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Werte Damen und Herren,
hier sollten wir die allgemeinen Rahmenbedingungen des Vertrages besprechen. Bisher steht folgendes im Raum: Staatsvertrag der Länder der Demokratischen Union über die Festlegung von Postleitzahlen, Telekommunikationsvorwahlen, Not- und Sonderrufnummern und Kraftfahrzeugskennzeichen Kommunikationstaatsvertrag (KommStV) Gibt es denn Änderungswünsche zum Titel des Vertrages? Kapitel I - Grundlegendes zu diesem Vertrag Artikel 1 - Wesen (1) Dieser Staatsvertrag bezweckt die Vereinheitlichung der Regelungen zu Postleitzahlen, Telekommunikationsvorwahlen, Not- und Sonderrufnummern und Kraftfahrzeugskennzeichen innerhalb der Demokratischen Union. (2) Es sollen alle Länder der Demokratischen Union diesem Vertrag zustimmen. (3) Die unterzeichnenden Länder stimmen diesem Vertrag überein und verpflichten sich über seine Ausführung. (4) Alle weiteren, in diesem Vertrag nicht geregelten Bestimmungen können durch die Länder erfolgen. Artikel 2 - Inkrafttreten (1) Dieser Staatsvertrag tritt mit der Ratifizierung wenigstens zweier Unionsländer. (2) Die Ratifizierung erfolgt durch die Unterschrift des rechtlichen Vertreters des Landes nach dem Erfolg der durch die jeweilige Landesverfassung vorgegebene Gesetzgebung. (3) Der Staatsvertrag gilt unbefristet und verliert seine Wirkung, wenn dieser für weniger als zwei Unionsländer fortgilt. (4) Die Neuratifizierung ist jederzeit möglich. Artikel 3 - Außerkrafttreten alter Bestimmungen Die Bestimmungen der Länder zu Postleitzahlen, Telekommunikationsvorwahlen, Not- und Sonderrufnummern und Kraftfahrzeugskennzeichen treten mit dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages außer Kraft. Gibt es hierzu noch Diskussionsbedarf?
Ich würde hier Artikel 3 umformulieren:
Artikel 3 - Außerkrafttreten alter Bestimmungen Die Bestimmungen der Länder zu Postleitzahlen, Telekommunikationsvorwahlen, Not- und Sonderrufnummern und Kraftfahrzeugskennzeichen treten soweit sie den hier gefassten Regelungen widersprechen mit dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages außer Kraft. Außerdem möchte ich die Idee Herrn Dr. Montarys nochmal aufgreifen, die Autobahn- und Landesstraßennummerierung mit zu implementieren. Hierzu schlage ich vor, entweder die Postleitzahlinitialziffern zu nutzen, bspw. Roldems Autobahnen beginnen stets mit «5» oder aber Buchstabenabkürzungen zu finden, also in Freistein Autobahn F1, F2..., in Heroth H1, H2...
Ich bin ausserdem dafür, wie im Unionsrat bereits vom Vertreter der WI vorgeschlagen, ein einheitliches Zulassungsgesetz (nach Vorbild der WI) mitaufzunehmen......
Vielleicht kann man das als Ausschuss VI einrichten und weiter ausarbeiten....Evtl. kann uns der Vertreter der WI das genauer erläutern.
Habe eben gesehen, das Thema wird im Ausschuss V behandelt, habe es zunächst nicht gesehen, ein Ausschuss VI ist also nicht nötig, aber evtl. kann man den Titel des Ausschusses V in "Zulassungsgesetz" oder ähnlich ändern....
Ixh stimme dem Vorschlag zu.
Gibt es denn derzeit eine Verwechlungsgefahr? Michael Heen Sekretär der Imperialversammlung des Kaiserreichs Imperia ![]()
Wenn die Länder die Straßen unterschiedlich benennen, dann schon. Ich meine, für Roldem ist das unionsintern weniger ein Problem. Gut, aber abgesehen davon, bietet es sich für die anticäischen Länder selbstredend an, die Autobahn 3, die von Freistein nach Heroth führt dort nicht Autobahn 72 zu nennen... Der Regelungsbedarf für Roldem ist eher gering, wir müssten uns eher mit den USA absprechen.
Nun gut, dann lassen wir diese Sache heraus bzw. in den Händen der betroffenen Länder.
