Demokratische Union » Sim-Off » Off Topic » Diskussion aus: Entzug der Unionsbürgerschaft (früher: Staatsbürgerschaft) » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Diskussion aus: Entzug der Unionsbürgerschaft (früher: Staatsbürgerschaft)
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Annelie Gatineau
Haudegen
24.05.2015 18:23
Zitat:
Original von Helen Bont
Zitat:
Original von SRM
Zitat:
Original von Jennifer Volpart


    Entzug der Unionsbürgerschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG

    Das Amt für Einwohnerangelegenheit gibt bekannt, dass den folgenden Personen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG die Unionsbürgerschaft entzogen wird:

    SRM (letzter Simon Post: 1.3.15)
    Alexander Steinhoff (letzter Simon Post: 13.12.14)


    Diese Personen werden gemäß § 5 Abs. 3 UBüAngG Unionsangehörige.

    Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 4 Abs. 1 und 2 UVaG innerhalb der nächsten 168 Stunden beim Unionsministerium des Innern Widerspruch eingereicht werden.


    Jennifer Volpart
    Direktorin

Dem widerspreche ich, da ich SimOff abgemeldet bin!




    Ihr Widerspruch gegen Ausbürgerungsbescheid vom 29.04.2015

    Sehr geehrter Herr Sylvain Rousseau-Mason,
    hiermit teile ich Ihnen in Anlehnung an § 5 Abs. 7 UBüAngG öffentlich mit, dass Ihr Widerspruch gegen den Bescheid Ihrer Ausbürgerung vom 29.04.2015 abgelehnt wurde.

    Zu den Gründen:
    Laut § 5 I Punkt 2 in Verbindung mit § 5 II UBüAngG wird die Unionsbürgerschaft nach 28 Tagen Inaktivität entzogen.
    Inaktivität wird verstanden als Nicht-Posten im Simon-Bereich des Forums der Demokratischen Union.
    Zuletzt postetes Sie am 01.03.2015 im öffentlichen Simon Bereich.
    Am 08.04.2015 meldete Sie sich Simoff Abwesend.
    Bereits zwischen dem 01.03.2015 und dem 08.04.2015 lagen 37 Tage ohne Simon-Post. Spätestens am 29.03.2015 hätte also bereits die Ausbürgerung erfolgen müssen. Die Ausbürgerung hätte auch dann erfolgen müssen, wenn nach dem 29.03.2015 von Ihnen ein Simon-Post ausgeführt worden wäre.
    Ihre Abwesenheitsmeldung am 08.04.2015 erfolgte folglich um 11 Tage zu spät; das Amt für Einwohnerangelegenheiten hatte keinen gesetzlichen Spielraum die Ausbürgerung abzuwenden, da der Wortlaut des § 5 Abs. 1 Punkt 2 UBüAngG eindeutig ist: " Die Unionsbürgerschaft wird entzogen 2. bei Inaktivität im Sinne von Absatz 2".
    Die Ausbürgerung erfolgte mithin rechtens; der Widerspruchsbscheid war aufgrund der zwingenden Vorschrift von § 5 Abs.1 Punkt 2 UBüAngG somit abzulehnen.

    In Vertretung


    Helen Bont
    Unionskanzlerin

Abgesehen von der angreifbaren Argumentation, die ich nicht weiter bewerten will, sollte die Unionsregierung in ihren Bescheiden mal zur Rechtsförmlichkeit zurückkommen. Ich verweise nur mal auf § 2 Abs. 4 UVAG...



SRM
Foren Gott
31.05.2015 22:01
Zitat:
Original von Annelie Gatineau
Zitat:
Original von Helen Bont
Zitat:
Original von SRM
Zitat:
Original von Jennifer Volpart


    Entzug der Unionsbürgerschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG

    Das Amt für Einwohnerangelegenheit gibt bekannt, dass den folgenden Personen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG die Unionsbürgerschaft entzogen wird:

    SRM (letzter Simon Post: 1.3.15)
    Alexander Steinhoff (letzter Simon Post: 13.12.14)


    Diese Personen werden gemäß § 5 Abs. 3 UBüAngG Unionsangehörige.

    Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 4 Abs. 1 und 2 UVaG innerhalb der nächsten 168 Stunden beim Unionsministerium des Innern Widerspruch eingereicht werden.


    Jennifer Volpart
    Direktorin

Dem widerspreche ich, da ich SimOff abgemeldet bin!




    Ihr Widerspruch gegen Ausbürgerungsbescheid vom 29.04.2015

    Sehr geehrter Herr Sylvain Rousseau-Mason,
    hiermit teile ich Ihnen in Anlehnung an § 5 Abs. 7 UBüAngG öffentlich mit, dass Ihr Widerspruch gegen den Bescheid Ihrer Ausbürgerung vom 29.04.2015 abgelehnt wurde.

    Zu den Gründen:
    Laut § 5 I Punkt 2 in Verbindung mit § 5 II UBüAngG wird die Unionsbürgerschaft nach 28 Tagen Inaktivität entzogen.
    Inaktivität wird verstanden als Nicht-Posten im Simon-Bereich des Forums der Demokratischen Union.
    Zuletzt postetes Sie am 01.03.2015 im öffentlichen Simon Bereich.
    Am 08.04.2015 meldete Sie sich Simoff Abwesend.
    Bereits zwischen dem 01.03.2015 und dem 08.04.2015 lagen 37 Tage ohne Simon-Post. Spätestens am 29.03.2015 hätte also bereits die Ausbürgerung erfolgen müssen. Die Ausbürgerung hätte auch dann erfolgen müssen, wenn nach dem 29.03.2015 von Ihnen ein Simon-Post ausgeführt worden wäre.
    Ihre Abwesenheitsmeldung am 08.04.2015 erfolgte folglich um 11 Tage zu spät; das Amt für Einwohnerangelegenheiten hatte keinen gesetzlichen Spielraum die Ausbürgerung abzuwenden, da der Wortlaut des § 5 Abs. 1 Punkt 2 UBüAngG eindeutig ist: " Die Unionsbürgerschaft wird entzogen 2. bei Inaktivität im Sinne von Absatz 2".
    Die Ausbürgerung erfolgte mithin rechtens; der Widerspruchsbscheid war aufgrund der zwingenden Vorschrift von § 5 Abs.1 Punkt 2 UBüAngG somit abzulehnen.

    In Vertretung


    Helen Bont
    Unionskanzlerin

Abgesehen von der angreifbaren Argumentation, die ich nicht weiter bewerten will, sollte die Unionsregierung in ihren Bescheiden mal zur Rechtsförmlichkeit zurückkommen. Ich verweise nur mal auf § 2 Abs. 4 UVAG...

Ich möchte abschließend noch erwähnen, dass ich mich am 09.03.2015 abgemeldet habe, die Meldung am 08.04.2015 diente der Information, dass mein Sohn zur Welt kam. Damit ist die Argumentation falsch....



TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING



Salbor-Katista
Helen Bont
Helen Bont Helen Bont
Foren Gott
31.05.2015 22:26
Zitat:
Original von SRM
Zitat:
Original von Annelie Gatineau
Zitat:
Original von Helen Bont
Zitat:
Original von SRM
Zitat:
Original von Jennifer Volpart


    Entzug der Unionsbürgerschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG

    Das Amt für Einwohnerangelegenheit gibt bekannt, dass den folgenden Personen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG die Unionsbürgerschaft entzogen wird:

    SRM (letzter Simon Post: 1.3.15)
    Alexander Steinhoff (letzter Simon Post: 13.12.14)


    Diese Personen werden gemäß § 5 Abs. 3 UBüAngG Unionsangehörige.

    Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 4 Abs. 1 und 2 UVaG innerhalb der nächsten 168 Stunden beim Unionsministerium des Innern Widerspruch eingereicht werden.


