Victoria 3: Stadt Port Victoria
11. Port Victoria 4: Stadt Port Victoria
12. Port Victoria 5: Stadt Port Victoria
13. Port Victoria 6: Stadt Port Victoria
14. Port Victoria 7: Stadt Port Victoria
15. Port Victoria 8: Stadt Port Victoria
16. Port Victoria 9: Stadt Port Victoria
17. Port Victoria 10: Stadt Port Victoria
18. Port Victoria 11: Stadt Port Victoria
19. Port Victoria 12: Stadt Port Victoria
20. Port Victoria 13: Stadt Port Victoria
21. Port Victoria 14: Stadt Port Victoria
22. Port Victoria 15: Stadt Port Victoria
23. The Isles and Southeast: Stadt Leela City, Gemeinden Albertville (bei Port Victoria), Astorian Winfield, Filbey, Franklin, Harper, John Amber, Killney, Queenstown, Smallville
24. Southern Mideast and Galloway: Gemeinden Galloway, Marlborough, New Brissac, Saint Laurent, Tall Oaks, Siedlung XH5
25. Providence Vicinity: Gemeinden Aldenderry, Beaux Batons, Clinton, Cochrane City, Jolie Femme, Valréal-au-Lac, Siedlung XP8
26. Providence Downtown: Stadt Providence, Stadtteil Providence Downtown
27. Lakeboro, Providence: Stadt Providence, Stadtteil Lakeboro
28. Chestnut District, Providence: Stadt Providence, Stadtteil Chestnut District
29. Pine Tree Park, Providence: Stadt Providence, Stadtteil, Pine Tree Park
30. Kenton Hills, Providence: Stadt Providence, Stadtteil Kenton Hills
31. Crestwood and Orangeville, Providence: Stadt Providence, Stadtteile Crestwood und Orangeville
32. Sandy Park and Mandy, Providence: Stadt Providence, Stadtteile Sandy Park und Mandy
33. Beaumont District, Providence: Stadt Providence, Stadtteil Beaumont District
34. Adelaide, Montary City: Stadt Montary City, Stadtteil Adelaide
35. Carnarvon and entire Ashbury, Montary City: Stadt Montary City, Stadtteile Albury, Carnarvon
36. Western Albury and Strombourgh, Montary City: Stadt Montary City, Stadtteile Albury, City of Montary
37. Northern City of Montary: Stadt Montary City, Stadtteil City of Montary
38. Eastern City of Montary: Stadt Montary City, Stadtteil City of Montary
39. Western City of Montary: Stadt Montary City, Stadtteil City of Montary
40. Esperance and Southern City, Montary City: Stadt Montary City, Stadtteile City of Montary, Esperance
41. Hobart and Southern Wehen, Montary City: Stadt Montary, Stadtteile Hobart, Wehen
42. Northern Wehen, Montary City: Stadt Montary City, Stadtteil Wehen
43. Wellington 1, Montary City: Stadt Montary City, Stadtteil Wellington
44. Wellington 2, Montary City: Stadt Montary City, Stadtteil Wellington
45. Reichsgrafschaft Montary and Hospicia: Gemeinden Cashew, Little Mason, Hamilton, Hospicia, Newtown/Neustadt, Winchester
46. Fort Mason: Stadt Fort Mason
47. Northern Bloomsburgh and Autochthon Strip: Norden der Stadt Bloomsburgh, Gemeinden Finch, Ken Tah Ten, Kisiskatchewani Sipi, Manitou bou, Mass Adchu Ut, New Aldenroth, Virginia, Siedlung XV6
48. Western Bloomsburgh: Stadt Bloomsburgh
49. Eastern Bloomsburgh: Stadt Bloomsburgh
50. Southern Bloomsburgh: Stadt Bloomsburgh
51. Saint Christopher 1: Stadt Saint Christopher
52. Saint Christopher 2: Stadt Saint Christopher
53. Saint Christopher 3: Stadt Saint Christopher
54. Saint Christopher 4: Stadt Saint Christopher
55. Saint Christopher 5: Stadt Saint Christopher
56. Saint Christopher 6: Stadt Saint Christopher
57. Fort Philipp: Stadt Fort Philipp
58. East Bridge and West Coast: Stadt East Bridge, Gemeinden Albertville (Westroldem), Kopeke, Pettington, Siedlungsverbünde XE5, XE7
59. City of Grand Harbor: Innenstadt der Stadt Grand Harbor
60. Grand Harbor and Northwest: Stadt Grand Harbor, Gemeinden Destiny’s Edge, Nunavut, Port Imperial, Ramally, Siedlungsverbund XG4

Article 4
Bisherige Mitglieder des Parlaments bleiben dem Wahlkreis zugeordnet, den sie vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung gewählt haben. Maßgeblich ist die Ordnungsnummer.

Port Victoria
November 13, 2011

Prof. Dr. Dr. h.c. Arthur T. Washington
– Secretary of the Interior –




Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Arthur T. Washington
verstorben am 7. April 2012, UniLex-Artikel

Anaïs Gribonne-Fritz
Hat den schönsten Job auf Erden
19.02.2012 18:50
Die Administration erlässt aufgrund § 2 Absatz 3 Satz 1 des Zivilgesetzbuchs Fünftes Buch folgende Rechtsverordnung:

Regulation of Acknowledgment of Marriage

Article 1

Section 1
Diese Verordnung regelt die Bestimmungen des § 2 Absatz 3 Satz 1 des Zivilgesetzbuchs Fünftes Buch Ehe- und Familienrecht für den Fall näher, dass die Landesregierung Roldems für die Beglaubigung der Ehe zuständig ist.

Section 2
Die Beglaubigung der Ehe erfolgt durch den Bürgermeister der Gemeinde, in der wenigstens einer der Eheleute seinen hauptsächlichen Wohnsitz hat; oder einen durch ihn beliehenen Beamten. Hilfweise obliegt die Beglaubigung der Ehe einem durch den Premierminister beliehenen Landesbeamten, höchst hilfweise dem für das Innere zuständige Minister, höchst hilfsweise dem Premierminister.

Section 3
Auf Antrag der Eheleute kann der Premierminister die Ehe beglaubigen.

