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Bodo von Kurzschluss
Boss
15.03.2007 22:42 Aussprache: GO
Der Abgeordnete von Kurzschluss hat folgendes beantragt:

Zitat:

Geschäftsordnung des Kongresses der Republik


§ 1 - Grundsätzliches
(1) Der Kongress tagt permanent und öffentlich.
(2) Der Tagungsort ist das offizielle Forum der Demokratischen Union.
(3) Der Kongress kann mit Zweidrittelmehrheit einen zeitweilig anderen als den in Abs. 2 bestimmten Tagungsort bestimmen, wenn die ordnungsgemäße Durchführung der Tagung am Tagungsort nicht gewährleistet ist; ein solcher Beschluss ist den Mitgliedern des Kongresses mitzuteilen sowie öffentlich zu verkünden.

§ 2 - Kongressleitung
(1) Der Kongressvorsitzende leitet die Tagung des Kongresses, führt das Protokoll und übt das Hausrecht am Tagungsort aus.
(2) Der Kongressvorsitzende kann neben seinem Stellvertreter nach Art. 15 V der Verfassung Mitglieder des Kongresses als Kommissare berufen. Diese sind berechtigt im Rahmen der Anweisungen des Kongressvorsitzenden die Tagung zu leiten.
(3) Der Kongressvorsitzende und die Kommissare werden in dieser Geschäftsordnung als Versammlungsleitung bezeichnet.

§ 3 - Anträge und Antragssteller
(1) Anträge sind alle Vorschläge, die zu einem Beschluss des Kongresses führen sollen.
(2) Anträge können von den Mitgliedern des Kongresses und der Landesregierung gestellt werden.
(3) Anträge sind im Kongress zu veröffentlichen; die Versammlungsleitung kann einen bestimmten Ort innerhalb des Tagungsortes für diesen Zweck benennen und alle nicht dort eingebrachten Anträge ignorieren.
(4) Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag nicht bereits eingeleitet wurde. Dies gilt nicht bei einem Antrag, der eine Person zur Wahl vorschlägt.
(5) bleibt frei

§ 4 - Aussprachen
(1) Die Versammlungsleitung eröffnet zu jedem Antrag zeitnah eine Aussprache, es sei denn aufgrund anderer Vorschriften muß ohne Aussprache abgestimmt werden. In der Regel gibt sie dem Antragsteller dabei zunächst die Gelegenheit für weitere Ausführungen zum Antrag.
(2) Aussprachen dauern mindestens bis zum Ende des vierten Tages nach ihrer Eröffnung. Kommen nach Ablauf dieser Frist keine weiteren relevante Wortmeldungen, kann die Versammlungsleitung die Aussprache beenden.
(3) Nach dem Ende der Aussprache leitet die Versammlungsleitung zeitnah die Abstimmung ein.

§ 5 - Abstimmungsverfahren
(1) Die Versammlungsleitung eröffnet die Abstimmung über einen Antrag.
(2) Abstimmungen dauern bis zum Ende des fünften Tages nach ihrer Eröffnung. Die Versammlungsleitung kann eine Abstimmung vorzeitig beenden, wenn ihr Ergebnis bereits unumstößlich feststeht.
(3) Die Stimmabgabe der Mitglieder des Kongresses erfolgt offen, an einem Ort und ohne Zusätze. Eine erfolgte Stimmabgabe darf nicht geändert werden. Bei Verstößen gegen diese Grundsätze wird die betreffende Stimmabgabe als Enthaltung gewertet.
(5) Jede Stimmabgabe muss einer der Abstimmungsmöglichkeiten zuzuordnen sein. Ist dies nicht möglich, wird die Stimmabgabe als Enthaltung gewertet.
(4) Bei jeder Abstimmung muss die Möglichkeit gegeben sein, sich der Stimme mit der Stimmabgabe zu enthalten.

§ 6 - Mehrheiten
Der Kongress entscheidet mit einfacher Mehrheit, sofern die Verfassung oder ein Gesetz nicht eine andere Mehrheit bestimmen.

§ 7 - Direkte Abstimmungen
(1) Direkte Abstimmungen sind durchzuführen, wenn ein Vorschlag zur Wahl steht.
(2) Bei direkten Abstimmungen sind die Optionen:
- Zustimmung zum Zustandekommen eines Beschlusses ("ja" )
- Ablehnung eines Beschlusses ("nein" )
(3) Eine Abstimmung führt zum Zustandekommen eines Beschlusses, wenn die Option "ja" die notwendige Mehrheit erreicht.

