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Zum Ende der Seite springen [Aussprache] Gesetz zur Änderung des Eids
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Tjark Siefken
Tripel-As
06.09.2012 20:51 [Aussprache] Gesetz zur Änderung des Eids
Liebe Kollegen,

das Landespräsidium hat Aussprache zu folgendem Gesetzentwurf beantragt:


Gesetzung zur Änderung des Eids

§1
Der §12 der Verfassung des Landes Salbor-Katista wird wie folgt neu gefasst:
Artikel 12
Die Mitglieder des Landtages, des Landespräsidiums und der Senator leisten bei Amtsantritt folgenden Eid vor dem Landtag: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft zum Wohle des Volkes Salbor-Katistas einsetzen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde." Dem Eid kann eine religiöse Beteuerung hinzugefügt werden.

§2 Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.



Die Aussprache ist eröffnet!



Prof. Tjark P. Siefken
Präsident der Katistianischen Landschaft
Präsident des Landtages von Salbor-Katista
Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix

Bürger
James Didot
elder statesman
06.09.2012 21:08 RE: [Aussprache] Gesetz zur Änderung des Eids
Evtl. wäre eine Neuformulierung dieses sprachlich etwas verquasten Eides auch nicht schlecht.



Hochachtungsvoll


Staatsoberhaupt des Freistaats Fuchsen a.D.

Mona Isaakson
Tripel-As
07.09.2012 18:06
Meine sehr geehrten Damen und Herren,

mit dieser Verfassungsänderung wollen wir der Religionsfreiheit in unserem Staat Rechnung tragen. Die jetzige Formulierung beschränkt diese.

Eine sprachliche Neufassung halte ich für verzichtbar, bin aber für einen konkreten Vorschlag immer offen.



Ministerin für salborianische Angelegenheiten
des Landes Salbor-Katista
Tjark Siefken
Tripel-As
07.09.2012 18:34
Morgen werde ich ein Gespräch mit den Hausjuristen des Landtages führen, dann kann ich mich hierzu äußern.

Die Religionsfreiheit beschränkt die jetzige Formulierung allerdings nicht; Sie verkennen die Reichweite von Religionsfreiheit.



Prof. Tjark P. Siefken
Präsident der Katistianischen Landschaft
Präsident des Landtages von Salbor-Katista
Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix

Bürger
James Didot
elder statesman
17.09.2012 22:14
Diese Änderung halte ich nachwievor für dringend geboten schon allein um der religiösen Gleichberechtigung gerecht zu werden. Alternativ könnte man in einem säkularen Staat eigentlich auch gleich komplett auf die religiöse Beteuerung verzichten.

Aber wenn das Gutachten zu dem Ergebnis kommt, was ich aber für sehr fragwürdig halte, dass alles, was nicht der Formel "so wahr mir Gott helfe" keiner religiösen Beteuerung entspricht, dann halte ich das für sehr fragwürdig und einer Benachteiligung anderer Religionen. Im Gegenteil würde man der Auffassung des Gutachtens folgen müßte man annehmen, die Landesverfassung habe sich für eine religiöse Präferenz entschieden.



Hochachtungsvoll


Staatsoberhaupt des Freistaats Fuchsen a.D.

Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
17.09.2012 22:17
Zitat:
Original von James Didot
Im Gegenteil würde man der Auffassung des Gutachtens folgen müßte man annehmen, die Landesverfassung habe sich für eine religiöse Präferenz entschieden.


Ja, natürlich.



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Tjark Siefken
Tripel-As
17.09.2012 22:20
Zitat:
Original von James Didot
Diese Änderung halte ich nachwievor für dringend geboten schon allein um der religiösen Gleichberechtigung gerecht zu werden. Alternativ könnte man in einem säkularen Staat eigentlich auch gleich komplett auf die religiöse Beteuerung verzichten.


