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![]() Sehr geehrte Mitglieder des Unionsrats, ich rufe hiermit auf die Abstimmung über den Gesetzentwurf/Beschluss des Unionsparlaments „Siebtes Gesetz zur Änderung des Wahlrechts“ in Drucksache 15/6. Es handelt sich um ein Einspruchsgesetz. ![]() Ds. 15/6 21. Januar 2015 G E S E T Z E N T W U R F Beschluss des Unionsparlaments Siebtes Gesetz zur Änderung des Wahlrechts Artikel 1 Der zweite Absatz des Paragrafen zwei des Unionswahlgesetzes wird gestrichen. Artikel 2 Der erste Satz des § 29 des Wahlgesetzes wird wie folgt geändert: "Steht nur ein Kandidat zur Wahl, ist die Wahlfrage dahingehend zu stellen, ob der Wähler dem Wahlvorschlag zustimmt oder nicht." Artikel 3 § 39 des Wahlgesetzes wird um einen zweiten Absatz ergänzt: "Für Wahlen im Sinne dieses Gesetzes ist eine geeignete, technische Durchführungseinrichtung (Wahltool) einzusetzen, mittels der die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze und insbesondere des Wahlgeheimnisses sichergestellt ist." Artikel 4 Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Buddenberg Präsident des Unionsparlaments Sie haben die Möglichkeit, dem Einspruch zuzustimmen (Ja), ihn abzulehnen (Nein) oder sich aktiv zu enthalten (Enthaltung). Die Wahl dauert gemäß § 7 Absatz 2 GOUR mindestens fünf Tage und ist hiermit eröffnet.
Nein
Mitglied des Unionsparlaments MITGLIED - KONSERVATIV-DEMOKRATISCHE UNION
Nein.
Nein
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista Unionspräsident a.D. Präsident der Republik Salbor a.D. ![]() Sehr geehrte Mitglieder, ich schließe hiermit die Abstimmung und stelle das Ergebnis fest. Vielen Dank für Ihre Stimmabgaben. abgegebene Stimmen: 3 - davon gültig: 3 - davon entfielen auf die Stimmoptionen - Ja: 0 - Nein: 3 - Enthaltung: 0 Damit erhebt der Unionsrat keinen Einspruch gegen das Siebte Gesetz zur Änderung des Wahlrechts.
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