|
||
|
![]() Sehr geehrte Mitglieder des Unionsrats, ich rufe hiermit auf die Abstimmung über den Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit“ in Drucksache 15/17. Es handelt sich um ein Gesetz aus der Mitte des Hauses. ![]() Ds. 15/17 11. April 2015 G E S E T Z E N T W U R F der Republik Roldem Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit § 1 Dieses Gesetz ändert das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit. § 2 (1) § 3 wird ein Absatz 3 angefügt: „Die Unionsangehörigkeit wird rückwirkend zum Datum der Antragstellung erteilt.“ (2) § 4 wird ein Absatz 4 angefügt: „Die Unionsbürgerschaft wird rückwirkend zum Datum der Antragstellung erteilt.“ § 3 Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft. Dr. Gatineau Premierministerin Sie haben die Möglichkeit, dem Gesetz zuzustimmen (Ja), es abzulehnen (Nein) oder sich aktiv zu enthalten (Enthaltung). Die Abstimmung dauert gemäß § 7 Absatz 2 Satz 1 GOUR fünf Tage und ist hiermit eröffnet.
Ja.
Nein
Johannes Kleven Ministerpräsident des Freistaates Freistein KDU-Generalsekretär ![]() Sehr geehrte Mitglieder, ich schließe hiermit die Abstimmung und stelle das Ergebnis fest. Vielen Dank für Ihre Stimmabgaben. abgegebene Stimmen: 2 - davon gültig: 2 - davon entfielen auf die Stimmoptionen - Ja: 1 - Nein: 1 - Enthaltung: 0 Damit hat die Gesetzentwurf nicht die erforderliche Mehrheit erreicht.
|
Demokratische Union » Regierungsviertel » Unionsrat » Unionsratsarchiv » 2015/18 Abstimmung: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft (Ds. 15/17) |