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Zum Ende der Seite springen UVerwG 2008-05 Gladstone ./. Unionswahlleiter
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William C. Ashcraft
Kaiser
22.04.2008 13:42 UVerwG 2008-05 Gladstone ./. Unionswahlleiter
Folgende Klage ging bei Gericht ein:

Zitat:


An das
Unionsverwaltungsgericht I. Instanz
Bloomsburgh (Roldem)
Demokratische Union


Rechtsanwalt
Prof. Heinrich von Löwenherz
Mommsenstraße 7
Manuri, Katista

Demokratische Union






Manuri, den 21.04.2008  





K l a g e
in Sachen



des SPDU Mitglieds
Unionspräsident Joey Gladstone

-Kläger-


Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Prof. Heinrich von Löwenherz

gegen

den Unionswahlleiter der Demokratischen Union
-Beklagter-





wegen Verpflichtung und Gestaltung

erhebe ich Namens und mit Vollmacht meiners Mandanten Klage mit dem Antrag:

I.
Festzustellen, dass der Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei der Demokratischen Union (SPDU) ungültig ist und diesen nachträglich zu annullieren.

II.
Die auf die SPDU entfallenden Sitze auf die gültigen Wahlvorschläge zu verteilen.

III.
Den Unionswahlleiter zu verpflichten alle Wahlvorschläge auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls die ungültigen Wahlvorschläge nachträglich abzuweisen und das Wahlergebnis unter Berücksichtigung der neuen Verhältnisse zu berichtigen.




B e g r ü n d u n g :

1.

Der Kläger ist Mitglied der Sozialdemokratischen Partei der Demokratischen Union (SPDU) und als solches rede-, antrags-, und stimmberechtigt auf dem Parteitag der SPDU (§ 4 Abs. 1 der Satzung der SPDU). Aufgaben des Parteitages sind die Wahl des Vorstandes, der Beschluss von Änderungen an der Satzung, sowie Beschlüsse, welche die Politik der Partei betreffen (§ 4 Abs. 2 Satzung d. SPDU). Zu den Beschlüssen, welche die die Politik der Partei betreffen gehört auch insbesondere die Aufstellung einer Liste für die Wahlen zum Unionsparlament. Der Kläger beklagt durch den Parteivorstand der SPDU (Vorsitzender: Helmut Hennrich) nicht Gelegenheit erhalten zu haben am Wahlvorschlag der eigenen Partei mitzuwirken und gegebenenfalls eine eigene Kandidatur anzumelden.

Am 05.04.2008 um 09:54 stellte der Parteivorsitzende der SPDU den Mitgliedern des Parteitags eine von ihm erstellte Wahlliste vor mit dem Hinweis über diese weder abzustimmen, noch zu diskutieren, sondern sie so hinzunehmen.


Zitat:
Original von Helmut Hennrich aus dem Parteitag der SPDU
Liebe Genossinnen und Genossen,
der Wahlleiter hat es etwas kurzfristig verkündet, und ich selber war die letzten drei Tage aus rl-Gründen etwas kurz angebunden, um es rechtzeitig zu bemerken, aber wir müssen bis heute 22:00 Uhr unsere Wahlliste eingereicht haben. Die Konkurrenz ist groß, und wir brauchen auf unserer Liste jeden Mann/jede Frau, der nicht durch ein anderes Amt auf Länder- oder Unionsebene verhindert ist. Daher bitte ich Euch, wenigstens dieses eine Mal, der von mir erstellte Liste ohne Diskussion und Abstimmung zuzustimmen, um ein Desaster für uns zu verhindern (das darin bestehen würde, dass wir bei der kommenden Wahl nicht antreten). Eure persönliche Zustimmung stillschweigend vorausgesetzt habe ich mir erlaubt, folgende Liste zu erstellen:

Zitat:

Wahlvorschlag der
Sozialdemokratischen Partei der Demokratischen Union / SPDU
zur Wahl zum XXV. Unionsparlament

01. Helmut Hennrich
02. Jasmin van Rotstein
03. Charles Dowan
04. Fiete Schulze
05. Michael Scheffler





Der Wahlvorschlag wurde daraufhin um 17:25 Uhr ohne jegliche Diskussionen und Abstimmungen beim Wahlleiter durch den Parteivorstand eingereicht.

