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Nach Beschluss durch das Parliament und Prüfung durch den Acting Prime Minister werden die folgenden Gesetze verkündet:
I am a mad man with a box without a box.
Die Administration erlässt aufgrund des Parliament Act folgendes Rechtsverordnung:
Nach Beschluss durch das Parliament und Prüfung durch den Prime Minister wird das folgende Gesetz verkündet:
I am a mad man with a box without a box.
Nach Beschluss durch das Parliament und Prüfung durch den Prime Minister wird das folgende Gesetz verkündet:
I am a mad man with a box without a box.
Die Administration erlässt aufgrund des Postal Code Act folgende Rechtsverordnung:
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Pandora Friedmann: 29.01.2010 22:24.
Nach Beschluss durch das Parliament und Prüfung durch den Prime Minister wird das folgende Gesetz verkündet:
Honorary Consuls Act Amendment Act
Article 1 Die Paragraphen des Honorary Consuls Act werden zu Articles umbenannt. Die Absätze des Honorary Consuls Act werden zu Sections. Article 2 § 2 Absatz 1 des Honorary Consuls Act wird geändert in: "Honorarkonsuln unterstehen direkt dem Premierminister und gelten als Ehrenbeamte des Landes." § 3 Absatz 3 wird ersatzlos gestrichen. Article 3 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. Port Victoria August 29, 2011 ![]() Dr. Anaïs Gribonne-Fritz – Prime Minister – Dr. Anaïs Gribonne-Fritz former Prime Minister of Roldem CEO of Portman University Hospital MP of Roldem for Providence Vicinity ![]()
Nach Beschluss durch das Parliament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet:
2nd Parliament Act Amendment Act
Article 1 Die Paragraphen des Parliament Act werden zu Articles umbenannt. Die Absätze und Buchstaben (Literae) des Parliament Act werden zu Sections. Article 2 § 1 Parliament Act wird wie folgt neugefasst: "Dieses Gesetz regelt nähere Bestimmungen zum Article I der Constitution of the Republic of Roldem." Article 3 § 2 Abs. 1 S. 2 Parliament Act wird wie folgt neugefasst: "Mitglieder sind berechtigt, ihrem Namen den Titel eines 'Member of Parliament' (MP) anzuhängen." § 2 Abs. 1 nach Satz 1 angefügt: "Sie haben bei Eintritt in das Parlament einen Wahlkreis zu wählen. Kein Wahlkreis kann gleichzeitig von zwei Mitgliedern repräsentiert werden." § 2 Abs. 1 lit. a wird als Section 3 wie folgt neugefasst: "Durch Anzeige kann jedes Mitglied des Parlaments sein Mandat niederlegen. Es hat damit seine Rechte aus dem Mandat verwirkt." § 2 Abs. 1 lit. b wird ersatzlos gestrichen. § 2 Abs. 3 wird als Section 4 wie folgt neugefasst: "Mitglieder, die die Voraussetzungen nach Section 1 Satz 1 verloren haben ohne ihren Rücktritt eingereicht zu haben oder verzogen zu sein, werden weiterhin als Mitglieder des Parlaments geführt. Ungeachtet dessen gelten für sie ebenfalls die Bestimmungen nach Section 3 Satz 2." Article 4 § 2a Abs. 1 S. 2 wird wie folgt neugefasst: "Die Einteilung wird vom Department of the Interior, ersatzweise durch den Premierminister per Rechtsverordnung vorgenommen." § 2a Abs. 3 wird gestrichen. Article 5 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. Übergangsbestimmungen. Die Bestimmungen des geänderten neuen Article 2 Section 4 werden auf Mitglieder des Parlaments, die nach dem 1. Februar 2010, jedoch vor Inkrafttreten dieses Gesetzes in das Parlament eingetreten sind oder nach § 2 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 2a Abs. 3, 5 Parliament a.F. ihren Wahlkreis bestimmt haben, unterschiedslos angewendet. Bereits auf die bestehende Fassung des Parliament Act fußend erlassene Rechtsverordnungen bestehen entsprechend den Bestimmungen der Novelle weiter. Port Victoria October 3, 2011 ![]() Dr. Anaïs Gribonne-Fritz – Prime Minister – Dr. Anaïs Gribonne-Fritz former Prime Minister of Roldem CEO of Portman University Hospital MP of Roldem for Providence Vicinity ![]()
Die Administration erlässt aufgrund des Parliament Act folgende Rechtsverordnung:
1st Amendment Regulation to the Regulation of Legislative Constituencies
Article 1 Section 1 Diese Verordnung wird gemäß Article 2a, Section 1, Sentence 2 Parliament Act erlassen. Section 2 Sie tritt mit dem Ablauf des 15. November 2011 in Kraft. Sie setzt die Regulation of Legislative Constituencies vom 2. Januar 2010 außer Kraft. Sie verliert ihre Rechtsgültigkeit durch Neufassung der Verordnung. Article 2 Section 1 Die Wahlkreise erhalten fortlaufende Nummern sowie einen eineindeutigen Namen. Ihnen werden vollständige Gemeinden, Siedlungen und Siedlungsverbünde zugeordnet. Section 2 In besonders großen Städten werden mehrere Wahlkreise errichtet. Die genaue Zuteilung soll dort, soweit nicht in dieser Verordnung geschehen, durch die kommunale Verwaltung unter Mitwirkung der Stadträte geschehen. Article 3 Es werden folgende Wahlkreise eingerichtet: 1. Hake River and Northeast: Norden der Stadt Hake River, Gemeinden Down’s End, Quinnehtukqut, Siedlungsverbünde XQ3, XQ4 2. City of Hake River 1: Stadt Hake River 3. City of Hake River 2: Stadt Hake River 4. City of Hake River 3: Stadt Hake River 5. City of Hake River 4: Stadt Hake River 6. Hake River, Dodgeville and Central Mideast: Süden der Stadt Hake River, Stadt Dodgeville, Gemeinden Idaho, Little Idaho, Siedlung XI2 7. Lobsters Paradise: Stadt Lobsters Paradise, Gemeinden Oswald, Van Buren 8. Port Victoria 1: Stadt Port Victoria 9. Port Victoria 2: Stadt Port Victoria 10. Port Victoria 3: Stadt Port Victoria 11. Port Victoria 4: Stadt Port Victoria 12. Port Victoria 5: Stadt Port Victoria 13. Port Victoria 6: Stadt Port Victoria 14. Port Victoria 7: Stadt Port Victoria 15. Port Victoria 8: Stadt Port Victoria 16. Port Victoria 9: Stadt Port Victoria 17. Port Victoria 10: Stadt Port Victoria 18. Port Victoria 11: Stadt Port Victoria 19. Port Victoria 12: Stadt Port Victoria 20. Port Victoria 13: Stadt Port Victoria 21. Port Victoria 14: Stadt Port Victoria 22. Port Victoria 15: Stadt Port Victoria 23. The Isles and Southeast: Stadt Leela City, Gemeinden Albertville (bei Port Victoria), Astorian Winfield, Filbey, Franklin, Harper, John Amber, Killney, Queenstown, Smallville 24. Southern Mideast and Galloway: Gemeinden