Article 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Port Victoria
February 19, 2012


Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
– Prime Minister –




Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
former Prime Minister of Roldem
CEO of Portman University Hospital
MP of Roldem for Providence Vicinity



Anaïs Gribonne-Fritz
Hat den schönsten Job auf Erden
23.02.2012 22:55
Nach Beschluss durch das Parliament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet:

2nd Parliament Act Amendment Act

Article 1

Die Paragraphen des Parliament Act werden zu Articles umbenannt.
Die Absätze und Buchstaben (Literae) des Parliament Act werden zu Sections.

Article 2

§ 1 Parliament Act wird wie folgt neugefasst: "Dieses Gesetz regelt nähere Bestimmungen zum Article I der Constitution of the Republic of Roldem."

Article 3

§ 2 Abs. 1 S. 2 Parliament Act wird wie folgt neugefasst: "Mitglieder sind berechtigt, ihrem Namen den Titel eines 'Member of Parliament' (MP) anzuhängen."
§ 2 Abs. 1 nach Satz 1 angefügt: "Sie haben bei Eintritt in das Parlament einen Wahlkreis zu wählen. Kein Wahlkreis kann gleichzeitig von zwei Mitgliedern repräsentiert werden."
§ 2 Abs. 1 lit. a wird als Section 3 wie folgt neugefasst: "Durch Anzeige kann jedes Mitglied des Parlaments sein Mandat niederlegen. Es hat damit seine Rechte aus dem Mandat verwirkt."
§ 2 Abs. 1 lit. b wird ersatzlos gestrichen.
§ 2 Abs. 3 wird als Section 4 wie folgt neugefasst: "Mitglieder, die die Voraussetzungen nach Section 1 Satz 1 verloren haben ohne ihren Rücktritt eingereicht zu haben oder verzogen zu sein, werden weiterhin als Mitglieder des Parlaments geführt. Ungeachtet dessen gelten für sie ebenfalls die Bestimmungen nach Section 3 Satz 2."

Article 4

§ 2a Abs. 1 S. 2 wird wie folgt neugefasst: "Die Einteilung wird vom Department of the Interior, ersatzweise durch den Premierminister per Rechtsverordnung vorgenommen."
§ 2a Abs. 3 wird gestrichen.

Article 5

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Übergangsbestimmungen

Die Bestimmungen des geänderten neuen Article 2 Section 4 werden auf Mitglieder des Parlaments, die nach dem 1. Februar 2010, jedoch vor Inkrafttreten dieses Gesetzes in das Parlament eingetreten sind oder nach § 2 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 2a Abs. 3, 5 Parliament a.F. ihren Wahlkreis bestimmt haben, unterschiedslos angewendet.
Bereits auf die bestehende Fassung des Parliament Act fußend erlassene Rechtsverordnungen bestehen entsprechend den Bestimmungen der Novelle weiter.

Port Victoria
February 23, 2012


Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
– Prime Minister –


2nd Election Act Amendment Act

Article 1

Die Paragraphen des Election Act werden zu Articles umbenannt.
Die Absätze des Election Act werden zu Sections.

Article 2

Section 1
§ 2 Absatz 1 Election Act wird wie folgt neugefasst: "Wählbar ist, wer am ersten Wahltag Bürger der Demokratischen Union ist und seit mindestens achtundzwanzig Tagen Bürger Roldems ist."
§ 2 Absatz 2 Election Act wird wie folgt neugefasst: "Wählen darf, wer die Bedingungen nach Section 1 erfüllt."
§ 2 Absatz 3 Election Act wird wie folgt neugefasst: "Von der Wahl außerdem ausgeschlossen ist derjenige, der aufgrund eines Richterspruchs sein Wahlrecht verloren hat."

Section 2
§ 3 Absatz 1 Election Act wird wie folgt neugefasst: "Wahlen werden spätestens einen Monat vor der gesetzlichen Einführung des Gewählten ausgelobt."
§ 3 Absatz 3 Election Act wird wie folgt neugefasst: "Im Verantwortungsbereich des Wahlleiters liegen die weiteren Festlegungen zur Wahl. Er stellt die Wahlberechtigung fest."

Section 3
§ 4 Absatz 1 Election Act wird wie folgt neugefasst: "Wahlen beginnen spätestens frühstens sieben Tage nach ihrer Ausschreibung. Sie dauern sechsundneunzig Stunden."
§ 4 Absatz 3 Election Act wird wie folgt neugefasst: "Wahlbenachrechtigungen müssen spätestens mit Wahlbeginn den Wählern zugegangen sein."

Section 4
§ 5 Absatz 1 Election Act wird wie folgt neugefasst: "Jeder hat Wähler genau eine Stimme."
§ 5 Absatz 2 Election Act wird wie folgt neugefasst: "Ist mehr als ein Kandidat zugelassen, so lautet die Frage nach dem, welchem seine Stimme gilt. Wahloption ist jeder Kandidat, wenn angezeigt mit Zugehörigkeit zu Partei oder Wählervereinigung."
§ 5 Absatz 3 Election Act wird wie folgt neugefasst: "Ist nur ein Kandidat zugelassen, so lautet die Frage nach der Zustimmung für den Kandidaten. Wahloptionen sind „Aye“, „Nay“ und „Abstention“."
§ 5 Absatz 4 Election Act wird wie folgt neugefasst: "Das Ergebnis ist unverzüglich nach Beendigung der Wahl durch den Wahlleiter öffentlich bekannt zu machen. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen kann. Im Falle von Wahlen nach Section 3 hat die Zahl der Stimmen „Aye“ die Summe der Stimmen „Nay“ und „Abstention“ zu übertreffen."
§ 5 Absatz 5 Election Act wird wie folgt neugefasst: "Erhält kein Kandidat die erforderliche Mehrheit, so ist binnen 48 Stunden eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten abzuhalten, die die höchsten Stimmzahlen auf sich vereinen konnten. Im zweiten Wahlgang in Wahlen nach Section 3 entfällt die Wahloption „Abstention“."
§ 5 Absätze 6 und 7 treten außer Kraft.

Article 3
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Port Victoria
February 23, 2012


Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
– Prime Minister –


2nd Honorary Consuls Act Amendment Act

Article 1

Article 3 Section 2 Honorary Consuls Act wird wie folgt geändert: "Honorarkonsul kann jeder werden, der ausreichend Kenntnis vom Land und eine besondere emotionale Bindung zu ihm hat oder bedeutend für die kulturelle, wirtschaftliche oder politische Entwicklung von Roldem ist."

