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Zum Ende der Seite springen Grundlagenvertrag zwischen dem Kingdom of Albernia und der Demokratischen Union
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Grundlagenvertrag zwischen dem Kingdom of Albernia und der Demokratischen Union Patrick van Bloemberg-Behrens 03.11.2009 11:49
 RE: Grundlagenvertrag zwischen dem Kingdom of Albernia und der Demokratischen Union Victoria Sewell 03.11.2009 19:58
 RE: Grundlagenvertrag zwischen dem Kingdom of Albernia und der Demokratischen Union Patrick van Bloemberg-Behrens 03.11.2009 11:51
 RE: Grundlagenvertrag zwischen dem Kingdom of Albernia und der Demokratischen Union Johannes Georg Graf von Falkenstein 03.11.2009 18:29
 RE: Grundlagenvertrag zwischen dem Kingdom of Albernia und der Demokratischen Union joukersendler 03.11.2009 20:29
 RE: Grundlagenvertrag zwischen dem Kingdom of Albernia und der Demokratischen Union Sven Wenzel 03.11.2009 20:45
 RE: Grundlagenvertrag zwischen dem Kingdom of Albernia und der Demokratischen Union pjotr 03.11.2009 21:00
 RE: Grundlagenvertrag zwischen dem Kingdom of Albernia und der Demokratischen Union Helen Bont 04.11.2009 05:42
 RE: Grundlagenvertrag zwischen dem Kingdom of Albernia und der Demokratischen Union Joeli Veitayaki 04.11.2009 07:22
 RE: Grundlagenvertrag zwischen dem Kingdom of Albernia und der Demokratischen Union Patrick van Bloemberg-Behrens 04.11.2009 09:59
 RE: Grundlagenvertrag zwischen dem Kingdom of Albernia und der Demokratischen Union Helen Bont 04.11.2009 16:34

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Patrick van Bloemberg-Behrens
Important Bunny
03.11.2009 11:49 Grundlagenvertrag zwischen dem Kingdom of Albernia und der Demokratischen Union
Sehr geehrte Damen und Herren,

da die Vereidigung des neuen Unionsparlaments erst am 07.11 statt findet, lege ich folgenden Vertrag zur Abstimmung vor. Bitte votieren Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung innerhalb von 96 Stunden.



Grundlagenvertrag zwischen dem Kingdom of Albernia und der Demokratischen Union | Basic Treaty between the Kingdom of Albernia and the Democratic Union

Art. 1 [Ziel | Ambition]
1. Dieser Vertrag dient der Etablierung grundlegender Beziehungen zwischen den Unterzeichnerstaaten.
2. Diese erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich, keine militärischen Handlungen gegeneinander zu unternehmen, solange dieser Vertrag besteht.

Art. 2 [Diplomatische Einstufung | Diplomatic Classification]
Die Unterzeichnerstaaten stufen bei Vertragsunterzeichnung ihre diplomatischen Beziehungen als "neutral" oder dem sinnverwandt ein.

Art. 3 [Grenzzusicherung | Territorial Issues]
Die Unterzeichnerstaaten sichern sich gegenseitig territoriale Integrität zu. Die Unverletzbarkeit der Grenzen des Vertragspartners wird vollumfänglich anerkannt.

Art. 4 [Einreisebestimmungen | Immigration]
1. Die Unterzeichnerstaaten verzichten grundsätzlich auf Einreisebeschränkungen in Form von Visa für Bürger des jeweiligen Vertragspartners.
2. Hiervon unberührt sind Einreiseverbote, die im Rahmen von Strafprozessen von Gerichten der Unterzeichnerstaaten gegen Bürger des Vertragspartners verhängt wurden.
3. Dieser Artikel darf in seiner Gültigkeit im Krisen- oder Katastrophenfall zeitweilig ausgesetzt werden, wenn dies die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erfordert. Über die Aussetzung ist der Vertragspartner unter Angabe der Gründe zu informieren. Nach Wegfall der Gründe für die Aussetzung müssen sämtliche Reisebeschränkungen wieder aufgehoben werden.

Art. 5 [Doppelte Staatsbürgerschaft | Dual Citizenships]
1. Die vertragsschließenden Parteien kommen darin überein, innerhalb einer Frist von einem Jahr über die Einrichtung doppelter Staatsbürgerschaften zu debattieren. Ziel soll es sein, doppelte Staatsbürgerschaften für solche Kinder zu ermöglichen, deren Elternteile sowohl aus dem Königreich Albernia als auch aus der Demokratischen Union stammen.
2. Wird in Zukunft eine solche Regelung getroffen, so soll sie schriftlich in diesem Vertrag verankert werden.