Galloway, Marlborough, New Brissac, Saint Laurent, Tall Oaks, Siedlung XH5 25. Providence Vicinity: Gemeinden Aldenderry, Beaux Batons, Clinton, Cochrane City, Jolie Femme, Valréal-au-Lac, Siedlung XP8 26. Providence Downtown: Stadt Providence, Stadtteil Providence Downtown 27. Lakeboro, Providence: Stadt Providence, Stadtteil Lakeboro 28. Chestnut District, Providence: Stadt Providence, Stadtteil Chestnut District 29. Pine Tree Park, Providence: Stadt Providence, Stadtteil, Pine Tree Park 30. Kenton Hills, Providence: Stadt Providence, Stadtteil Kenton Hills 31. Crestwood and Orangeville, Providence: Stadt Providence, Stadtteile Crestwood und Orangeville 32. Sandy Park and Mandy, Providence: Stadt Providence, Stadtteile Sandy Park und Mandy 33. Beaumont District, Providence: Stadt Providence, Stadtteil Beaumont District 34. Adelaide, Montary City: Stadt Montary City, Stadtteil Adelaide 35. Carnarvon and entire Ashbury, Montary City: Stadt Montary City, Stadtteile Albury, Carnarvon 36. Western Albury and Strombourgh, Montary City: Stadt Montary City, Stadtteile Albury, City of Montary 37. Northern City of Montary: Stadt Montary City, Stadtteil City of Montary 38. Eastern City of Montary: Stadt Montary City, Stadtteil City of Montary 39. Western City of Montary: Stadt Montary City, Stadtteil City of Montary 40. Esperance and Southern City, Montary City: Stadt Montary City, Stadtteile City of Montary, Esperance 41. Hobart and Southern Wehen, Montary City: Stadt Montary, Stadtteile Hobart, Wehen 42. Northern Wehen, Montary City: Stadt Montary City, Stadtteil Wehen 43. Wellington 1, Montary City: Stadt Montary City, Stadtteil Wellington 44. Wellington 2, Montary City: Stadt Montary City, Stadtteil Wellington 45. Reichsgrafschaft Montary and Hospicia: Gemeinden Cashew, Little Mason, Hamilton, Hospicia, Newtown/Neustadt, Winchester 46. Fort Mason: Stadt Fort Mason 47. Northern Bloomsburgh and Autochthon Strip: Norden der Stadt Bloomsburgh, Gemeinden Finch, Ken Tah Ten, Kisiskatchewani Sipi, Manitou bou, Mass Adchu Ut, New Aldenroth, Virginia, Siedlung XV6 48. Western Bloomsburgh: Stadt Bloomsburgh 49. Eastern Bloomsburgh: Stadt Bloomsburgh 50. Southern Bloomsburgh: Stadt Bloomsburgh 51. Saint Christopher 1: Stadt Saint Christopher 52. Saint Christopher 2: Stadt Saint Christopher 53. Saint Christopher 3: Stadt Saint Christopher 54. Saint Christopher 4: Stadt Saint Christopher 55. Saint Christopher 5: Stadt Saint Christopher 56. Saint Christopher 6: Stadt Saint Christopher 57. Fort Philipp: Stadt Fort Philipp 58. East Bridge and West Coast: Stadt East Bridge, Gemeinden Albertville (Westroldem), Kopeke, Pettington, Siedlungsverbünde XE5, XE7 59. City of Grand Harbor: Innenstadt der Stadt Grand Harbor 60. Grand Harbor and Northwest: Stadt Grand Harbor, Gemeinden Destiny’s Edge, Nunavut, Port Imperial, Ramally, Siedlungsverbund XG4 Article 4 Bisherige Mitglieder des Parlaments bleiben dem Wahlkreis zugeordnet, den sie vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung gewählt haben. Maßgeblich ist die Ordnungsnummer. Port Victoria November 13, 2011 Prof. Dr. Dr. h.c. Arthur T. Washington – Secretary of the Interior – Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Arthur T. Washington verstorben am 7. April 2012, UniLex-Artikel
Die Administration erlässt aufgrund § 2 Absatz 3 Satz 1 des Zivilgesetzbuchs Fünftes Buch folgende Rechtsverordnung:
Regulation of Acknowledgment of Marriage
Article 1 Section 1 Diese Verordnung regelt die Bestimmungen des § 2 Absatz 3 Satz 1 des Zivilgesetzbuchs Fünftes Buch Ehe- und Familienrecht für den Fall näher, dass die Landesregierung Roldems für die Beglaubigung der Ehe zuständig ist. Section 2 Die Beglaubigung der Ehe erfolgt durch den Bürgermeister der Gemeinde, in der wenigstens einer der Eheleute seinen hauptsächlichen Wohnsitz hat; oder einen durch ihn beliehenen Beamten. Hilfweise obliegt die Beglaubigung der Ehe einem durch den Premierminister beliehenen Landesbeamten, höchst hilfweise dem für das Innere zuständige Minister, höchst hilfsweise dem Premierminister. Section 3 Auf Antrag der Eheleute kann der Premierminister die Ehe beglaubigen. Article 2 Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. Port Victoria February 19, 2012 ![]() Dr. Anaïs Gribonne-Fritz – Prime Minister – Dr. Anaïs Gribonne-Fritz former Prime Minister of Roldem CEO of Portman University Hospital MP of Roldem for Providence Vicinity ![]()
Nach Beschluss durch das Parliament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet:
2nd Parliament Act Amendment Act Article 1 Die Paragraphen des Parliament Act werden zu Articles umbenannt. Die Absätze und Buchstaben (Literae) des Parliament Act werden zu Sections. Article 2 § 1 Parliament Act wird wie folgt neugefasst: "Dieses Gesetz regelt nähere Bestimmungen zum Article I der Constitution of the Republic of Roldem." Article 3 § 2 Abs. 1 S. 2 Parliament Act wird wie folgt neugefasst: "Mitglieder sind berechtigt, ihrem Namen den Titel eines 'Member of Parliament' (MP) anzuhängen." § 2 Abs. 1 nach Satz 1 angefügt: "Sie haben bei Eintritt in das Parlament einen Wahlkreis zu wählen. Kein Wahlkreis kann gleichzeitig von zwei Mitgliedern repräsentiert werden." § 2 Abs. 1 lit. a wird als Section 3 wie folgt neugefasst: "Durch Anzeige kann jedes Mitglied des Parlaments sein Mandat niederlegen. Es hat damit seine Rechte aus dem Mandat verwirkt." § 2 Abs. 1 lit. b wird ersatzlos gestrichen. § 2 Abs. 3 wird als Section 4 wie folgt neugefasst: "Mitglieder, die die Voraussetzungen nach Section 1 Satz 1 verloren haben ohne ihren Rücktritt eingereicht zu haben oder verzogen zu sein, werden weiterhin als Mitglieder des Parlaments geführt. Ungeachtet dessen gelten für sie ebenfalls die Bestimmungen nach Section 3 Satz 2." Article 4 § 2a Abs. 1 S. 2 wird wie folgt neugefasst: "Die Einteilung wird vom Department of the Interior, ersatzweise durch den Premierminister per Rechtsverordnung vorgenommen." § 2a Abs. 3 wird gestrichen. Article 5 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. Übergangsbestimmungen Die Bestimmungen des geänderten neuen Article 2 Section 4 werden auf Mitglieder des Parlaments, die nach dem 1. Februar 