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Kamahamea, 19.02.2014 An das Unionsgericht - Abt. Verwaltungsgericht I. Instanz - Bloomsburgh, Roldem Antrag auf Erlas einer einstweiligen Verfügung Antragsstellerin: Fanny von Hammersmarck, Kamahamea, Westliche Inseln Antragsgegnerin: Amt für Einwohnerangelegenheiten, Manuri, Katista Antragsformel: Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, der Wahlleiterin der vom 28.02. bis 04.03.2014 stattfindenden Wahl zum Inselpräsidenten der Westlichen Inseln mitzuteilen, dass Frau Maria-Zeh Ravdez, #ID 100676, am 18.02.2014 nicht Unionsbürgerin mit mindestens 14-tägigem Wohnsitz auf den Westlichen Inseln war. Antragsbegründung: Nach § 2 Absatz 1 des Wahlgesetzes der Westlichen Inseln in Verbindung mit Artikel 55 der Verfassung der Westlichen Inseln ist auf den Westlichen Inseln wahlberechtigt, wer am Tag der offiziellen Bekanntgabe einer Wahl Staatsbürger der Demokratischen Union ist und seinen Wohnsitz seit mindestens 14 Tagen auf den Westlichen Inseln hat. Nach Auskunft der für das Staatsbürgerschaftswesen zuständigen Unionsregierung (Antwort des Unionsministers Napolitani auf eine Unionsratsanfrage der Republik Roldem) entspricht der heute gebrauchte Begriff der "Unionsbürgerschaft" dem früher gebräuchlichen Begriff der "Staatsbürgerschaft." Nach § 5 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit ist die Unionsbürgerschaft zu entziehen, wenn ein Unionsbürger binnen 28 Tagen kein Lebenszeichen gegenüber dem Amt für Einwohnerangelegenheiten abgegeben hat. Eine Abmeldung für einen Zeitraum von bis zu 40 Tagen ist möglich. Das letzte Lebenszeichen hat Frau Maria-Zeh Ravdez am 19.10.2013 von sich gegeben. Das ist mehr als 28 Tage her, und es ist auch im Falle einer nichtöffentlichen Abmeldung gegenüber dem Amt für Einwohnerangelegenheiten von 40 Tagen mehr als 68 Tage her. Frau Maria-Zeh Ravdez ist somit die Unionsbürgerschaft zu entziehen, womit sie in der Wahl des Inselpräsidenten der Westlichen Inseln vom 28.02. bis 04.03.2014 nicht wahlberechtigt ist. Die Antragsstellerin hat als wahlberechtigte Bürgerin der Westlichen Inseln und zudem Kandidatin in der vorgenannten Wahl ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung einer korrekten Liste der Wahlberechtigten durch das Amt für Einwohnerangelegenheiten an die Wahlleitung. Auf Grund der Dringlichkeit der Angelegenheit sowie der offensichtlichen Sach- und Rechtslage wird der Erlass einer entsprechenden einstweiligen Verfügung beantragt. Fanny von Hammersmarck ![]() DEMOKRATISCHE UNION – Unionsverwaltungsgericht – BESCHLUSS vom 19. Februar 2014 Im Verwaltungsstreitverfahren Fanny von Hammersmarck – Klägerin – gegen das Amt für Einwohnerangelegenheiten, vertreten durch die Direktorin Jennifer Volpart – Beklagter – wegen der Mitteilung des Beklagten über die Wahlberechtigung der Frau Maria-Zeh Ravdez zur Wahl zum Inselpräsidenten der Westlichen Inseln. wird die Klage vom 19. Februar 2014 (Aktenzeichen UVerwG 14 U 50) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Hauptverhandlung findet vor dem Unionsverwaltungsgericht statt. Gemäß dem gültigen Geschäftsverteilungsplan wird der Richter am Unionsgericht Prof. Joshua Benjamin