§ 8 - Mittelbare Abstimmungen
(1) Mittelbare Abstimmungen sind durchzuführen, wenn mehr als ein Vorschlag zur Wahl steht.
(2) Bei mittelbaren Abstimmungen sind die Optionen die zur Wahl stehenden Vorschläge.
(3) Erreicht eine Option die notwendige Mehrheit, wird dieser Antrag beschlossen. Erreicht keine Option die notwendige Mehrheit, wird die Option, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte, zur direkten Wahl gestellt; sind mehrere Optionen gleichauf, wird eine weitere mittelbare Wahl zwischen den betreffenden Optionen durchgeführt.

§ 9 - Abweichende Verfahren
Ergebnisse von der Geschäftsordnung abweichender Verfahren können nachträglich durch Beschluss des Kongresses mit Zweidrittelmehrheit für gültig erklärt werden.

§ 10 - Ordnungsmaßnahmen
(1) Ein Mitglied des Kongresses, dass stark vom Verhandlungsgegenstand abweicht, kann vom Kongressvorsitzenden zur Sache verwiesen werden.
(2) Verletzt ein Mitglied des Kongresses die Ordnung, so erteilt ihm der Kongressvorsitzende unter Nennung des Namens einen Ordnungsruf.
(3) Bei gröblicher Verletzung der Ordnung kann der Kongressvorsitzende einem Mitglied des Kongresses sofort das Wort entziehen.
(4) Ist ein Mitglied des Kongresses innerhalb einer Aussprache oder eines anderen Threads des Kongresses dreimal zur Sache verwiesen oder zur Ordnung gerufen worden, so kann ihm der Kongressvorsitzende für den Rest eine Aussprache oder eines anderen Threads des Kongresses das Wort entziehen.
(5) Der Kongressvorsitzende kann ein Mitglied ausschließen, sofern eine Ordnungsmaßnahme nach (1) bis (4) wegen der schwere der Ordnungsverletzung nicht ausreicht. Der Kongressvorsitzende fordert das Mitglied auf, das Unterforum „Kongress der Republik“ für diese Aussprache oder eines anderen Threads des Kongresses unverzüglich zu verlassen. Leistet das Mitglied dieser Aufforderung nicht Folge, so wird der Kongress unterbrochen. Das Mitglied ist damit ohne weiteres für die nächsten drei Aussprachen oder anderen Threads des Kongresses ausgeschlossen. In besonders schwerwiegenden Fällen oder wenn ein Mitglied sich bereits zuvor schon einmal einen Ausschluß zugezogen hat, kann der Kongressvorsitzende mit Zustimmung des Kongresses einen zeitlichen Ausschluß bis zu 10 Tagen anordnen.
(6) Gegen alle Ordnungsmaßnahmen kann das Mitglied beim Kongressvorsitzenden schriftlich Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet der Kongress ohne Beratung.
(7) Bei anhaltender oder grober Störung kann der Kongressvorsitzende die Aussprache oder einen anderen Thread des Kongresses unterbrechen oder aufheben.
(8 ) Den Zuhörern und zugelassenen Gästen des Kongresses sind Zeichen des Beifalls und der Missbilligung sowie sonstige laute Äußerungen untersagt. Wird dieser Bestimmung zuwidergehandelt so können diesselben auf Anordnung des Kongressvorsitzenden aus dem Kongress entfernt werden.

§ 11 - Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt nach Annahme durch den Kongress in Kraft und ersetzt alle bisherigen Geschäftsordnungen.


Ich eröffne die Aussprache.



Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
Bodo von Kurzschluss
Boss
15.03.2007 22:44
Kurz und knapp, ich hab die GO mal der Verfassung angepasst. Und den Teil mit der Aktivität rausgenommen.



Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
Patrick van Bloemberg-Behrens
Important Bunny
15.03.2007 22:50
Gute Sache. Aber ich denke 4 Tage für die Abstimmung reichen auch locker.



Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


Fiete Schulze
Sozialist
15.03.2007 23:00
Jo, geht klar Augenzwinkern




Freiheit durch Sozialismus!

Ich war, ich bin, ich werde sein!

Präsident der Republik Salbor

Bodo von Kurzschluss
Boss
15.03.2007 23:01
Ich weiß nicht. Wir hatten vorher 7 Tage, und da denke ich, dass 5 in Ordnung sind.



Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
Patrick van Bloemberg-Behrens
Important Bunny
15.03.2007 23:02
Ich finde, dass man sich aktiv im Kongress beteiligen sollte. Und dann reichen auch locker 4 Tage.



Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


Bodo von Kurzschluss
Boss
15.03.2007 23:03
Natürlich sollte man das. Nur sieht das leider nur eine Minderheit so unglücklich



Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
Patrick van Bloemberg-Behrens
Important Bunny
16.03.2007 11:35
Auf die, die sich nicht beteiligen muss man ja dann trotzdem keine Rücksicht nehmen.



Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


Fiete Schulze
Sozialist
16.03.2007 11:44
Nehmen wir fünf Tag und dann ist gut, damit kann doch jeder leben Augenzwinkern




Freiheit durch Sozialismus!