    Jennifer Volpart
    Direktorin

Dem widerspreche ich, da ich SimOff abgemeldet bin!




    Ihr Widerspruch gegen Ausbürgerungsbescheid vom 29.04.2015

    Sehr geehrter Herr Sylvain Rousseau-Mason,
    hiermit teile ich Ihnen in Anlehnung an § 5 Abs. 7 UBüAngG öffentlich mit, dass Ihr Widerspruch gegen den Bescheid Ihrer Ausbürgerung vom 29.04.2015 abgelehnt wurde.

    Zu den Gründen:
    Laut § 5 I Punkt 2 in Verbindung mit § 5 II UBüAngG wird die Unionsbürgerschaft nach 28 Tagen Inaktivität entzogen.
    Inaktivität wird verstanden als Nicht-Posten im Simon-Bereich des Forums der Demokratischen Union.
    Zuletzt postetes Sie am 01.03.2015 im öffentlichen Simon Bereich.
    Am 08.04.2015 meldete Sie sich Simoff Abwesend.
    Bereits zwischen dem 01.03.2015 und dem 08.04.2015 lagen 37 Tage ohne Simon-Post. Spätestens am 29.03.2015 hätte also bereits die Ausbürgerung erfolgen müssen. Die Ausbürgerung hätte auch dann erfolgen müssen, wenn nach dem 29.03.2015 von Ihnen ein Simon-Post ausgeführt worden wäre.
    Ihre Abwesenheitsmeldung am 08.04.2015 erfolgte folglich um 11 Tage zu spät; das Amt für Einwohnerangelegenheiten hatte keinen gesetzlichen Spielraum die Ausbürgerung abzuwenden, da der Wortlaut des § 5 Abs. 1 Punkt 2 UBüAngG eindeutig ist: " Die Unionsbürgerschaft wird entzogen 2. bei Inaktivität im Sinne von Absatz 2".
    Die Ausbürgerung erfolgte mithin rechtens; der Widerspruchsbscheid war aufgrund der zwingenden Vorschrift von § 5 Abs.1 Punkt 2 UBüAngG somit abzulehnen.

    In Vertretung


    Helen Bont
    Unionskanzlerin

Abgesehen von der angreifbaren Argumentation, die ich nicht weiter bewerten will, sollte die Unionsregierung in ihren Bescheiden mal zur Rechtsförmlichkeit zurückkommen. Ich verweise nur mal auf § 2 Abs. 4 UVAG...

Ich möchte abschließend noch erwähnen, dass ich mich am 09.03.2015 abgemeldet habe, die Meldung am 08.04.2015 diente der Information, dass mein Sohn zur Welt kam. Damit ist die Argumentation falsch....


Am 09.03.2015 lautet der Post:

Zitat:
Original von SRM
Aktuell beruflich extrem eingespannt, daher so gut wie nie da.


"So gut wie nie da" interpretiere zumindest ich mit: ich bin nur noch ab und zu da. Ab und zu da sein, ist aber - zumindest nach meinem Dafürhalten - keine Abmeldung, sondern eine Mitteilung, dass man nicht mehr so oft wie bisher simon am Spielgeschehen teilnehmen kann.

Dagegen ist ...
Zitat:
Original von SRM
Mein Sohn Paul kam an Ostern zur Welt, daher anderweitig eingespannt Augenzwinkern


... eine klare Abmeldung. "... anderweitig eingespannt" heißt, dass man derzeit nicht am hiesigen Spielgeschehen teilnehmen kann.



Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
Aussenministerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Mitglied des Unionsparlaments
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION


Annelie Gatineau
Haudegen
31.05.2015 22:37
Zitat:
Original von Helen Bont
Zitat:
Original von SRM
Aktuell beruflich extrem eingespannt, daher so gut wie nie da.

"So gut wie nie da" interpretiere zumindest ich mit: ich bin nur noch ab und zu da. Ab und zu da sein, ist aber - zumindest nach meinem Dafürhalten - keine Abmeldung, sondern eine Mitteilung, dass man nicht mehr so oft wie bisher simon am Spielgeschehen teilnehmen kann.