Article 2

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Port Victoria
February 23, 2012


Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
– Prime Minister –


Staatsvertrag der Demokratischen Union und ihrer Länder über die Festlegung von Postleitzahlen, Telefonortsnetzausscheidungszahlen, Sonder- und Notrufnummern und Kraftfahrzeugkennzeichen
Kommunikationstaatsvertrag (KommStV)

Die Demokratische Union, der Freistaat Freistein, die Unionsrepublik Heroth, das Kaiserreich Imperia, das Land Salbor-Katista, die Republik Roldem und die Westlichen Inseln schließen den folgenden Vertrag.

Kapitel I - Grundlegendes

Artikel 1 - Wesen
(1) Dieser Staatsvertrag bezweckt die Vereinheitlichung der Regelungen zu Postleitzahlen, Telefonortsnetzausscheidungszahlen, Sonder- und Notrufnummern und Kraftfahrzeugkennzeichen innerhalb der Demokratischen Union.
(2) Es sollen die Union alle Länder der Demokratischen Union diesem Vertrag zustimmen.
(3) Die Union und die unterzeichnenden Länder stimmen diesem Vertrag überein und verpflichten sich über seine Ausführung.
(4) Alle weiteren, in diesem Vertrag nicht geregelten Bestimmungen können durch die Länder erfolgen.
(5) Gerichtsstand ist Port Victoria.

Artikel 2 - Inkrafttreten
(1) Dieser Staatsvertrag tritt mit der Ratifizierung wenigstens zweier Unionsländer in Kraft.
(2) Die Ratifizierung erfolgt durch Beurkundung durch den rechtlichen Vertreters des Landes nach dem Erfolg der durch die jeweilige Landesverfassung vorgegebene Gesetzgebung. Die Ratifikationsurkunden sind bei der Regierung der Republik Roldem zu hinterlegen.
(3) Der Staatsvertrag gilt unbefristet und verliert seine Wirkung, wenn dieser für weniger als zwei Unionsländer fortgilt.
(4) Die Neuratifizierung ist jederzeit möglich.

Artikel 3 - Außerkrafttreten alter Bestimmungen
Die Bestimmungen der Länder zu Postleitzahlen, Telefonortsnetzausscheidungszahlen, Sonder- und Notrufnummern und Kraftfahrzeugkennzeichen treten soweit sie den hier gefassten Regelungen widersprechen mit dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages außer Kraft.

Kapitel II - Postleitzahlen

Artikel 4 - Wesen
(1) Postleitzahlen (PLZ) dienen der vereinfachten Zuteilung des Post- und Paketverkehres nach den Leitregionen in der Demokratischen Union.
(2) Die Postleitzahlen sind für die in den unterzeichnenden Ländern versendenden Postunternehmen bindend.
(3) Für den internationalen Post- und Paketverkehr sind die Regularien der Zielstaaten zu beachten.

Artikel 5 - Aufbau
(1) Postleitzahlen bestehen aus genau fünf Ziffern und werden für den Zielort angegeben.
(2) Die erste Ziffer bezeichnet das Zielunionsland.
(3) Die Unionsländer erhalten folgende führende Ziffern (Postleitbezirke):
a) 1 (eins): Freistaat Freistein,
b) 2 (zwei): Unionsrepublik Heroth,
c) 3 (drei): Kaiserreich Imperia,
d) 4 (vier): Land Salbor-Katista,
e) 5 (fünf): Republik Roldem,
f) 6 (sechs): Westliche Inseln.
(4) Die fehlenden führenden Ziffern dürfen bis zu einer Änderung dieses Vertrages mit jenem Inhalt nicht verwendet werden.
(5) Ein Land kann mit einem gesonderten Vertag die Überlassung von Postleitzahlen an ein anderes festlegen. Der Vertrag ist unverzüglich den Regierungen der anderen Länder zuzuleiten und diesem Vertrag als Anhang zu ergänzen.

Artikel 6 - Verteilung
(1) Über die Einteilung in Postleitkreise (PLK) unter einem Postleitbezirk (PLB) entscheiden die Länder.
(2) Die Vergabe von Sonderpostleitzahlen im Rahmen der zugeordneten führenden Ziffern an Großempfänger ist möglich. Diese sind an die Postleitbezirke gebunden.

Kapitel III - Telefonortsnetzausscheidungszahlen

Artikel 7 - Wesen
(1) Telefonortsnetzausscheidungszahlen (TONAZ) dienen der Zuordnung des Ortsnetzes (ON) einer Telefonnummer.
(2) Telefonortsnetzausscheidungszahlen sind für die in den unterzeichnenden Ländern agierenden Telekommunikationsunternehmen bindend.
(3) Für die internationale Telekommunikation sind die Regularien der Zielstaaten zu beachten.

Artikel 8 - Aufbau
(1) Telefonortsnetzausscheidungszahlen bestehen aus zwei bis fünf Ziffern. Ihnen werden eine Ziffer Null (0) vorangestellt, die bei Anrufen aus dem Ausland anstatt der internationalen Vorwahl wegfällt.
(2) Die erste Ziffer bezeichnet das Zielunionsland.
(3) Die Unionsländer erhalten folgende führende Ziffern (Netzbezirke):
a) 1 (eins): Freistaat Freistein,
b) 2 (zwei): Unionsrepublik Heroth,
c) 3 (drei): Kaiserreich Imperia,
d) 4 (vier): Land Salbor-Katista,
e) 5 (fünf): Republik Roldem,
f) 6 (sechs): Westliche Inseln.

Artikel 9 - Verteilung
Über die Einteilung in Ortsnetze entscheiden die Länder.

Artikel 10 - Koordinierung
Die Länder verwalten die Ortsnetze und Rufnummern in ihrem Verantwortungsbereich. Sie stellen die Kommunikation in andere Netzbezirke sicher.

Kapitel IV - Sonderrufnummern

Artikel 11 - Wesen
(1) Sonderrufnummern (SRN) sind von den Ortsnetzen unabhängige Rufnummern.
(2) Sonderrufnummern sind für die in den unterzeichnenden Ländern agierenden Telekommunikationsunternehmen bindend.

Artikel 12 - Aufbau
(1) Es werden die folgenden Sonderrufnummern als Vorwahlen bereitgestellt:
a) 0700 bis 0799: Mobilfunkanbieter,
b) 0800: Kostenlosdienstanbieter,
c) 088: persönliche Rufnummern,
d) 0900 bis 0909: Mehrwertdienste,
e) 0910 bis 0919: Shared-Cost-Dienste.
(2) Die Sonderrufnummern 90000 bis 99999 werden ohne Vorwahl für Auskunftsdienste bereitgestellt.