Der Wahlvorschlag der SPDU verstößt somit gegen § 12 Abs. 2 des Wahlgesetzes der Demokratischen Union. Ein Wahlvorschlag ist i.S.d. Gesetzes nur dann gültig, wenn er nach demokratischen Grundsätzen zustande gekommen ist.

Unter demokratischen Grundsätzen versteht man gemeinhin, dass jeder, der von einer Entscheidung betroffen ist über diese auch abstimmen darf. Mein Mandant ist als Mitglied der SPDU von der Entscheidung betroffen und hatte das Recht an der Politik der Partei aktiv mitzuwirken.

Die Kläger gehen davon aus, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Wahl nicht alle Listenkandidaten von ihrer eigenen Kandidatur gewusst haben. Eine nachträgliche stillschweigende Zustimmung der aufgestellten Listenkandidaten kann kaum als Einverständnis gewertet werden. Sie würde auch das Problem der fehlenden Beteiligung an der Entscheidung nicht heilen.


2.
Die Überprüfung der gültigen Wahlvorschläge obliegt dem Unionswahlleiter, der hier deshalb Beklagter ist. Das amtliche Wahlergebnis wurden am 17.04.2008 um 22:10 Uhr verkündet. Die Klage ist somit frist- und formgerecht eingereicht.

Gez.
Prof. Heinrich von Löwenherz
Rechtsanwalt


Die Hauptverhandlung wird hiermit eröffnet.
Den Vorsitz werde ich übernehmen.
Ich bitte die Parteien sich anwesend zu melden.
Darüberhinaus bitte ich den Kläger um etwaige Ergänzungen zur Klageschrift.

22.04.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Helmut Hennrich
Kaiser
22.04.2008 13:48
Hat auf den Zuschauerrängen Platz genommen.



Heinrich von Löwenherz
Unionsrichter
22.04.2008 14:01
Herr Vorsitzender,

ich melde mich anwesend für den Kläger. Ich habe zum Sachverhalt nichts mehr vorzutragen ledeglich bitte ich mir einige Anregungen zu gestatten.

Obwohl der Sachverhalt unstrittig ist, rege ich an Herrn Hennrich als Zeugen zu hören, wenn er hier schon Platz genommen hat.

Ferner rege ich eine Einstweilige Anordnung an, die den gegenwärtigen Zusammentritt des Unionsparlaments aussetzt, da hier womöglich noch Tatsachen geschaffen werden, die durch den endgültigen Richterspruch ohnehin aufgehoben werden müssten.

Überdies bitte ich das Gericht, da es hier um die Handlungsfähigkeit einer Verfassungsinstanz geht das Verfahren zügig zu einem Ergebnis zu bringen.

Vielen Dank.



Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz
Nebenamtlicher Unionsrichter
Direktor des Unionsgerichtes für Strafsachen
William C. Ashcraft
Kaiser
23.04.2008 21:04
Wir warten zumindest noch, bis der Antragsgegner anwesend ist.

Im Übrigen weist Sie das Gericht vorsorglich daraufhin, dass es lediglich eine Entscheidung bezüglich der Anträge zu I 1. Halbsatz sowie zu III ebenfalls 1. Halbsatz in Erwägung ziehen wird.
Die übrigen Anträge würden zu sehr in ein Wahlprüfungsverfahren vor dem ObUG eingreifen.



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Heinrich von Löwenherz
Unionsrichter
24.04.2008 15:25
Herr Vorsitzender,

ich mache darauf aufmerksam, dass die Zulassung von Listen zur Wahl ein eigenständiger Verwaltungsakt ist, der durch dieses Gericht auch widerrufen werden kann. Das genau ist der Antrag des Klägers.

Sollte das Gericht, und soweit ich den richterlichen Hinweis verstanden habe tut es das, erhebliche Mängel bei der Durchführung der gesamten Wahl feststellen, dann rege ich an und beantrage zugleich den Klagantrag des Klägers dahingehend umzudeuten, dass auch eine Überprüfung nach Artikel 62 in Frage kommt.

Es wäre dennoch dieses Gericht, wenn ich die Verfassung richtig lese, zuständig:

Zitat:

(4) Gegen die Entscheidung des Unionswahlleiters ist innerhalb von sieben Tagen nach Beendigung einer Wahl Beschwerde an das Unionsgericht zulässig. Näheres regelt ein Unionsgesetz.




Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz
Nebenamtlicher Unionsrichter
Direktor des Unionsgerichtes für Strafsachen
William C. Ashcraft
Kaiser
24.04.2008 23:01
Das Gericht ist zuständig, sofern es lediglich um die Überprüfung eines Verwaltungsaktes des Unionswahlleiters geht.
Jedoch sieht sich das Gericht auf Grund des § 14 UGerG für nicht zuständig sofern es um die Ungültigkeitserklärung der Wahl geht.



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
William C. Ashcraft
Kaiser
30.04.2008 20:35
Ich bitte den Beklagten sich umgehend, spätestens jedoch bis zum 02.05.2008 anwesend zu melden.

Andernfalls weise ich vorbeugend darauf hin, dass sich das Gericht Ordnungsmaßnahmen vorbehält und gegebenenfalls auch ein Urteil in Abwesenheit des Beklagten ergehen kann.

30.04.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Bodo von Kurzschluss
Boss
30.04.2008 20:40
Die Frage ist nun, wer ist Unionswahlleiter. Ich bin es nicht mehr.



Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
William C. Ashcraft
Kaiser
30.04.2008 20:48
Die Unionswahlleitung wird sicherlich einen Bevollmächtigten entsenden können. Andernfalls wird das Gericht wie bereits angekündigt auch auf Grund der Aktenlage entscheiden.



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
William C. Ashcraft
Kaiser
30.04.2008 21:05
Zur Kenntnisnahme:

Zitat:


DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsverwaltungsgericht I. Instanz -



An die
Sozialdemokratische Partei der Demokratischen Union
Herrn Helmut Hennrich
Manuri, Katista

Anfrage bezüglich der Wahlliste zum 25. Unionsparlament


Sehr geehrter Herr Hennrich,

im verwaltungsgerichtlichen Verfahren des Herrn Gladstone gegen den Unionswahlleiter der Demokratischen Union (AZ: UVerwG 2008-05) hält es das Gericht für unabdingbar, Einsicht in die Abstimmungsprotokolle zur Wahlliste der SPDU zum 25. Unionsparlament zu nehmen.

Ich bitte Sie daher, dem Gericht die notwendigen Unterlagen zukommen zu lassen und verbleibe


Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Dr. William C. Ashcraft
- Vorsitzender Unionsrichter -




Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
William C. Ashcraft
Kaiser
01.05.2008 10:52
Zur Kenntnisnahme:

Zitat:

Sozialdemokratische Partei der Demokratischen Union
Helmut Hennrich
- Parteivorsitzender -
Manuri, Katista

An das
Unionsverwaltungsgericht
I. Instanz
Herrn Prof. Dr. Dr. William C. Ashcraft
- Vorsitzender Unionsrichter -
Manuri, Katista

Betreff: Ihre Anfrage bezüglich der Wahlliste zum 25. Unionsparlament

Bezug: Verwaltungsgerichtliches Verfahren des Herrn Gladstone gegen den Unionswahlleiter der Demokratischen Union (AZ: UVerwG 2008-05)


Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dr. Ashcraft, Euer Ehren,
in obiger Angelenheit muss ich Ihnen zu meinem Bedauern mitteilen, dass ein Abstimmungsprotokoll zur Wahlliste der SPDU zum 25. Unionsparlament nicht existiert, da aus Zeitgründen auf eine Abstimmung verzichtet wurde.
Behelfsmäßig kann ich Ihnen daher lediglich das Antragsprotokoll übermitteln, aus welchem ersichtlich wird, dass es zu dem von mir in meiner Eigenschaft als Parteivorsitzender vorgeschlagenem Verfahren kein Widerspruch gab. Ich erlaube mir den Hinweis, dass die Wahlliste mit der ensprechenden Bitte um Akzeptanz ohne Diskussion und Abstimmung dem Parteitag am 05.04.2008 um 9:54 Uhr vorgelegt wurde. An diesem Tag endete um 22:00 Uhr die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge.