Warum muss man daraus jetzt so ein Dogma machen? Können wir derartige Meldungen nicht im Zweifel für den Spieler auslegen? Immerhin ist eine solche Meldung mehr als viele andere bringen, die sich dann gar nicht mehr melden. Die Behandlung der Angelegenheit insgesamt ist recht mitspielerunfreundlich.

Würde denn mit Wertung des obigen Posts die Abmeldefrist gewahrt bleiben? Wenn ja, dann sollten wir den Entzug der Staatsbürgerschaft zurücknehmen.



Salbor-Katista
Helen Bont
Helen Bont Helen Bont
Foren Gott
31.05.2015 22:51
Zitat:
Original von Annelie Gatineau
Zitat:
Original von Helen Bont
Zitat:
Original von SRM
Aktuell beruflich extrem eingespannt, daher so gut wie nie da.

"So gut wie nie da" interpretiere zumindest ich mit: ich bin nur noch ab und zu da. Ab und zu da sein, ist aber - zumindest nach meinem Dafürhalten - keine Abmeldung, sondern eine Mitteilung, dass man nicht mehr so oft wie bisher simon am Spielgeschehen teilnehmen kann.

Warum muss man daraus jetzt so ein Dogma machen? Können wir derartige Meldungen nicht im Zweifel für den Spieler auslegen? Immerhin ist eine solche Meldung mehr als viele andere bringen, die sich dann gar nicht mehr melden. Die Behandlung der Angelegenheit insgesamt ist recht mitspielerunfreundlich.

Würde denn mit Wertung des obigen Posts die Abmeldefrist gewahrt bleiben? Wenn ja, dann sollten wir den Entzug der Staatsbürgerschaft zurücknehmen.


Wie gesagt: das ist meine Wertung. Daran hängt jetzt nicht mein Herzblut. Wenn insbesondere die Spielleitung der Ansicht ist, dass der Post vom 09.03.2015 als reguläre Abmeldung zu werten ist, dann können wir das Ganze auch rückgängig machen.
Aber wie gesagt: wenn mir jemand sagt, er sei nicht mehr so oft anwesend, dann interpretiere ich das so, dass er nicht abgemeldet ist, sondern dann eben nicht jeden oder jeden zweiten Tag posten kann, sondern dann halt eben nur jeden zehnten Tag. Es hätte ja rein theoretisch ausgereicht, wenn er jeden 27. Tag - ich drücke mich mal etwas flapsig aus - einen Pfurz im simon-Bereich gespostet hätte. Damit hätte er die Frist mit Leichtigkeit um weitere 28 Tageverlängern können.



Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
Aussenministerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Mitglied des Unionsparlaments
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION


Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Helen Bont: 31.05.2015 22:52.

SRM
Foren Gott
01.06.2015 09:06
Zitat:
Original von Helen Bont
Zitat:
Original von SRM
Zitat:
Original von Annelie Gatineau
Zitat:
Original von Helen Bont
Zitat:
Original von SRM
Zitat:
Original von Jennifer Volpart


    Entzug der Unionsbürgerschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG

    Das Amt für Einwohnerangelegenheit gibt bekannt, dass den folgenden Personen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG die Unionsbürgerschaft entzogen wird:

    SRM (letzter Simon Post: 1.3.15)
    Alexander Steinhoff (letzter Simon Post: 13.12.14)


    Diese Personen werden gemäß § 5 Abs. 3 UBüAngG Unionsangehörige.

    Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 4 Abs. 1 und 2 UVaG innerhalb der nächsten 168 Stunden beim Unionsministerium des Innern Widerspruch eingereicht werden.


    Jennifer Volpart
    Direktorin

Dem widerspreche ich, da ich SimOff abgemeldet bin!




