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Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Abgeordnetengesetz (AbgG) Fanny von Hammersmarck 18.03.2014 22:11
 RE: Abgeordnetengesetz (AbgG) Fanny von Hammersmarck 19.03.2014 21:56
 RE: Abgeordnetengesetz (AbgG) Fanny von Hammersmarck 21.03.2014 22:15

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Fanny von Hammersmarck
Inselpräsidentin a. D.
18.03.2014 22:11 Abgeordnetengesetz (AbgG)
Meine Damen und Herren,

zur Abstimmung steht folgender Gesetzesvorschlag der Abgeordneten zum Inselrat Fanny von Hammersmarck:

Abgeordnetengesetz (AbgG)

§ 1

(1) Die Republik Westliche Inseln ist in 60 räumlich zusammenhängende Einzelwahlkreise zum Inselrat unterteilt.
(2) Die Unterteilung der Republik Westliche Inseln in Wahlkreise richtet sich nach der Anlage zu diesem Gesetz.
(3) Jeder Abgeordnete zum Inselrat ist Vertreter eines Wahlkreises.

§ 2
(1) Wer seit mindestens sieben Kalendertagen die Landesbürgerschaft der Republik Westliche Inseln besitzt, kann als Abgeordneter zum Inselrat die Vertretung des Wahlkreises übernehmen, in welchem er seinen Wohnsitz hat, sofern dieser Wahlkreis noch keinen Abgeordneten zum Inselrat entsandt hat.
(2) Die Übernahme des Mandates für einen noch unbesetzten Wahlkreis erfolgt durch Meldung beim Präsidenten des Inselrates. In der Meldung ist der Wahlkreis anzugeben, den der Abgeordnete zu vertreten wünscht.
(3) Der Präsident des Inselrates gelobt die neuen Abgeordneten zum Inselrat an.

§ 3
Der Präsident des Inselrates führt ein öffentliches Register der Wahlkreise zum Inselrat und der aus diesen entsandten Abgeordneten.

§ 4
(1) Ein Abgeordneter zum Inselrat verliert sein Mandat, wenn er die Landesbürgerschaft verliert.
(2) Ein Abgeordneter zum Inselrat verliert ferner sein Mandat, wenn er ohne vorherige Abmeldung gemäß den Gepflogenheiten in der Demokratischen Union länger als 20 Kalendertage an keiner Sitzung des Inselrates mehr teilgenommen hat. Bei der Berechnung der Frist bleiben Tage außer Betracht, an denen keine Sitzung des Inselrates stattgefunden hat.
(3) Ein aus dem Inselrat ausgeschiedener Abgeordneter kann sich jederzeit erneut für das Mandat für einen unbesetzten Wahlkreis melden.

§ 5
(1) Abgeordnete zum Inselrat bei Inkrafttreten dieses Gesetzes haben dem Präsidenten des Inselrates binnen sieben Tagen anzuzeigen, welchen Wahlkreis sie künftig zu vertreten wünschen.
(2) Unterbleibt eine fristgemäße Meldung nach Absatz 1, so verliert der betreffende Abgeordnete mit Ablauf der Frist sein Mandat im Inselrat. Er kann sich jederzeit erneut als Abgeordneter des Wahlkreises melden, in dem er seinen Wohnsitz hat, sofern dieser Wahlkreis noch nicht besetzt ist.

§ 6
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Anlage zum Abgeordnetengesetz / Liste der Wahlkreise

Nr. Name
01. Kamahamea I
02. Kamahamea II
03. Kamahamea III
04. Kamahamea IV
05. Kamahamea V
06. Kamahamea VI
07. Kawai
08. Sionhoha
09. Capeside I
10. Capeside II
11. Capeside III
12. Hula
13. Kualahi
14. Bahiola I
15. Bahiola II
16. Kano
17. Bondi
18. Waipahu Beach
19. Holi'i
20. Luehi
21. Saint-Pierre I
22. Saint-Pierre II
23. Saint-Pierre III
24. Saint-Pierre IV
25. Saint-Pierre V
26. Saint-Pierre VI
27. Saint Pierre VII
28. Saint-Pierre VIII
29. Saint-Pierre IX
30. Saint-Pierre X
31. Saint-Tome
32. Monpti I
33. Monpti II
34. Monpti III
35. Marigot
36. Saint-Nazaire
37. La Plage
38. Halena I
39. Halena II
40. Halena III
41. Ohana
42. Kaon Pele
43. Luma
44. Wakalano
45. Christopuerto I
46. Christopuerto II
47. Christopuerto III
48. Christopuerto IV
49. Laguna
50. Santa Christa I
51. Santa Christa II
52. Neocita
53. Libertaria
54. Santiago de Tropicali
55. Jedamca
56. Malu
57. Pa'jo
58. La'i
59. Welokaja I
60. Welokaja II


Stimmen Sie der Verabschiedung dieses Gesetzesvorschlages zu? Bitte stimmen Sie mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung."

Gemäß Artikel 13 des Landes-Verfassungsgesetzes bedarf dieser zu seiner Annahme der unbedingten Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Die Dauer der Abstimmung wird auf 72 Stunden festgesetzt. Sie kann vorzeitig beendet werden, sobald eine unumstößliche Mehrheit für oder gegen den Vorschlag feststeht.

Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass in dieser Abstimmung ausschließlich stimmberechtigt sind:
    - Henry Baxendale
    - Fanny von Hammersmarck
Auch wenn Herr Niklas Fiedenskamp am 19. März 2014 Mitglied des Inselrates wird, ist gemäß § 5 Absatz 2 GOGOIR nur stimmberechtigt, wer zu Beginn einer Abstimmung Mitglied des Inselrates ist.

Und außerdem weise ich darauf hin, dass Abstimmungen eben Abstimmungen sind und keine Aussprachen.

Kommentare zum Gesetzesvorschlag oder dem Abstimmungsverlag oder anderem bitte ich hier zu unterlassen. Danke.



Fanny von Hammersmarck
Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D.

"Wir lehnen es ab, die Wirtschaft vom Menschlichen zu trennen, von der Entwicklung der Kultur, zu der sie gehört. Was für uns zählt, ist der Mensch, jeder Mensch, jede Gruppe von Menschen bis hin zur gesamten Menschheit." (Louis-Joseph Lebret OP)
Fanny von Hammersmarck
Inselpräsidentin a. D.
19.03.2014 21:56
Ja



Fanny von Hammersmarck
Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D.

"Wir lehnen es ab, die Wirtschaft vom Menschlichen zu trennen, von der Entwicklung der Kultur, zu der sie gehört. Was für uns zählt, ist der Mensch, jeder Mensch, jede Gruppe von Menschen bis hin zur gesamten Menschheit." (Louis-Joseph Lebret OP)
Fanny von Hammersmarck
Inselpräsidentin a. D.
21.03.2014 22:15
Meine Damen und Herren,

die Abstimmung ist beendet, da der festgesetzte Abstimmungszeitraum abgelaufen ist.

Auf den Gesetzesvorschlag entfielen:

1 Ja-Stimme
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

Die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen ist damit erreicht und der Gesetzesvorschlag vom Inselrat angenommen.



Fanny von Hammersmarck
Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D.

"Wir lehnen es ab, die Wirtschaft vom Menschlichen zu trennen, von der Entwicklung der Kultur, zu der sie gehört. Was für uns zählt, ist der Mensch, jeder Mensch, jede Gruppe von Menschen bis hin zur gesamten Menschheit." (Louis-Joseph Lebret OP)
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