2010, jedoch vor Inkrafttreten dieses Gesetzes in das Parlament eingetreten sind oder nach § 2 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 2a Abs. 3, 5 Parliament a.F. ihren Wahlkreis bestimmt haben, unterschiedslos angewendet. Bereits auf die bestehende Fassung des Parliament Act fußend erlassene Rechtsverordnungen bestehen entsprechend den Bestimmungen der Novelle weiter. Port Victoria February 23, 2012 ![]() Dr. Anaïs Gribonne-Fritz – Prime Minister – 2nd Election Act Amendment Act Article 1 Die Paragraphen des Election Act werden zu Articles umbenannt. Die Absätze des Election Act werden zu Sections. Article 2 Section 1 § 2 Absatz 1 Election Act wird wie folgt neugefasst: "Wählbar ist, wer am ersten Wahltag Bürger der Demokratischen Union ist und seit mindestens achtundzwanzig Tagen Bürger Roldems ist." § 2 Absatz 2 Election Act wird wie folgt neugefasst: "Wählen darf, wer die Bedingungen nach Section 1 erfüllt." § 2 Absatz 3 Election Act wird wie folgt neugefasst: "Von der Wahl außerdem ausgeschlossen ist derjenige, der aufgrund eines Richterspruchs sein Wahlrecht verloren hat." Section 2 § 3 Absatz 1 Election Act wird wie folgt neugefasst: "Wahlen werden spätestens einen Monat vor der gesetzlichen Einführung des Gewählten ausgelobt." § 3 Absatz 3 Election Act wird wie folgt neugefasst: "Im Verantwortungsbereich des Wahlleiters liegen die weiteren Festlegungen zur Wahl. Er stellt die Wahlberechtigung fest." Section 3 § 4 Absatz 1 Election Act wird wie folgt neugefasst: "Wahlen beginnen spätestens frühstens sieben Tage nach ihrer Ausschreibung. Sie dauern sechsundneunzig Stunden." § 4 Absatz 3 Election Act wird wie folgt neugefasst: "Wahlbenachrechtigungen müssen spätestens mit Wahlbeginn den Wählern zugegangen sein." Section 4 § 5 Absatz 1 Election Act wird wie folgt neugefasst: "Jeder hat Wähler genau eine Stimme." § 5 Absatz 2 Election Act wird wie folgt neugefasst: "Ist mehr als ein Kandidat zugelassen, so lautet die Frage nach dem, welchem seine Stimme gilt. Wahloption ist jeder Kandidat, wenn angezeigt mit Zugehörigkeit zu Partei oder Wählervereinigung." § 5 Absatz 3 Election Act wird wie folgt neugefasst: "Ist nur ein Kandidat zugelassen, so lautet die Frage nach der Zustimmung für den Kandidaten. Wahloptionen sind „Aye“, „Nay“ und „Abstention“." § 5 Absatz 4 Election Act wird wie folgt neugefasst: "Das Ergebnis ist unverzüglich nach Beendigung der Wahl durch den Wahlleiter öffentlich bekannt zu machen. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen kann. Im Falle von Wahlen nach Section 3 hat die Zahl der Stimmen „Aye“ die Summe der Stimmen „Nay“ und „Abstention“ zu übertreffen." § 5 Absatz 5 Election Act wird wie folgt neugefasst: "Erhält kein Kandidat die erforderliche Mehrheit, so ist binnen 48 Stunden eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten abzuhalten, die die höchsten Stimmzahlen auf sich vereinen konnten. Im zweiten Wahlgang in Wahlen nach Section 3 entfällt die Wahloption „Abstention“." § 5 Absätze 6 und 7 treten außer Kraft. Article 3 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. Port Victoria February 23, 2012 ![]() Dr. Anaïs Gribonne-Fritz – Prime Minister – 2nd Honorary Consuls Act Amendment Act Article 1 Article 3 Section 2 Honorary Consuls Act wird wie folgt geändert: "Honorarkonsul kann jeder werden, der ausreichend Kenntnis vom Land und eine besondere emotionale Bindung zu ihm hat oder bedeutend für die kulturelle, wirtschaftliche oder politische Entwicklung von Roldem ist." Article 2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. Port Victoria February 23, 2012 ![]() Dr. Anaïs Gribonne-Fritz – Prime Minister – Staatsvertrag der Demokratischen Union und ihrer Länder über die Festlegung von Postleitzahlen, Telefonortsnetzausscheidungszahlen, Sonder- und Notrufnummern und Kraftfahrzeugkennzeichen
Kommunikationstaatsvertrag (KommStV) Die Demokratische Union, der Freistaat Freistein, die Unionsrepublik Heroth, das Kaiserreich Imperia, das Land Salbor-Katista, die Republik Roldem und die Westlichen Inseln schließen den folgenden Vertrag. Kapitel I - Grundlegendes Artikel 1 - Wesen (1) Dieser Staatsvertrag bezweckt die Vereinheitlichung der Regelungen zu Postleitzahlen, Telefonortsnetzausscheidungszahlen, Sonder- und Notrufnummern und Kraftfahrzeugkennzeichen innerhalb der Demokratischen Union. (2) Es sollen die Union alle Länder der Demokratischen Union diesem Vertrag zustimmen. (3) Die Union und die unterzeichnenden Länder stimmen diesem Vertrag überein und verpflichten sich über seine Ausführung. (4) Alle weiteren, in diesem Vertrag nicht geregelten Bestimmungen können durch die Länder erfolgen. (5) Gerichtsstand ist Port Victoria. Artikel 2 - Inkrafttreten (1) Dieser Staatsvertrag tritt mit der Ratifizierung wenigstens zweier Unionsländer in Kraft. (2) Die Ratifizierung erfolgt durch Beurkundung durch den rechtlichen Vertreters des Landes nach dem Erfolg der durch die jeweilige Landesverfassung vorgegebene Gesetzgebung. Die Ratifikationsurkunden sind bei der Regierung der Republik Roldem zu hinterlegen. (3) Der Staatsvertrag gilt unbefristet und verliert seine Wirkung, wenn dieser für weniger als zwei Unionsländer fortgilt. (4) Die Neuratifizierung ist jederzeit möglich. Artikel 3 - Außerkrafttreten alter Bestimmungen Die Bestimmungen der Länder zu Postleitzahlen, Telefonortsnetzausscheidungszahlen, Sonder- und Notrufnummern und Kraftfahrzeugkennzeichen treten soweit sie den hier gefassten Regelungen widersprechen mit dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages außer Kraft. Kapitel II - Postleitzahlen Artikel 4 - Wesen (1) Postleitzahlen (PLZ) dienen der vereinfachten Zuteilung des Post- und Paketverkehres nach den Leitregionen in der Demokratischen Union. (2) Die Postleitzahlen sind für die in den unterzeichnenden Ländern versendenden Postunternehmen bindend. (3) Für den internationalen Post- und Paketverkehr sind die Regularien der Zielstaaten zu beachten. Artikel 5 - Aufbau (1) Postleitzahlen bestehen aus genau fünf Ziffern und werden für den Zielort angegeben. (2) Die erste Ziffer bezeichnet das Zielunionsland. (3) Die Unionsländer erhalten folgende führende Ziffern (Postleitbezirke): a) 1 (eins): Freistaat Freistein, b) 2 (zwei): Unionsrepublik Heroth, c) 3 (drei): Kaiserreich Imperia, d) 4 (vier): Land Salbor-Katista, e) 5 (fünf): Republik Roldem, f) 6 (sechs): Westliche Inseln. (4) Die fehlenden führenden Ziffern dürfen bis zu einer Änderung dieses Vertrages mit jenem Inhalt nicht verwendet werden. (5) Ein Land kann mit einem gesonderten Vertag die Überlassung von Postleitzahlen an ein anderes festlegen. Der Vertrag ist unverzüglich den Regierungen der anderen Länder zuzuleiten und diesem Vertrag als Anhang zu ergänzen. Artikel 6 - Verteilung (1) Über die Einteilung in Postleitkreise (PLK) unter einem Postleitbezirk (PLB) entscheiden die Länder. (2) Die Vergabe von Sonderpostleitzahlen im Rahmen der zugeordneten führenden Ziffern an Großempfänger ist möglich. Diese sind an die Postleitbezirke gebunden. Kapitel III - Telefonortsnetzausscheidungszahlen Artikel 7 - Wesen (1) Telefonortsnetzausscheidungszahlen (TONAZ) dienen der Zuordnung des Ortsnetzes (ON) einer Telefonnummer. (2) Telefonortsnetzausscheidungszahlen sind für die in den unterzeichnenden Ländern agierenden Telekommunikationsunternehmen bindend. (3) Für die internationale Telekommunikation sind die Regularien der Zielstaaten zu beachten. Artikel 8 - Aufbau (1) Telefonortsnetzausscheidungszahlen bestehen aus zwei bis fünf Ziffern. Ihnen werden eine Ziffer Null (0) vorangestellt, die bei Anrufen aus dem Ausland anstatt der internationalen Vorwahl wegfällt. (2) Die erste Ziffer bezeichnet das Zielunionsland. (3) Die Unionsländer erhalten folgende führende Ziffern (Netzbezirke): a) 1 (eins): Freistaat Freistein, b) 2 (zwei): Unionsrepublik Heroth, c) 3 (drei): Kaiserreich Imperia, d) 4 (vier): Land Salbor-Katista, e) 5 (fünf): Republik Roldem, f) 6 (sechs): Westliche Inseln. Artikel 9 - Verteilung Über die Einteilung in Ortsnetze entscheiden die Länder. Artikel 10 - Koordinierung Die Länder verwalten die Ortsnetze und Rufnummern in ihrem Verantwortungsbereich. Sie stellen die Kommunikation in andere Netzbezirke sicher. Kapitel IV - Sonderrufnummern Artikel 11 - Wesen (1) Sonderrufnummern (SRN) sind von den Ortsnetzen unabhängige Rufnummern. (2) Sonderrufnummern sind für die in den unterzeichnenden Ländern agierenden Telekommunikationsunternehmen bindend. Artikel 12 - Aufbau (1) Es werden die folgenden Sonderrufnummern als Vorwahlen bereitgestellt: a) 0700 bis 0799: Mobilfunkanbieter, b) 0800: Kostenlosdienstanbieter, c) 088: persönliche Rufnummern, d) 0900 bis 0909: Mehrwertdienste, e) 0910 bis 0919: Shared-Cost-Dienste. (2) Die Sonderrufnummern 90000 bis 99999 werden ohne Vorwahl für Auskunftsdienste bereitgestellt. Artikel 13 - Koordinierung Die Republik Roldem verwaltet die Sonderrufnummern und stellt die Kommunikation sicher. Kapitel V - Notrufnummern Artikel 14 - Wesen (1) Notrufnummern (NRN) sind Sonderrufnummern und dienen der schnellen Sprachverbindung zu einer nächstgelegenen Notfallleitstelle von jedem Ort über das Telefonnetz. (2) Sie sind in jedem Fall entgeltfrei nutzbar zu machen. (3) Die missbräuchliche Nutzung soll unter Strafe gestellt werden. Artikel 15 - Aufbau (1) Leitstellen der Polizei sind unter den Kurzwahlen 110 und 911 erreichbar zu machen. (2) Leitstellen der Feuerwehr und weiterer Rettungsdienste sind unter den Kurzwahlen 112 und 911 erreichbar zu machen. Kapitel VI - Kraftfahrzeugkennzeichen Artikel 16 - Wesen (1) Kraftfahrzeugkennzeichen (KfzKz) dienen der eindeutigen Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu ihren Eigentümern. (2) Die vertragschließenden Parteien anerkennen alle in diesem Vertrag beschriebenen Kraftfahrzeugkennzeichen gegenseitig an. Artikel 17 - Arten von Kennzeichen (1) Die Zulassungsbehörden der Länder geben folgende Kraftfahrzeugkennzeichen aus: a) Standardkennzeichen, die ausgegeben werden soweit kein Fall der Buchstaben b bis e vorliegt, b) Saisonkennzeichen, die für Fahrzeuge ausgegeben werden, die nicht das gesamte Jahr betrieben werden sollen, c) Kurzzeitkennzeichen, die Fahrzeuge ausgegeben werden, die bis zu einem Monat betrieben werden sollen, d) Händlerkennzeichen, die nicht an eindeutig einem Fahrzeug zugewiesen werden, e) und weitere Sonderkennzeichen, deren Verwendung durch die Länder bestimmt wird. (2) Die Zulassungsbehörden der Union geben folgende Kraftfahrzeugkennzeichen aus: a) Diplomatenkennzeichen, die für Fahrzeuge ausgegeben, die dem Diplomatischen oder Konsularischen Corps zugeordnet werden, b) Militärkennzeichen, die für Fahrzeuge der Streitkräfte ausgegeben werden. Artikel 18 - Aufbau (1) Kraftfahrzeugkennzeichen bestehen aus einer weißen Grundplatte. Sie sind ein- oder zweizeilig. Sie dürfen in ihrer Zeichenfolge zur gleichen Zeit unabhängig vom Kennzeichentyp nur genau einmal für ein Fahrzeug ausgegeben werden. Im Falle von Kennzeichen gemäß Artikel 17 Abs. 1 Buchstabe d erfolgt die Ausgabe für einen Eigentümer. Es gilt für die Neuausgabe eines Kennzeichens eine Sperrfrist von sechs Monaten nach der letzten Abmeldung. (2) Mit Ausnahme von Kennzeichen gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe b sind die reflektierend und es ist auf ihnen am linken Rand ein blauer Streifen mit dem Schriftzug in weiß "DU" abgebildet. Darunter werden die folgenden Buchstabenfolgen als Zulassungsbezirke den ausgebenden Ländern oder obersten Unionsbehörden zugeordnet: a) FR: Freistaat Freistein, b) HE: Unionsrepublik Heroth, c) IM: Kaiserreich Imperia, d) RO: Republik Roldem, e) SK: Land Salbor-Katista, f) WI: Westliche Inseln, g) CD und CC: Unionsministerium des Auswärtigen. Auf dem verbleibenden weißen Feld wird der Zulassungskreise bei Kennzeichen gemäß Satz 2 Buchstabe g mit zwei, ansonsten mit ein bis drei Buchstaben abgebildet. Es folgt oben eine Plakette mit dem Wappen, Flagge oder Signet des Zulassungsbezirks und unten eine Plakette mit dem zweiziffrig Erstzulassungsjahr schwarz auf blassorange, seitlich hiervon orthogonal von oben nach unten dasselbe vierziffrig weiß auf blau. Dahinter sind die Ausscheidungszeichen mit wenigstens jeweils einem Buchstaben und einer Ziffer dergestalt abgebildet, dass das Kennzeichen gemeinsam mit dem Zulassungsbezirk und Zulassungskreise neun Zeichen