    Ihr Widerspruch gegen Ausbürgerungsbescheid vom 29.04.2015

    Sehr geehrter Herr Sylvain Rousseau-Mason,
    hiermit teile ich Ihnen in Anlehnung an § 5 Abs. 7 UBüAngG öffentlich mit, dass Ihr Widerspruch gegen den Bescheid Ihrer Ausbürgerung vom 29.04.2015 abgelehnt wurde.

    Zu den Gründen:
    Laut § 5 I Punkt 2 in Verbindung mit § 5 II UBüAngG wird die Unionsbürgerschaft nach 28 Tagen Inaktivität entzogen.
    Inaktivität wird verstanden als Nicht-Posten im Simon-Bereich des Forums der Demokratischen Union.
    Zuletzt postetes Sie am 01.03.2015 im öffentlichen Simon Bereich.
    Am 08.04.2015 meldete Sie sich Simoff Abwesend.
    Bereits zwischen dem 01.03.2015 und dem 08.04.2015 lagen 37 Tage ohne Simon-Post. Spätestens am 29.03.2015 hätte also bereits die Ausbürgerung erfolgen müssen. Die Ausbürgerung hätte auch dann erfolgen müssen, wenn nach dem 29.03.2015 von Ihnen ein Simon-Post ausgeführt worden wäre.
    Ihre Abwesenheitsmeldung am 08.04.2015 erfolgte folglich um 11 Tage zu spät; das Amt für Einwohnerangelegenheiten hatte keinen gesetzlichen Spielraum die Ausbürgerung abzuwenden, da der Wortlaut des § 5 Abs. 1 Punkt 2 UBüAngG eindeutig ist: " Die Unionsbürgerschaft wird entzogen 2. bei Inaktivität im Sinne von Absatz 2".
    Die Ausbürgerung erfolgte mithin rechtens; der Widerspruchsbscheid war aufgrund der zwingenden Vorschrift von § 5 Abs.1 Punkt 2 UBüAngG somit abzulehnen.

    In Vertretung


    Helen Bont
    Unionskanzlerin

Abgesehen von der angreifbaren Argumentation, die ich nicht weiter bewerten will, sollte die Unionsregierung in ihren Bescheiden mal zur Rechtsförmlichkeit zurückkommen. Ich verweise nur mal auf § 2 Abs. 4 UVAG...

Ich möchte abschließend noch erwähnen, dass ich mich am 09.03.2015 abgemeldet habe, die Meldung am 08.04.2015 diente der Information, dass mein Sohn zur Welt kam. Damit ist die Argumentation falsch....


Am 09.03.2015 lautet der Post:

Zitat:
Original von SRM
Aktuell beruflich extrem eingespannt, daher so gut wie nie da.


"So gut wie nie da" interpretiere zumindest ich mit: ich bin nur noch ab und zu da. Ab und zu da sein, ist aber - zumindest nach meinem Dafürhalten - keine Abmeldung, sondern eine Mitteilung, dass man nicht mehr so oft wie bisher simon am Spielgeschehen teilnehmen kann.

Dagegen ist ...
Zitat:
Original von SRM
Mein Sohn Paul kam an Ostern zur Welt, daher anderweitig eingespannt Augenzwinkern


... eine klare Abmeldung. "... anderweitig eingespannt" heißt, dass man derzeit nicht am hiesigen Spielgeschehen teilnehmen kann.

Falsch, mein Post vom 09.03.2015 war:

Zitat:
Original von SRM
Da die Geburt meines Sohnes in den nächsten Tagen losgehen kann, nur extrem selten da.

In Folge der Geburt Anfang April und einigen Tagen im Familienzimmer in der Klinik, war die Abmeldung korrekt.



TRÄGER DES WALRITTERORDEN
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VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING



Annelie Gatineau
Haudegen
01.06.2015 09:54
Zitat:
Original von Helen Bont
[...]

Ich will da gar nicht unbedingt als Spielleitung eingreifen – zumal ich da gerade ohnehin allein wäre und nicht unbedingt allein entscheiden möchte –, ich bitte nur um Mitspielerfreundlichkeit, gerade angesichts der Bürgerzahlen, die wir hier haben.



