DEMOKRATISCHE UNION - Unionsstrafgericht I. Instanz -
Beschluss
1. Die Haftbefehle gegen
Herrn Rudolph Baader,
Herrn Franz Sendlhofer,
Herrn Oliver von Palm,
Herrn Andreas O`Sullivan
werden nach § 6 I UHaftG außer Vollzug gesetzt.
2. Die oben genannten Angeklagten haben sich nach § 6 I Nr. 1 UHaftG einmal wöchentlich bei Gericht zu melden.
3. Das Gericht ordnet nach § 6 I Nr. 2 UHaftG an, dass sich die Angeklagten im Bereich ihres Wohnsitzes aufzuhalten haben.
Gründe:
Die oben genannten Angeklagten befinden sich bereits seit über sechs Monaten in Untersuchungshaft in der JVA Manuri.
Das Gericht geht davon aus, dass die Sicherung des Strafverfahrens auch durch die Maßnahmen des § 6 I Nr. 1 und 2 UHaftG ausreichend gewährleistet werden kann, da sich die Angeklagten im bisherigen Prozessverlauf allesamt kooperativ gezeigt haben. Darüber hinaus sieht das Gericht die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft nur noch bedingt als gegeben an.
Die Haftbefehle sind somit nach § 6 I UHaftG außer Vollzug zu setzen.
Das Unionsstrafgericht in I. Instanz am 01. Mai 2008
durch den Vorsitzenden Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft.
Prof. Dr. Dr. Ashcraft
__________________ Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
Dekan der Count Donald Law School der Montary University
Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union