Ich war, ich bin, ich werde sein!

Präsident der Republik Salbor

Patrick van Bloemberg-Behrens
Important Bunny
16.03.2007 11:46
Und warum dauern Aussprachen dann vier Tage? Es wäre einfacher wenn beides die gleiche Dauer hätte. Augenzwinkern



Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


Sven Vindland
Tripel-As
16.03.2007 17:01
Zitat:
Original von Patrick Behrens
Und warum dauern Aussprachen dann vier Tage? Es wäre einfacher wenn beides die gleiche Dauer hätte. Augenzwinkern


Dem kann ich nur zustimmen. 4 Tage für Aussprachen und Abstimmungen reichen vollkommen aus.



Sven Vindland
Kongressvorsitzender Salbor
MdUP & Vizeunionsparlamentspräsident a.D.
Unionsvizevorsitzender FDU

Bürgermeister von Andreasborg a.D.


Bodo von Kurzschluss
Boss
17.03.2007 21:51
Von mir aus können wir auch 4 und 4 nehmen. Im Endeffekt ist mir das Wurscht Augenzwinkern



Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
Patrick van Bloemberg-Behrens
Important Bunny
20.03.2007 00:08
Dann bringe ich mal die abgeänderte Version ein Augenzwinkern

Zitat:
Geschäftsordnung des Kongresses der Republik


§ 1 - Grundsätzliches
(1) Der Kongress tagt permanent und öffentlich.
(2) Der Tagungsort ist das offizielle Forum der Demokratischen Union.
(3) Der Kongress kann mit Zweidrittelmehrheit einen zeitweilig anderen als den in Abs. 2 bestimmten Tagungsort bestimmen, wenn die ordnungsgemäße Durchführung der Tagung am Tagungsort nicht gewährleistet ist; ein solcher Beschluss ist den Mitgliedern des Kongresses mitzuteilen sowie öffentlich zu verkünden.

§ 2 - Kongressleitung
(1) Der Kongressvorsitzende leitet die Tagung des Kongresses, führt das Protokoll und übt das Hausrecht am Tagungsort aus.
(2) Der Kongressvorsitzende kann neben seinem Stellvertreter nach Art. 15 V der Verfassung Mitglieder des Kongresses als Kommissare berufen. Diese sind berechtigt im Rahmen der Anweisungen des Kongressvorsitzenden die Tagung zu leiten.
(3) Der Kongressvorsitzende und die Kommissare werden in dieser Geschäftsordnung als Versammlungsleitung bezeichnet.

§ 3 - Anträge und Antragssteller
(1) Anträge sind alle Vorschläge, die zu einem Beschluss des Kongresses führen sollen.
(2) Anträge können von den Mitgliedern des Kongresses und der Landesregierung gestellt werden.
(3) Anträge sind im Kongress zu veröffentlichen; die Versammlungsleitung kann einen bestimmten Ort innerhalb des Tagungsortes für diesen Zweck benennen und alle nicht dort eingebrachten Anträge ignorieren.
(4) Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag nicht bereits eingeleitet wurde. Dies gilt nicht bei einem Antrag, der eine Person zur Wahl vorschlägt.
(5) bleibt frei

§ 4 - Aussprachen
(1) Die Versammlungsleitung eröffnet zu jedem Antrag zeitnah eine Aussprache, es sei denn aufgrund anderer Vorschriften muß ohne Aussprache abgestimmt werden. In der Regel gibt sie dem Antragsteller dabei zunächst die Gelegenheit für weitere Ausführungen zum Antrag.
(2) Aussprachen dauern mindestens bis zum Ende des vierten Tages nach ihrer Eröffnung. Kommen nach Ablauf dieser Frist keine weiteren relevante Wortmeldungen, kann die Versammlungsleitung die Aussprache beenden.
(3) Nach dem Ende der Aussprache leitet die Versammlungsleitung zeitnah die Abstimmung ein.

§ 5 - Abstimmungsverfahren
(1) Die Versammlungsleitung eröffnet die Abstimmung über einen Antrag.
(2) Abstimmungen dauern bis zum Ende des vierten Tages nach ihrer Eröffnung. Die Versammlungsleitung kann eine Abstimmung vorzeitig beenden, wenn ihr Ergebnis bereits unumstößlich feststeht.
(3) Die Stimmabgabe der Mitglieder des Kongresses erfolgt offen, an einem Ort und ohne Zusätze. Eine erfolgte Stimmabgabe darf nicht geändert werden. Bei Verstößen gegen diese Grundsätze wird die betreffende Stimmabgabe als Enthaltung gewertet.
(5) Jede Stimmabgabe muss einer der Abstimmungsmöglichkeiten zuzuordnen sein. Ist dies nicht möglich, wird die Stimmabgabe als Enthaltung gewertet.
(4) Bei jeder Abstimmung muss die Möglichkeit gegeben sein, sich der Stimme mit der Stimmabgabe zu enthalten.

