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Zum Ende der Seite springen Aussprache: Gesetz zur Einführung der Lebenspartnerschaft
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Westliche Inseln
Palin Waylan-Majere
Palin Waylan-Majere Palin Waylan-Majere
Schaf im Wolfspelz
24.01.2008 19:21 Aussprache: Gesetz zur Einführung der Lebenspartnerschaft
Unionsparlament
- Der Vizepräsident -



Zu folgendem Antrag des Herrn Poppinga wurde die Aussprache beantragt:

Zitat:

Gesetz zur Einführung der Lebenspartnerschaft

§1 [Änderung der Ehedefinition]
Paragraph 1 des fünften Buches des ZGB wird wie folgt geändert:
"(1)Die Ehe ist ein Vertrag zwischen einem geschäftsfähigen Mann und einer geschäftsfähigen Frau zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung.
(2) Der Vertrag muss mindestens Bestimmungen enthalten über
1. den gemeinsamen Familiennamen,
2. die Eigentumsverhältnisse an den in die Ehe eingebrachten Gütern,
3. die gegenseitigen Vertretungsbefugnisse in rechtlichen Angelegenheiten,
4. die gegenseitigen Fürsorge- und Unterhaltsverpflichtungen,
5. die Form der Vertragsauflösung.
(3) Der Abschluss eines Ehevertrages bedarf öffentlicher Beglaubigung.
(4) Zuständig für die Beglaubigung ist die Landesregierung des Unionslandes, in welchem die Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung ihren Wohnsitz haben, oder eine von der Landesregierung durch Verordnung bestimmte Stelle. Haben die Eheleute ihren Wohnsitz in verschiedenen Unionsländern, entscheiden sie gemeinsam, nach den Regelungen welches Unionslandes sie die Beglaubigung vornehmen lassen möchten. Hat nur einer der Ehepartner seinen Wohnsitz im Inland, erfolgt die Beglaubigung durch die an seinem Wohnort zuständige Stelle. Hat keiner der Eheleute seinen Wohnsitz im Inland, ist, sofern beide die ratelonische Staatsbürgerschaft besitzen, für die Beglaubigung der Unionsminister des Auswärtigen oder eine von ihm durch Verordnung bestimmte Stelle zuständig."

§2 [Einführung der Lebenspartnerschaft]
Folgender Paragraph 1a wird in das fünfte Buches des ZGB eingeführt:
"(1)Die Lebenspartnerschaft ist ein Vertrag zwischen zwei geschäftsfähigen natürlichen Personen gleichen Geschlechts zum Zwecke der der gemeinsamen Lebensführung.
(2) Der Vertrag muss mindestens Bestimmungen enthalten über
1. die Eigentumsverhältnisse an den in die Lebenspartnerschaft eingebrachten Gütern,
2. die gegenseitigen Vertretungsbefugnisse in rechtlichen Angelegenheiten,
3. die gegenseitigen Fürsorge- und Unterhaltsverpflichtungen,
4. die Form der Vertragsauflösung.
(3) Der Abschluss eines Lebenspartnerschaftsvertrages bedarf öffentlicher Beglaubigung.
(4) Zuständig für die Beglaubigung ist die Landesregierung des Unionslandes, in welchem die Lebenspartner zum Zeitpunkt der Eheschließung ihren Wohnsitz haben, oder eine von der Landesregierung durch Verordnung bestimmte Stelle. Haben die Lebenspartner ihren Wohnsitz in verschiedenen Unionsländern, entscheiden sie gemeinsam, nach den Regelungen welches Unionslandes sie die Beglaubigung vornehmen lassen möchten. Hat nur einer der Lebenspartner seinen Wohnsitz im Inland, erfolgt die Beglaubigung durch die an seinem Wohnort zuständige Stelle. Hat keiner der Lebenspartner seinen Wohnsitz im Inland, ist, sofern beide die ratelonische Staatsbürgerschaft besitzen, für die Beglaubigung der Unionsminister des Auswärtigen oder eine von ihm durch Verordnung bestimmte Stelle zuständig."

§3 [Wegfall §2]
Der bisherige Paragraph 2 fällt weg.

§4 [Schlußbestimmungen]
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Die Aussprache ist eröffnet.



Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Palin Waylan-Majere: 24.01.2008 19:21.

Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
24.01.2008 19:31
Liebe Kollegen,

das Gesetz ändert die bestehende Gesetzgebung nicht wesentlich, sondern stellt lediglich klar, daß zwischen einer klassischen Ehe und einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft ein Unterschied besteht. Dies trägt vor allem begrifflichen und den damit verbundenen Wertunterschieden in weiten Teilen der Bevölkerung Rechung.

Rechtlich ändert sich durch diese Ausdifferenzierung für die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nichts, sie bleiben der herkömmlichen Ehe in voller Weise gleichgestellt.



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Denise M. Connor
Unionskanzlerin a.D.
24.01.2008 19:46
Könnten Sie die Unterschiede einmal näher definieren und erklären werter Herr Kollege?



The sweetest spirit in the whole country
Denise M. Connor geb. Heidenberg
Unionskanzlerin a.D.

