Änderungsgesetz zum Betäubungsmittelgesetzes für die Republik Imperia
§1
(1) §6 wird in folgende Form abgeändert:
1.Betäubungsmittel, die intravenös, in Form von Pillen, oder als Pulver zu sich genommen werden, sind nicht erlaubt. Ebenso ist das Rauchen von Subztanzen nicht erlaubt.
2. Es ist nicht erlaubt, Drogen mit sich zu führenoder zu konsumieren.
3. Verstößt jemand gegen §6 (2-3), so hat er mit einer Strafe von mindestens 500 Bramern zu rechnen, die einer nützlichen Sache zufließen.
(2) §2 wird in folgend geändert:
Die Staatliche Versicherung wird abgeschafft.
§3 Die Paragraphen 2-5 fallen weg.
§4
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft. |