Salbor-Katista
Helen Bont
Helen Bont Helen Bont
Foren Gott
01.06.2015 17:55
Zitat:
Original von SRM
Zitat:
Original von Helen Bont
Zitat:
Original von SRM
Zitat:
Original von Annelie Gatineau
Zitat:
Original von Helen Bont
Zitat:
Original von SRM
Zitat:
Original von Jennifer Volpart


    Entzug der Unionsbürgerschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG

    Das Amt für Einwohnerangelegenheit gibt bekannt, dass den folgenden Personen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG die Unionsbürgerschaft entzogen wird:

    SRM (letzter Simon Post: 1.3.15)
    Alexander Steinhoff (letzter Simon Post: 13.12.14)


    Diese Personen werden gemäß § 5 Abs. 3 UBüAngG Unionsangehörige.

    Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 4 Abs. 1 und 2 UVaG innerhalb der nächsten 168 Stunden beim Unionsministerium des Innern Widerspruch eingereicht werden.


    Jennifer Volpart
    Direktorin

Dem widerspreche ich, da ich SimOff abgemeldet bin!




    Ihr Widerspruch gegen Ausbürgerungsbescheid vom 29.04.2015

    Sehr geehrter Herr Sylvain Rousseau-Mason,
    hiermit teile ich Ihnen in Anlehnung an § 5 Abs. 7 UBüAngG öffentlich mit, dass Ihr Widerspruch gegen den Bescheid Ihrer Ausbürgerung vom 29.04.2015 abgelehnt wurde.

    Zu den Gründen:
    Laut § 5 I Punkt 2 in Verbindung mit § 5 II UBüAngG wird die Unionsbürgerschaft nach 28 Tagen Inaktivität entzogen.
    Inaktivität wird verstanden als Nicht-Posten im Simon-Bereich des Forums der Demokratischen Union.
    Zuletzt postetes Sie am 01.03.2015 im öffentlichen Simon Bereich.
    Am 08.04.2015 meldete Sie sich Simoff Abwesend.
    Bereits zwischen dem 01.03.2015 und dem 08.04.2015 lagen 37 Tage ohne Simon-Post. Spätestens am 29.03.2015 hätte also bereits die Ausbürgerung erfolgen müssen. Die Ausbürgerung hätte auch dann erfolgen müssen, wenn nach dem 29.03.2015 von Ihnen ein Simon-Post ausgeführt worden wäre.
    Ihre Abwesenheitsmeldung am 08.04.2015 erfolgte folglich um 11 Tage zu spät; das Amt für Einwohnerangelegenheiten hatte keinen gesetzlichen Spielraum die Ausbürgerung abzuwenden, da der Wortlaut des § 5 Abs. 1 Punkt 2 UBüAngG eindeutig ist: " Die Unionsbürgerschaft wird entzogen 2. bei Inaktivität im Sinne von Absatz 2".
    Die Ausbürgerung erfolgte mithin rechtens; der Widerspruchsbscheid war aufgrund der zwingenden Vorschrift von § 5 Abs.1 Punkt 2 UBüAngG somit abzulehnen.

    In Vertretung


    Helen Bont
    Unionskanzlerin

Abgesehen von der angreifbaren Argumentation, die ich nicht weiter bewerten will, sollte die Unionsregierung in ihren Bescheiden mal zur Rechtsförmlichkeit zurückkommen. Ich verweise nur mal auf § 2 Abs. 4 UVAG...

Ich möchte abschließend noch erwähnen, dass ich mich am 09.03.2015 abgemeldet habe, die Meldung am 08.04.2015 diente der Information, dass mein Sohn zur Welt kam. Damit ist die Argumentation falsch....


Am 09.03.2015 lautet der Post:

Zitat:
Original von SRM
Aktuell beruflich extrem eingespannt, daher so gut wie nie da.


