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Sehr geehrte Damen und Herren,
bitten stimmen Sie über das vorliegende Schriftstück ab. Stimmen Sie diesem Vertrag zu? Votieren Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung innerhalb von 96 Stunden. Vertrag über gutnachbarschaftliche Beziehungen zwischen der Demokratischen Union und dem Kaiserreich Dreibürgen Präambel Die Hohen Vertragsschließenden Mächte, bestrebt, ihre guten nachbarschaftlichen Beziehungen auf eine solide Grundlage zu stellen, geeint in dem Willen, durch friedliche Kooperation Frieden, Wohlstand und Sicherheit zu fördern, überzeugt, dass Streitigkeiten und Konflikte friedlich zu lösen sind und in gegenseitigem Respekt voreinander und in Anerkennung der staatlichen Souveränität und territorialen Integrität, haben, vertreten durch Seine Majestät, dem Kaiser des Kaiserreichs Dreibürgen und Seine Exzellenz, dem Unionspräsidenten der Demokratischen Union sich auf folgenden Vertrag über gutnachbarschaftliche Beziehungen geeinigt: Artikel 1 (1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte erkennen einander als unabhängige Staaten an. Sie verpflichten sich insbesondere die staatliche Souveränität und die territoriale Integrität des jeweils anderen Vertragspartners zu achten. (2) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte kommen überein, bestehende Differenzen, Streitigkeiten oder Konflikte nur friedlich und auf dem Verhandlungsweg zu lösen. Artikel 2 (1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte kommen überein, Botschafter auszutauschen, die ihren Sitz am Sitz der jeweiligen Regierung haben werden. (2) Die Botschafter und das übrige diplomatische Personal genießen diplomatische Immunität. (3) Das Botschaftsgebäude darf nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Botschafter von Sicherheitskräften oder anderen Vertrern von Behörden des jeweiligen Gastlandes betreten werden. Artikel 3 (1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte sichern einander Amtshilfe in den Fällen von Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung. (2) Personen, die auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners eine Tat begangen haben, die nach dessen Strafgesetzen strafbewehrt sind, müssen nur dann ausgeliefert werden, wenn diese Tat auch im Geltungsbereich der Strafgesetze des anderen Vertragspartners strafbewehrt sind. (3) Personen, die auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners eine Tat begangen haben, die nach dessen Strafgesetzen strafbewehrt sind, müssen nur dann nicht ausgeliefert werden, wenn diese die Staatsbürgerschaft des jeweils anderen Vertragspartners haben. Artikel 4 (1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte sind sich darin einig, gemeinsame Projekte der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Jugend- und Kulturarbeit, der Wirtschaft und Wissenschaft, des Verkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, der Schifffahrt, der Kriminalitätsbekämpfung oder des Grenuverkehrs und Grenzkontrolle anzustreben und in gesonderten Verträgen zu vereinbaren. (2) Bürger der beiden Vertragspartner sollen auf dem Hoheitsgebiet der beiden Vertragspartner volle Niederlassungsfreiheit erhalten. Dies beinhaltet auch die volle Gewerbefreiheit und die Freiheit zur Aufnahme eine bezahlten nichtgewerblichen Tätigkeit. (3) Hiervon unberührt sind Einreiseverbote, die im Rahmen von Strafprozessen durch Gerichte der Unterzeichnerstaaten gegen Bürger des jeweils anderen Vertragspartner verhängt wurden. (4) Artikel 4 Absatz 2 darf in seiner Gültigkeit im Krisen- oder Katastrophenfall zeitlich befristet ausgesetzt werden, wenn dies die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erfordert. Über die Aussetzung ist der jeweils andere Vertragspartnert unter Angaben der Gründe zu informieren. Nach Wegfall der Gründe für die Aussetzung müssen sämtliche Reisebeschränkungen wieder aufgehoben werden. Artikel 5 Die Hohen Vertragsschließenden Mächte vereinbaren die Abhaltung von Regierungskonsultationen, die mindestens einmal abwechselnd in Dreibürgen und der Demokratischen Union stattfinden sollen. Artikel 6 (1) Dieser Vertrag kann einsreitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den den Vertragsparteien zu führen. (2) Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhalts sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur in beiderseitigem Einvernehmen getätigt werden können. (3) Dieser Vertrag hat eine unbeschränkte Laufzeit. (4) Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch die Vertragspartner und der Ratifizierung durch die dafür zuständigen Organe in Kraft. Unterschrieben zu … am … Für das Kaiserreich Dreibürgen Für die Demokratische Union Patrick van Bloemberg-Behrens Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista ![]()
Enthaltung.
TRÄGER DES WALRITTERORDEN KOMMANDEUR - EHRENLEGION VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING ![]() ![]()
Ja.
Dr. h.c. Helen Bont, KEL Unionskanzlerin der Demokratischen Union Aussenministerin Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University Trägerin des astorischen White House Ribbon Mitglied des Unionsparlaments KOMMANDEUR der EHRENLEGION Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION ![]()
Nein
Shanti Kasturbai Gyasto Mitgl. d. UP der VL & OB'm. Thingsala V.'pres. & Pr. Min. Atraverdo VR Soziales, Umwelt & Sport Tir Na nÒg P.S.: Sag Nein zu Nationalismus, sag nein zu Bürokratie und Jurawahn, damit Du Dich hinterher nicht übergibst.
Ja.
Stellvertretender Unionskanzler a.D. Unionsminister des Inneren a.D. Unionsminister der Verteidigung a.D. Imperialkanzler a.D. Sekretär der Imperialversammlung a.D. Mitglied des Unionsparlaments a.D. Mitglied des Unionsrates a.D.
Ja
Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis. Ministerpräsident des Freistaates Freistein. Bekennender: Exentriker
Nein.
Patrick van Bloemberg-Behrens Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista ![]()
ja
gez. Joeli Veitayaki Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
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Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hajo Poppinga: 20.01.2010 20:37.
Bei 4 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung wurde der Vertrag angenommen.
Patrick van Bloemberg-Behrens Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista ![]()
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