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Gestatten Sie mir eine Frage, Herr von Metternich: Laut dem Unionskanzler erhielt Herr Romanov-Bernstein das Dokument zum Zwecke der Ausübung seiner Pflichten als Mitglied des Diplomatischen Corps. Von einer Beschaffung zum Zwecke des Verrats kann also nicht die Rede sein. Auch für eine geheimdienstliche Agententätigkeit sehe ich keinen Anhaltspunkt. Trifft §60 StGB tatsächlich auf Herrn Romanov-Bernstein zu? Montgomery Scott, KEL Unionspräsident a. D. Vorsitzender der Montgomery-Scott-Stiftung
Das war zum Zeitpunkt der Beantragung des Haftbefehls noch nicht bekannt. Nach neuem Sachstand ist wohl § 59 einschlägig, was aber nicht viel ändert.
Das hat das Gericht zu bewerten, nicht Sie.
Reichsgraf Perry II. von Montary S. Mag. Lordrektor der Montary University Erster Imperialkanzler des Kaiserreichs Imperia a.D. Hauptmann der Kaiserlich-Imperianischen Luftwaffe a.D. Professor für Geschäftsethik (MU Providence Business School) ![]()
Herr Scott, ich denke nicht das das Gericht diese Frage mit Ihnen erörtert.
Es gibt Hinweise die auf eine mögliche Straftat des Herrn Dr. von Romanow-Bernstein hindeuten. Daraufhin wurde Haftbefehl erlassen um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden. Über die abschließende Beurteilung des genauen Sachverhalts und die möglicherweise damit verbundenen strafrechtlichen Konsequenzen wird sich das Gericht zu gegebener Zeit äußern. Bis dahin bitte ich Sie und alle weiteren Anwesenden von weiteren Zwischenrufen Abstand zu nehmen. Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Die Flucht ausser Landes darf man wohl getrost als mehr als nur ein Schuldverdacht ansehen...
Ich glaube ich habe mich deutlich genug ausgedrückt!
Ich wünsche hier keine weiteren Diskussionen. Andernfalls kann ich auch gegen Zuschauer ein Ordnungsgeld verhängen. Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
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