"So gut wie nie da" interpretiere zumindest ich mit: ich bin nur noch ab und zu da. Ab und zu da sein, ist aber - zumindest nach meinem Dafürhalten - keine Abmeldung, sondern eine Mitteilung, dass man nicht mehr so oft wie bisher simon am Spielgeschehen teilnehmen kann.

Dagegen ist ...
Zitat:
Original von SRM
Mein Sohn Paul kam an Ostern zur Welt, daher anderweitig eingespannt Augenzwinkern


... eine klare Abmeldung. "... anderweitig eingespannt" heißt, dass man derzeit nicht am hiesigen Spielgeschehen teilnehmen kann.

Falsch, mein Post vom 09.03.2015 war:

Zitat:
Original von SRM
Da die Geburt meines Sohnes in den nächsten Tagen losgehen kann, nur extrem selten da.

In Folge der Geburt Anfang April und einigen Tagen im Familienzimmer in der Klinik, war die Abmeldung korrekt.


Stimmt. Das habe ich übersehen. Der von mir zitierte Post war tazsächlich vom 12.02.2015.
Nur was heißt "extrem selten da" sein? Das man zwar noch anwesend ist, jedoch extrem selten. Wie bereits gesagt: alle 27 Tage ein Post im simon-Bereich - was extrem selten sein dürfte - hätte vollkommen genügt, um der 28-Tage-Regelung genüge zu tun. Es wird ja nicht einmal ein sinniger Beitrag verlangt. Ein - salopp gesprochen - Pfurz hätte vollkommen genügt, und der count-up wäre wieder auf "Null" gesetzt worden.
Wenn man sich abmelden will, dann muss man das meines Erachtens auch deutlich sagen, am Besten mit Angabe bis wann man abwesend ist, wobei eine maximale Abwesenheitszeit von 40 Tagen nicht überschritten werden darf, wenn ich § 5 Abs. 2 Satz 2 Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit richtig interpretiere.
Im Übrogen bedeutet die Entziehung der Unionsbürgerschaft und die Zuordnung der Unionsangehörigkeit ja kein Spielausschluss: jeder kann und darf sofort wieder die Unionsbütgerschaft beantragen.



Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
Aussenministerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Mitglied des Unionsparlaments
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION


Salbor-Katista
Helen Bont
Helen Bont Helen Bont
Foren Gott
01.06.2015 18:11
Zitat:
Original von Annelie Gatineau
Zitat:
Original von Helen Bont
[...]

Ich will da gar nicht unbedingt als Spielleitung eingreifen – zumal ich da gerade ohnehin allein wäre und nicht unbedingt allein entscheiden möchte –, ich bitte nur um Mitspielerfreundlichkeit, gerade angesichts der Bürgerzahlen, die wir hier haben.


*so* Ich glaube behaupten zu dürfen, dass meine Entscheidungen durchaus mitspielerfreundlich sind. Ich verweise hier insbesondere auf meine letzte Dienstanweisung an das Unionswahlamt, weswegen ich mich vor dem Unionsrat rechtfertigen musste.

In der "Causa SRM" habe ich seine Aussagen, er sei "extrem selten da". Was soll ich anderes daraus schließen, als das er zwar noch da, aber eben nur "extrem selten da" ist? Natürlich bin dafür jeden Mitspieler hier zu halten, aber ich kann ja nichts anderes in den Satz hinein interpretieren, als der Satz aussagt.*so*



Dr. h.c. Helen Bont, KEL
Unionskanzlerin der Demokratischen Union
Aussenministerin
Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
Trägerin des astorischen White House Ribbon
Mitglied des Unionsparlaments
KOMMANDEUR der EHRENLEGION
Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION


Salbor-Katista
Bürger Sylvester Calzone
Sylvester Calzone Sylvester Calzone
Sly
01.06.2015 21:59
"Selten da" ist eindeutig keine Abwesenheitsmeldung. Die Staatsbürgerschaft ist abwer glücklicherweise schnell wieder erlangt. smile



Sylvester Calzone
Unionsparlamentarier
Fraktionsvorsitzender der KDU
 

Annelie Gatineau
Haudegen
02.06.2015 11:10
Zitat:
Original von Helen Bont
Zitat:
Original von Annelie Gatineau
Zitat:
Original von Helen Bont
[...]