Artikel 13 - Koordinierung
Die Republik Roldem verwaltet die Sonderrufnummern und stellt die Kommunikation sicher.

Kapitel V - Notrufnummern

Artikel 14 - Wesen
(1) Notrufnummern (NRN) sind Sonderrufnummern und dienen der schnellen Sprachverbindung zu einer nächstgelegenen Notfallleitstelle von jedem Ort über das Telefonnetz.
(2) Sie sind in jedem Fall entgeltfrei nutzbar zu machen.
(3) Die missbräuchliche Nutzung soll unter Strafe gestellt werden.

Artikel 15 - Aufbau
(1) Leitstellen der Polizei sind unter den Kurzwahlen 110 und 911 erreichbar zu machen.
(2) Leitstellen der Feuerwehr und weiterer Rettungsdienste sind unter den Kurzwahlen 112 und 911 erreichbar zu machen.

Kapitel VI - Kraftfahrzeugkennzeichen

Artikel 16 - Wesen
(1) Kraftfahrzeugkennzeichen (KfzKz) dienen der eindeutigen Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu ihren Eigentümern.
(2) Die vertragschließenden Parteien anerkennen alle in diesem Vertrag beschriebenen Kraftfahrzeugkennzeichen gegenseitig an.

Artikel 17 - Arten von Kennzeichen
(1) Die Zulassungsbehörden der Länder geben folgende Kraftfahrzeugkennzeichen aus:
a) Standardkennzeichen, die ausgegeben werden soweit kein Fall der Buchstaben b bis e vorliegt,
b) Saisonkennzeichen, die für Fahrzeuge ausgegeben werden, die nicht das gesamte Jahr betrieben werden sollen,
c) Kurzzeitkennzeichen, die Fahrzeuge ausgegeben werden, die bis zu einem Monat betrieben werden sollen,
d) Händlerkennzeichen, die nicht an eindeutig einem Fahrzeug zugewiesen werden,
e) und weitere Sonderkennzeichen, deren Verwendung durch die Länder bestimmt wird.
(2) Die Zulassungsbehörden der Union geben folgende Kraftfahrzeugkennzeichen aus:
a) Diplomatenkennzeichen, die für Fahrzeuge ausgegeben, die dem Diplomatischen oder Konsularischen Corps zugeordnet werden,
b) Militärkennzeichen, die für Fahrzeuge der Streitkräfte ausgegeben werden.

Artikel 18 - Aufbau
(1) Kraftfahrzeugkennzeichen bestehen aus einer weißen Grundplatte. Sie sind ein- oder zweizeilig. Sie dürfen in ihrer Zeichenfolge zur gleichen Zeit unabhängig vom Kennzeichentyp nur genau einmal für ein Fahrzeug ausgegeben werden. Im Falle von Kennzeichen gemäß Artikel 17 Abs. 1 Buchstabe d erfolgt die Ausgabe für einen Eigentümer. Es gilt für die Neuausgabe eines Kennzeichens eine Sperrfrist von sechs Monaten nach der letzten Abmeldung.
(2) Mit Ausnahme von Kennzeichen gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe b sind die reflektierend und es ist auf ihnen am linken Rand ein blauer Streifen mit dem Schriftzug in weiß "DU" abgebildet. Darunter werden die folgenden Buchstabenfolgen als Zulassungsbezirke den ausgebenden Ländern oder obersten Unionsbehörden zugeordnet:
a) FR: Freistaat Freistein,
b) HE: Unionsrepublik Heroth,
c) IM: Kaiserreich Imperia,
d) RO: Republik Roldem,
e) SK: Land Salbor-Katista,
f) WI: Westliche Inseln,
g) CD und CC: Unionsministerium des Auswärtigen.
Auf dem verbleibenden weißen Feld wird der Zulassungskreise bei Kennzeichen gemäß Satz 2 Buchstabe g mit zwei, ansonsten mit ein bis drei Buchstaben abgebildet. Es folgt oben eine Plakette mit dem Wappen, Flagge oder Signet des Zulassungsbezirks und unten eine Plakette mit dem zweiziffrig Erstzulassungsjahr schwarz auf blassorange, seitlich hiervon orthogonal von oben nach unten dasselbe vierziffrig weiß auf blau. Dahinter sind die Ausscheidungszeichen mit wenigstens jeweils einem Buchstaben und einer Ziffer dergestalt abgebildet, dass das Kennzeichen gemeinsam mit dem Zulassungsbezirk und Zulassungskreise neun Zeichen beträgt. Kennzeichen gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstaben b und c bestehen aus acht Zeichen. Kennzeichen gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a dürfen für das Ausscheidungskennzeichen nur Ziffern verwendet werden.
(3) Kennzeichen gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b werden auf der rechten Seite durch einen grünen Streifen unter zweiziffriger Angabe der einschließenden Monate oben nach unten, getrennt durch einen Querstrich in weiß ergänzt. Dieser ist bei zweizeiligen Kennzeichen auf die untere Zeile zu beschränken.
(4) Kennzeichen gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe c werden auf der rechten Seite durch einen roten Streifen unter jeweils zweiziffriger Angabe des Tages, Monats und Jahres des Ablaufs der Gültigkeit ergänzt. Im Weiteren gilt Absatz 4.
(5) Kennzeichen gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe e sind wie in Absatz 1 aufgebaut, können jedoch für die Darstellung von Zulassungskreis und Ausscheidungskennzeichen in den Farben blau, grün oder rot gehalten sein. Sie sind außerhalb ihres Zulassungsbezirks wie Fahrzeuge mit Kennzeichen gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe zu behandeln.
(6) Kennzeichen gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe b führen auf der linken Seite auf weiß die Unionsflagge, darunter in schwarz den Schriftzug "DU". Sie werden durch das Unionsministerium der Verteidigung ausschließlich für militärische Fahrzeuge ausgegeben und erhalten eine bis zu achtstellige Ziffernkombination als Ausscheidungskennzeichen.
(7) Zulassungsbezirk, Zulassungkreis, Ausscheidungskennzeichen und Erstzulassungsplakette sind in FE-Schrift zu halten, alle weiteren Elemente in Arial.
(8) Als Buchstaben gelten für die Ausscheidungskennzeichen alle Majuskeln des modernen terreanischen Alphabets von A bis Z, für die Zulassungsbezirke zusätzlich die Majuskeln Ä, Ö und Ü. Als Ziffern gelten die harnarische Ziffern von 0 (null) bis 9 (neun).