§ 6 - Mehrheiten
Der Kongress entscheidet mit einfacher Mehrheit, sofern die Verfassung oder ein Gesetz nicht eine andere Mehrheit bestimmen.

§ 7 - Direkte Abstimmungen
(1) Direkte Abstimmungen sind durchzuführen, wenn ein Vorschlag zur Wahl steht.
(2) Bei direkten Abstimmungen sind die Optionen:
- Zustimmung zum Zustandekommen eines Beschlusses ("ja" )
- Ablehnung eines Beschlusses ("nein" )
(3) Eine Abstimmung führt zum Zustandekommen eines Beschlusses, wenn die Option "ja" die notwendige Mehrheit erreicht.

§ 8 - Mittelbare Abstimmungen
(1) Mittelbare Abstimmungen sind durchzuführen, wenn mehr als ein Vorschlag zur Wahl steht.
(2) Bei mittelbaren Abstimmungen sind die Optionen die zur Wahl stehenden Vorschläge.
(3) Erreicht eine Option die notwendige Mehrheit, wird dieser Antrag beschlossen. Erreicht keine Option die notwendige Mehrheit, wird die Option, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte, zur direkten Wahl gestellt; sind mehrere Optionen gleichauf, wird eine weitere mittelbare Wahl zwischen den betreffenden Optionen durchgeführt.

§ 9 - Abweichende Verfahren
Ergebnisse von der Geschäftsordnung abweichender Verfahren können nachträglich durch Beschluss des Kongresses mit Zweidrittelmehrheit für gültig erklärt werden.

§ 10 - Ordnungsmaßnahmen
(1) Ein Mitglied des Kongresses, dass stark vom Verhandlungsgegenstand abweicht, kann vom Kongressvorsitzenden zur Sache verwiesen werden.
(2) Verletzt ein Mitglied des Kongresses die Ordnung, so erteilt ihm der Kongressvorsitzende unter Nennung des Namens einen Ordnungsruf.
(3) Bei gröblicher Verletzung der Ordnung kann der Kongressvorsitzende einem Mitglied des Kongresses sofort das Wort entziehen.
(4) Ist ein Mitglied des Kongresses innerhalb einer Aussprache oder eines anderen Threads des Kongresses dreimal zur Sache verwiesen oder zur Ordnung gerufen worden, so kann ihm der Kongressvorsitzende für den Rest eine Aussprache oder eines anderen Threads des Kongresses das Wort entziehen.
(5) Der Kongressvorsitzende kann ein Mitglied ausschließen, sofern eine Ordnungsmaßnahme nach (1) bis (4) wegen der schwere der Ordnungsverletzung nicht ausreicht. Der Kongressvorsitzende fordert das Mitglied auf, das Unterforum „Kongress der Republik“ für diese Aussprache oder eines anderen Threads des Kongresses unverzüglich zu verlassen. Leistet das Mitglied dieser Aufforderung nicht Folge, so wird der Kongress unterbrochen. Das Mitglied ist damit ohne weiteres für die nächsten drei Aussprachen oder anderen Threads des Kongresses ausgeschlossen. In besonders schwerwiegenden Fällen oder wenn ein Mitglied sich bereits zuvor schon einmal einen Ausschluß zugezogen hat, kann der Kongressvorsitzende mit Zustimmung des Kongresses einen zeitlichen Ausschluß bis zu 10 Tagen anordnen.
(6) Gegen alle Ordnungsmaßnahmen kann das Mitglied beim Kongressvorsitzenden schriftlich Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet der Kongress ohne Beratung.
(7) Bei anhaltender oder grober Störung kann der Kongressvorsitzende die Aussprache oder einen anderen Thread des Kongresses unterbrechen oder aufheben.
(8 ) Den Zuhörern und zugelassenen Gästen des Kongresses sind Zeichen des Beifalls und der Missbilligung sowie sonstige laute Äußerungen untersagt. Wird dieser Bestimmung zuwidergehandelt so können diesselben auf Anordnung des Kongressvorsitzenden aus dem Kongress entfernt werden.

§ 11 - Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt nach Annahme durch den Kongress in Kraft und ersetzt alle bisherigen Geschäftsordnungen.




Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


Bodo von Kurzschluss
Boss
20.03.2007 17:51
Sonst noch irgendwelche Anmerkungen, oder können wir abstimmen?



Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
Patrick van Bloemberg-Behrens
Important Bunny
20.03.2007 20:08
Wir können gerne abstimmen Augenzwinkern



Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


Bodo von Kurzschluss
Boss
23.03.2007 18:24
Ich beende die Aussprache, und leite die Abstimmung ein.



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