beträgt. Kennzeichen gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstaben b und c bestehen aus acht Zeichen. Kennzeichen gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a dürfen für das Ausscheidungskennzeichen nur Ziffern verwendet werden. (3) Kennzeichen gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b werden auf der rechten Seite durch einen grünen Streifen unter zweiziffriger Angabe der einschließenden Monate oben nach unten, getrennt durch einen Querstrich in weiß ergänzt. Dieser ist bei zweizeiligen Kennzeichen auf die untere Zeile zu beschränken. (4) Kennzeichen gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe c werden auf der rechten Seite durch einen roten Streifen unter jeweils zweiziffriger Angabe des Tages, Monats und Jahres des Ablaufs der Gültigkeit ergänzt. Im Weiteren gilt Absatz 4. (5) Kennzeichen gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe e sind wie in Absatz 1 aufgebaut, können jedoch für die Darstellung von Zulassungskreis und Ausscheidungskennzeichen in den Farben blau, grün oder rot gehalten sein. Sie sind außerhalb ihres Zulassungsbezirks wie Fahrzeuge mit Kennzeichen gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe zu behandeln. (6) Kennzeichen gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe b führen auf der linken Seite auf weiß die Unionsflagge, darunter in schwarz den Schriftzug "DU". Sie werden durch das Unionsministerium der Verteidigung ausschließlich für militärische Fahrzeuge ausgegeben und erhalten eine bis zu achtstellige Ziffernkombination als Ausscheidungskennzeichen. (7) Zulassungsbezirk, Zulassungkreis, Ausscheidungskennzeichen und Erstzulassungsplakette sind in FE-Schrift zu halten, alle weiteren Elemente in Arial. (8) Als Buchstaben gelten für die Ausscheidungskennzeichen alle Majuskeln des modernen terreanischen Alphabets von A bis Z, für die Zulassungsbezirke zusätzlich die Majuskeln Ä, Ö und Ü. Als Ziffern gelten die harnarische Ziffern von 0 (null) bis 9 (neun). Artikel 19 - Amtshilfe Bei Ermittlungen wegen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gegen Fahrzeughalter verpflichten sich die Zulassungsbehörden zur Amtshilfe. Port Victoria February 23, 2012 ![]() Dr. Anaïs Gribonne-Fritz – Prime Minister – Dr. Anaïs Gribonne-Fritz former Prime Minister of Roldem CEO of Portman University Hospital MP of Roldem for Providence Vicinity ![]() Roldem Law Gazette Das Department of the Interior erlässt aufgrund des Art. 2 Sect. 2 cl. 1 Postal Code Act folgende Rechtsverordnung: 1st Amendment Regulation to the Regulation of Postal Codes Article 1 Section 1 Diese Verordnung wird gemäß Article 2 und 3 Postal Code Act erlassen. Section 2 Sie tritt mit dem Ablauf des 5. Januar 2013 in Kraft. Sie verliert ihre Rechtsgültigkeit durch Neufassung der Verordnung. Article 2 Section 1 Jede Kommune erhält eine Postleitzahl, die sich aus der führenden Ziffer fünf (5), der laufenden Nummer ihres Wahlkreises gemäß Article 3 Regulation of Legislative Constituencies in deren Fassung, welche am 1. Februar 2010 in Kraft tritt, und einer kommunalen Ausscheidungsziffer. In Kommunen mit mehreren Wahlkreisen gelten die Wahlkreisgrenzen auch als Grenzen des Postleitzahlgebiets. Section 2 Die Kommunen dürfen die ungenutzen Zahlenräume, die zwischen ihrer eigenen Postleitzahl und der aufsteigend nächsten liegen, Großempfängern zuordnen. Dafür können Schutzgebühren eingefordert werden. Diese sind dem unverzüglich State Archive zu melden. Section 3 Den Kommunen und Siedlungen werden folgende Postleitzahlen zugeordnet: 50100: Down’s End 50140: Quinnehtukqut 50160: Siedlung XQ3 50170: Siedlung XQ4 50180: Hake River 50300: Hake River 50400: Hake River 50500: Hake River 50600: Hake River 50630: Dodgeville 50660: Idaho 50670: Little Idaho 50690: Siedlung XI2 50700: Van Buren 50720: Oswald 50740: Lobsters Paradise 50800: Port Victoria 50900: Port Victoria 51000: Port Victoria 51100: Port Victoria 51200: Port Victoria 51300: Port Victoria 51400: Port Victoria 51500: Port Victoria 51600: Port Victoria 51700: Port Victoria 51800: Port Victoria 51900: Port Victoria 52000: Port Victoria 52100: Port Victoria 52200: Port Victoria 52300: John Amber 52310: Albertville (bei Port Victoria) 52313: Filbey 52323: Queenstown 52333: Leela City 52355: Harper 52365: Franklin 52375: Smallville 52378: Astorian Winfield 52392: Killney 52400: Siedlung XH5 52401: Marlborough 52430: Galloway 52450: Tall Oaks 52460: New Brissac 52465: Saint Laurent 52500: Valréal-au-Lac 52525: Jolie Femme 52535: Aldenderry 52545: Clinton 52555: Beaux Batons 52570: Cochrane City 52595: Siedlung XP8 52600: Providence 52700: Providence 52800: Providence 52900: Providence 53000: Providence 53100: Providence 53200: Providence 53300: Providence 53400: Montary City 53500: Montary City 53600: Montary City 53700: Montary City 53800: Montary City 53900: Montary City 54000: Montary City 54100: Montary City 54200: Montary City 54300: Montary City 54400: Montary City 54500: Hospicia 54530: Winchester 54545: Hamilton 54575: Little Mason 54583: Neustadt/Newtown 54597: Cashew 54600: Fort Mason 54700: Manitou bou 54710: Kisiskatchewani Sipi 54720: Finch 54730: New Aldenroth 54745: Mass Adchu Ut 54755: Ken Tah Ten 54765: Virginia 54775: Siedlung XV6 54780: Bloomsburgh 54800: Bloomsburgh 54900: Bloomsburgh 55000: Bloomsburgh 55100: Saint Christopher 55200: Saint Christopher 55300: Saint Christopher 55400: Saint Christopher 55500: Saint Christopher 55600: Saint Christopher 55700: Fort Philipp 55800: Kopeke 55820: Pettington 55840: Albertville (Westroldem) 55860: East Bridge 55890: Siedlungsverbund XE7 55895: Siedlungsverbund XE5 55900: Grand Harbor 56000: Grand Harbor 56039: Siedlungsverbund XG4 56040: Destiny’s Edge 56050: Ramally 56060: Nunavut 56075: Port Imperial, bis 56099. Section 4 Die Administration kann exklusiv die Postleitzahl 51310 als Großempfängerin nutzen. Das Parlament kann exklusiv die Postleitzahl 51313 als Großempfänger nutzen. Der Oberste Gerichtshof kann exklusiv die Postleitzahl 51317 als Großempfänger nutzen. Port Victoria January 5, 2013 Justine Sutherbury – Secretary of the Interior – Archival Details