Artikel 19 - Amtshilfe
Bei Ermittlungen wegen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gegen Fahrzeughalter verpflichten sich die Zulassungsbehörden zur Amtshilfe.

Port Victoria
February 23, 2012


Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
– Prime Minister –




Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
former Prime Minister of Roldem
CEO of Portman University Hospital
MP of Roldem for Providence Vicinity



Justine Sutherbury
Young, courageos, successful
05.01.2013 21:44


Roldem Law Gazette


Das Department of the Interior erlässt aufgrund des Art. 2 Sect. 2 cl. 1 Postal Code Act folgende Rechtsverordnung:

1st Amendment Regulation to the Regulation of Postal Codes

Article 1

Section 1

Diese Verordnung wird gemäß Article 2 und 3 Postal Code Act erlassen.

Section 2

Sie tritt mit dem Ablauf des 5. Januar 2013 in Kraft.
Sie verliert ihre Rechtsgültigkeit durch Neufassung der Verordnung.

Article 2

Section 1

Jede Kommune erhält eine Postleitzahl, die sich aus der führenden Ziffer fünf (5), der laufenden Nummer ihres Wahlkreises gemäß Article 3 Regulation of Legislative Constituencies in deren Fassung, welche am 1. Februar 2010 in Kraft tritt, und einer kommunalen Ausscheidungsziffer.
In Kommunen mit mehreren Wahlkreisen gelten die Wahlkreisgrenzen auch als Grenzen des Postleitzahlgebiets.

Section 2

Die Kommunen dürfen die ungenutzen Zahlenräume, die zwischen ihrer eigenen Postleitzahl und der aufsteigend nächsten liegen, Großempfängern zuordnen.
Dafür können Schutzgebühren eingefordert werden.
Diese sind dem unverzüglich State Archive zu melden.

Section 3

Den Kommunen und Siedlungen werden folgende Postleitzahlen zugeordnet:
50100: Down’s End
50140: Quinnehtukqut
50160: Siedlung XQ3
50170: Siedlung XQ4
50180: Hake River
50300: Hake River
50400: Hake River
50500: Hake River
50600: Hake River
50630: Dodgeville
50660: Idaho
50670: Little Idaho
50690: Siedlung XI2
50700: Van Buren
50720: Oswald
50740: Lobsters Paradise
50800: Port Victoria
50900: Port Victoria
51000: Port Victoria
51100: Port Victoria
51200: Port Victoria
51300: Port Victoria
51400: Port Victoria
51500: Port Victoria
51600: Port Victoria
51700: Port Victoria
51800: Port Victoria
51900: Port Victoria
52000: Port Victoria
52100: Port Victoria
52200: Port Victoria
52300: John Amber
52310: Albertville (bei Port Victoria)
52313: Filbey
52323: Queenstown
52333: Leela City
52355: Harper
52365: Franklin
52375: Smallville
52378: Astorian Winfield
52392: Killney
52400: Siedlung XH5
52401: Marlborough
52430: Galloway
52450: Tall Oaks
52460: New Brissac
52465: Saint Laurent
52500: Valréal-au-Lac
52525: Jolie Femme
52535: Aldenderry
52545: Clinton
52555: Beaux Batons
52570: Cochrane City
52595: Siedlung XP8
52600: Providence
52700: Providence
52800: Providence
52900: Providence
53000: Providence
53100: Providence
53200: Providence
53300: Providence
53400: Montary City
53500: Montary City
53600: Montary City
53700: Montary City
53800: Montary City
53900: Montary City
54000: Montary City
54100: Montary City
54200: Montary City
54300: Montary City
54400: Montary City
54500: Hospicia
54530: Winchester
54545: Hamilton
54575: Little Mason
54583: Neustadt/Newtown
54597: Cashew
54600: Fort Mason
54700: Manitou bou
54710: Kisiskatchewani Sipi
54720: Finch
54730: New Aldenroth
54745: Mass Adchu Ut
54755: Ken Tah Ten
54765: Virginia
54775: Siedlung XV6
54780: Bloomsburgh
54800: Bloomsburgh
54900: Bloomsburgh
55000: Bloomsburgh
55100: Saint Christopher
55200: Saint Christopher
55300: Saint Christopher
55400: Saint Christopher
55500: Saint Christopher
55600: Saint Christopher
55700: Fort Philipp
55800: Kopeke
55820: Pettington
55840: Albertville (Westroldem)
55860: East Bridge
55890: Siedlungsverbund XE7
55895: Siedlungsverbund XE5
55900: Grand Harbor
56000: Grand Harbor
56039: Siedlungsverbund XG4
56040: Destiny’s Edge
56050: Ramally
56060: Nunavut
56075: Port Imperial, bis 56099.

Section 4

Die Administration kann exklusiv die Postleitzahl 51310 als Großempfängerin nutzen.
Das Parlament kann exklusiv die Postleitzahl 51313 als Großempfänger nutzen.
Der Oberste Gerichtshof kann exklusiv die Postleitzahl 51317 als Großempfänger nutzen.

Port Victoria
January 5, 2013

Justine Sutherbury
– Secretary of the Interior –


Archival Details

Issue: 2013-001
Publisher: Republic of Roldem Department of the Interior
Printed by University Edition, Montary City




Dr. Justine Sutherbury DBR MBI LLB
Governing Mayor of Montary City

Anaïs Gribonne-Fritz
Hat den schönsten Job auf Erden
05.01.2013 22:00


Roldem Law Gazette


Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet:

3rd Election Act Amendment Act

Article 1

Section 1

Article 2 Section 1 Election Act wird wie folgt neu gefasst: „Wählbar ist vorbehaltlich weitergehender Regelungen, wer am ersten Wahltag Unionsangehöriger der Demokratischen Union ist und seit mindestens einundzwanzig Tagen Bürger der Republik ist.“

Section 2

Article 3 Section 1 Election Act wird wie folgt neu gefasst: „Wahlen werden spätestens am siebten Tage vor deren Beginn vom Premierminister ausgelobt. Diese Auslobung hat den Wahlzeitraum und die Ausschreibung nach einem Wahlleiter zu enthalten.“

Section 3

Article 4 Section 1 Election Act wird wie folgt neu gefasst: „Wahlen dauern zweiundsiebzig Stunden.“
Article 4 Section 2 Election Act wird wie folgt neu gefasst: „Kandidaturen sind bis zum zweiten Tag vor Beginn der Wahl einzureichen.“

Article 2

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Port Victoria
January 5, 2013


Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
– Prime Minister –


Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet:

Road Traffic License Act

Article 1

Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 Kilometer pro Stunde und ihre Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis und durch Zuteilung eines Kraftfahrzeugkennzeichens für Kraftfahrzeuge oder Anhänger zum Verkehr zugelassen sind.
Die Zuteilung des Kraftfahrzeugkennzeichens hat der Eigentümer bei der Road Traffic Licensing Authority seiner Gemeinde zu beantragen, in deren Bereich das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll.
Die Kraftfahrzeugkennzeichen sind sowohl an der Wagenfront als auch am Wagenheck gut sichtbar anzubringen. Zudem ist eine Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeugheck vorgeschrieben.