Art. 6 [Botschafteraustausch | Exchange of Ambassadors]
1. Die vertragsschließenden Parteien bekräftigen ihren Wunsch, Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Eine Verpflichtung zum Botschafteraustausch besteht nicht.
2. Werden Botschafter in das Gastgeberland entsandt, soll durch das Gastgeberland ein geeignetes Gelände zur Errichtung einer Botschaft zur Verfügung gestellt werden.
3. Das zur Verfügung gestellte Gelände soll als exterritorial gelten.
4. Diplomaten und Mitarbeiter der Vertretung sowie die Familien von Diplomaten und Mitarbeitern sind für die Dauer ihrer Tätigkeit bzw. ihres Aufenthalts aufgrund der diplomatischen Tätigkeit von Familienangehörigen vor der Strafverfolgung durch die Behörden des Gastgeberlandes geschützt. Diplomaten und Mitarbeiter der Vertretung sowie deren Familien können bei strafrechtlich relevanten Vergehen ausgewiesen werden. Die Ausweisung ist dem Vertragspartner unter Angabe von Gründen anzuzeigen.

Art. 7 [Diplomatische Konsultation | Diplomatic Consultations]
1. Die vertragsschließenden Parteien treffen sich mindestens ein Mal im halben Jahr zum Austausch diplomatisch-politischer Erkenntnisse.
2. Die Treffen sollen abwechselnd im Königreich Albernia und der Demokratischen Union stattfinden.

Art. 8 [Wirtschaftliche Zusammenarbeit | Economic Cooperation]
Die Unterzeichnerstaaten bekräftigen ihren Wunsch, wirtschaftlich enger zusammenzuarbeiten. Zu diesem Zweck verzichten die Unterzeichnerstaaten darauf, Unternehmen, deren Hauptsitz im jeweils anderen Land liegt, bei der Gründung von Zweigstellen auf dem eigenen Territorium zu behindern.

Art. 9 [Juristische Zusammenarbeit | Judicial Cooperation]
1. Die vertragsschließenden Parteien schließen ein Auslieferungsabkommen und sichern sich die gegenseitige Auslieferung von mit Haftbefehl gesuchten Straftätern zu, die Zuflucht im jeweils anderen Land gesucht haben, um so einer Strafverfolgung im Heimatland zu entgehen. Die Auslieferung von eigenen Staatsbürgern bleibt ausgeschlossen.
2. Ausgenommen von dieser Regelung sind solche Straftäter, die einen berechtigten Anspruch auf Asyl aufgrund politischer Verfolgung haben.

Art. 10 [Konfliktregelung | Settlement of Disputes]
Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden auf friedlichem, diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer internationalen Organisation, geregelt.

Art. 11 [Kündigung | Abrogation]
Dieser Vertrag kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den Vertragsparteien zu führen.

Art. 12 [Schlussbestimmungen | Final Provisions]
1. Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhaltes sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur bei beiderseitigem Einverständnis getätigt werden können.
2. Der Vertrag hat eine unbeschränkte Laufzeit.
3. Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch beide Vertragspartner und der Ratifizierung der dafür zuständigen Institutionen in Kraft.




Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


Victoria Sewell
Haudegen
03.11.2009 19:58
Ja



Victoria Virginia Sewell
Gründungsmitglied der ehrenwerten KDU
Patrick van Bloemberg-Behrens
Important Bunny
03.11.2009 11:51
Enthaltung.



Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


Johannes Georg Graf von Falkenstein
Restaurateur der imperianischen Monarchie
03.11.2009 18:29
Nein.



Stellvertretender Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.
joukersendler
Saqerutzio
03.11.2009 20:29
ja



keiner gab mir ein Handy traurig
Kultur ist Pur
Sven Wenzel
Routinier
03.11.2009 20:45
Ja




Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Sven Wenzel: 03.11.2009 20:48.

pjotr
elder statesman
03.11.2009 21:00
Ja



RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
Salbor-Katista
Helen Bont
Helen Bont Helen Bont
Foren Gott
04.11.2009 05:42
Ja.



Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
Aussenministerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Mitglied des Unionsparlaments
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION


Bonvivant
Joeli Veitayaki
schwarzer Ex-Kanzler
04.11.2009 07:22
ja



gez. Joeli Veitayaki
Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"
Patrick van Bloemberg-Behrens
Important Bunny
04.11.2009 09:59
Ich beende die Abstimmung, da bereits eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde.

Abgegebene Stimmen: 8
Gültige Stimmen: 7
Ungültige Stimmen: 1

Ja: 5
Nein: 1
Enthaltung: 1



Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


Salbor-Katista
Helen Bont
Helen Bont Helen Bont
Foren Gott
04.11.2009 16:34
Applaus



Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
Aussenministerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Mitglied des Unionsparlaments
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION


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