Issue: 2013-001 Publisher: Republic of Roldem Department of the Interior Printed by University Edition, Montary City Dr. Justine Sutherbury DBR MBI LLB Governing Mayor of Montary City Roldem Law Gazette Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet: 3rd Election Act Amendment Act Article 1 Section 1 Article 2 Section 1 Election Act wird wie folgt neu gefasst: „Wählbar ist vorbehaltlich weitergehender Regelungen, wer am ersten Wahltag Unionsangehöriger der Demokratischen Union ist und seit mindestens einundzwanzig Tagen Bürger der Republik ist.“ Section 2 Article 3 Section 1 Election Act wird wie folgt neu gefasst: „Wahlen werden spätestens am siebten Tage vor deren Beginn vom Premierminister ausgelobt. Diese Auslobung hat den Wahlzeitraum und die Ausschreibung nach einem Wahlleiter zu enthalten.“ Section 3 Article 4 Section 1 Election Act wird wie folgt neu gefasst: „Wahlen dauern zweiundsiebzig Stunden.“ Article 4 Section 2 Election Act wird wie folgt neu gefasst: „Kandidaturen sind bis zum zweiten Tag vor Beginn der Wahl einzureichen.“ Article 2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. Port Victoria January 5, 2013 ![]() Dr. Anaïs Gribonne-Fritz – Prime Minister – Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet: Road Traffic License Act Article 1 Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 Kilometer pro Stunde und ihre Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis und durch Zuteilung eines Kraftfahrzeugkennzeichens für Kraftfahrzeuge oder Anhänger zum Verkehr zugelassen sind. Die Zuteilung des Kraftfahrzeugkennzeichens hat der Eigentümer bei der Road Traffic Licensing Authority seiner Gemeinde zu beantragen, in deren Bereich das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll. Die Kraftfahrzeugkennzeichen sind sowohl an der Wagenfront als auch am Wagenheck gut sichtbar anzubringen. Zudem ist eine Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeugheck vorgeschrieben. Article 2 Für den Aufbau der Kraftfahrzeugkennzeichen ist Artikel 18 Staatsvertrag der Demokratischen Union und ihrer Länder über die Festlegung von Postleitzahlen, Telefonortsnetzausscheidungszahlen, Sonder- und Notrufnummern und Kraftfahrzeugkennzeichen maßgeblich. Die Administration legt durch Rechtsverordnung die Zulassungkreise und ihre Kurzbezeichnungen auf den Kraftfahrzeugkennzeichen fest. Die Administration kann nach Anhörung des Parlaments durch Rechtsverordnung Sonderkennzeichen gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe e Staatsvertrag der Demokratischen Union und ihrer Länder über die Festlegung von Postleitzahlen, Telefonortsnetzausscheidungszahlen, Sonder- und Notrufnummern und Kraftfahrzeugkennzeichen einführen. Article 3 Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des 28. Februar 2013 in Kraft. Der Act on the Road Traffic License wird aufgehoben. Port Victoria January 5, 2013 ![]() Dr. Anaïs Gribonne-Fritz – Prime Minister – Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet: Local Government Reform Act Article 1 Section 1 Die Local Governments im Sinne dieses Gesetzes sind alle Gemeinden (Municipalities) und gemeindefreie Siedlungen (Settlements). Gemeinden sind politisch-geografische Gebietskörperschaften mit dem Recht, die örtlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung im Rahmen der Gesetze zur Förderung des Wohls ihrer Einwohner zu verwalten. Den Kommunen können durch Gesetz weitere Rechte eingeräumt und Aufgaben übertragen werden. Siedlungen sind politisch-geografische Gebietskörperschaften, die sich aufgrund fehlender Leistungsfähigkeit nicht selbst verwalten können. Section 2 Die Administration kann durch Rechtsverordnung festlegen, welche Gemeinden aufgrund ihrer historischen, kulturellen, wirtschaftlichen oder verwaltungsorganisatorischen Bedeutung den Namensbestandteil Stadt (City) tragen dürfen. Article 2 Section 1 Der Bürgermeister (Mayor) ist Beamter der Gemeinde. Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung. Er vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderats. Bürgermeister werden von den Einwohnern der Kommune mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Eine Neuwahl findet bei Herausforderung statt. Diese ist der Kommunalaufsicht beim Innenministerium anzuzeigen. Bürgermeister kann nur werden, wer Unionsangehöriger mit Wohnsitz in Roldem ist. Dem Bürgermeister wird bei seiner Ernennung durch den Premierminister oder den Innenminister der Amtseid abgenommen. Section 2 Beschlüsse des Gemeinderats sind im örtlichen Amtsblatt (Official Journal) zu veröffentlichen. Section 3 Die Erfüllung der kommunalen Aufgaben der gemeindefreien Siedlungen obliegt der Administration. Sie kann diese Beauftragten (Commissioner) übertragen. Article 3 Section 1 Dieses Gesetz tritt mit mit Ablauf des 28. Februar 2013 in Kraft. Section 2 Chapter II Number 1 Police Act wird wie folgt neu gefasst: „Die Regional District Polices (RDP) sind die Polizeien welche durch Rechtsverordnung der Administration mit lokaler Zuständigkeit aufgestellt werden.“ Section 3 Der New Local Government Act wird aufgehoben. Die Kreise gemäß § 2 New Local Government Act werden aufgelöst. Die Republik wird deren Rechtsnachfolger. Die Amtszeit der Landräte, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt sind, endet. Bürgermeister, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt sind, führen dieses im Rahmen dieses Gesetzes fort. Port Victoria January 5, 2013 ![]() Dr. Anaïs Gribonne-Fritz – Prime Minister – Archival Details
