Demokratische Union » Regierungsviertel » Unionsrat » Unionsratsarchiv » 2015/4 Aussprache: Gesetzentwurf: Siebtes Gesetz zur Änderung des Wahlrechts (Ds. 15/6, UP) » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen 2015/4 Aussprache: Gesetzentwurf: Siebtes Gesetz zur Änderung des Wahlrechts (Ds. 15/6, UP)
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 2015/4 Aussprache: Gesetzentwurf: Siebtes Gesetz zur Änderung des Wahlrechts (Ds. 15/6, UP) Annelie Gatineau 21.01.2015 07:00
 RE: 2015/4 Aussprache: Gesetzentwurf: Siebtes Gesetz zur Änderung des Wahlrechts (Ds. 15/6, UP) Annelie Gatineau 21.01.2015 08:48
 RE: 2015/4 Aussprache: Gesetzentwurf: Siebtes Gesetz zur Änderung des Wahlrechts (Ds. 15/6, UP) Annelie Gatineau 26.01.2015 16:26

Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Annelie Gatineau
Haudegen
21.01.2015 07:00 2015/4 Aussprache: Gesetzentwurf: Siebtes Gesetz zur Änderung des Wahlrechts (Ds. 15/6, UP)


Sehr geehrte Mitglieder des Unionsrats,

ich rufe hiermit auf den Gesetzentwurf/Beschluss des Unionsparlaments „Siebtes Gesetz zur Änderung des Wahlrechts“ in Drucksache 15/6. Der Gesetzentwurf wurde dem Unionsrat am 20. Januar 2015 zugeleitet. Die Einspruchsfrist endet damit gemäß Artikel 50 Absatz 2 der Unionsverfassung mit Ablauf des 3. Februar 2015.



    Ds. 15/6
    21. Januar 2015
     


    G E S E T Z E N T W U R F
    Beschluss des Unionsparlaments

    Siebtes Gesetz zur Änderung des Wahlrechts


    Artikel 1
    Der zweite Absatz des Paragrafen zwei des Unionswahlgesetzes wird gestrichen.

    Artikel 2
    Der erste Satz des § 29 des Wahlgesetzes wird wie folgt geändert:

    "Steht nur ein Kandidat zur Wahl, ist die Wahlfrage dahingehend zu stellen, ob der Wähler dem Wahlvorschlag zustimmt oder nicht."

    Artikel 3
    § 39 des Wahlgesetzes wird um einen zweiten Absatz ergänzt:

    "Für Wahlen im Sinne dieses Gesetzes ist eine geeignete, technische Durchführungseinrichtung (Wahltool) einzusetzen, mittels der die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze und insbesondere des Wahlgeheimnisses sichergestellt ist."

    Artikel 4
    Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

    Buddenberg
    Präsident des Unionsparlaments


Die Aussprache dauert gemäß § 7 Absatz 1 GOUR mindestens fünf Tage und ist hiermit eröffnet.



Annelie Gatineau
Haudegen
21.01.2015 08:48
Herr Präsident,
werte Kollegen,

wie bereits in der Aussprache im Unionsparlament erläutert, wird Roldem gegen dieses Gesetz keinen Einspruch einlegen.



Annelie Gatineau
Haudegen
26.01.2015 16:26


Die Aussprache wird geschlossen. Die Abstimmung beginnt in Kürze.



Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Demokratische Union » Regierungsviertel » Unionsrat » Unionsratsarchiv » 2015/4 Aussprache: Gesetzentwurf: Siebtes Gesetz zur Änderung des Wahlrechts (Ds. 15/6, UP)