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Alexander Krüger
Titan.
15.05.2012 09:11 Mitteilungen
Hier erfolgen Mitteilungen an das Landtagspräsidium.



Alexander Krüger
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
parteilos
Tjark Siefken
Tripel-As
17.09.2012 21:57
Das Landtagspräsidium erklärt hiermit, daß es die Vereidigung des Herrn James Didot auf der Grundlage des Gutachtens der KNA als gültig betrachtet. Das Gutachten ist zur Kenntnisnahme angefügt.




Gutachten zu Inhalt und Bedeutung des Amtseides

I. Grundsätzliches

Der Amtseid in Artikel 12 der Verfassung des Landes Salbor-Katista (VerfSK) ist inhaltlich nicht nur eine ethische und politische Selbstverpflichtung des Schwörenden, sondern zugleich eine rechtlich bindende Verfassungspflicht.

Im Amtseid drückt sich primär das Selbstverständnis des Landes aus; seine hauptsächliche Wirkung ist demnach auch außerhalb der rechtlichen Sphäre zu suchen. Der Eid verfolgt eine ethisch-moralische Selbstbindung.

Zur Eidesleistung verpflichtet sind gem. Art. 12 VerfSK die Mitglieder des Landtages, des Landespräsidiums und der Senator.

II. Rechtliche Bedeutung des Eides

Der Eid bedingt nicht den Amtserwerb, er hat insoweit keine konstitutive Wirkung. Das Amt wird mit der Annahme der Wahl bzw. mit Entgegennahme der Ernennungsurkunde erworben. Der Eid erinnert und ermahnt den Schwörenden vielmehr an die mit dem Amte verbundenen Rechte und Pflichten.

Dennoch sind Amtshandlungen vor der Eidesleistung verfassungsrechtlich unzulässig und erst nach dieser zulässig. Die Berechtigung zum Amtsantritt ist also von der Eidesleistung abhängig.

III. Religiöse Beteuerung

Die religiöse Beteuerung in der Eidesformel ist der Regelfall. Sie kann als Ausdruck der Verfassung zu Gott gedeutet werden. Darin ist jedoch kein Widerspruch zur Religionsfreiheit zu sehen. Die negative Religionsfreiheit des Schwörenden wird durch die eingeräumte Möglichkeit gewährleistet, den Eid auch ohne religiöse Beteuerung zu leisten.

IV. Abänderungen der Eidesformel

Der Kern der Eidesformel (Ich schwöre, daß ich meine Kraft zum Wohle des Volkes Salbor-Katista einsetzen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde) ist unabänderlich. Weder dürfen Ergänzungen, Weglassungen noch Änderungen einzelner Wörter vorgenommen werden. Der Amtseid wird gerade deshalb wörtlich in der Verfassung zitiert, weil es auf die genaue Wiedergabe ankommt. Ferner handelt es sich dabei um den Teil des Amtseides, den der Schwörende nicht nach eigener Entscheidung weglassen kann; ganz im Gegensatz zum "so wahr mir Gott helfe".

Soweit es Abänderungen der religiösen Beteuerung betrifft, liegt die Sache anders. Bereits der Verfassungstext sieht vor, daß die Beteuerung "so wahr mir Gott helfe" weggelassen werden darf. Wenn diese Beteuerung weggelassen werden kann, so muß im Umkehrschluß davon ausgegangen werden, daß die davor gesprochenen Worte bereits ausreichen, um einen gültigen Eid zu leisten. Solange der Schwörende danach nichts sagt, was den zuvor geleisteten Eid entkräftet, sind andere religiöse Zusätze unbedenklich.

Somit ist ein anderer religiöser Zusatz als "so wahr mir Gott helfe" zwar keine religiöse Beteuerung im Sinne des Art. 12 VerfSK, ändert aber auch nichts am zuvor ordnungsgemäß geschworenen Eid. Der mit einem anderen religiösen Zusatz versehene Eid gilt dann rechtlich als ohne religiöse Beteuerung geschworen und begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.




Prof. Tjark P. Siefken
Präsident der Katistianischen Landschaft
Präsident des Landtages von Salbor-Katista
Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix

Mona Isaakson
Tripel-As
18.09.2012 18:10
Das Präsidium besteht immer noch aus zwei Personen, Herr Siefken.



Ministerin für salborianische Angelegenheiten
des Landes Salbor-Katista
Tjark Siefken
Tripel-As
18.09.2012 18:18
Sie hatten doch bereits im Vorhinein bekundet, daß Sie die Vereidigung als gültig ansehen. Zu diesem Ergebnis kam auch das Gutachten; oder wollten Sie doch auf ein anderes Ergebnis hinaus?



Prof. Tjark P. Siefken
Präsident der Katistianischen Landschaft
Präsident des Landtages von Salbor-Katista
Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix

Mona Isaakson
Tripel-As
18.09.2012 18:34
Das Gutachten kommt zu der gleichen Schlussfolgerung, aber mit einer Begründung, die ich für sehr konfus halte.

Wie auch immer, wir sollten uns hier nicht darüber öffentlich streiten, Herr Kollegen, das wirft doch eventuell einen sehr unprofessionellen Eindruck auf das Präsidium.



Ministerin für salborianische Angelegenheiten
des Landes Salbor-Katista
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