Issue: 2013-002 Publisher: Republic of Roldem Prime Minister’s Office Printed by University Edition, Montary City Dr. Anaïs Gribonne-Fritz former Prime Minister of Roldem CEO of Portman University Hospital MP of Roldem for Providence Vicinity ![]() Roldem Law Gazette Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet: 3rd Parliament Act Amendment Act Article 1 Article 2 Section 1 Parliament Act wird wie folgt neugefasst: „Mitglieder des Parlaments sind alle Unionsangehörigen, die das passive Wahlrecht haben und ihre Mitgliedschaft beim Speaker angezeigt haben. Sie haben bei Eintritt in das Parlament einen Wahlkreis zu wählen. Kein Wahlkreis kann gleichzeitig von zwei Mitgliedern repräsentiert werden. Mitglieder sind berechtigt, ihrem Namen den Titel eines 'Member of Parliament' bzw. 'Membre du Parlement' (MP) anzuhängen. Unionsbürger gehen im Falle der vollständigen Besetzung des Parlaments den Unionsangehörigen, die keine Unionsbürger sind, vor. Unionsangehörige, die keine Unionsbürger sind, haben kein Recht an Abstimmungen des Parlaments teilzunehmen.“ Article 2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. Port Victoria February 4, 2013 ![]() Dr. Anaïs Gribonne-Fritz – Prime Minister – Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet: Holidays Act Article 1 Section 1 Sonntage und gesetzliche Feiertage sind für die gesamte Bevölkerung arbeitsfrei, mit Ausnahme von Personen mit Tätigkeiten, deren Ausübung für den Erhalt der öffentlichen Ordnung und/oder das Wohl der Allgemeinheit zwingend erforderlich ist. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen dauert die Arbeitsruhe in der Regel von 0 bis 24 Uhr, an halbtägigen gesetzlichen Feiertagen von 14 bis 24 Uhr. Section 2 Abweichend von den Bestimmungen der Section 1 sind an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nicht erwerbsmäßig verrichtete leichtere Arbeiten erlaubt, soweit sie die öffentliche Ruhe nicht stören, ebenso unaufschiebbare Tätigkeiten, die zur Abwendung eines Schadens an Gesundheit oder Eigentum erforderlich sind. Im Falle eines dringenden Bedürfnisses kann die Administration darüber hinaus per Rechtsverordnung einmalige oder zeitlich begrenzte Ausnahmen vom sonn- und feiertäglichen Arbeitsverbot zulassen. Article 2 Section 1 Gesetzliche Feiertage sind: New Year/Jour de l’An (1. Januar) Good Friday/Vendredi Saint Easter Day/Dimanche de Pâques Easter Monday/Lundi de Pâques Saint Benedict’s Day/Jour du Saint Benoît (21. März) Constitution Day/Fête de la Constitution (17. April) Ascension Whitsunday/Dimanche de Pentecôte Whitmonday/Lundi de Pentecôte Labor Day/Fête du Travail (erster Montag im September) Roldem Act Day/Fête 1 Novembre (1. November) Christmas Eve (24. November), halbtägig Christmas Day (25. November) New Year's Eve Day/Veille du Jour de l’An (31. Januar), halbtägig Section 2 Aus besonderem Anlass kann die Administration Werktage durch Verordnung zu einmaligen Feier-, Gedenk-, oder Trauertagen erklären. Bei längerer Staatstrauer treffen die Bestimmungen zur Arbeitsruhe nur auf den ersten der deklarierten Trauertage zu. Article 3 Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. Port Victoria February 4, 2013 ![]() Dr. Anaïs Gribonne-Fritz – Prime Minister – Archival Details
Issue: 2013-003 Publisher: Republic of Roldem Prime Minister’s Office Printed by University Edition, Montary City Dr. Anaïs Gribonne-Fritz former Prime Minister of Roldem CEO of Portman University Hospital MP of Roldem for Providence Vicinity ![]() Roldem Law Gazette Election of the Prime Minister in February 2013 Ich schreibe hiermit die Wahl des Premierministers im Februar 2013 aus. Der Wahlzeitraum ist der 14. bis 17. März 2012. Das nähere bestimmt der Wahlleiter. Die Einführung des neuen Premierministers findet am 1. März 2013 statt. Gleichzeitig wird die Position des Wahlleiters ausgeschrieben. Interessenten melden sich bitte bis zum 8. Februar 2013 beim Prime Minister’s Office. Port Victoria February 4, 2013 ![]() Dr. Anaïs Gribonne-Fritz – Prime Minister – Archival Details
Issue: 2013-004 Publisher: Republic of Roldem Prime Minister’s Office Printed by University Edition, Montary City Dr. Anaïs Gribonne-Fritz former Prime Minister of Roldem CEO of Portman University Hospital MP of Roldem for Providence Vicinity ![]() Roldem Law Gazette Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet: Communication Act Suspension Act Article 1 Der Communication Act wird aufgehoben. Article 2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. Port Victoria February 20, 2013 ![]() Dr. Anaïs Gribonne-Fritz – Prime Minister – Archival Details
Issue: 2013-005 Publisher: Republic of Roldem Prime Minister’s Office Printed by University Edition, Montary City Dr. Anaïs Gribonne-Fritz former Prime Minister of Roldem CEO of Portman University Hospital MP of Roldem for Providence Vicinity ![]() Roldem Law Gazette Das Department of the Interior erlässt aufgrund des Art. 2 cl. 2 Road Traffic License Act folgende Rechtsverordnung: Regulation of Road Traffic License Codes Article 1 Section 1 Diese Verordnung wird gemäß Article 2 Section 2 Road Traffic License Act erlassen. Section 2 Sie tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. Sie verliert ihre Rechtsgültigkeit durch Neufassung der Verordnung. Article 2 Section 1 Jede Gemeinde ist in der Regel ein Zulassungkreis und erhält eine Kennung für das Kraftfahrzeugkennzeichen. Die gemeindefreien Siedlungen bilden einen gemeinsamen Zulassungskreis „RX“, das Unterscheidungskennzeichen beginnt mit der Bezeichnung der jeweiligen gemeindefreien Siedlung. Die staatlichen Behörden bilden einen eigenen Zulassungskreis „RO“. Road Traffic Licensing Authority ist das Department of the Interior. Section 2 Den Gemeinden werden folgende Kennungen zugeordnet: ALB: Albertville (Westroldem) ALD: Aldenderry ALV: Albertville (bei Port Victoria) AWI: Astorian Winfield BB: Bloomsburgh BXB: Beaux Batons CAS: Cashew CLI: Clinton COC: Cochrane City DOG: Dodgeville DWN: Down’s End EB: East Bridge EDG: Destiny’s Edge FIN: Finch FM: Fort Mason FP: Fort Philipp FRA: Franklin GAL: Galloway GH: Grand Harbor HAM: Hamilton HOS: Hospicia HR: Hake River IDH: Idaho ISL: Filbey, Harper, Leela City, Queenstown JAM: John Amber JOF: Jolie Femme KEN: Ken Tah Ten KLN: Killney KOP: Kopeke LID: Little Idaho LM: Little Mason LP: Lobsters Paradise MAB: Marlborough MAS: Mass Adchu Ut MC: Montary City MTB: Manitou bou NAL: New Aldenroth NBR: New Brissac NN: Newtown/Neustadt NVT: Nunavut OAK: Tall Oaks OSW: Oswald PET: Pettington PI: Port Imperial PRV: Providence PV: Port Victoria QUI: Quinnehtukqut RMY: Ramally SC: Saint Christopher SIP: Kisiskatchewani Sipi SMA: Smallville STL: Saint Laurent VAL: Valréal-au-Lac VBU: Van Buren VIR: Virginia WIN: Winchester Port Victoria March 8, 2013 Justine Sutherbury – Secretary of the Interior – Archival Details