Bongerton den Vorsitz führen. Dem Antrag auf einstweilige Anordnung wird nicht stattgegeben. Das mit der bestehenden Unionsbürgerschaft einhergehende Wahlrecht wiegt höher als weitere Interessen hinsichtlich der Wahl. Prof. Joshua B. Bongerton Hauptamtlicher Richter am Unionsgericht als Vorsitzender Prof. Jebb Bongerton JSCR JD Direktor des Unionsverwaltungsgerichts Richter am Obersten Gericht von Roldem „Wo kommen wir da hin? Das haben wir schon immer so gemacht. Da kann ja jeder kommen.“
Herr Vorsitzender,
ich melde mich als Direktorin des Amtes für Einwohnerangelegenheiten anwesend. Wir verzichten auf einen Rechtsbeistand. Zur Sache sei angemerkt, dass die Wahlleitung der Westlichen Inseln beim AfEA Daten hinsichtlich der bestehenden Unionsbürgerschaften mit Hauptwohnsitz auf den Westlichen Inseln angefragt hat. Diese sind zugesandt worden. Fristen sind nicht benannt worden. Das AfEA tritt lediglich als Dienstleister auf, u.a. für die Wahlleitungen für Union und Länder. Soweit keine weiteren Prüfanträge bestehen, übermittelt das AfEA dementsprechend nur die angefragten Daten. Soweit eine Überprüfung der Wahlberechtigung und Wählbarkeit vorliegt, möchte sich die Klägerin deswegen bitte an die Wahlleitung wenden. Das AfEA sieht sich in der Sache nicht zuständig und beantragt die Klage zurückzuweisen. Jennifer Volpart HCR Direktorin des Amtes für Einwohnerangelegenheiten Honorarkonsulin der Republik Roldem im Kaiserreich Imperia „Der Pass ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so einfache Weise zustand wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustandkommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Pass niemals. Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird.“ — Bertolt Brecht
Ich melde mich anwesend.
Darf ich gleich auf die Erwiderung der Vertreterin der Antragsgegnerin erwidern? Fanny von Hammersmarck Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D. "Wir lehnen es ab, die Wirtschaft vom Menschlichen zu trennen, von der Entwicklung der Kultur, zu der sie gehört. Was für uns zählt, ist der Mensch, jeder Mensch, jede Gruppe von Menschen bis hin zur gesamten Menschheit." (Louis-Joseph Lebret OP)
Frau Klägerin, bitte.
Prof. Jebb Bongerton JSCR JD Direktor des Unionsverwaltungsgerichts Richter am Obersten Gericht von Roldem „Wo kommen wir da hin? Das haben wir schon immer so gemacht. Da kann ja jeder kommen.“
Vielen Dank.
Entscheidende Rechtsnorm ist hier § 5 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit. Dieser lautet:
(1) Die Unionsbürgerschaft wird entzogen 1. wenn sie durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erlangt wurde; 2. bei Inaktivität im Sinne von Absatz 2; 3. bei Verschollenheit im Sinne von § 2 Zweites Buch ZGB; 4. wenn der Unionsbürger dies wünscht oder 4. wenn ein Gesetz dies bestimmt. (2) Inaktivität eines Unionsbürgers ist gegeben, wenn dieser binnen 28 Tagen kein Lebenszeichen gegenüber dem Amt für Einwohnerangelegenheiten abgegeben hat. Nicht inaktiv ist, wer sich gegenüber dem Amt für Einwohnerangelegenheiten für einen Zeitraum von maximal 40 Tagen abwesend gemeldet hat. Damit war Frau Maria-Zeh Ravdez die Unionsangehörigkeit spätestens am 27.12.2013 zu