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Die Kollegin von Metternich stellt folgenden Antrag zur Diskussion
Archivgesetz § 1 Unionsarchiv (1) Das Unionsarchiv ist die zentrale Archivbibliothek der Demokratischen Union. Es hat seinen Sitz in Manuri. (2) Die Leitung des Unionsarchivs obliegt dem Unionsminister des Inneren oder einem dafür ernannten Leiter. Der Leiter wird vom Unionspräsidenten auf Vorschlag des Unionsminister des Inneren ernannt und entlassen. (3) Das Unionsarchiv erfasst und veröffentlicht alle 1. Unionsgesetze sowie Verordnungen und Erlasse der Union, 2. Urteile des Unionsgerichtes, 3. völkerrechtlichen Abkommen und Verträge. § 2 Unionsgesetzblatt In einem öffentlichen Unionsgesetzblatt veröffentlicht der Unionspräsident 1. von ihm ausgefertigte Unionsgesetze, 2. von ihm unterzeichnete völkerrechtliche Abkommen und Verträge, 3. Urteile des Obersten Unionsgerichtes, 4. Verordnungen und Erlasse der Unionsregierung und der Unionsminister, 5. Staatsverträge der Union mit einem oder mehreren ihrer Länder, 6. die Unionshaushalte, 7. die Termine für die Wahl zum Unionspräsidenten und zum Unionsparlament, 8. den Beginn und das Ende von Unionsexekutionen, 9. weitere gesetzlich für das Unionsgesetzblatt bestimmte Bekanntmachungen. § 3 Ernennungen und Entlassungen Der Unionspräsident veröffentlicht Ernennungs- und Entlassungsurkunden für Amtsträger, die er laut der Unionsverfassung und der Unionsgesetze ernennt, an einem zentralen Ort. Die Ernannten legen ihren Eid ebenfalls an diesem Ort ab. § 4 Schlussbestimmungen (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. (2) Das Gesetz über die Unionsbibliothek, das Gesetz zur Einführung eines Unionsamtes für Justiz und zur Regelung der zentralen Registeraufgaben der Demokratische Union und § 4 des Informationsfreiheitsgesetzes werden aufgehoben. Ich bitte die Kollegin von Metternich um eine kurze Begründung und eröffne danach hiermit die Diskussion. mit freundlichen Grüßen ![]() In omnia paratus
Herr Präsident,
ich fasse mich kurz: Der Entwurf konsolidiert eine Reihe von Regelungen, die unnötig sind, und befreit das Unionsarchiv von Sammelpflichten, die unzumutbar sind und noch nie eingehalten wurden. Dieser Entwurf regelt das, was in dieser Angelegenheit geregelt werden muss. Anastasia von Metternich Generalsekretärin des Rats der Nationen a.D.
Herr Präsident,
nachdem es hier 48 Stunden keine Wortmeldung mehr gegeben hat, bitte ich höflichst um Abstimmung. Prof. Hajo Poppinga, VK. Seniler Staatsmann
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