Issue: 2013-006 Publisher: Republic of Roldem Department of the Interior Printed by University Edition, Montary City Dr. Justine Sutherbury DBR MBI LLB Governing Mayor of Montary City Roldem Law Gazette Das Department of the Interior erlässt aufgrund des Art. 1 Sect. 2 Local Government Reform Act folgende Rechtsverordnung: Regulation of Cities Article 1 Section 1 Diese Verordnung wird gemäß Article 1 Section 2 Local Government Reform Act erlassen. Section 2 Sie tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. Sie verliert ihre Rechtsgültigkeit durch Neufassung der Verordnung. Article 2 Die Bezeichnung Stadt (City, Ville) dürfen die folgenden Gemeinden führen: — Bloomsburgh — Dodgeville — East Bridge — Fort Mason — Fort Philipp — Grand Harbor — Hake River — Leela City — Lobsters Paradise — Montary City — Port Victoria — Providence — Saint Christopher Port Victoria March 9, 2013 Justine Sutherbury – Secretary of the Interior – Archival Details
Issue: 2013-007 Publisher: Republic of Roldem Department of the Interior Printed by University Edition, Montary City Dr. Justine Sutherbury DBR MBI LLB Governing Mayor of Montary City Roldem Law Gazette Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet: Companies Naming Act Article 1 Dieses Gesetz legt die Namen von Gesellschaften gemäß § 3 Absatz 2 Unionsgesellschaftsgesetz mit Sitz innerhalb der Republik Roldem fest. Article 2 Section 1 Personengesellschaften gemäß § 4 Absatz 1 Unionsgesellschaftsgesetz können im Geschäftsverkehr als Private Partnership (PP) oder Société Civile Simple (SCS) auftreten. Personengesellschaften gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 führen die Rechtsform einer Limited Liability Partnership with a(n) N.N. as partner (PP w. N.N.) oder N.N. et Compagnie Société Civile Simple (N.N. et Cie. SCS). Section 2 Kommanditgesellschaften gemäß § 4 Absatz 2 Unionsgesellschaftsgesetz können im Geschäftsverkehr als Limited Liability Partnership (LLP) oder Société en Commandite (SC) auftreten. Personengesellschaften gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 führen die Rechtsform einer Limited Liability Partnership with a(n) N.N. as general partner (LLP w. N.N.) oder N.N. et Compagnie Société en Commandite (N.N. et Cie. SC). Section 3 Gesellschaften mit beschränkter Haftung gemäß § 5 Unionsgesellschaftsgesetz können im Geschäftsverkehr als Limited Liability Company (LLC) oder Société à Responsabilité Limitée (SARL) auftreten. Article 3 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. Port Victoria March 11, 2013 ![]() Dr. Anaïs Gribonne-Fritz – Prime Minister – Archival Details
Issue: 2013-008 Publisher: Republic of Roldem Department of the Interior Printed by University Edition, Montary City Dr. Anaïs Gribonne-Fritz former Prime Minister of Roldem CEO of Portman University Hospital MP of Roldem for Providence Vicinity ![]() Roldem Law Gazette Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet: Distinction Act Article 1 Section 1 Dieses Gesetz regelt die Verleihung und das Tragen von Ordenszeichen und Ehrungen des Landes, der Gemeinden, von Privaten und Auswärtigen. Section 2 Ordenszeichen und Ehrungen darf nur tragen und öffentlich zur Schau stellen, wer dazu berechtigt ist. Die durch Verfassungsorgane Geehrten werden durch das Staatsarchiv geführt. Dem entgegenstehende Handlungen werden mit bis zu 30 Tagen Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. Article 2 Section 1 Das Parlament kann auf Vorschlag des Premieminister beschließen Personen die Ehrenstaatsbürgerschaft zu verleihen (Honorary Citizenship, Citoyenneté Honoraire), die sich in ganz besonderem Maße um das Wohlergehen und das Gedeih Roldems verdient gemacht werden. Träger dürfen ihrem Namen „HC“ anhängen. Section 2 Das Parlament verleiht auf seinen Beschluss hin die Parlamentarische Medaille für die Freiheit (Parliamentary Medal of Freedom, Médaille Parlementaire de la Liberté). Sie soll denjenigen angediehen werden, die sich im besonderen Maße um die Freiheit und die parlamentarische Demokratie sowie demokratisch-republikanischem Verständnis verdient gemacht hat. Träger dürfen ihrem Namen „PMF“ anhängen. Section 3 Die Roldem State University und anerkannte private Hochschulen mit Promotionsrecht können aufgrund besonderer akademischer und gesellschaftlicher Leistungen die Titel eines Professors honoris causa (Prof. h.c.) oder eines Doctor honoris causa (Dr. h.c.) verleihen. Section 4 Der Premierminister kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Parlaments weitere Ordenszeichen und Ehrungen festlegen. Diese sind wenigstens durch die Maßgaben des Namens, des Anlasses, des Verleihungsverfahrens und des postnominalen Suffixes zu definieren. Article 3 Der Premierminister erlässt eine Rechtsverordnung mit allen Ordenszeichen und Ehrungen, akademischen Graden und Titeln der Gemeinden, von Privaten und Auswärtigen, die durch die Rechtsordnung geschützt sind. Darin kann auch geregelt werden, das Träger von Ordenszeichen, Ehrungen, akademische Graden und Titeln im Staatsarchiv geführt werden müssen. Article 4 Dieses Gesetz tritt mit mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. Port Victoria April 11, 2013 ![]() Dr. Anaïs Gribonne-Fritz – Prime Minister – Archival Details
Issue: 2013-009 Publisher: Republic of Roldem Department of the Interior Printed by University Edition, Montary City Dr. Anaïs Gribonne-Fritz former Prime Minister of Roldem CEO of Portman University Hospital MP of Roldem for Providence Vicinity ![]() Roldem Law Gazette Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet: 4th Election Act Amendment Act Article 1 Article 2 Section 2 Election Act wird wie folgt neugefasst: „Wählen darf, wer Unionsbürger ist und die Bedingungen nach Section 1 erfüllt.“ Article 2 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. Port Victoria March 28, 2014 ![]() Dr. Anaïs Gribonne-Fritz – Prime Minister – Archival Details
Issue: 2014-001 Publisher: Republic of Roldem Prime Minister’s Mansion Printed by University Edition, Montary City Dr. Anaïs Gribonne-Fritz former Prime Minister of Roldem CEO of Portman University Hospital MP of Roldem for Providence Vicinity ![]()
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