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Liebe Kollegen,
das Landespräsidium hat Aussprache zu folgendem Gesetzentwurf beantragt: Gesetzung zur Änderung des Eids §1 Der §12 der Verfassung des Landes Salbor-Katista wird wie folgt neu gefasst: Artikel 12 Die Mitglieder des Landtages, des Landespräsidiums und der Senator leisten bei Amtsantritt folgenden Eid vor dem Landtag: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft zum Wohle des Volkes Salbor-Katistas einsetzen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde." Dem Eid kann eine religiöse Beteuerung hinzugefügt werden. §2 Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft. Die Aussprache ist eröffnet! Prof. Tjark P. Siefken Präsident der Katistianischen Landschaft Präsident des Landtages von Salbor-Katista Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix
Evtl. wäre eine Neuformulierung dieses sprachlich etwas verquasten Eides auch nicht schlecht.
Hochachtungsvoll ![]() Staatsoberhaupt des Freistaats Fuchsen a.D.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
mit dieser Verfassungsänderung wollen wir der Religionsfreiheit in unserem Staat Rechnung tragen. Die jetzige Formulierung beschränkt diese. Eine sprachliche Neufassung halte ich für verzichtbar, bin aber für einen konkreten Vorschlag immer offen. Ministerin für salborianische Angelegenheiten des Landes Salbor-Katista
Morgen werde ich ein Gespräch mit den Hausjuristen des Landtages führen, dann kann ich mich hierzu äußern.
Die Religionsfreiheit beschränkt die jetzige Formulierung allerdings nicht; Sie verkennen die Reichweite von Religionsfreiheit. Prof. Tjark P. Siefken Präsident der Katistianischen Landschaft Präsident des Landtages von Salbor-Katista Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix
Diese Änderung halte ich nachwievor für dringend geboten schon allein um der religiösen Gleichberechtigung gerecht zu werden. Alternativ könnte man in einem säkularen Staat eigentlich auch gleich komplett auf die religiöse Beteuerung verzichten.
Aber wenn das Gutachten zu dem Ergebnis kommt, was ich aber für sehr fragwürdig halte, dass alles, was nicht der Formel "so wahr mir Gott helfe" keiner religiösen Beteuerung entspricht, dann halte ich das für sehr fragwürdig und einer Benachteiligung anderer Religionen. Im Gegenteil würde man der Auffassung des Gutachtens folgen müßte man annehmen, die Landesverfassung habe sich für eine religiöse Präferenz entschieden. Hochachtungsvoll ![]() Staatsoberhaupt des Freistaats Fuchsen a.D.
Ja, natürlich. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Ich sehe keinen Änderungsbedarf. Zunächst sollten Sie das Gutachten genau lesen - alles das, was nicht "so wahr mir Gott helfe" ist, ist keine religiöse Beteuerung im Sinne des Art. 12 VerfSK. Das kann ja auch gar nicht sein, weil die Verfassung eben nur eine religiöse Beteuerung kennt. Das Gutachten sagt aber auch, daß andere Zufügungen keine Auswirkung auf die Gültigkeit des Eides haben. Folglich halte ich eine Änderung für überflüssig. Prof. Tjark P. Siefken Präsident der Katistianischen Landschaft Präsident des Landtages von Salbor-Katista Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix
und genau darum geht es mir. Ich halte diese religiöse Privilegierung für unvereinbar. Es ist zwar schön, dass ein Mohammedaner in Zukunft auch Allah um Hilfe bitten darf und ein Hindu Ganesha, aber die gutachterliche Begründung, dass es sich dabei nicht um eine religiöse Beteuerung handele und es deswegen keinen Einfluss auf die Eidesleistung habe, halte ich für unannehmbar.
Also ist das Land Salbor-Katista kein säkularer Staat? Hochachtungsvoll ![]() Staatsoberhaupt des Freistaats Fuchsen a.D.
Das ist weniger eine Frage des Gutachtens, als des Verfassungstextes.
Gott bewahre! Prof. Tjark P. Siefken Präsident der Katistianischen Landschaft Präsident des Landtages von Salbor-Katista Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix
Jein. Mit anderer gutachterlicher Meinung hätte man auch zu einer anderen Bewertung kommen können.
Gott bewahre![/quote][/quote] inwiefern? Hochachtungsvoll ![]() Staatsoberhaupt des Freistaats Fuchsen a.D.
Ein aufmerksamer Blick in die Landesverfassung legt diesen Schluß nicht besonders nahe. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Helfen Sie mir auf die Sprünge?
Hochachtungsvoll ![]() Staatsoberhaupt des Freistaats Fuchsen a.D.
Halte ich für nicht besonders gut vertretbar, ist aber für's Ergebnis der konkreten Rechtsfrage ohnehin wurscht.
Will heißen: Gott bewahre uns vor einem gottlosen Staat. Prof. Tjark P. Siefken Präsident der Katistianischen Landschaft Präsident des Landtages von Salbor-Katista Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Tjark Siefken: 18.09.2012 16:56.
Naja, bedenkt man wieviel Gewalt und wieviele Kriege in der Geschichte im Namen Gottes geführt wurden, erscheint ein gottloser Staat beinahe wie das Paradies auf Erden im Gegensatz zu einem Gottesstaat.
Hochachtungsvoll ![]() Staatsoberhaupt des Freistaats Fuchsen a.D.
Sollte jemand in Ihrem Namen zu Greueltaten aufrufen, wird man Sie nur deswegen schwerlich als Verantwortlichen bezeichnen können. Fehlbar ist nur der Mensch.
Prof. Tjark P. Siefken Präsident der Katistianischen Landschaft Präsident des Landtages von Salbor-Katista Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix
Der Vergleich hinkt wie ein imperianischer Esel. Man sollte nicht außer Acht lassen, dass meist die Kirchen selbst waren, die die größten Gewalttaten anzettelten.
Hochachtungsvoll ![]() Staatsoberhaupt des Freistaats Fuchsen a.D.
Natürlich ist Salbor-Katista ein säkulärer Staat.
Was manche hier aus einer kleinen Eidformel versuchen zu interpretieren, unfassbar. Ich bitte um Abstimmung. Alexander Krüger Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista parteilos
Es geht doch nicht nur um die Eidesformel. Auch die Präambel und die religiöse Schulerziehung sprechen gegen Ihre These von einem säkularen Staat. Prof. Tjark P. Siefken Präsident der Katistianischen Landschaft Präsident des Landtages von Salbor-Katista Bürgermeister und Vorsitzender des Magistrates der Stadt Funnix
Mal davon abgesehen, daß ich die Änderung inhaltlich ablehne, ist der Antrag auch noch handwerklich schlecht gemacht. Einerseits spricht die Vorlage von einem Paragraphen 12, der geändert werden soll, andererseits von einem Artikel 12. Mit derartigen Fehlern ist die Vorlage in keiner Weise zustimmungswürdig.
Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
Änderungsantrag:
Gesetzung zur Änderung des Eids §1 Artikel 12 der Verfassung des Landes Salbor-Katista wird wie folgt neu gefasst: Die Mitglieder des Landtages, des Landespräsidiums und der Senator leisten bei Amtsantritt folgenden Eid vor dem Landtag: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft zum Wohle des Volkes Salbor-Katistas einsetzen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde." Dem Eid kann eine religiöse Beteuerung hinzugefügt werden. §2 Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft. So bitte sehr... Hochachtungsvoll ![]() Staatsoberhaupt des Freistaats Fuchsen a.D.
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