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Zum Ende der Seite springen Ausschuss II: Postleitzahlen
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Pandora Friedmann
Lebende Foren Legende
16.01.2010 13:48 Ausschuss II: Postleitzahlen
Werte Damen und Herren,

hier werden wir die Postleitzahlen besprechen. Bisher steht folgendes im Raum:

Kapitel II - Postleitzahlen

Artikel 4 - Wesen
(1) Postleitzahlen (PLZ) dienen der vereinfachten Zuteilung des Post- und Paketverkehres nach den Leitregionen in der Demokratischen Union.
(2) Die Postleitzahlen sind für die in den unterzeichenenden Ländern versendenden Postunternehmen bindend.
(3) Für den internationalen Post- und Paketverkehr sind die Regularien der Zielstaaten zu beachten.

Artikel 5 - Aufbau
(1) Postleitzahlen bestehen aus genau fünf Ziffern und werden für den Zielort angegeben.
(2) Die erste Ziffer bezeichnet das Zielunionsland.
(3) Die Unionsländer erhalten folgende führende Ziffern (Postleitbezirke):
a) 0 (null): Katista,
b) 1 (eins): Freistein,
c) 2 (zwei): Heroth,
d) 3 (drei): Imperia,
e) 4 (vier): Salbor,
f) 5 (fünf): Roldem,
g) 6 (sechs): Westliche Inseln.
(4) Die fehlenden führenden Ziffern dürfen bis zur einer Änderung dieses Vertrages mit jenem Inhalt nicht verwendet werden.

Artikel 6 - Verteilung
(1) Über die letztliche Einteilung in Postleitkreise (PLK) unter einem Postleitbezirk (PLB) entscheiden die Länder und deren Kommunen nach Maßgabe der Länder.
(2) Es wird empfohlen pro Postleitzahlkreis mindestens 1.000 Einwohner, maximal aber 15.000 Einwohner zusammenzufassen.
(3) Die Vergabe von Sonderpostleitzahlen im Rahmen der zugeordneten führenden Ziffern an Großempfänger ist möglich. Diese sind an die Postleitbezirke gebunden. Sonderpostleitzahlen sind nur als solche im Anhang zu markieren.




Pandora Friedmann
Lebende Foren Legende
16.01.2010 13:51
Roldem ist derzeit dabei, Postleitzahlen mit der hier vorgesehenen Ziffer 5 einzuführen.

Am Vertragstext würde ich noch folgendes ändern:
a) Artikel 6, Absatz 2 ersatzlos streichen.
b) In Artikel 6, Absatz 3, Satz 3 das Wort «nur» streichen.

Ferner könnte es möglich gemacht werden, dass Länder Postleitgebiete untereinander tauschen können. Roldem bspw. wird nur die Postleitzahlen von 50100 bis 56099 benötigen. 50000-50099 und 56100-59999 wären unbenutzt.



Gerhard Cheman
Grünschnabel
18.01.2010 01:06
Ich habe nichts gegen die Postleitzahlen und auch nichts gegen die Änderungsvorschläge von Frau Friedmann...

Das Tauschen von Postleitgebieten halte ich allerdings nicht für nötig, da jedes Land wohl noch einiges an unbenutzen Zahlen "übrig" haben dürfte, ausserdem würde dann wieder die strikte Regelung verloren gehen.



Michael Heen
Haudegen
23.01.2010 01:49
Zitat:
Original von Pandora Friedmann
Am Vertragstext würde ich noch folgendes ändern:
a) Artikel 6, Absatz 2 ersatzlos streichen.
b) In Artikel 6, Absatz 3, Satz 3 das Wort «nur» streichen.


Ich habe keine Einwände.

Zitat:
Original von Pandora Friedmann
Ferner könnte es möglich gemacht werden, dass Länder Postleitgebiete untereinander tauschen können. Roldem bspw. wird nur die Postleitzahlen von 50100 bis 56099 benötigen. 50000-50099 und 56100-59999 wären unbenutzt.


Auch hier habe ich keine Einwände.



Michael Heen
Sekretär der Imperialversammlung des Kaiserreichs Imperia

Pandora Friedmann
Lebende Foren Legende
23.01.2010 09:40
Zitat:
Original von Gerhard Cheman
Das Tauschen von Postleitgebieten halte ich allerdings nicht für nötig, da jedes Land wohl noch einiges an unbenutzen Zahlen "übrig" haben dürfte, ausserdem würde dann wieder die strikte Regelung verloren gehen.

