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Gesetz über die Einführung einer allgemeinen Amtssprache
§ 1 Die Amtssprache der Westlichen Inseln lautet französisch. § 2 Sämtliche Urkunden, Erlässe, Verordnungen, Gesetze sowie öffentliche Bekanntmachungen (amtlicher Schriftverkehr) von seiten der öffentlichen Behörden und Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts der Westlichen Inseln sind in französischer Sprache zu veröffentlichen. § 3 Mit der Einhaltung und Überwachung dieser Vorschrift wird das zu errichtende Institute Occidentales beauftragt. Es trägt Sorge über die Richtigkeit und sprachliche Genauigkeit der von Amtsseite veröffentlichten Werke und zur Vermittlung der französischen Sprache bei.
Dieses Gesetz wurde wegen Nichtvereinbarkeit mit der Landesverfassung nicht ratifiziert.
gez. Joeli Veitayaki Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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