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Zum Ende der Seite springen 2015/11 Abstimmung (Einspruch): Gesetz zur Neuordnung von Unionsbürgerschaft und -ang... (Ds. 15/14)
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Annelie Gatineau
Haudegen
27.02.2015 23:02 2015/11 Abstimmung (Einspruch): Gesetz zur Neuordnung von Unionsbürgerschaft und -ang... (Ds. 15/14)


Sehr geehrte Mitglieder des Unionsrats,

ich rufe hiermit auf die Abstimmung über den Gesetzentwurf/Beschluss des Unionsparlaments „Gesetz zur Neuordnung von Unionsbürgerschaft und -angehörigkeit“ in Drucksache 15/14. Es handelt sich um ein Einspruchsgesetz.



    Ds. 15/14
    20. Februar 2015
     


    G E S E T Z E N T W U R F
    Beschluss des Unionsparlaments

    Gesetz zur Neuordnung von Unionsbürgerschaft und -angehörigkeit


    Artikel 1
    Das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit wird um einen Paragrafen 4a ergänzt:
    „§4a Zugang zu öffentlichen Ämtern
    (1) Sofern nicht durch Gesetz abweichende Vorschriften getroffen werden, haben Unionsangehörige im Sinne dieses Gesetzes das Recht,
    das Amt eines Unionsministers im Sinne von Art. 44 der Unionsverfassung
    das Amt eines Unionsrichters im Sinne von Art. 59 der Unionsverfassung
    Ämter im Sinne des § 2 des Gesetzes zur Einführung des Berufsbeamtentums mit Ausnahme von Beamtenverhältnissen auf Zeit, deren rechtliche Grundlage sich auf die Unionsverfassung stützt und die nicht von den Vorschriften der Nummern eins und zwei dieses Paragrafen umfasst sind,
    anzunehmen.
    (2) Das Amt für Einwohnerangelegenheiten führt ein öffentlich einsehbares Verzeichnis über die öffentlichen Ämter, die von Unionsangehörigen angenommen werden können.“

    Artikel 2
    Das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit wird in Paragraf sechs, Absatz zwei wie folgt geändert: „Jede reale Person hat das Recht, zwei Unionsbürgerschaften zu besitzen.“

    Artikel 3
    Das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit wird in Paragraf 6 um einen Absatz 2a ergänzt: „Sofern eine reale Person mehr als eine Unionsbürgerschaft beantragt, so dem Antrag auf Einbürgerung die bereits bestehende Unionsbürgerschaft mit Namen kenntlich zu machen. Bei Unterlassen einer Kenntlichmachung sind die Vorschriften des Paragrafen fünf, Absatz eins Nummer eins anzuwenden.“

    Artikel 4
    Das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit wird in Paragraf zwei Absatz drei wie folgt erweitert: „Es macht durch realen Personenbezug miteinander verbundene Unionsbürgerschaften im Sinne von Paragraf sechs, Absatz zwei dieses Gesetzes auf geeignete Weise im Bürgerverzeichnis kenntlich.“

    Artikel 5
    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

    Buddenberg
    Präsident des Unionsparlaments


Sie haben die Möglichkeit, dem Einspruch zuzustimmen (Ja), ihn abzulehnen (Nein) oder sich aktiv zu enthalten (Enthaltung).

Die Wahl dauert gemäß § 7 Absatz 2 GOUR mindestens fünf Tage und ist hiermit eröffnet.



Sarah Bazvar
Mitglied
01.03.2015 15:52 RE: 2015/11 Abstimmung (Einspruch): Gesetz zur Neuordnung von Unionsbürgerschaft und -ang... (Ds. 15
Johannes Kleven
Routinier
01.03.2015 21:29
Nein.



Johannes Kleven
Ministerpräsident des Freistaates Freistein
KDU-Generalsekretär
Annelie Gatineau
Haudegen
02.03.2015 12:12
Freistein
Rovan Trautmann
Rovan Trautmann Rovan Trautmann
Routinier
04.03.2015 13:09
Nein



Mitglied der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
Annelie Gatineau
Haudegen
04.03.2015 20:21
Zitat:
Original von Rovan Trautmann
Nein


Herr Trautmann, ich verweise Sie hiermit § 9 Abs. 3 und 4 der Geschäftsordnung des Saales sowie des Hauses und erteile Ihnen vorbehaltlich der Regelung des § 5 Abs. 1 S. 1 Var. 4 der Geschäftsordnung Hausverbot bis zum Montag, den 9. März 2015 um 8:00 Uhr.



Annelie Gatineau
Haudegen
05.03.2015 09:17


Sehr geehrte Mitglieder,

ich schließe hiermit die Abstimmung und stelle das Ergebnis fest. Vielen Dank für Ihre Stimmabgaben.

abgegebene Stimmen: 4
- davon gültig: 3
- davon entfielen auf die Stimmoptionen
- Ja: 0
- Nein: 3
- Enthaltung: 0

Damit erhebt der Unionsrat keinen Einspruch gegen das Gesetz zur Neuordnung von Unionsbürgerschaft und -angehörigkeit.



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