Nunja, das kann ich hinreichend beantworten. Roldem hat eben nur 5,3 Mio. Einwohner, da stechen Katista mit 62,5 Mio. und Imperia mit gut 47 Mio. sehr heraus.



Gerhard Cheman
Grünschnabel
26.01.2010 07:08
Zitat:
Original von Pandora Friedmann
Zitat:
Original von Gerhard Cheman
Das Tauschen von Postleitgebieten halte ich allerdings nicht für nötig, da jedes Land wohl noch einiges an unbenutzen Zahlen "übrig" haben dürfte, ausserdem würde dann wieder die strikte Regelung verloren gehen.

Nunja, das kann ich hinreichend beantworten. Roldem hat eben nur 5,3 Mio. Einwohner, da stechen Katista mit 62,5 Mio. und Imperia mit gut 47 Mio. sehr heraus.


überzeugt Augenzwinkern



Michael Heen
Haudegen
26.01.2010 21:24
Von mir aus kann der Text mit den vereinbarten Änderungen geändert und in einem Vertragstext eingebracht werden.



Michael Heen
Sekretär der Imperialversammlung des Kaiserreichs Imperia

Pandora Friedmann
Lebende Foren Legende
28.01.2010 16:34
Weitere Meinungen?



Gerhard Cheman
Grünschnabel
31.01.2010 02:39
Ich habe mich ja bereits geäußert.....einverstanden!



Dominik Flemming
Wahl-Harborthenser
11.02.2010 10:50
Auch ich bin mit den Änderungen, die bereits besprochen wurden, einverstanden.



Dominik "Nick" Flemming


Pandora Friedmann
Lebende Foren Legende
14.03.2010 20:11 RE: Ausschuss II: Postleitzahlen
Ich fasse zusammen:

Kapitel II - Postleitzahlen

Artikel 4 - Wesen
(1) Postleitzahlen (PLZ) dienen der vereinfachten Zuteilung des Post- und Paketverkehres nach den Leitregionen in der Demokratischen Union.
(2) Die Postleitzahlen sind für die in den unterzeichenenden Ländern versendenden Postunternehmen bindend.
(3) Für den internationalen Post- und Paketverkehr sind die Regularien der Zielstaaten zu beachten.

Artikel 5 - Aufbau
(1) Postleitzahlen bestehen aus genau fünf Ziffern und werden für den Zielort angegeben.
(2) Die erste Ziffer bezeichnet das Zielunionsland.
(3) Die Unionsländer erhalten folgende führende Ziffern (Postleitbezirke):
a) 0 (null): Katista,
b) 1 (eins): Freistein,
c) 2 (zwei): Heroth,
d) 3 (drei): Imperia,
e) 4 (vier): Salbor,
f) 5 (fünf): Roldem,
g) 6 (sechs): Westliche Inseln.
(4) Die fehlenden führenden Ziffern dürfen bis zur einer Änderung dieses Vertrages mit jenem Inhalt nicht verwendet werden.

Artikel 6 - Verteilung
(1) Über die letztliche Einteilung in Postleitkreise (PLK) unter einem Postleitbezirk (PLB) entscheiden die Länder und deren Kommunen nach Maßgabe der Länder.
(2) Die Vergabe von Sonderpostleitzahlen im Rahmen der zugeordneten führenden Ziffern an Großempfänger ist möglich. Diese sind an die Postleitbezirke gebunden. Sonderpostleitzahlen sind als solche im Anhang zu markieren.




Dominik Flemming
Wahl-Harborthenser
15.03.2010 21:02
Wurde in diese Version auch die Möglichkeit des "Tauschens" von Postleitzahlen eingebaut?
Hatte man sich darauf nicht geeinigt, oder übersehe ich es nur? Augenzwinkern



Dominik "Nick" Flemming


Pandora Friedmann
Lebende Foren Legende
15.03.2010 23:03
Ach, korrekt, da müssen die Juristen nochmal dran...



Gerhard Cheman
Grünschnabel
22.03.2010 13:30
Pandora Friedmann
Lebende Foren Legende
22.03.2010 13:56
Die Juristen tüfteln noch.



Justine Sutherbury
Young, courageos, successful
04.04.2010 23:01
Das ist nun die geänderte Fassung. Die hellgefärbten Teile würden wir herausnehmen, der rotgefärbte ist neu hinzugekommen.