Article 2

Für den Aufbau der Kraftfahrzeugkennzeichen ist Artikel 18 Staatsvertrag der Demokratischen Union und ihrer Länder über die Festlegung von Postleitzahlen, Telefonortsnetzausscheidungszahlen, Sonder- und Notrufnummern und Kraftfahrzeugkennzeichen maßgeblich.
Die Administration legt durch Rechtsverordnung die Zulassungkreise und ihre Kurzbezeichnungen auf den Kraftfahrzeugkennzeichen fest.
Die Administration kann nach Anhörung des Parlaments durch Rechtsverordnung Sonderkennzeichen gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe e Staatsvertrag der Demokratischen Union und ihrer Länder über die Festlegung von Postleitzahlen, Telefonortsnetzausscheidungszahlen, Sonder- und Notrufnummern und Kraftfahrzeugkennzeichen einführen.

Article 3

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des 28. Februar 2013 in Kraft.
Der Act on the Road Traffic License wird aufgehoben.

Port Victoria
January 5, 2013


Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
– Prime Minister –


Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet:

Local Government Reform Act

Article 1

Section 1

Die Local Governments im Sinne dieses Gesetzes sind alle Gemeinden (Municipalities) und gemeindefreie Siedlungen (Settlements).
Gemeinden sind politisch-geografische Gebietskörperschaften mit dem Recht, die örtlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung im Rahmen der Gesetze zur Förderung des Wohls ihrer Einwohner zu verwalten. Den Kommunen können durch Gesetz weitere Rechte eingeräumt und Aufgaben übertragen werden.
Siedlungen sind politisch-geografische Gebietskörperschaften, die sich aufgrund fehlender Leistungsfähigkeit nicht selbst verwalten können.

Section 2

Die Administration kann durch Rechtsverordnung festlegen, welche Gemeinden aufgrund ihrer historischen, kulturellen, wirtschaftlichen oder verwaltungsorganisatorischen Bedeutung den Namensbestandteil Stadt (City) tragen dürfen.

Article 2

Section 1

Der Bürgermeister (Mayor) ist Beamter der Gemeinde. Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung. Er vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderats.
Bürgermeister werden von den Einwohnern der Kommune mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Eine Neuwahl findet bei Herausforderung statt. Diese ist der Kommunalaufsicht beim Innenministerium anzuzeigen.
Bürgermeister kann nur werden, wer Unionsangehöriger mit Wohnsitz in Roldem ist.
Dem Bürgermeister wird bei seiner Ernennung durch den Premierminister oder den Innenminister der Amtseid abgenommen.

Section 2

Beschlüsse des Gemeinderats sind im örtlichen Amtsblatt (Official Journal) zu veröffentlichen.

Section 3

Die Erfüllung der kommunalen Aufgaben der gemeindefreien Siedlungen obliegt der Administration. Sie kann diese Beauftragten (Commissioner) übertragen.

Article 3

Section 1

Dieses Gesetz tritt mit mit Ablauf des 28. Februar 2013 in Kraft.

Section 2

Chapter II Number 1 Police Act wird wie folgt neu gefasst: „Die Regional District Polices (RDP) sind die Polizeien welche durch Rechtsverordnung der Administration mit lokaler Zuständigkeit aufgestellt werden.“

Section 3

Der New Local Government Act wird aufgehoben.
Die Kreise gemäß § 2 New Local Government Act werden aufgelöst. Die Republik wird deren Rechtsnachfolger. Die Amtszeit der Landräte, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt sind, endet.
Bürgermeister, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt sind, führen dieses im Rahmen dieses Gesetzes fort.

Port Victoria
January 5, 2013


Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
– Prime Minister –


Archival Details

Issue: 2013-002
Publisher: Republic of Roldem Prime Minister’s Office
Printed by University Edition, Montary City




Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
former Prime Minister of Roldem
CEO of Portman University Hospital
MP of Roldem for Providence Vicinity



Anaïs Gribonne-Fritz
Hat den schönsten Job auf Erden
04.02.2013 21:23


Roldem Law Gazette


Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet:

3rd Parliament Act Amendment Act

Article 1

Article 2 Section 1 Parliament Act wird wie folgt neugefasst: „Mitglieder des Parlaments sind alle Unionsangehörigen, die das passive Wahlrecht haben und ihre Mitgliedschaft beim Speaker angezeigt haben. Sie haben bei Eintritt in das Parlament einen Wahlkreis zu wählen. Kein Wahlkreis kann gleichzeitig von zwei Mitgliedern repräsentiert werden. Mitglieder sind berechtigt, ihrem Namen den Titel eines 'Member of Parliament' bzw. 'Membre du Parlement' (MP) anzuhängen.
Unionsbürger gehen im Falle der vollständigen Besetzung des Parlaments den Unionsangehörigen, die keine Unionsbürger sind, vor.
Unionsangehörige, die keine Unionsbürger sind, haben kein Recht an Abstimmungen des Parlaments teilzunehmen.“

Article 2

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Port Victoria
February 4, 2013


Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
– Prime Minister –


Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet:

Holidays Act

Article 1

Section 1

Sonntage und gesetzliche Feiertage sind für die gesamte Bevölkerung arbeitsfrei, mit Ausnahme von Personen mit Tätigkeiten, deren Ausübung für den Erhalt der öffentlichen Ordnung und/oder das Wohl der Allgemeinheit zwingend erforderlich ist.
An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen dauert die Arbeitsruhe in der Regel von 0 bis 24 Uhr, an halbtägigen gesetzlichen Feiertagen von 14 bis 24 Uhr.

