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Ich zeige hiermit Sean William Connor wegen Beleidigung und Verleumdung an. Er äußerte sich hier offen folgender Maßen:
Er behauptet hier, dass es in meiner Familie Inzucht gab. Er suggeriert damit, dass die allgemein bekannten gesundheitlichen Folgen durch Inzucht bei mir auftreten. Er präzisiert seine Aussage folgendermaßen:
Die größte Frechheit ist, dass er seine Beleidigungen hinter der Meinungsfreiheit zu verstecken versucht. Stellvertretender Unionskanzler a.D. Unionsminister des Inneren a.D. Unionsminister der Verteidigung a.D. Imperialkanzler a.D. Sekretär der Imperialversammlung a.D. Mitglied des Unionsparlaments a.D. Mitglied des Unionsrates a.D.
Wahren Sie doch bitte Ihre Contenance, Erlaucht. Dieser, wenn auch akademisch gebildete Pöbel ist doch lang nicht Ihr Niveau...
Reichsgraf Perry II. von Montary S. Mag. Lordrektor der Montary University Erster Imperialkanzler des Kaiserreichs Imperia a.D. Hauptmann der Kaiserlich-Imperianischen Luftwaffe a.D. Professor für Geschäftsethik (MU Providence Business School) ![]()
Das stimmt
Edit: Nebenbei die bewußte Weglassung des Zusatzes "Herr" kann auch den Straftatbestand der Beleidigung erfüllen - also bitte nicht Strafanzeige gegen "Connor", sondern "Herr Connor" oder besser "Herr Dr. Connor" Dr. iur. Sean William Connor Unionskanzler der Demokratischen Union a.D. Unionspräsident der Demokratischen Union a.D. Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Sean William Connor: 19.07.2010 23:24.
Durchlaucht, Ihr wollt doch nicht solche Menschen freien Lauf beim Beschmutzen unserer Ehre lassen. Stellvertretender Unionskanzler a.D. Unionsminister des Inneren a.D. Unionsminister der Verteidigung a.D. Imperialkanzler a.D. Sekretär der Imperialversammlung a.D. Mitglied des Unionsparlaments a.D. Mitglied des Unionsrates a.D.
Ich gratuliere Ihnen, Herr Connor. Es ist eine große Ehre von unseren selbst ernannten Blaublütern angezeigt zu werden. Ich hatte selbst schon die Ehre.
Da wir derzeit keinen Unionsanwalt haben, dürfte die Anzeige ohnehin im Sande verlaufen. Eine Zivilklage dürfte zumindest eine deutlich schnellere Bearbeitung versprechen.
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann ![]() Manuri, den 12.02.2011 Einstellungsverfügung Der Unionsanwaltschaft verfügt hiermit: 1. Das Ermittlungsverfahren gegen William Connor auf der Grundlage der am 19.07.2010 bei der Unionspolizei eingegangenen Anzeige von Johannes Georg Graf von Falkenstein wird eingestellt. 2. Die Unionsanwaltschaft erhebt keine Klage vor dem Unionsstrafgericht. Begründung: a) Die Unionsanwaltschaft konnte aus den vorliegenden Unterlagen und den eigenen Ermittlungen strafrechtlich relevante Umstände oder Handlungen nicht in ausreichender Hinsicht erkennen, wonach ein strafgerichtliches Verfahren als aussichtsreich zu halten wäre. b) Nach den Erkenntnissen der Unionsanwaltschaft sind die von Herrn Connor gemachten und vom Anzeigeerstatter als Beweise zitierten Äußerungen nicht ausreichend genau personenbezogen, als dass sich eine Beleidigungs- oder Verleumdungsabsicht einer konkreten Person oder genau bestimmbaren Personengruppe erkennen ließe. Somit gibt es keine ausreichenden Beweise oder Indizien für die Erfüllung der Tatbestände der Beleidigung nach § 66 StGB oder der Verleumdung nach § 68 StGB durch Herrn Connor. Das Ermittlungsverfahren wird daher nach § 5 (1) StPG eingestellt und eine Klageerhebung wird unter Verweis auf § 8 (1) StPG abgelehnt. Die Unionsanwaltschaft weist hiermit den Anzeigeerstatter auf die Möglichkeit einer Privatklage vor dem Unionsgericht für Strafsachen auf der Grundlage von § 8a StPG (eingefügt durch § 2 des "Änderungsgesetzes zur Einführung von Privatklagen ind die Strafprozessordnung" - UGBl 2010/17) hin. Armin Schwertfeger Oberster Unionsanwalt SPEAKER OF THE PARLIAMENT - ROLDEM
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