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Zum Ende der Seite springen 2015/12 Aussprache: Gesetzentwurf: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die (Ds. 15/17, RO)
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 2015/12 Aussprache: Gesetzentwurf: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die (Ds. 15/17, RO) Annelie Gatineau 11.04.2015 13:16
 RE: 2015/12 Aussprache: Gesetzentwurf: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die (Ds. 15/17, RO) Johannes Kleven 11.04.2015 21:18
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 RE: 2015/12 Aussprache: Gesetzentwurf: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die (Ds. 15/17, RO) Annelie Gatineau 05.05.2015 16:10
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 RE: 2015/12 Aussprache: Gesetzentwurf: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die (Ds. 15/17, RO) Annelie Gatineau 08.05.2015 13:04
 RE: 2015/12 Aussprache: Gesetzentwurf: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die (Ds. 15/17, RO) Annelie Gatineau 08.05.2015 13:05

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Annelie Gatineau
Haudegen
11.04.2015 13:16 2015/12 Aussprache: Gesetzentwurf: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die (Ds. 15/17, RO)


Sehr geehrte Mitglieder des Unionsrats,

ich rufe hiermit auf den Gesetzentwurf der Republik Roldem „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit“ in Drucksache 15/17.



    Ds. 15/17
    11. April 2015
     


    G E S E T Z E N T W U R F
    der Republik Roldem

    Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit


    § 1
    Dieses Gesetz ändert das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit.

    § 2
    (1) § 3 wird ein Absatz 3 angefügt: „Die Unionsangehörigkeit wird rückwirkend zum Datum der Antragstellung erteilt.“
    (2) § 4 wird ein Absatz 4 angefügt: „Die Unionsbürgerschaft wird rückwirkend zum Datum der Antragstellung erteilt.“

    § 3
    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

    Dr. Gatineau
    Premierministerin


Die Aussprache dauert gemäß § 7 Absatz 1 GOUR mindestens fünf Tage und ist hiermit eröffnet.



Johannes Kleven
Routinier
11.04.2015 21:18
Eine Begründuing von seiten der Antragstellerin wäre hilfreich.



Johannes Kleven
Ministerpräsident des Freistaates Freistein
KDU-Generalsekretär
Annelie Gatineau
Haudegen
13.04.2015 07:55
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Republik Roldem sieht in diesem Antrag eine Stärkung des Vertrauensschutzes der potenziellen Unionsangehörigen und -bürger in die Behörden der Union. Manches Verfahren dauert doch etwas länger, auch bei der Einbürgerung. Nur deswegen, weil die Behörden manche Information noch zusammentragen müssen, soll aber der Antragsteller nicht leiden, so er rechtzeitig seinen Begehr an das Amt für Einwohnerangelegenheiten herangetragen hat. Dies betrifft etwa die Wahlberechtigung. Der Antragsteller hat hierzu ein berechtigtes Schutzinteresse, dass ihm die Union auch gewähren soll. Das unterstützt dieser Antrag und ich danke Ihnen für Ihre Stimme dafür.



Johannes Kleven
Routinier
19.04.2015 10:21
Frau Präsidentin, Hohes Haus,
wenn man sich den Antrag durchliest und sich die Begründung anhört, dann könnte man meinen, dass zwischen dem Zeitpunkt des Antrags auf Staatsbürgerschaft und dem Zeitpunkt der Erteilung der Staatsbürgerschaft mehrere Tage, wenn nicht sogar Wochen liegen. Ich habe mir die letzten Vorgänge einmal angeschaut und festgestellt, dass die Zeitspanne in den seltensten Fällen drei Tage überstieg, meistens nicht einmal zwei Tage. Das liegt meines Erachtens vollkommen im Rahmen dessen, was zumutbar ist.
Was den von der Antragsstellerin angesprochenen Vertrauensschutz angeht: niemand kann darauf vertrauen, dass seine Anträge so schnell bearbeitet werden, dass sie bereits zum Zeitpunkt des Einreichens beschieden werden, weil kein Sachbearbeiter in sekundenschnelle irgendwelche für den Antrag relevante Entscheidungen trifft. Allein schon der Gedanke, der Bescheid soll rückwirkend geltend, ist daher geradezu absurd.
Der Freistaat Freistein wird daher die Vorlage ablehnen.



Johannes Kleven
Ministerpräsident des Freistaates Freistein
KDU-Generalsekretär
Annelie Gatineau
Haudegen
20.04.2015 21:32
Sehr geehrter Damen und Herren,

wenn man sich den Redebeitrag des Kollegen Kleven anhört, dann könnte man meinen, dass er den Gesetzentwurf unbedingt ablehnen will, aber so zwingend nach einer Argumentation dagegen gesucht hat, dass er hier mit völlig verworrenen Worten um sich schlägt.
Dieses Gesetz ist nicht dazu geeignet, den Amtspersonen im AfEA „Feuer unterm Hintern“ zu machen. Nein, es geht darum, dass neue Bürgerinnen und Bürger eben so schnell wie möglich auch die vollen Bürgerrechte erhalten. Das ist im Sinne unseres funktionierenden Staatswesens. Vom Zeitpunkt der Erlangung der Bürgerschaft hängen etwa derartige Regelungen wie jene zum Wahlrecht ab. Ich darf an dieser Stelle nochmal klarstellen, dass das AfEA eine gute Arbeit macht, stellvertretend dafür darf ich Frau Direktorin Volpart dafür danken. Ich bin der Überzeugung, dass wir mit der rückwirkenden Vergabe der staatsbürgerlichen Rechte die Arbeit des Amtes nicht schmälern. Inwiefern eine rückwirkende Verleihung der Staatsbürgerschaft nur irgendwie absurd sein mag, verbleibt in der Weisheit des Diskutanten. Argumente für dieses scharfe Zeugnis über diesen Gesetzentwurf jedenfalls legt der Gegenredner nicht vor. Ich bitte Sie darum, Ihre Argumente nochmals zu prüfen. Andernfalls bleibt anzunehmen, dass sich Ihre Gegenrede gegen die Antragstellerin richtet denn gegen den Sachantrag.