Ich sehe keinen Änderungsbedarf. Zunächst sollten Sie das Gutachten genau lesen - alles das, was nicht "so wahr mir Gott helfe" ist, ist keine religiöse Beteuerung im Sinne des Art. 12 VerfSK. Das kann ja auch gar nicht sein, weil die Verfassung eben nur eine religiöse Beteuerung kennt.

Das Gutachten sagt aber auch, daß andere Zufügungen keine Auswirkung auf die Gültigkeit des Eides haben. Folglich halte ich eine Änderung für überflüssig.



Prof. Tjark P. Siefken
Präsident der Katistianischen Landschaft
Präsident des Landtages von Salbor-Katista
Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix

Bürger
James Didot
elder statesman
18.09.2012 16:16
Zitat:
Original von Tjark Siefken
alles das, was nicht "so wahr mir Gott helfe" ist, ist keine religiöse Beteuerung im Sinne des Art. 12 VerfSK.

und genau darum geht es mir. Ich halte diese religiöse Privilegierung für unvereinbar. Es ist zwar schön, dass ein Mohammedaner in Zukunft auch Allah um Hilfe bitten darf und ein Hindu Ganesha, aber die gutachterliche Begründung, dass es sich dabei nicht um eine religiöse Beteuerung handele und es deswegen keinen Einfluss auf die Eidesleistung habe, halte ich für unannehmbar.

Zitat:
Original von Hajo Poppinga
Zitat:
Original von James Didot
Im Gegenteil würde man der Auffassung des Gutachtens folgen müßte man annehmen, die Landesverfassung habe sich für eine religiöse Präferenz entschieden.


Ja, natürlich.

Also ist das Land Salbor-Katista kein säkularer Staat?



Hochachtungsvoll


Staatsoberhaupt des Freistaats Fuchsen a.D.

Tjark Siefken
Tripel-As
18.09.2012 16:44
Zitat:
Original von James Didot
und genau darum geht es mir. Ich halte diese religiöse Privilegierung für unvereinbar. Es ist zwar schön, dass ein Mohammedaner in Zukunft auch Allah um Hilfe bitten darf und ein Hindu Ganesha, aber die gutachterliche Begründung, dass es sich dabei nicht um eine religiöse Beteuerung handele und es deswegen keinen Einfluss auf die Eidesleistung habe, halte ich für unannehmbar.


Das ist weniger eine Frage des Gutachtens, als des Verfassungstextes. Augenzwinkern

Zitat:
Also ist das Land Salbor-Katista kein säkularer Staat?


Gott bewahre!



Prof. Tjark P. Siefken
Präsident der Katistianischen Landschaft
Präsident des Landtages von Salbor-Katista
Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix

Bürger
James Didot
elder statesman
18.09.2012 16:52
Zitat:
Original von Tjark Siefken
Das ist weniger eine Frage des Gutachtens, als des Verfassungstextes. Augenzwinkern

Jein. Mit anderer gutachterlicher Meinung hätte man auch zu einer anderen Bewertung kommen können.

Zitat:
Also ist das Land Salbor-Katista kein säkularer Staat?


Gott bewahre![/quote][/quote]
inwiefern?



Hochachtungsvoll


Staatsoberhaupt des Freistaats Fuchsen a.D.

Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
18.09.2012 16:53
Zitat:
Original von James Didot
Also ist das Land Salbor-Katista kein säkularer Staat?


Ein aufmerksamer Blick in die Landesverfassung legt diesen Schluß nicht besonders nahe.



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Bürger
James Didot
elder statesman
18.09.2012 16:54
Helfen Sie mir auf die Sprünge?



Hochachtungsvoll


Staatsoberhaupt des Freistaats Fuchsen a.D.

Tjark Siefken
Tripel-As
18.09.2012 16:55
Zitat:
Original von James Didot
Zitat:
Original von Tjark Siefken
Das ist weniger eine Frage des Gutachtens, als des Verfassungstextes. Augenzwinkern

Jein. Mit anderer gutachterlicher Meinung hätte man auch zu einer anderen Bewertung kommen können.


