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Imperianisches Rechtschreibreformgesetz
§1
Die Republik Imperia entschließt sich die ratelonische Rechtschreibanpassung teils rückgängig zu machen. Der Buchstabe "J" wird durch den Buchstaben "I" ersetzt.
§2
Ausnahme bei der Anpassung bilden Namen.
§3
Alle öffentlichen und staatlichen Einrichtungen sind angewiesen diese Änderung umzusetzen.
§4
Alle bestehenden Gesetzestexte, sowie die Verfassung werden daraufhin korrigiert.
§5
Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung in Kraft. |
In Kraft getreten durch Zustimmung des Herrenhauses und Verkündung durch den Imperialverweser.
Aufgehoben durch das "Gesetz zur Beseitigung sprachlicher Verirrungen" vom 28.03.2007
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Richard Heyl zu Wintersberg: 29.03.2007 09:55.
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