Hoachtungsvoll

Helmut Hennrich
Parteivorsitzender

Anlage:
Sitzungsprotokoll des SPDU-Parteitags vom 05.04.2008 bezüglich Wahlliste zum 25. Unionsparlament




Zitat:


Anlage 01

Liebe Genossinnen und Genossen,
der Wahlleiter hat es etwas kurzfristig verkündet, und ich selber war die letzten drei Tage aus rl-Gründen etwas kurz angebunden, um es rechtzeitig zu bemerken, aber wir müssen bis heute 22:00 Uhr unsere Wahlliste eingereicht haben. Die Konkurrenz ist groß, und wir brauchen auf unserer Liste jeden Mann/jede Frau, der nicht durch ein anderes Amt auf Länder- oder Unionsebene verhindert ist. Daher bitte ich Euch, wenigstens dieses eine Mal, der von mir erstellte Liste ohne Diskussion und Abstimmung zuzustimmen, um ein Desaster für uns zu verhindern (das darin bestehen würde, dass wir bei der kommenden Wahl nicht antreten). Eure persönliche Zustimmung stillschweigend vorausgesetzt habe ich mir erlaubt, folgende Liste zu erstellen:

Zitat:

Wahlvorschlag der
Sozialdemokratischen Partei der Demokratischen Union / SPDU
zur Wahl zum XXV. Unionsparlament

01. Helmut Hennrich
02. Jasmin van Rotstein
03. Charles Dowan
04. Fiete Schulze
05. Michael Scheffler





Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
William C. Ashcraft
Kaiser
03.05.2008 00:01
Herr Kläger, möchten Sie sich dazu äußern?



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
William C. Ashcraft
Kaiser
04.05.2008 11:27
Das Gericht setzt dem Kläger eine Frist bis zum

Dienstag, den 06. Mai 2008, 20.00 Uhr

um sich zur Sache zu äußern.

04.05.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von William C. Ashcraft: 04.05.2008 11:27.

Heinrich von Löwenherz
Unionsrichter
05.05.2008 21:27
Zitat:
Original von William C. Ashcraft
Das Gericht setzt dem Kläger eine Frist bis zum

Dienstag, den 06. Mai 2008, 20.00 Uhr

um sich zur Sache zu äußern.

04.05.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft


Ich habe an den SPDU Vorsitzenden Herrn Hennrich ledeglich die Frage, ob er die in der Klagschrift dargestellten Sachverhal so bestätigen kann?

Das hat er mit der Vorlage des "Protokolls" getan. Die Seite des Klägers bestätigt das Protokoll als richtig und zutreffend an. Ich denke zum Sachverhalt selber, diese ist unumstritten, gibt es keine weiteren Ausführung zu machen.



Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz
Nebenamtlicher Unionsrichter
Direktor des Unionsgerichtes für Strafsachen
Heinrich von Löwenherz
Unionsrichter
05.05.2008 21:27
doppel



Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz
Nebenamtlicher Unionsrichter
Direktor des Unionsgerichtes für Strafsachen

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Heinrich von Löwenherz: 05.05.2008 21:27.

William C. Ashcraft
Kaiser
05.05.2008 23:11
Herr Prof. von Löwenherz, beantragen Sie ein Urteil in Abwesenheit des Beklagten?



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Sean William Connor
Unionskanzler a.D.
05.05.2008 23:27
*schaut auch in diese Verhandlung kurz rein*



Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Sean William Connor: 05.05.2008 23:30.

Heinrich von Löwenherz
Unionsrichter
05.05.2008 23:30
Zitat:
Original von William C. Ashcraft
Herr Prof. von Löwenherz, beantragen Sie ein Urteil in Abwesenheit des Beklagten?


Herr Vorsitzender, das tue ich. Vielen Dank.



Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz
Nebenamtlicher Unionsrichter
Direktor des Unionsgerichtes für Strafsachen
William C. Ashcraft
Kaiser
06.05.2008 08:11
In Ordnung.
Gibt es noch Anträge von Ihrer Seite aus? Oder können wir mit den Plädoyers fortfahren?



Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union
Heinrich von Löwenherz
Unionsrichter
06.05.2008 20:55
Zitat:
Original von William C. Ashcraft
In Ordnung.
Gibt es noch Anträge von Ihrer Seite aus? Oder können wir mit den Plädoyers fortfahren?


Wir können mit dem Plädoyer fortfahren, da der Kläger keine weiteren Anträge einzubringen gedenkt.



Prof. Dr. Heinrich von Löwenherz
Nebenamtlicher Unionsrichter
Direktor des Unionsgerichtes für Strafsachen
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