Verstorben am 14.05.2009
Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
24.01.2008 19:50
Welche Unterschiede meinen Sie genau?



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Denise M. Connor
Unionskanzlerin a.D.
24.01.2008 19:51
Genau das sollten Sie mir ja erklären, verehrter Herr Kollege, schließlich ist es ihr Antrag.



The sweetest spirit in the whole country
Denise M. Connor geb. Heidenberg
Unionskanzlerin a.D.

Verstorben am 14.05.2009

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Denise M. Connor: 24.01.2008 19:51.

Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
24.01.2008 19:53
Worauf ich hinaus wollte ist, welche Unterscheidung Sie von mir erklärt haben möchten, Frau Kollegin.



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hajo Poppinga: 24.01.2008 19:53.

Sean William Connor
Unionskanzler a.D.
24.01.2008 19:53
Zitat:
Original von Hajo Poppinga
Welche Unterschiede meinen Sie genau?


Genau das ist der springende Punkt warum ich eine Aussprache beantragt habe. Wenn Sie, verehrter Herr Kollege, einen Gesetzesantrag bringen, der nichts ändert, dann erklären Sie uns doch bitte warum wir einen solchen Antrag überhaupt brauchen.

Dieses Ehe-Gesetz ist ein alte Kamelle aus der 22. Wahlperiode, die hier aufgewärmt wird und Ihre Argumentation zu diesem Gesetzesvorhaben wird wieder Zitate aus der Bibel enthalten. Langsam wird es langweilig.



Dr. iur. Sean William Connor
Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Denise M. Connor
Unionskanzlerin a.D.
24.01.2008 19:54
Danke, Sean, darauf wollte ich hinaus.



The sweetest spirit in the whole country
Denise M. Connor geb. Heidenberg
Unionskanzlerin a.D.

Verstorben am 14.05.2009

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Denise M. Connor: 24.01.2008 19:55.

Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
24.01.2008 19:58
Dann fragen Sie doch konkreter nach, Frau Kollegin.

Im übrigen Herr Unionskanzler, ändert sich doch in der Terminologie einiges. Hier wird klargestellt, daß zwischen einer herkömmlichen Ehe und einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft ein Unterschied besteht. Das ist Fakt - und jede Verneinung dieses Faktums läuft den Wertvorstellungen eines großen Teils der Bevölkerung zuwider.

Mal davon abgesehen, daß sich dieser Antrag fundamental von meinem Antrag der letzten Legislaturperiode unterscheidet. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften werden in diesem neuen Antrage den klassischen Ehen vollkommen gleichgestellt und sogar noch von einer Pflicht befreit - der Bestimmung eines Gemeinsamen Namens.

Dieser Antrag ist ein guter Kompromiß um den Bedürfnissen der Homosexuellenbewegung gerecht zu werden ohne gleichzeitig die Wertvorstellungen und Gefühle vieler Menschen in diesem Lande zu verletzen.



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
27.01.2008 12:00
Zitat:
Original von Sean William Connor
Wenn Sie, verehrter Herr Kollege, einen Gesetzesantrag bringen, der nichts ändert, dann erklären Sie uns doch bitte warum wir einen solchen Antrag überhaupt brauchen.


Es ist doch sehr erschreckend, daß der verehrte Unionskanzler nicht bemerkt, welche wegweisende Änderung dieses Gesetz bedeutet, weil er ganz augenscheinlich die aktuelle Gesetzeslage nicht kennt.



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Konrad Grimm
Grünschnabel
27.01.2008 16:46
Das ist eine legitime Wertentscheidung, die der Gesetzgeber treffen kann, und die von vielen Menschen in unserem Land geteilt wird. Man muss auch die religiösen und sittlichen Gefühle der Menschen bedenken. Und darf keine Rechtsordnung im Vakuum fernab der moralischen Anschauungen der Menschen schaffen.



Westliche Inseln
Palin Waylan-Majere
Palin Waylan-Majere Palin Waylan-Majere
Schaf im Wolfspelz
29.01.2008 00:43
Ich halte die aktuell gültige Variante für ausreichend.
Es mag Menschen geben, die für Polygamie plädieren - genau so, wie andererseits Menschen, die in heteronormativen Denkweisen verhaftet sind, diese Unterscheidung zwische "Ehe" und "Lebenspartnerschaft" wünschen. Beide Gruppen repräsentieren jedoch nicht die Mehrheit der Bevölkerung. Die Fraktion der Linken Liste lehnt den Antrag daher ab.



Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler

Westliche Inseln
Palin Waylan-Majere
Palin Waylan-Majere Palin Waylan-Majere
Schaf im Wolfspelz
01.02.2008 12:48
Gibt es hier noch Aussprachebedarf?



Palin Waylan-Majere OEL
Altkanzler

Denise M. Connor
Unionskanzlerin a.D.
03.02.2008 11:20
Ich habe keinen Aussprachebedarf mehr.



The sweetest spirit in the whole country
Denise M. Connor geb. Heidenberg
Unionskanzlerin a.D.

Verstorben am 14.05.2009
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