Section 2

Abweichend von den Bestimmungen der Section 1 sind an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nicht erwerbsmäßig verrichtete leichtere Arbeiten erlaubt, soweit sie die öffentliche Ruhe nicht stören, ebenso unaufschiebbare Tätigkeiten, die zur Abwendung eines Schadens an Gesundheit oder Eigentum erforderlich sind.
Im Falle eines dringenden Bedürfnisses kann die Administration darüber hinaus per Rechtsverordnung einmalige oder zeitlich begrenzte Ausnahmen vom sonn- und feiertäglichen Arbeitsverbot zulassen.

Article 2

Section 1

Gesetzliche Feiertage sind:
New Year/Jour de l’An (1. Januar)
Good Friday/Vendredi Saint
Easter Day/Dimanche de Pâques
Easter Monday/Lundi de Pâques
Saint Benedict’s Day/Jour du Saint Benoît (21. März)
Constitution Day/Fête de la Constitution (17. April)
Ascension
Whitsunday/Dimanche de Pentecôte
Whitmonday/Lundi de Pentecôte
Labor Day/Fête du Travail (erster Montag im September)
Roldem Act Day/Fête 1 Novembre (1. November)
Christmas Eve (24. November), halbtägig
Christmas Day (25. November)
New Year's Eve Day/Veille du Jour de l’An (31. Januar), halbtägig

Section 2

Aus besonderem Anlass kann die Administration Werktage durch Verordnung zu einmaligen Feier-, Gedenk-, oder Trauertagen erklären. Bei längerer Staatstrauer treffen die Bestimmungen zur Arbeitsruhe nur auf den ersten der deklarierten Trauertage zu.

Article 3

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Port Victoria
February 4, 2013


Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
– Prime Minister –


Archival Details

Issue: 2013-003
Publisher: Republic of Roldem Prime Minister’s Office
Printed by University Edition, Montary City




Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
former Prime Minister of Roldem
CEO of Portman University Hospital
MP of Roldem for Providence Vicinity



Anaïs Gribonne-Fritz
Hat den schönsten Job auf Erden
04.02.2013 21:42


Roldem Law Gazette


Election of the Prime Minister in February 2013

Ich schreibe hiermit die Wahl des Premierministers im Februar 2013 aus.
Der Wahlzeitraum ist der 14. bis 17. März 2012. Das nähere bestimmt der Wahlleiter. Die Einführung des neuen Premierministers findet am 1. März 2013 statt.

Gleichzeitig wird die Position des Wahlleiters ausgeschrieben. Interessenten melden sich bitte bis zum 8. Februar 2013 beim Prime Minister’s Office.

Port Victoria
February 4, 2013


Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
– Prime Minister –


Archival Details

Issue: 2013-004
Publisher: Republic of Roldem Prime Minister’s Office
Printed by University Edition, Montary City




Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
former Prime Minister of Roldem
CEO of Portman University Hospital
MP of Roldem for Providence Vicinity



Anaïs Gribonne-Fritz
Hat den schönsten Job auf Erden
20.02.2013 21:38


Roldem Law Gazette


Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet:

Communication Act Suspension Act

Article 1

Der Communication Act wird aufgehoben.

Article 2

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Port Victoria
February 20, 2013


Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
– Prime Minister –


Archival Details

Issue: 2013-005
Publisher: Republic of Roldem Prime Minister’s Office
Printed by University Edition, Montary City




Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
former Prime Minister of Roldem
CEO of Portman University Hospital
MP of Roldem for Providence Vicinity



Justine Sutherbury
Young, courageos, successful
08.03.2013 23:04


Roldem Law Gazette


Das Department of the Interior erlässt aufgrund des Art. 2 cl. 2 Road Traffic License Act folgende Rechtsverordnung:

Regulation of Road Traffic License Codes

Article 1

Section 1

Diese Verordnung wird gemäß Article 2 Section 2 Road Traffic License Act erlassen.

Section 2

Sie tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Sie verliert ihre Rechtsgültigkeit durch Neufassung der Verordnung.

Article 2

Section 1

Jede Gemeinde ist in der Regel ein Zulassungkreis und erhält eine Kennung für das Kraftfahrzeugkennzeichen.
Die gemeindefreien Siedlungen bilden einen gemeinsamen Zulassungskreis „RX“, das Unterscheidungskennzeichen beginnt mit der Bezeichnung der jeweiligen gemeindefreien Siedlung.
Die staatlichen Behörden bilden einen eigenen Zulassungskreis „RO“. Road Traffic Licensing Authority ist das Department of the Interior.

Section 2

Den Gemeinden werden folgende Kennungen zugeordnet:
ALB: Albertville (Westroldem)
ALD: Aldenderry
ALV: Albertville (bei Port Victoria)
AWI: Astorian Winfield
BB: Bloomsburgh
BXB: Beaux Batons
CAS: Cashew
CLI: Clinton
COC: Cochrane City
DOG: Dodgeville
DWN: Down’s End
EB: East Bridge
EDG: Destiny’s Edge
FIN: Finch
FM: Fort Mason
FP: Fort Philipp
FRA: Franklin
GAL: Galloway
GH: Grand Harbor
HAM: Hamilton
HOS: Hospicia
HR: Hake River
IDH: Idaho
ISL: Filbey, Harper, Leela City, Queenstown
JAM: John Amber
JOF: Jolie Femme
KEN: Ken Tah Ten
KLN: Killney
KOP: Kopeke
LID: Little Idaho
LM: Little Mason
LP: Lobsters Paradise
MAB: Marlborough
MAS: Mass Adchu Ut
MC: Montary City
MTB: Manitou bou
NAL: New Aldenroth
NBR: New Brissac
NN: Newtown/Neustadt
NVT: Nunavut
OAK: Tall Oaks
OSW: Oswald
PET: Pettington
PI: Port Imperial
PRV: Providence
PV: Port Victoria
QUI: Quinnehtukqut
RMY: Ramally
SC: Saint Christopher
SIP: Kisiskatchewani Sipi
SMA: Smallville
STL: Saint Laurent
VAL: Valréal-au-Lac
VBU: Van Buren
VIR: Virginia
WIN: Winchester

Port Victoria
March 8, 2013

Justine Sutherbury
– Secretary of the Interior –


Archival Details

Issue: 2013-006
Publisher: Republic of Roldem Department of the Interior
Printed by University Edition, Montary City




Dr. Justine Sutherbury DBR MBI LLB
Governing Mayor of Montary City

Justine Sutherbury
Young, courageos, successful
09.03.2013 13:26


Roldem Law Gazette


Das Department of the Interior erlässt aufgrund des Art. 1 Sect. 2 Local Government Reform Act folgende Rechtsverordnung:

Regulation of Cities

Article 1

Section 1

Diese Verordnung wird gemäß Article 1 Section 2 Local Government Reform Act erlassen.

