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Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Konstituierung Hajo Poppinga 09.08.2011 19:20
 RE: Konstituierung Kauli 09.08.2011 23:02
 RE: Konstituierung Hajo Poppinga 10.08.2011 11:33
 RE: Konstituierung Kauli 10.08.2011 18:21
 RE: Konstituierung Isabell Höfer 10.08.2011 12:42
 RE: Konstituierung Isabell Höfer 10.08.2011 13:08
 RE: Konstituierung Hajo Poppinga 10.08.2011 15:34
 RE: Konstituierung Hajo Poppinga 10.08.2011 18:55
 RE: Konstituierung Isabell Höfer 13.08.2011 10:03
 RE: Konstituierung Alexander Krüger 12.08.2011 14:08

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Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
09.08.2011 19:20 Konstituierung
Liebe Kollegen,
gemäß Artikel 24 Abs. 2 der Landesverfassung führt zunächst das Mitglied mit der niedrigsten Bürgernummer den Vorsitz im Landtag. Das bin derzeit ich.

Wir müssen nunmehr ein Landtagspräsidium wählen. Vorschläge für die Posten von Präsident und Stellvertreter?



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Kauli
Alter Sack
09.08.2011 23:02 RE: Konstituierung
Zitat:
Original von Hajo Poppinga
Liebe Kollegen,
gemäß Artikel 24 Abs. 2 der Landesverfassung führt zunächst das Mitglied mit der niedrigsten Bürgernummer den Vorsitz im Landtag. Das bin derzeit ich.
[...]


geschockt bin ich degradiert worden? geschockt



mit freundlichen Grüßen

In omnia paratus

Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
10.08.2011 11:33
Anscheinend nicht mehr, gestern als ich den Landtag eröffnet habe, war ich allerdings noch oben. Nachdem wir nun unsere alten Bürgernummern zurückhaben, übergebe ich den Vorsitz an Dich!



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Kauli
Alter Sack
10.08.2011 18:21
Zitat:
Original von Hajo Poppinga
Anscheinend nicht mehr, gestern als ich den Landtag eröffnet habe, war ich allerdings noch oben. Nachdem wir nun unsere alten Bürgernummern zurückhaben, übergebe ich den Vorsitz an Dich!


Mach du mal ruhig fertig, was du angefangen hast Augenzwinkern



mit freundlichen Grüßen

In omnia paratus

Isabell Höfer
Unionsbürgerin
10.08.2011 12:42
Ich erkläre meine Kandidatur für das Amt der Präsidentin smile



Isabell Höfer
Isabell Höfer
Unionsbürgerin
10.08.2011 13:08
Da es noch keinen entsprechenden Thread gibt, möchte ich hier auch gleich einen Entwurf für eine GO unterbreiten Augenzwinkern



Geschäftsordnung des Landtages Salbor-Katista

§1 Allgemeine Bestimmungen
(1)Der Landtag tagt permanent
(2)Mitglieder des Landtages sind nach der Verfassung des Landes Salbor-Katista alle wahlberechtigten Bürger

§2 Landtagsvorsitz
(1)Der Landtag wählt aus seiner Mitte mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Präsidenten. Mit selber Mehrheit wird ein Stellvertreter des Präsidenten gewählt.
(2) Dem Landtagspräsidenten stehen das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen der Verwaltung des Landtages unterstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken zu.
(3)Der Landtagspräsident leitet die Aussprachen, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Parlaments verantwortlich.

§3 Anträge und Aussprachen
(1)Anträge können von allen Mitgliedern des Landtages an der vom Präsidenten angezeigten Stelle eingereicht werden.
(2)Ein Antrag kann jederzeit zurückgezogen werden.
(3)Zu jedem Antrag eröffnet der Präsident des Landtages eine Aussprache.
(4)Aussprachen dauern mindestens 72 Stunden, können bei weiterem Gesprächsbedarf jedoch verlängert werden.

§4 Abstimmungen
(1)Nach Ablauf der Aussprache wird vom Präsidenten eine Abstimmung über den Antrag eingeleitet.
(2)Der Landtag entscheidet in der Regel mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen. Nachträglich geänderte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten.
(3)Aktive Enthaltungen sind zulässig.
(4)Abstimmungen laufen über 96 Stunden

§5 Rederecht
(1)Im Landtag haben alle Mitglieder Rederecht.
(2)Der Präsident des Landtages kann in begründeten Fällen weiteren Personen das Rederecht für eine Aussprache erteilen. Es bleibt auf die jeweilige Aussprache beschränkt.

§6 Ordnungsmaßnahnmen
(1)Ein Abgeordneter des Landtages, welcher in einem Redebeitrag vom Thema der Debatte abweicht, ist vom Landtagspräsidenten darauf hinzuweisen und dazu aufzufordern, sich fortan an den Gegenstand der Aussprache zu halten. Kommt der Abgeordnete der Aufforderung nicht nach, so kann der Landtagspräsident seine betreffenden Beiträge ganz oder teilweise editieren, um themenfremde Äußerungen zu entfernen.
(2)Ein Abgeordneter, welcher in einer Aussprache eine beleidigende oder ehrverletzende Äußerung tätigt, ist durch den Landtagspräsidenten zu rügen. Im Wiederholungsfalle kann ein Ordnungsgeld von bis zu 1000 Bramern verhängt und der Abgeordnete von der weiteren Debatte ausgeschlossen werden.
(3)Ein Nichtmitglied des Landtages, oder ein nach Absatz 2 von einer Debatte ausgeschlossenes Mitglied des Landtages, welches ohne Erteilung des Rederechtes durch den Landtagspräsidenten das Wort ergreift, ist durch diesen zur Ordnung zu rufen. Der Landtagspräsident hat zusätzlich ein Ordnungsgeld von bis zu 1000 Bramern zu verhängen.

§7 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt in Kraft, sobald sie vom Landtag mit einfacher Mehrheit angenommen wurde.




Isabell Höfer
Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
10.08.2011 15:34
Ich unterstütze die Kandidatur von Frau Höfer; ferner würde ich der Übersichtlichkeit halber vorschlagen, die GO in einem separaten Thread zu beraten.



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
10.08.2011 18:55
Ich stünde als stellv. Landtagspräsident zur Verfügung. Höre ich bis morgen nichts, findet die Abstimmung statt.



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Isabell Höfer
Unionsbürgerin
13.08.2011 10:03
Zitat:
Original von Hajo Poppinga
Höre ich bis morgen nichts, findet die Abstimmung statt.

Dann könnte man ja mal Augenzwinkern



Isabell Höfer
Alexander Krüger
Titan.
12.08.2011 14:08
Ich bin mit beiden Personalvorschlägen einverstanden.



Alexander Krüger
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
parteilos
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