Vielen Dank.



Johannes Kleven
Routinier
21.04.2015 19:32
Frau Präsidentin, Hohes Haus,
es ist schon sehr bezeichnend, wie die Antragsstellerin versucht jene zu diffamieren, die nicht ihrer Meinung sind.
Ich habe erklärt, dass ich mir die letzten Einbürgerungen und festgestellt, dass innerhalb von weniger als drei Tagen die Bearbeitung abgeschlossen werden konnte. Ich habe des Weiteren festgestellt, dass dies im Rahmen dessen ist, was zumutbar ist.
Ach ja, Sie, Frau Kollegin Gatineau, fragten, was an der rückwirkenden Vergabe so absurd sein soll. Da Sie offensichtlich nicht in der Lage sind aufmerksam zuzuhören: Als zweiten Punkt habe ich angeführt, dass niemand darauf vertrauen kann, dass seine Anträge so schnell bearbeitet werden, dass sie bereits zum Zeitpunkt des Einreichens beschieden werden, weil kein Sachbearbeiter in sekundenschnelle irgendwelche für den Antrag relevante Entscheidungen trifft. Allein schon der Gedanke, der Bescheid soll rückwirkend geltend, ist daher geradezu absurd. Das "daher" bezieht sich auf meine vorgebrachte Argumentation.

Ich wäre der Kollegin Frau Gatineau überdies sehr verbunden, wenn Sie mir darlegen könnte, was an meiner Argmentation als völlig verworren ansieht.



Johannes Kleven
Ministerpräsident des Freistaates Freistein
KDU-Generalsekretär
Annelie Gatineau
Haudegen
24.04.2015 13:51
Ach, Herr Kleven, ich versuche mal die Polemik aus der Debatte herauszunehmen, da nehmen wir uns beide gerade nicht viel.

Ich habe an keiner Stelle gefordert, dass Anträge binnen weniger Stunden bearbeitet werden. Die Absurdität von rückwirkend geltenden Verwaltungsakten erschließt sich mir auch weiterhin nicht. Ich halte es allerdings für angemessen, die Vergabe der Unionsbürgerschaft auf das Datum des Antrags (zurück) zu datieren. So schaffen wir ein einbürgerungsfreundliches Klima. Das ist die Zielstellung des Gesetzentwurfs und das ist Zielstellung, die wir alle verfolgen sollten.



Johannes Kleven
Routinier
26.04.2015 21:27
Ich habe überhaupt nichts irgendwo herauszunehmen. Die Absurdität des Ansinnens liegt darin, dass der Antrag rückewirkend bewilligt werden soll, obwohl jeder weiß, dass die Antragsbearbeitung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und der Antrag dann als positiv beschieden gilt, wenn der Bescheid zugeht. Das ist völlig im Rahmen dessen was zumutbar ist. Ich sehe daher überhaupt keine Notwendigkeit, die derzeit geltende diesbezügliche Rechtslage zu ändern.



Johannes Kleven
Ministerpräsident des Freistaates Freistein
KDU-Generalsekretär
Annelie Gatineau
Haudegen
01.05.2015 20:03
Werter Herr Kleven,

ich kann mich nur wiederholen: Ich verlange nur eine unverzügliche Antragsbehandlung, das ist eine Anforderung an jedes Verwaltungshandeln. Das bedeutet aber nicht, dass der Antrag binnen weniger Minuten oder Stunden bewilligt sein muss. Mir geht es um ein einwanderungsfreundliches Staatsbürgerschaftsrecht. Dazu gehört nach Auffassung der roldemischen Administration auch eine Rückwirkung bei der Antragstellung. Inwiefern dieses Ansinnen absurd ist, fehlt mir weiterhin die Grundlage. Warum wollen Sie die Vereinfachung der Einwanderung und die schnellere Verwendung von Unionsbürgern für öffentliche Ämter nicht mittragen, das ist mir noch nicht so ganz klar?



Annelie Gatineau
Haudegen
05.05.2015 16:10
Herr Kollege, kommt von Ihnen noch eine Erwiderung?



Johannes Kleven
Routinier
06.05.2015 21:53
Zitat:
Original von Annelie Gatineau
Herr Kollege, kommt von Ihnen noch eine Erwiderung?


Meinerseits wurde alles gesagt. Ich kann keinen Mehrwert darin erkennen, wenn ich mich jetzt am laufenden Band wiederhole.



Johannes Kleven
Ministerpräsident des Freistaates Freistein
KDU-Generalsekretär
Annelie Gatineau
Haudegen
08.05.2015 13:04
Sie scheinen mir nicht wirklich folgenden zu können oder zu wollen. Sehr schade. Dann ist wohl alles gesagt.



Annelie Gatineau
Haudegen
08.05.2015 13:05


Ich schließe hiermit die Aussprache. Die Abstimmung beginnt in Kürze.



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