Section 2

Sie tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Sie verliert ihre Rechtsgültigkeit durch Neufassung der Verordnung.

Article 2

Die Bezeichnung Stadt (City, Ville) dürfen die folgenden Gemeinden führen:
— Bloomsburgh
— Dodgeville
— East Bridge
— Fort Mason
— Fort Philipp
— Grand Harbor
— Hake River
— Leela City
— Lobsters Paradise
— Montary City
— Port Victoria
— Providence
— Saint Christopher

Port Victoria
March 9, 2013

Justine Sutherbury
– Secretary of the Interior –


Archival Details

Issue: 2013-007
Publisher: Republic of Roldem Department of the Interior
Printed by University Edition, Montary City




Dr. Justine Sutherbury DBR MBI LLB
Governing Mayor of Montary City

Anaïs Gribonne-Fritz
Hat den schönsten Job auf Erden
11.03.2013 20:22


Roldem Law Gazette


Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet:

Companies Naming Act

Article 1

Dieses Gesetz legt die Namen von Gesellschaften gemäß § 3 Absatz 2 Unionsgesellschaftsgesetz mit Sitz innerhalb der Republik Roldem fest.

Article 2

Section 1

Personengesellschaften gemäß § 4 Absatz 1 Unionsgesellschaftsgesetz können im Geschäftsverkehr als Private Partnership (PP) oder Société Civile Simple (SCS) auftreten.
Personengesellschaften gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 führen die Rechtsform einer Limited Liability Partnership with a(n) N.N. as partner (PP w. N.N.) oder N.N. et Compagnie Société Civile Simple (N.N. et Cie. SCS).

Section 2

Kommanditgesellschaften gemäß § 4 Absatz 2 Unionsgesellschaftsgesetz können im Geschäftsverkehr als Limited Liability Partnership (LLP) oder Société en Commandite (SC) auftreten.
Personengesellschaften gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 führen die Rechtsform einer Limited Liability Partnership with a(n) N.N. as general partner (LLP w. N.N.) oder N.N. et Compagnie Société en Commandite (N.N. et Cie. SC).

Section 3

Gesellschaften mit beschränkter Haftung gemäß § 5 Unionsgesellschaftsgesetz können im Geschäftsverkehr als Limited Liability Company (LLC) oder Société à Responsabilité Limitée (SARL) auftreten.

Article 3

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Port Victoria
March 11, 2013


Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
– Prime Minister –


Archival Details

Issue: 2013-008
Publisher: Republic of Roldem Department of the Interior
Printed by University Edition, Montary City




Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
former Prime Minister of Roldem
CEO of Portman University Hospital
MP of Roldem for Providence Vicinity



Anaïs Gribonne-Fritz
Hat den schönsten Job auf Erden
11.04.2013 09:45


Roldem Law Gazette


Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet:

Distinction Act

Article 1

Section 1

Dieses Gesetz regelt die Verleihung und das Tragen von Ordenszeichen und Ehrungen des Landes, der Gemeinden, von Privaten und Auswärtigen.

Section 2

Ordenszeichen und Ehrungen darf nur tragen und öffentlich zur Schau stellen, wer dazu berechtigt ist.
Die durch Verfassungsorgane Geehrten werden durch das Staatsarchiv geführt.
Dem entgegenstehende Handlungen werden mit bis zu 30 Tagen Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.

Article 2

Section 1

Das Parlament kann auf Vorschlag des Premieminister beschließen Personen die Ehrenstaatsbürgerschaft zu verleihen (Honorary Citizenship, Citoyenneté Honoraire), die sich in ganz besonderem Maße um das Wohlergehen und das Gedeih Roldems verdient gemacht werden.
Träger dürfen ihrem Namen „HC“ anhängen.

Section 2

Das Parlament verleiht auf seinen Beschluss hin die Parlamentarische Medaille für die Freiheit (Parliamentary Medal of Freedom, Médaille Parlementaire de la Liberté). Sie soll denjenigen angediehen werden, die sich im besonderen Maße um die Freiheit und die parlamentarische Demokratie sowie demokratisch-republikanischem Verständnis verdient gemacht hat.
Träger dürfen ihrem Namen „PMF“ anhängen.

Section 3

Die Roldem State University und anerkannte private Hochschulen mit Promotionsrecht können aufgrund besonderer akademischer und gesellschaftlicher Leistungen die Titel eines Professors honoris causa (Prof. h.c.) oder eines Doctor honoris causa (Dr. h.c.) verleihen.

Section 4

Der Premierminister kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Parlaments weitere Ordenszeichen und Ehrungen festlegen. Diese sind wenigstens durch die Maßgaben des Namens, des Anlasses, des Verleihungsverfahrens und des postnominalen Suffixes zu definieren.

Article 3

Der Premierminister erlässt eine Rechtsverordnung mit allen Ordenszeichen und Ehrungen, akademischen Graden und Titeln der Gemeinden, von Privaten und Auswärtigen, die durch die Rechtsordnung geschützt sind. Darin kann auch geregelt werden, das Träger von Ordenszeichen, Ehrungen, akademische Graden und Titeln im Staatsarchiv geführt werden müssen.

Article 4

Dieses Gesetz tritt mit mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Port Victoria
April 11, 2013


Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
– Prime Minister –


Archival Details

Issue: 2013-009
Publisher: Republic of Roldem Department of the Interior
Printed by University Edition, Montary City




Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
former Prime Minister of Roldem
CEO of Portman University Hospital
MP of Roldem for Providence Vicinity



Anaïs Gribonne-Fritz
Hat den schönsten Job auf Erden
28.03.2014 21:27


Roldem Law Gazette


Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet:

4th Election Act Amendment Act

Article 1

Article 2 Section 2 Election Act wird wie folgt neugefasst: „Wählen darf, wer Unionsbürger ist und die Bedingungen nach Section 1 erfüllt.“

Article 2

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Port Victoria
March 28, 2014


Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
– Prime Minister –


Archival Details

Issue: 2014-001
Publisher: Republic of Roldem Prime Minister’s Mansion
Printed by University Edition, Montary City




Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
former Prime Minister of Roldem
CEO of Portman University Hospital
MP of Roldem for Providence Vicinity



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