Eins noch sollten wir besprechen: Welches Land hinterlegt die signierten Staatsverträge? Roldem würde sich anbieten, hier besprechen wir uns schließlich bereits.
Ich stimme zu. Michael Heen Sekretär der Imperialversammlung des Kaiserreichs Imperia ![]()
Ja, das ist in Ordnung.
Zur Hinterlegung der Verträge bin auch ich mit Roldem einverstanden.
Lediglich eine Anmerkung: In Artikel 2 (1) könnte man noch die Worte „in Kraft“ ergänzen. Diese scheinen vergessen worden zu sein. Nur eine kleine Notiz, aber man könnte dies vielleicht doch noch beheben ![]() Dominik "Nick" Flemming ![]()
Wir haben in den einzelnen Ausschüssen ja nun schon einiges erarbeitet und auch schon einiges diskutiert, wollen wir nun mal zu einem Ergebnis kommen?
Dort wo Übereinstimmung besteht kann man doch abschliessen abstimmen bzw. mal eine Vorlage verfassen? Frau Friedmann, wollten Sie das übernehmen? Ich möchte nicht drängen, aber es wäre schon schön, vor allem für die Bürgerinnen und Bürger, wenn wir in Kürze etwas handfestes präsentieren können. Wenn Herr Adomeit wie von vielen gewünscht im entsprechenden Ausschuss noch die Vorlage der WI zum Thema Zulassungen präsentieren könnte, kämen wir noch schneller weiter. Weiss jemand, wann er mal wieder hier bei der Konferenz teilnehmen will bzw. wird?
Ich kümmere mich darum.
Simoff: Das wird heute Abend oder am Dienstag.
Auf Herrn Adomeit sollten wir jetzt nicht mehr warten und mit der Endfassung des Textes beginnen. Sonst werden wir erst fertig, wenn Ostern und Weihnachten auf einen Tag fallen.
Michael Heen Sekretär der Imperialversammlung des Kaiserreichs Imperia ![]()
Simoff: Ja, wie gesagt, ich habe eine ziemlich volle Woche und erst am Sonntag mal Zeit. Da muss ich aber auch schauen, ob ich die Sachen für die DU schaffe.
*so* Sollte nur eine Erinnerung sein. Michael Heen Sekretär der Imperialversammlung des Kaiserreichs Imperia ![]()
Simoff: Danke, aber es steht auch auf meiner To-do-Liste. ![]()
Ich fasse zusammen:
Titel: Staatsvertrag der Länder der Demokratischen Union über die Festlegung von Postleitzahlen, Telekommunikationsvorwahlen, Not- und Sonderrufnummern und Kraftfahrzeugskennzeichen Kommunikationstaatsvertrag (KommStV) Kapitel I - Grundlegendes zu diesem Vertrag
Artikel 1 - Wesen (1) Dieser Staatsvertrag bezweckt die Vereinheitlichung der Regelungen zu Postleitzahlen, Telekommunikationsvorwahlen, Not- und Sonderrufnummern und Kraftfahrzeugskennzeichen innerhalb der Demokratischen Union. (2) Es sollen alle Länder der Demokratischen Union diesem Vertrag zustimmen. (3) Die unterzeichnenden Länder stimmen diesem Vertrag überein und verpflichten sich über seine Ausführung. (4) Alle weiteren, in diesem Vertrag nicht geregelten Bestimmungen können durch die Länder erfolgen. Artikel 2 - Inkrafttreten (1) Dieser Staatsvertrag tritt mit der Ratifizierung wenigstens zweier Unionsländer in Kraft. (2) Die Ratifizierung erfolgt durch die Unterschrift des rechtlichen Vertreters des Landes nach dem Erfolg der durch die jeweilige Landesverfassung vorgegebene Gesetzgebung. Die Ratifikationsurkunden sind bei der Regierung der Republik Roldem zu hinterlegen. (3) Der Staatsvertrag gilt unbefristet und verliert seine Wirkung, wenn dieser für weniger als zwei Unionsländer fortgilt. (4) Die Neuratifizierung ist jederzeit möglich. Artikel 3 - Außerkrafttreten alter Bestimmungen Die Bestimmungen der Länder zu Postleitzahlen, Telekommunikationsvorwahlen, Not- und Sonderrufnummern und Kraftfahrzeugskennzeichen treten soweit sie den hier gefassten Regelungen widersprechen mit dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages außer Kraft.
Ja, ich bin ebenfalls einverstanden.
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