Halte ich für nicht besonders gut vertretbar, ist aber für's Ergebnis der konkreten Rechtsfrage ohnehin wurscht.

Zitat:
Zitat:

Zitat:
Also ist das Land Salbor-Katista kein säkularer Staat?


Gott bewahre!

inwiefern?


Will heißen: Gott bewahre uns vor einem gottlosen Staat.



Prof. Tjark P. Siefken
Präsident der Katistianischen Landschaft
Präsident des Landtages von Salbor-Katista
Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Tjark Siefken: 18.09.2012 16:56.

Bürger
James Didot
elder statesman
18.09.2012 17:02
Naja, bedenkt man wieviel Gewalt und wieviele Kriege in der Geschichte im Namen Gottes geführt wurden, erscheint ein gottloser Staat beinahe wie das Paradies auf Erden im Gegensatz zu einem Gottesstaat.



Hochachtungsvoll


Staatsoberhaupt des Freistaats Fuchsen a.D.

Tjark Siefken
Tripel-As
18.09.2012 17:22
Sollte jemand in Ihrem Namen zu Greueltaten aufrufen, wird man Sie nur deswegen schwerlich als Verantwortlichen bezeichnen können. Fehlbar ist nur der Mensch.



Prof. Tjark P. Siefken
Präsident der Katistianischen Landschaft
Präsident des Landtages von Salbor-Katista
Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix

Bürger
James Didot
elder statesman
18.09.2012 17:55
Der Vergleich hinkt wie ein imperianischer Esel. Man sollte nicht außer Acht lassen, dass meist die Kirchen selbst waren, die die größten Gewalttaten anzettelten.



Hochachtungsvoll


Staatsoberhaupt des Freistaats Fuchsen a.D.

Alexander Krüger
Titan.
18.09.2012 18:12
Natürlich ist Salbor-Katista ein säkulärer Staat.
Was manche hier aus einer kleinen Eidformel versuchen zu interpretieren, unfassbar.

Ich bitte um Abstimmung.



Alexander Krüger
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
parteilos
Tjark Siefken
Tripel-As
18.09.2012 18:16
Zitat:
Original von Alexander Krüger
Natürlich ist Salbor-Katista ein säkulärer Staat.
Was manche hier aus einer kleinen Eidformel versuchen zu interpretieren, unfassbar.


Es geht doch nicht nur um die Eidesformel. Auch die Präambel und die religiöse Schulerziehung sprechen gegen Ihre These von einem säkularen Staat.



Prof. Tjark P. Siefken
Präsident der Katistianischen Landschaft
Präsident des Landtages von Salbor-Katista
Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix

Salbor-Katista
Bonvivant Hajo Poppinga
Hajo Poppinga Hajo Poppinga
ubi spiritus domini ibi libertas!
18.09.2012 18:24
Mal davon abgesehen, daß ich die Änderung inhaltlich ablehne, ist der Antrag auch noch handwerklich schlecht gemacht. Einerseits spricht die Vorlage von einem Paragraphen 12, der geändert werden soll, andererseits von einem Artikel 12. Mit derartigen Fehlern ist die Vorlage in keiner Weise zustimmungswürdig.



Prof. Hajo Poppinga, VK.
Seniler Staatsmann
Bürger
James Didot
elder statesman
18.09.2012 18:27 RE: [Aussprache] Gesetz zur Änderung des Eids
Änderungsantrag:


Gesetzung zur Änderung des Eids

§1
Artikel 12 der Verfassung des Landes Salbor-Katista wird wie folgt neu gefasst:

Die Mitglieder des Landtages, des Landespräsidiums und der Senator leisten bei Amtsantritt folgenden Eid vor dem Landtag: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft zum Wohle des Volkes Salbor-Katistas einsetzen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde." Dem Eid kann eine religiöse Beteuerung hinzugefügt werden.

§2 Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.



So bitte sehr...



Hochachtungsvoll


Staatsoberhaupt des Freistaats Fuchsen a.D.

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