Ich will da gar nicht unbedingt als Spielleitung eingreifen – zumal ich da gerade ohnehin allein wäre und nicht unbedingt allein entscheiden möchte –, ich bitte nur um Mitspielerfreundlichkeit, gerade angesichts der Bürgerzahlen, die wir hier haben.


*so* Ich glaube behaupten zu dürfen, dass meine Entscheidungen durchaus mitspielerfreundlich sind. Ich verweise hier insbesondere auf meine letzte Dienstanweisung an das Unionswahlamt, weswegen ich mich vor dem Unionsrat rechtfertigen musste.

Ich bitte doch darum, simon und simoff nicht zu vermischen. Augenzwinkern Die Intention der Anfrage war im Übrigen auch eine andere. Augenzwinkern

Zitat:
Original von Helen Bont
In der "Causa SRM" habe ich seine Aussagen, er sei "extrem selten da". Was soll ich anderes daraus schließen, als das er zwar noch da, aber eben nur "extrem selten da" ist? Natürlich bin dafür jeden Mitspieler hier zu halten, aber ich kann ja nichts anderes in den Satz hinein interpretieren, als der Satz aussagt.*so*

Einfach eine Meldung im Abwesenheitsthread als Abwesenheitsmeldung werten, im Zweifel für die 40 Tage, die maximal vorgesehen sind. Das wäre zumindest mein Ansatz. smile



SRM
Foren Gott
02.06.2015 19:55
Wortklaubereien kann ich beim Finanzamt auch haben...

Was ich jetzt gelernt habe: Ich habe mir für die DU den Hintern aufgerissen, im Gegenzug erhältst du eine ins Genick. Prinzip verstanden und Rückschlüsse gezogen.



TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING



Salbor-Katista
Bürger Heinz Lüneburg
Heinz Lüneburg Heinz Lüneburg
Unionsminister
02.06.2015 20:07
Ich muss nach den gültigen Gesetzen handeln. Und die besagen bei Abwesenheit (unentschuldig) StaBü weg. Tut mir leid aber ich kann's nicht ändern.
BTW: Keine Diskussionen hier!
@Admin: Auslagern in's Öffentliche Leben, Danke



Unionsminister für Inneres und Justiz
Stellvertretender Unionsvorsitzender der KDU
Mitglied des Unionsparlaments
Präsident des SV Manuri
Unionsminister der Verteidigung a.D.

SRM
Foren Gott
02.06.2015 21:42
Martin, kannst auch direkt schließen, Thema ist durch.



TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING



Johannes Kleven
Routinier
02.06.2015 23:22
Zitat:
Original von SRM
Wortklaubereien kann ich beim Finanzamt auch haben...

Was ich jetzt gelernt habe: Ich habe mir für die DU den Hintern aufgerissen, im Gegenzug erhältst du eine ins Genick. Prinzip verstanden und Rückschlüsse gezogen.


Du meinst wohl, Du hast die Rückschlüsse daraus gezogen, dass man nicht nach der Deiner Pfeife tanzt?



Johannes Kleven
Ministerpräsident des Freistaates Freistein
KDU-Generalsekretär
Pandora Friedmann
Lebende Foren Legende
03.06.2015 09:01
Es gibt ja nun keinen Anlass, da jetzt noch nachzutreten. Patrick hat seine Entscheidung getroffen, die Erwägungsgründe sollten ihm anheim gestellt sein. Die Bewertung des Ganzen bitte ich doch jeden für sich selbst zu treffen. Und nochmal zu Erinnerung: Wir machen das hier alles ehrenamtlich und – man sollte hoffen – aus Spaß. Also bitte handelt auch danach.



Archibald Fontaine
Eroberer
23.06.2015 14:03
Typisch Ratelon. großes Grinsen



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