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Ehrungsgesetz §1 Orden Der Verdienstorden des Kaiserreichs heißt „Imperialer Ehrenadler“. Seine Gestaltung wird in Anlage 1 verbindlich dargestellt. §2 Bedingungen (1) Der Orden wird verliehen für besondere Verdienste um das Kaiserreich oder für Leistungen und Verdienste in Politik, Wirtschaft, Sozialleben, Kultur und Sport. (2) Die Erfüllung beruflicher Pflichten oder das Wirken nur für das eigene Unternehmen oder die eigene Person rechtfertigen nicht die Verleihung nicht. Gleiches gilt für Anlässe wie Iubiläen oder Geburtstage, wenn nur dieser äußere Anlass einer Verleihung zugrunde liegen soll. §3 Verleihung (1) Der Kaiser entscheidet über Vergabe und Entzug des Ordens. Der Kaiser ist angehalten, eine Verleihung mit dem Imperialkanzler abzustimmen. (2) Alle Imperianer können an den Kaiser begründete Vorschläge für eine Ordensvergabe richten. (3) Der Orden wird im Namen des Kaiserreichs Imperia durch den Kaiser im feierlichen Rahmen verliehen. §4 Missbrauch (1) Orden dürfen nur von den in der Ordensrolle verzeichneten Trägern geführt und getragen werden. Unberechtigtes Tragen kann mit Bußgeld von bis zu eintausend Bramern bestraft werden. (2) Erweist sich ein Ordensträger als unwürdig, so kann ihm der Orden aberkannt werden. Der Orden ist zurückzugeben. (3) Der Kaiser führt die Ordensrolle als Verzeichnis der Ordensträger. §5 Schlussbestimmungen (1) Der Orden ist unveräußerlich. Nach dem Tod des Ordensträgers verbleibt der Orden bei den Hinterbliebenen. Diese dürfen den Orden veräußern, ihn aber nicht tragen. (2) Das Gesetz hebt das „Imperianische Ehrungsgesetz (EhrG)“ auf und tritt mit seiner Verkündung in Kraft. In Kraft getreten durch Zustimmung des Herrenhauses und Verkündung durch den Ministerpräsidenten am 16.11.2005. Geändert durch das Gesetz zur Anpassung der Imperialgesetze an die Verfassungsurkunde vom 8.06.2012. Aktenzeichen: 2005/20 Imperialarchiv Leitung: Dr. Volker Bernhardt Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Imperialarchiv: 09.06.2012 20:27.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Marenus Luther: 18.06.2009 01:17.
In Kraft getreten durch Zustimmung des Herrenhauses und Verkündung durch den Ministerpräsidenten am 16.11.2005. Aktenzeichen: 2005/20 ![]()
Alte Version:
In Kraft getreten durch Zustimmung des Herrenhauses und Verkündung durch den Ministerpräsidenten. Ersetzt durch das "Ehrungsgesetz für die Republik Imperia" am 16.11.2005 ![]()
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