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![]() Stellv. Präsident 2. Novelle des Unionsgesellschaftsgesetzes (UGGe) § 1 Änderungen des § 6 1. § 6 (2) wird ersatzlos gestrichen. 2. § 6 (3) wird geändert und lautet nun wie folgt: (3) Stiftungen haben ihre Gründung öffentlich bekanntzugeben. 3. § 6 (4) wird geändert und lautet nun wie folgt: (4) Stiftungen sollen mindestens ein Mal im Jahr eine Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben im Rahmen einer Bilanzpressekonferenz öffentlich bekanntgeben. 4. § 6 (5) wird geändert und lautet nun wie folgt: (5) Kommt eine Stiftung den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht nach, so ist diese zu ermahnen und nach der 3. notwendig gewordenen Ermahnung zu verwarnen. In der Verwarnung muss die Streichung aus dem Firmenverzeichnis explizit angedroht werden. Kommt die betroffene Stiftung nach dieser Verwarnung den Bestimmungen weiterhin nicht nach, kann sie aus dem Firmenverzeichnis entfernt werden. 5. Einfügung eines Absatzes (6) zu § 6 UGGe mit folgendem Wortlaut: (6) Nach der Entfernung aus dem Firmenverzeichnis verliert eine Stiftung ihren steuerrechtlichen Sonderstatus und ist nach §3 und 4 Unionssteuergesetz zu besteuern. § 2 Schlussbestimmungen Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Bitte stimmen Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung. Die Abstimmung läuft maximal 96 Stunden, ab jetzt. Kamler Johanssen, sozialliberalistisch, ehemaliger kommissarischer Unionsvorsitzender der FLA
Ja
Mitglied des Unionsparlaments MITGLIED - KONSERVATIV-DEMOKRATISCHE UNION
Ja
Kamler Johanssen, sozialliberalistisch, ehemaliger kommissarischer Unionsvorsitzender der FLA ![]() Stellv. Präsident Ich beende die Abstimmung nach Ablauf der Abstimmungsfrist. Es stimmten 2 Abgeordnete für das Gesetz, es stimmten 0 dagegen und 0 Enthaltungen gab es. Das Unionsparlament hat damit der 2. Novelle des Unionsgesellschaftsgesetzes mit verfassungsmäßig erforderlicher Mehrheit zugestimmt. Kamler Johanssen, sozialliberalistisch, ehemaliger kommissarischer Unionsvorsitzender der FLA
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