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UnionskanzleramtUnionskanzleramt Unionsstraße 1 Manuri An das Unionspräsidialamt Frau Unionspräsidentin Manuri Manuri, den 11.10.2015 Sehr geehrte Frau Unionspräsidentin, bezüglich des nachfolgenden Gesetzes (Erstes Änderungsgesetz zum Diplomatiegesetz) wende ich mich heute an Sie mit der Bitte um Ausfertigung und Verkündung im Unionsgesetzblatt. Das betreffende Gesetze wurde bereits am 7. Sptember 2015 dem Unionsrat zur Beschlussfassung zugeleitet. Gemäß Artikel 50 II Unionsverfassung beträgt die Einspruchsfrist des Unionsrates 14 Tage. Diese Einspruchsfrist ist spätestens am 22. September 2015 abgelaufen. Die Einbringung in den Unionsrat ist nicht erfolgt; der Unionsrat hat keinen Einspruch eingelegt. Aus diesem Grunde ersuche ich Sie, das betreffende Gesetze nun auszufertigen und im Unionsgesetzblatt zu verkünden. Hochachtungsvoll, ![]() Unionskanzlerin Erstes Änderungsgesetz zum Diplomatiegesetz § 1 Das Diplomatiegesetz wird wir folgt ergänzt: "§2a Konsulate (1) Zur Unterstützung der Arbeit der Botschaften kann die Unionsregierung im Ausland Konsulate, Generalkonsulate, Honorarkonsulate oder Konsularagenturen einrichten. (2) Zu ihren Aufgaben gehören: 1. die Entwicklung der außenwirtschaftlichen, verkehrstechnischen, juristischen, kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen der Demokratischen Union und dem Gastgeberland; 2.die Ausgabe von Reisepässen, Personalausweisen und anderen Dokumenten an im Ausland lebende Staatsbürger der Demokratischen Union; 3. die Erteilung von Visa und Urkunden; 4. die Beglaubigung von Urkunden; 5. die Gewährleistung von Rechtsschutz oder die Hilfe aus Notlagen an Staatsbürger der Demokratischen Union, einschließlich die Gefangenenbetreuung; 6. die Übermittlung gerichtlicher und anderer nicht-gerichtlicher Urkunden; 7. die Durchführung von Ermittlungen und Vernehmungen auf Ersuchen von Gerichten und Strafverfolgungsbehörden der Demokratischen Union; 8. die Beurkundung von Willenserklärungen, Testamenten, Erbverträgen, eidesstaatlichen Versicherungen einschließlich Entgegennahme von Auflassungen und Annahme des Nachlasses verstorbener Staatsbürger der Demokratischen Union, wenn die Erben unbekannt oder abwesend sind; 9. die Legalisation ausländischer Urkunden und Dokumente; 10. die Erfüllung der Aufgaben freiwilliger Gerichtsbarkeit; 11. die Aufnahme von Niederschriften und Vermerken über Tatsachen und Vorgänge einschließlich die Entgegennahme von Verklarungen (Seeprotesten); (3) Jede Botschaft der Demokratischen Union führt eine Konsularabteilung. § 2b (1) Konsulate, sofern sie keine botschaftsinterne Konsularabteilung sind, General- und Honorarkonsulate sind von einer Botschaft, im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenzuweisung unabhängig agierende Behörden. (2) Konsularagenturen unterstehen der Weisungsbefugnis der jeweiligen Botschaft der Demokratischen Union im jeweiligen Gastland." Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
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