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In diesem Ausschuss soll der Kooperationsvertrag zwischen der MU und dem Kongress der Republik zur Einrichtung des Salborianistik-Institutes erarbeitet werden.
Natürlich haben die Vertreter der Montary University hier Rederecht. RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
Ich melde mich hiermit anwesend. Ebenfalls berechtigt, die Verhandlungen für die MU zu führen sind überdies:
Mr. Shilling Liebeskind, KP Dr. Dr. Fabian Montary, GRM, EV, MP, MdUR Hon. Prof. Dr. Graf Perry von Montary, GRM, RP Mr. Mag. Henry Baxendale, RM Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Arthur T. Washington verstorben am 7. April 2012, UniLex-Artikel Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Arthur T. Washington: 03.03.2009 00:01.
Well, ich möchte fragen, wie das nun ablaufen soll. Wird erwartet, dass zunächst die Vertreter der Montary University ihr Vorstellungen einbringen?!
Shilling Liebeskind RBR MPP Roldem Secretary of Commerce retired Mayor of Montary City
Ich würde mich freuen, wenn Sie eine Art Beispielvertrag hätten; ähnlich dem, den Sie zum Beispiel in Imperia abgeschlossen haben.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
Ich werde mich darum kümmern. Morgen Abend liegt er Ihnen modifiziert auf dem Tisch.
Shilling Liebeskind RBR MPP Roldem Secretary of Commerce retired Mayor of Montary City
Ich lege Ihnen hiermit einen ersten Vertragsentwurf vor (kursiv sind vorläufige Bezeichnungen bzw. Platzhalter):
MU Salborian Science Foundation Treaty
[Titel in Salborianisch] Article 1 Die Montary University (Sitz in Montary City, Roldem) und die Salborianische Wissenschaftsstiftung (Sitz in Salbor, Salbor; im Folgenden: die Stiftung) beschließen mit der gemeinsamen Unterzeichnung dieses Vertragswerks die Gründung des Stiftungsinstitut für Salborianistik (Salborian Science Foundation Instutite of Salborian Studies; [Name in Salborianisch]). Sie wird der Faculty of Philosophy der Montary University zugeordnet. Article 2 Die Pflichten der Montary University, insbesondere im finanziellen Rahmen sind die folgenden: - Miete und Unterhalt der Räumlichkeiten des Instituts - Bereitstellung der benötigten technischen Einrichtung - Vorhaltung der Räumlichkeiten für eine Bibliothek Article 3 Die Pflichten der Stiftung, insbesondere im finanziellen Rahmen sind die folgenden: - Anstellung und Unterhalt des akademischen und studentischen Personals - Beschaffung von Literatur - Archivierung von Forschungsunterlagen des Instituts - alltäglicher Bürobedarf Article 4 Die wissenschaftlichen Erkenntnisse des Instituts sind ohne Zustimmung der Leitung der Montary University und der Fakultät nicht veräußerbar. Article 5 Zur Weiterentwicklung des Instituts wird ein Beirat gebildet, der vier Personen umfasst und zu gleichen Teilen von der Montary University und der Stiftung besetzt wird. Dieser berät das Institut zu allen nichtwissenschaftlichen Belangen und räumt einstimmig Streitigkeiten bezüglich der Auslegung des Vertrags aus. Article 6 Dieser Vertrag gilt ab dem 1. April 2009 auf wenigstens zwanzig Jahre. Danach kann der Vertrag mit Jahresfrist gekündigt werden. Die wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Unterlagen verbleiben in diesem Falle vollumfänglich bei der Stiftung, der Montary University sind geeignete Abschriften ausnahmslos aller Dokumente, gleich welcher Art, binnen dreier Monate zu übereignen. ____________________________ für die Montary University ____________________________ für die Stiftung Salbor, den X. März 2009 Shilling Liebeskind RBR MPP Roldem Secretary of Commerce retired Mayor of Montary City
Von meiner Seite aus ist das so in Ordnung. Was sagen die Damen und Herren Kollegen dazu?
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
Da es anscheinend keine Einwände gibt, werde ich das zur Abstimmung stellen.
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov Fachanwalt für Strafrecht
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