Kapitel II - Postleitzahlen

Artikel 4 - Wesen
(1) Postleitzahlen (PLZ) dienen der vereinfachten Zuteilung des Post- und Paketverkehres nach den Leitregionen in der Demokratischen Union.
(2) Die Postleitzahlen sind für die in den unterzeichenenden Ländern versendenden Postunternehmen bindend.
(3) Für den internationalen Post- und Paketverkehr sind die Regularien der Zielstaaten zu beachten.

Artikel 5 - Aufbau
(1) Postleitzahlen bestehen aus genau fünf Ziffern und werden für den Zielort angegeben.
(2) Die erste Ziffer bezeichnet das Zielunionsland.
(3) Die Unionsländer erhalten folgende führende Ziffern (Postleitbezirke):
a) 0 (null): Katista,
b) 1 (eins): Freistein,
c) 2 (zwei): Heroth,
d) 3 (drei): Imperia,
e) 4 (vier): Salbor,
f) 5 (fünf): Roldem,
g) 6 (sechs): Westliche Inseln.
(4) Die fehlenden führenden Ziffern dürfen bis zur einer Änderung dieses Vertrages mit jenem Inhalt nicht verwendet werden.
(5) Ein Land kann mit einem gesonderten Vertag die Überlassung von Postleitzahlen an ein anderes festlegen. Der Vertrag ist unverzüglich den Regierungen der anderen Länder zuzuleiten und diesem Vertrag als Anhang zu ergänzen.

Artikel 6 - Verteilung
(1) Über die letztliche Einteilung in Postleitkreise (PLK) unter einem Postleitbezirk (PLB) entscheiden die Länder und deren Kommunen nach Maßgabe der Länder.
(2) Die Vergabe von Sonderpostleitzahlen im Rahmen der zugeordneten führenden Ziffern an Großempfänger ist möglich. Diese sind an die Postleitbezirke gebunden. Sonderpostleitzahlen sind als solche im Anhang zu markieren.




Dr. Justine Sutherbury DBR MBI LLB
Governing Mayor of Montary City

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Justine Sutherbury: 04.04.2010 23:08.

Gerhard Cheman
Grünschnabel
07.04.2010 00:13
Ich bin auch hier einverstanden.....



Michael Heen
Haudegen
07.04.2010 00:56
Kann man so stehen lassen.



Michael Heen
Sekretär der Imperialversammlung des Kaiserreichs Imperia

Dominik Flemming
Wahl-Harborthenser
07.04.2010 09:52
Einverstanden smile



Dominik "Nick" Flemming


Justine Sutherbury
Young, courageos, successful
29.05.2010 17:27
Dann kann ich diesen Ausschuss schließen. Ich danke Ihnen für die konstruktive Mitarbeit. Als Ergebnis wird folgendes festgehalten:

Kapitel II - Postleitzahlen

Artikel 4 - Wesen
(1) Postleitzahlen (PLZ) dienen der vereinfachten Zuteilung des Post- und Paketverkehres nach den Leitregionen in der Demokratischen Union.
(2) Die Postleitzahlen sind für die in den unterzeichenenden Ländern versendenden Postunternehmen bindend.
(3) Für den internationalen Post- und Paketverkehr sind die Regularien der Zielstaaten zu beachten.

Artikel 5 - Aufbau
(1) Postleitzahlen bestehen aus genau fünf Ziffern und werden für den Zielort angegeben.
(2) Die erste Ziffer bezeichnet das Zielunionsland.
(3) Die Unionsländer erhalten folgende führende Ziffern (Postleitbezirke):
a) 0 (null): Katista,
b) 1 (eins): Freistein,
c) 2 (zwei): Heroth,
d) 3 (drei): Imperia,
e) 4 (vier): Salbor,
f) 5 (fünf): Roldem,
g) 6 (sechs): Westliche Inseln.
(4) Die fehlenden führenden Ziffern dürfen bis zur einer Änderung dieses Vertrages mit jenem Inhalt nicht verwendet werden.
(5) Ein Land kann mit einem gesonderten Vertag die Überlassung von Postleitzahlen an ein anderes festlegen. Der Vertrag ist unverzüglich den Regierungen der anderen Länder zuzuleiten und diesem Vertrag als Anhang zu ergänzen.

Artikel 6 - Verteilung
(1) Über die Einteilung in Postleitkreise (PLK) unter einem Postleitbezirk (PLB) entscheiden die Länder.
(2) Die Vergabe von Sonderpostleitzahlen im Rahmen der zugeordneten führenden Ziffern an Großempfänger ist möglich. Diese sind an die Postleitbezirke gebunden.




Dr. Justine Sutherbury DBR MBI LLB
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