entziehen. Wenn man von einer nichtöffentlichen Abmeldung für die Dauer von 40 Tagen ausgeht, ansonsten bereits am 17.11.2013. Dennoch teilt das Amt für Einwohnerangelegenheiten der Wahlleiterin der Westlichen Inseln am 19.02.2014 auf deren Anfrage nach den Unionsbürgern mit Wohnsitz auf den Westlichen Inseln eine Liste mit, auf welcher Frau Maria-Zeh Ravdez erscheint. Das Amt für Einwohnerangelegenheiten ist meiner Auffassung sehr wohl dafür zuständig, auf Anfragen wohl Wahlleitern jedenfalls für den Tag der Bearbeitung der Anfrage aktuelle Listen von Unionsbürgern zu übermitteln. Denn es ist nicht Aufgabe von zumal Landes-(!)-Wahlleitern, darüber zu befinden, wer Unionsbürger ist. Das ist nach dem Gesetz Aufgabe des Amtes für Einwohnerangelegenheiten. Wenn dessen Datenbestand offensichtlich seit Monaten keiner Revision hinsichtlich § 5 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit mehr unterzogen worden ist, dann sollte eine solche Anfrage eines Wahlleiters wohl erst recht dazu veranlassen, eine solche vor Beantwortung der Anfrage auszuführen. Es dürfte auf der Hand liegen, dass die Wahlleiterin einer im Zeitraum vom 28.02. bis 04.03.2014 stattzufindenden Wahl kein Interesse an der Übermittlung wahlberechtigter Bürger mit Stand vom 26.12. oder gar 16.11.2013 hat. Eine Klage gegen die Wahlleitung verspräche hier keinerlei Erfolg. Denn diese müsste dazu verurteilt werden, als Landes-Wahlleitung Aufgaben einer Unions-Behörde zu vollziehen. Hier ist klar das Amt für Einwohnerangelegenheiten darauf in Anspruch zu nehmen, bei Anfragen nach Unionsbürgern mit bestimmten Wohnsitz zumindest eine am Tag der Übermittlung der Antwort aktuelle und korrekte Liste zu übermitteln. Und nicht eine Liste mit Personen, denen die Unionsbürgerschaft bereits seit Monaten zu entziehen ist. Fanny von Hammersmarck Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D. "Wir lehnen es ab, die Wirtschaft vom Menschlichen zu trennen, von der Entwicklung der Kultur, zu der sie gehört. Was für uns zählt, ist der Mensch, jeder Mensch, jede Gruppe von Menschen bis hin zur gesamten Menschheit." (Louis-Joseph Lebret OP)
Herr Vorsitzender, wenn Sie erlauben, den Schriftverkehr zwischen der Wahlleitung und dem AfEA zu veröffentlichen?
Jennifer Volpart HCR Direktorin des Amtes für Einwohnerangelegenheiten Honorarkonsulin der Republik Roldem im Kaiserreich Imperia „Der Pass ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so einfache Weise zustand wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustandkommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Pass niemals. Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird.“ — Bertolt Brecht
Insofern keine vertraulichen oder ohnehin bereits veröffentlichte Daten zu Tage treten. Diese bitte ich im Zweifel zu schwärzen.
Prof. Jebb Bongerton JSCR JD Direktor des Unionsverwaltungsgerichts Richter am Obersten Gericht von Roldem „Wo kommen wir da hin? Das haben wir schon immer so gemacht. Da kann ja jeder kommen.“
Herr Vorsitzender, das AfEA hat die Klage zum Anlass einer tieferen Prüfung genommen. Nach einer Ausbürgerung auf den Westlichen Inseln wurde der Wahlleitung eine aktualisierte Liste der Unionsbürger übergeben.
