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Graf Tiuri von Korvald, Advokat An das Oberste Unionsgericht Manuri, Katista z. Hd. Prof. Dr. Dr. Ashcraft, Dr. Schrobi Montary City, 13. Mai 2009 Organstreitklage der Republik Roldem vertreten durch Dr. Dr. Fabian Montary, Premierminister Prozessbevollmächtiger: Graf Tiuri von Korvald, Advokat ./. den Unionsminister des Auswärtigen, Herrn Unionskanzler Palin Waylan-Majere, MdUP wegen Nicht-Beantwortung parlamentarischer Anfragen Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und beantrage
Begründung: I. Laut Absatz 1 Artikel 34 der Verfassung der Demokratischen Union hat der Unionsrat das Recht, von jedem Mitglied der Unionsregierung Stellungnahmen zu Anfragen des Unionsrates zu verlangen. Dies impliziert eine Pflicht zur Beantwortung der Anfrage durch die Unionsregierung, was gerichtlich durch die Urteile der Verfahren UVerWG 2008-01 und UVerWG 2008-02 für Abgeordnete des Unionsparlaments zutrifft und daher gemäß der sinngemäßen Gleichheit der Artikel 28 und 34 der Verfassung der Demokratischen Union auch für Mitglieder des Unionsrates zutrifft. II. Die Bestimmungen des Absatz 1 Artikel 34 der Verfassung der Demokratischen Union wird durch Absatz 1 Paragraph 6 der Geschäftsordnung des Unionsrates präzisiert: Demnach hat die Beantwortung einer Anfrage innerhalb von einer Woche nach Antragsstellung durch den zuständigen Unionsminister zu erfolgen. Einen speziellen Fall der Anfrage nach Absatz 2 Paragraph 6 der Geschäftsordnung des Unionsrates dar: Auf Beschluss des Unionsrates kann ein Minister verpflichtet werden, mehr als zehn Einzelfragen innerhalb der Frist von einer Woche zu beantworten. Die Geschäftsordnung eines obersten Unionsorgans kann gemäß Absatz 1 Artikel 58 der Verfassung der Demokratischen Union vor dem Unionsgericht ausgelegt werden, wie es z.B. bereits in den Verfahren UVerWG 2008-01 und ObUG 2008-04 geschehen ist. III. Der Kläger stellte am 22.03.2009 eine Anfrage an den Beklagten im Antrags-Thread des Unionsrates. Die Anfrage wurde noch am selben Tag unter dem Aktenzeichen "Anfrage 2009/13 an den Unionsminister des Auswärtigen (Roldem)" veröffentlicht, sodass eine Beantwortung gemäß Absatz 1 Paragraph 6 der Geschäftsordnung des Unionsrates bis spätestens 29.03.2009 hätte erfolgt sein müssen. Der Beklagte beantwortete die Anfrage erst am 03.04.2009, also vier Tage zu spät. Dadurch verletzte der Beklagte das Recht des Klägers aus Absatz 1 Artikel 34 der Verfassung der Demokratischen Union. IV. Die Antwort des Beklagten vom 03.04.2009 auf die Anfrage des Unionsrates vom 22.03.2009 ist unvollständig, da der Beklagte die Frage 10 nicht beantwortet hat. Die Frage 10 ist eine Entscheidungsfrage, sodass eine minimale Antwort Ja oder Nein lautet. Indem der Beklagte weder die eine, noch die andere Antwort gab, verletzte er das Recht des Klägers aus Absatz 1 Artikel 34 der Verfassung der Demokratischen Union. V. Der Kläger stellte am 07.04.2009 den Antrag auf Beschluss einer Anfrage nach Absatz 2 Paragraph 6 der Geschäftsordnung des Unionsrates. Diesen Antrag stellte er im Thread unter dem Aktenzeichen "Anfrage 2009/13 an den Unionsminister des Auswärtigen (Roldem)". Am 09.04.2009 wurde der Antrag zur Abstimmung gestellt und nach Annahme des Antrags durch den Unionsrat am 20.04.2009 wurde die Anfrage am 24.04.2009 unter dem Aktenzeichen "Anfrage 2009/26 an den Unionsminister des Auswärtigen (Roldem)" veröffentlicht. Eine Beantwortung innerhalb von sieben Tagen hätte also bis spätestens zum 01.05.2009 geschehen müssen. Da der Beklagte die Anfrage nicht beantwortet hat, verletzte er das Recht des Klägers aus Absatz 1 Artikel 34 der Verfassung der Demokratischen Union. VI. Die Klage ist zulässig. Der Kläger ist Teil des Verfassungsorgans Unionsrat und der Beklagte ist Teil des Verfassungsorgans Unionsregierung. Somit sind die Bedingungen nach Absatz 2 Paragraph 11 des Unionsgerichtsgesetzes erfüllt. Da der Kläger sein Recht aus Absatz 1 Artikel 34 der Verfassung der Demokratischen Union verletzt sieht, ist auch die Bedingung des Absatzes 1 Paragraph 11 des Unionsgerichtsgesetzes erfüllt. Das Oberste Unionsgericht ist gemäß Absatz 4 Paragraph 7 des Unionsgerichtsgesetzes zuständig. Beweise Als Beweise werden die Unionsratsprotokolle unter den Aktenzeichen Anfrage 2009/13 an den Unionsminister des Auswärtigen (Roldem), Abstimmung 2009/25 Anfrage gemäß § 6 II GOUR an den Unionsminister des Auswärtigen (Roldem) und Anfrage 2009/26 an den Unionsminister des Auswärtigen (Roldem) angeführt. Alle Protokolle wurden am 13.05.2009 auch als Screenshots entnommen und können bei Bedarf vorgelegt werden. gez. von Korvald Die Hauptverhandlung wird gemäß des nachfolgenden Eröffnungsbeschlusses des Obersten Unionsgerichts eröffnet. Die Antragstellerin möge bitte etwaige Ergänzungen vortragen. Das Gericht bittet des Weiteren um Anwesenheitsmeldung. ![]() DEMOKRATISCHE UNION - Oberstes Unionsgericht - Eröffnungsbeschluss vom 25. Mai 2009 In dem Organstreitverfahren der Republik Roldem vertreten durch Dr. Dr. Fabian Montary, Premierminister Prozessbevollmächtiger: Graf Tiuri von Korvald, Advokat - Antragsteller - gegen den Unionsminister des Auswärtigen, Herrn Unionskanzler Palin Waylan-Majere, MdUP - Antragsgegner - wegen Nicht-Beantwortung parlamentarischer Anfragen. wird der Antrag vom 13. Mai 2009 (Geschäftsnummer ObUG 02/09) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Hauptverhandlung findet vor dem Obersten Unionsgericht statt. Gemäß des gültigen Geschäftsverteilungsplans wird der Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Prof. Dr. Dr. William C. Ashcraft den Vorsitz führen. Unionsrichter Prof. Dr. Schrobi sowie Unionsrichterin Dr. Alexandra Hildebrand werden als Beisitzer am Verfahren teilnehmen. ![]() Vorsitzender Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Herr Vorsitzender,
als Prozessbevollmächtigter der Klägerin melde ich mich anwesend. Die Klägerin hat vorerst keine weiteren Ergänzungen vorzubringen. Graf Tiuri von Korvald, Advokat
Danke, dann warten wir auf den Herrn Unionskanzler.
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Herr Vorsitzender,
ich beantrage auch hier, in Abwesenheit des Beklagten das Verfahren durch Versäumnisurteil zu beenden. Das Fehlen des Unionskanzlers in diesem Prozess zeugt auf jeden Fall von mangelnder Achtung vor diesem Verfassungsorgan. Graf Tiuri von Korvald, Advokat
Der Antragsgegner wurde durch das Gericht geladen.
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Was geht? Palin Waylan-Majere OEL Altkanzler
Herr Vorsitzender,
da der Beklagte nun vor Gericht erschienen ist, ziehe ich meinen Antrag zurück. Graf Tiuri von Korvald, Advokat
Wer sind Sie überhaupt? Und warum ist hier "Palin Waylan-Majere" der Beklagte in einem Organstreitverfahren? Ich bin zwar ne ziemlich coole Sau, aber doch kein Verfassungsorgan. Palin Waylan-Majere OEL Altkanzler
Bis zur Rücknahme der Ausweisung des Prozessbevollmächtigten der Republik Roldem werde ich als Premierminister die Vertretung persönlich übernehmen.
Der Beklagte ist nicht die Privatperson Palin Waylan-Majere, sondern Palin Waylan-Majere als Unionsminister des Auswärtigen und als solcher ist er als Teil der Unionsregierung Organteil nach § 11 II UGerG; somit kann er Prozesspartei in einem Organstreitverfahren sein. Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
Einerseits bin ich doch kein Organteil mit eigenen Rechten.
Andererseits: wie wird in den anderen Verfahren erklärt, dass ehemalige Minister beklagt sind? Palin Waylan-Majere OEL Altkanzler
Artikel 45 I der Verfassung stattet jeden Unionsminister mit eigenen Rechten - nämlich dem Recht zur eigenständigen Führung seines Geschäftsbereiches - aus, sodass jeder Unionsminister als Mitglied der Unionsregierung und somit Organteil mit eigenen, durch die Verfassung bestimmten Rechten ist, und daher Beklagter in einer Organstreitklage sein kann. Inwieweit ehemalige Minister Beklagte in einem Organstreitverfahren sein können, ist aber nicht Sache dieses Verfahrens und bitte in den entsprechenden Verfahren zu klären.
Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]() Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Fabian Montary: 05.06.2009 14:21.
Herr Vorsitzender, wie soll es hier weitergehen? In Ihrem letzten Beitrag haben Sie den Beklagten vorgeladen, der mittlerweile vor Gericht erschienen ist.
Graf Tiuri von Korvald, Advokat
Nun?
Graf Tiuri von Korvald, Advokat
Möchte sich der Beklagte zur Sache einlassen?
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Auch hier beantrage ich, das Verfahren zu beenden und ein Versäumnisurteil zu erlassen.
Graf Tiuri von Korvald, Advokat
Die Sache wird nunmehr wiederaufgenommen.
Ich bitte erneut um Anwesenheitsmeldung aller Beteiligten. Ergänzungen oder Anträge bitte ich ebenfalls vorzutragen. Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Also ich lebe noch.
Jedoch fühle ich mich überfordert, da ich jetzt anscheind sowohl auf der Seite des Klägers als auch auf der Seite des Beklagten zu sitzen scheine. Palin Waylan-Majere OEL Altkanzler
Dann müssen wir uns wohl überlegen, wie wir hier weiter vorgehen. Was schlagen sie vor?
Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School Dekan der Count Donald Law School der Montary University Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Was soll das? Ein Antrag steht und jetzt kommt das Säumnisurteil, wo ist das Problem?
Professor Dr. Dr. Fabian Montary OEL MP HCR RM Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte Prodekan des Roldemian Institute for History an der Montary University Mitglied des Parlaments von Roldem für den Wahlkreis Western City of Montary Honorarkonsul der Republik Roldem im Dominion Cranberra (zum Honorarkonsulat) ![]()
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