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![]() Sehr geehrte Mitglieder des Unionsrats, ich rufe hiermit auf den Wahlvorschlag der Republik Roldem „Stiftungsrat der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte“ in Drucksache 15/1. ![]() Ds. 15/1 13. Januar 2015 W A H L V O R S C H L A G der Republik Roldem Stiftungsrat der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Die Republik Roldem beantragt die Wahl von Dr. Annelie Gatineau in den Stiftungsrat der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte gemäß § 3 Abs. 1, 2 Gesetz über die Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte. Dr. Gatineau Premierministerin Ich weise darauf hin, dass der Unionsrat gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte jederzeit mit Neuwahl seines Mitglieds im Stiftungsrat der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte den bisherigen Mandatsträger ablösen kann. Bisher wird seit November 2011 der Unionsrat durch Herrn Professor Dr. Dr. Fabian von Montary im Stiftungsrat vertreten. Die Aussprache dauert gemäß § 7 Absatz 1 GOUR mindestens fünf Tage. Die Antragstellerin erhält das Wort. Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Annelie Gatineau: 20.01.2015 17:57.
Sehr geehrte Kollegen,
ich möchte mir kurz fassen. Der Stiftungsrat der Unionskulturstiftung, oder im Langnamen Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte wurde geschaffen, um eine effektive Kontrolle der Stiftungsarbeit zu gewährleisten. Dies geschieht nach Auffassung der Republik Roldem am besten mit aktuellem Personal aus der Ländervertretung. Insofern schlagen wir die Wahl meiner Person in den Stiftungsrat der Unionskulturstiftung vor. Vielen Dank.
Ich habe dagegen keine Einwände.
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista Unionspräsident a.D. Präsident der Republik Salbor a.D. ![]() Die Aussprachezeit wurde überschritten. Deswegen schließe ich hiermit die Aussprache. Wir starten in Kürze mit der Wahl.
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