Nichtsdestominder ist das AfEA der Auffassung, dass an dieser Stelle die falsche Behörde beklagt wird. Auch wenn die Klägerin hier darstellen möchte, dass die Landesbehörde Unionsrecht und die Aufgabe einer Unionsbehörde umsetzen müsste, hat jene Aussage keinen Wahrheitsgehalt. Die Wahlleitung fragt beim AfEA Daten ab, die Daten werden nach der Eintragung im Register weitergegeben. Die Wahlberechtigung ist auf dieser Basis durch die entsprechende Wahlleitung zu prüfen. Das ist nicht Aufgabe des AfEA. Ich würde insoweit von der Veröffentlichung absehen, sollten die Klägerin Ihre Klage nicht weiterhin aufrecht erhalten. Jennifer Volpart HCR Direktorin des Amtes für Einwohnerangelegenheiten Honorarkonsulin der Republik Roldem im Kaiserreich Imperia „Der Pass ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so einfache Weise zustand wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustandkommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Pass niemals. Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird.“ — Bertolt Brecht
Herr Vorsitzender, da das Amt für Einwohnerangekegenheiten Frau Maria-Zeh Ravdez inzwischen die Unionsbürgerschaft entzogen und die Wahlleitung auf den Westlichen Inseln die Liste der Wahlberechtigten entsprechend aktualisiert hat, hat sich die Angelegenheit meinerseits erledigt.
Fanny von Hammersmarck Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D. "Wir lehnen es ab, die Wirtschaft vom Menschlichen zu trennen, von der Entwicklung der Kultur, zu der sie gehört. Was für uns zählt, ist der Mensch, jeder Mensch, jede Gruppe von Menschen bis hin zur gesamten Menschheit." (Louis-Joseph Lebret OP)
Somit beantragen Sie die Einstellung des Verfahrens?
Prof. Jebb Bongerton JSCR JD Direktor des Unionsverwaltungsgerichts Richter am Obersten Gericht von Roldem „Wo kommen wir da hin? Das haben wir schon immer so gemacht. Da kann ja jeder kommen.“
Sofern mir dadurch keinerlei Nachteile entstehen können, etwa indem das Gericht noch feststellt dass das Amt für Einwohnerangelegenheiten der falsche Beklagte und darum von Anfang sowieso an im Recht war, ja.
Wessen Fehler es nun war, dass Frau Maria-Zeh Ravdez zunächst auf der Liste der Wahlberechtigten erschienen war, ist mir persönlich egal. Meines Erachtens gehörte sie nicht auf diese Liste, und sie ist jetzt von dieser gestrichen. Um mehr ging es mir nicht. Wenn eine Verfahrenseinstellung also bedeutet, dass Frau Volpert und ich nun jede nach Hause gehen und uns unseren Angelegenheiten widmen, beantrage ich eine Einstellung des Verfahrens. Fanny von Hammersmarck Inselpräsidentin der Westlichen Inseln a. D. "Wir lehnen es ab, die Wirtschaft vom Menschlichen zu trennen, von der Entwicklung der Kultur, zu der sie gehört. Was für uns zählt, ist der Mensch, jeder Mensch, jede Gruppe von Menschen bis hin zur gesamten Menschheit." (Louis-Joseph Lebret OP) ![]() DEMOKRATISCHE UNION – Unionsverwaltungsgericht – BESCHLUSS vom 10. März 2014 Im Verwaltungsstreitverfahren Fanny von Hammersmarck – Klägerin – gegen das Amt für Einwohnerangelegenheiten, vertreten durch die Direktorin Jennifer Volpart – Beklagter – Aktenzeichen UVerwG 14 U 50 wegen der Mitteilung des Beklagten über die Wahlberechtigung der Frau Maria-Zeh Ravdez zur Wahl zum Inselpräsidenten der Westlichen Inseln wird das Verfahren auf Antrag der Klägerin gemäß § 29 UGerO eingestellt. Prof. Joshua B. Bongerton Hauptamtlicher Richter am Unionsgericht als Vorsitzender Prof. Jebb Bongerton JSCR JD Direktor des Unionsverwaltungsgerichts Richter am Obersten Gericht von Roldem „Wo kommen wir da hin? Das haben wir schon immer so gemacht. Da kann ja jeder kommen.“
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